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Reflexion

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Neubau St. Raphael Schule - „Rohbau Plus“ hier: Investitionskostenzuschuss

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Betreff: Neubau St. Raphael Schule - "Rohbau Plus" hier: Investitionskostenzuschuss Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3735 (M 12) Auf Antrag des Magistrats vom 26.02.2021 I. Es dient zur Kenntnis, dass die St. Raphael gGmbH die Errichtung eines dreizügigen Gymnasiums als Ganztagsschule (St. Raphael Schule) für bis zu 810 Schülerinnen und Schüler in Frankfurt am Main plant, der Betrieb der Schule erfolgt durch die MW Malteser Werke gGmbH als Schulträger. Das geplante Gymnasium soll vorrangig Frankfurter Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden soll, weshalb der Schulträger Härtefallregelungen treffen wird, um dies sicherzustellen. Die Stadt Frankfurt gewährt insoweit keine Kompensation. II. Es dient weiter zur Kenntnis, dass - sich die Gesamtkosten für das Vorhaben gemäß Kostenschätzung der MW Malteser Werke gGmbH auf insg. rd. 52 Mio. € belaufen und - die Stadtverordnetenversammlung bereits mit dem "Paket für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts - Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum Haushalt 2019 ff." (§ 3735 vom 28.02.2019; M 12/2019, Ziffer 8) die Unterstützung der St. Raphael Schule beschlossen hat sowie - sich das Bistum Limburg mit 7,5 Mio. € am Bau beteiligen wird. III. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main für die Errichtung des Neubaus ("Rohbau Plus") der St. Raphael gGmbH aus dem hierfür im Investitionsprogramm des Haushaltsplans 2020, Produktgruppe 98.04 - Kirchliche Angelegenheiten -, Projektdefinition 5.009787, veranschlagten Mitteln einen Investitionskostenzuschuss von 16.000.000,00 € gewährt. Die jährlichen Kapitalkosten betragen 500.000,00 € (Abschreibung für die Dauer von 50 Jahren = 320.000,00 € p. a., kalkulatorische Verzinsung 2,25% = 180.000,00 € p. a.), weitere sachliche bzw. personelle Folgekosten entstehen hieraus nicht. Darüber hinaus werden seitens der Stadt für den Betrieb keine dauerhaften oder einmaligen finanziellen Zuschüsse, außer den gesetzlich zustehenden, oder anderweitige Beiträge geleistet. IV. Es dient zur Kenntnis, dass mit Magistratsbeschluss Nr. 1564 vom 18.12.2020 bereits der Verkauf eines städtischen Grundstücks an die Freyberg Stiftung, die Grundstückseigentümerin der St. Raphael Schule, vor dem Hintergrund der vorgesehenen Nutzung zu Schulzwecken, erfolgte. V. Das geförderte Projekt soll langfristig als Gymnasium betrieben werden. Die Zuwendung wird unter der Auflage gewährt, dass der Betrieb der St. Raphael Schule durch die MW Malteser Werke gGmbH langfristig, d. h. mindestens für zehn Jahre erfolgt. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die St. Raphael gGmbH eine Rückzahlungspflicht. Diese vermindert sich anteilig für jeden Monat, in dem die Einrichtung zweckentsprechend geführt wird. Sollte der Betrieb nicht mehr seitens der MW Malteser Werke gGmbH gewährleistet werden können, hat die Stadt Frankfurt die Option, die Schulträgerschaft zu übernehmen. Hierzu erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt ein gesonderter Beschluss. Der vom Bistum Limburg gezahlte Zuschuss unterliegt in diesem Fall keiner Rückzahlungsverpflichtung. VI. Der Magistrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Auszahlung zu schaffen. Begründung: A. Zielsetzung Geplant ist, ein 3-zügiges Gymnasium als Ganztagesschule mit Mensa, Aula, den notwendigen Fach- und Verwaltungsräumen, unterirdischer 2-Feld-Sporthalle und Tiefgarage zu errichten. Im Gebäude integriert ist eine Kapelle, die nicht nur der Schulgemeinde und der angrenzenden katholischen Kindertagesstätte St. Raphael, sondern auch der umliegenden Kirchengemeinde zur Verfügung steht. Ebenso soll die Sporthalle anderen Nutzern außerhalb der Schulzeit zur Verfügung gestellt werden. Auf dem rd. 5.000 m2 großen Grundstück Ludwig-Landmann-Straße 365 entsteht ein L-förmiger, 4-geschossig gestapelter Baukörper mit einem Untergeschoss und einer Tiefgarage. Der L-förmige Baukörper des Schulgebäudes umschließt den Schulhof, unter dem die 2-geschossige Sporthalle angeordnet ist. Insgesamt entstehen so rd. 14.400 m2 Bruttogeschossfläche. Die Stadt Frankfurt am Main verzeichnet in den letzten zehn Jahren einen deutlichen Schülerzuwachs in den allgemeinbildenden Schulen des ersten Bildungswegs. Insgesamt ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe von 23.037 im Schuljahr 2009/10 auf 27.747 im Schuljahr 2018/19 angewachsen. In der Sekundarstufe I sind in den letzten zehn Jahren rund 4.000 Schülerinnen und Schüler dazugekommen, aktuell befinden sich 34.103 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 10. Unter Berücksichtigung der Sekundarstufe II und den Neuzugewanderten ist die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler von 61.345 im Schuljahr 2009/10 auf 70.757 im Schuljahr 2018/19 angestiegen. Als Konsequenz dieser Entwicklung bildet die Schulentwicklungsplanung einen Anstieg bei der Zahl der allgemeinbildenden Schulen und Klassen in Frankfurt am Main ab. Aktuell befinden sich 146 allgemeinbildende Schulen des ersten Bildungswegs in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main und auf diese verteilen sich 63.940 Schülerinnen und Schüler. In den kommenden Jahren werden insbesondere noch weitere öffentliche Grund- und weiterführende Schulen dazukommen, um ein auskömmliches Schulangebot sicherzustellen. Allerdings besteht ein nicht unerheblicher Stau bei der Umsetzung der Schulbaumaßnahmen, der das Risiko einer absehbaren Unterversorgung mit Schulplatzkapazitäten birgt. Da die St. Raphael Schule vorrangig Frankfurter Schülerinnen und Schüler aufnimmt, kann dies zeitnah zu einem Ausgleich und einer Abmilderung des oben genannten Risikos beitragen. Die MW Malteser Werke gGmbH als Schulträger wird bei jeder Vorstellung der St. Raphael Schule gegenüber der Öffentlichkeit die vorrangige Aufnahme Frankfurter Schülerinnen und Schüler kommunizieren. Es ist zudem angestrebt, diesen Punkt in eine noch zwischen Schulträger und Stadt zu schließende Vereinbarung aufzunehmen. Im Dritten Reich wurde die Tradition von Schulen in katholischer Trägerschaft in Frankfurt am Main jäh unterbrochen. Einst fanden sich in Frankfurt am Main traditionsreiche Schulen in katholischer (wie evangelischer) Trägerschaft. Heute ist die katholische Kirche in Frankfurt am Main als Schulträger lediglich durch zwei Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Erziehungsbedarf vertreten. Die St. Raphael-Schule als weiterführende Schule mit katholischem Angebot füllt eine Lücke, da Frankfurt am Main die einzige der fünf großen Metropolen Deutschlands ohne katholisches Schulangebot ist. Darüber hinaus antwortet die St. Raphael Schule auf den Wunsch der aktuell über 150.000 Katholiken zählenden Gemeinden in Frankfurt und deren ausgeprägtes Interesse an einer katholischen Schule, wobei die St. Raphael Schule jedem Kind unabhängig von seiner Konfession offenstehen wird. Vor diesem Hintergrund stellt die St. Raphael Schule eine Erweiterung, Bereicherung und Ergänzung der Frankfurter Schullandschaft dar - als dreizügiges G9-Gymnasium mit bis zu 30 Schülerinnen und Schülern pro Klasse, das im Vollbetrieb 810 Schüler zählen wird. Das bezeichnete Flurstück 23/293 Ludwig-Landmann-Straße 365 befindet sich im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde St. Marien. Die Gemeinde St. Marien wird das Flurstück für den Bau des Schulgebäudes an die Freyberg Stiftung verkaufen. Die Freyberg Stiftung wird das Grundstück im Einklang mit ihrem Stiftungszweck im Wege eines zinsverbilligten Erbbaurechts oder gleichwertig anzusehenden Mietvertrages der St. Raphael gGmbH überlassen. Die St. Raphael gGmbH wurde am 25.05.2020 im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 119238 eingetragen. Kirch- und Gemeindegebäude werden nach Profanierung niedergelegt. Die Profanierung des Kirchgebäudes hat am 5. Juli 2020 stattgefunden. Die Kindertagesstätte St. Raphael bleibt erhalten und bildet in Zukunft gemeinsam mit der St. Raphael-Schule den Campus St. Raphael. Die Maßnahme "Rohbau Plus" als Teil des Neubaus des Schulgebäudes der St. Raphael Schule ist von 15. Juni 2021 bis 31. Dezember 2022 geplant, sodass voraussichtlich zum Schuljahresbeginn des Schuljahres 2024/2025 am 26. August 2024 die ersten 90 Schülerinnen und Schüler in der St. Raphael Schule aufgenommen werden können. Für den Bau der Schule wird mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt 52 Millionen € inklusive 20 % Reserve gerechnet. Die St. Raphael Schule als durch die MW Malteser Werke gGmbH getragene katholische Schule liegt in dem Bistum Limburg, welches der Leitung des Diözesanbischofs des Bistums unterfällt. Im Rahmen dieser Beziehung beteiligt sich das Bistum Limburg an den Investitionskosten in Höhe von 7,5 Millionen €. Diese werden unter der Auflage gewährt, dass der Betrieb der Schule durch die Malteser langfristig, d. h. mindestens für zehn Jahre sichergestellt ist. Die MW Malteser Werke gGmbH hat bereits die St. Raphael gGmbH begründet und errichtet mit einem Stiftungskapital von 100.000 € die St. Raphael Stiftung als Förderstiftung und hat bereits aus Eigenmitteln mit weiteren 1,4 Millionen € die vorbereitenden Maßnahmen (Vorentwurfsplanung) inklusive der Leistungsphasen 1 bis 2 (bis zur Veröffentlichung) ermöglicht. Mit Aufnahme des Schulbetriebs durch die Schulträgerin, die MW Malteser Werke gGmbH, wird diese zur Mieterin des Schulgebäudes. Die Schulträgerin refinanziert den Schulbetrieb entlang der Hessischen Ersatzschulgesetzgebung und mit einem moderaten, dem Charakter der Schule entsprechenden Schulgeld. Die St. Raphael Stiftung und St. Raphael gGmbH müssen als Eigentümer der Schule Erbpachtzins sowie Zins und Tilgung auf die Fremdfinanzierung leisten. Die St. Raphael gGmbH wird seitens der MW Malteser Werke gGmbH in das Stiftungsvermögen der St. Raphael Stiftung eingebracht. Der voraussichtliche verbleibende Fremdfinanzierungsbedarf (Baukosten und nicht refinanzierbare Kosten des Schulbetriebs bis zur nachgelagerten Finanzierung durch das Hessische Ersatzschulfinanzierungsgesetz) wird auf 26 Millionen € geschätzt. Hierzu sind die MW Malteser Werke gGmbH bzw. die Vertreter der St. Raphael Stiftung in Gründung sowie die St. Raphael gGmbH bereits mit Kreditinstituten in Austausch, die eine Finanzierung in Aussicht gestellt haben. Das geförderte Projekt wird langfristig (mindestens zehn Jahre) als Gymnasium betrieben. Das geplante Gymnasium soll vorrangig für Frankfurter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Dabei wird kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen, hierfür werden Härtefallregelungen getroffen, für die der Schulträger verantwortlich ist und seitens der Stadt Frankfurt keine Kompensation geleistet wird. Die Stadt Frankfurt am Main und das Bistum Limburg gehen von einer erfolgreichen Durchführung des Vorhabens aus. Sollte der Schulbetrieb durch die MW Malteser Werke gGmbH jedoch nicht mehr möglich sein, hat die Stadt Frankfurt am Main die Option, die Schulträgerschaft zu übernehmen und so den öffentlichen Schulbetrieb sicherzustellen. Ob und in welcher Form (Kauf, Mietkauf, Miete o. ä.) ist zum gegebenen Zeitpunkt mit den Eigentümern zu verhandeln, zu bewerten und durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Die üblicherweise beim öffentlichen Schulträger angesiedelten Dienstverhältnisse würden nach § 613a BGB an die Stadt übergehen. Der Investitionskostenzuschuss ist sofort zur Rückzahlung fällig, wenn der Zuwendungszweck nicht erreicht wird oder innerhalb von zehn Jahren ausläuft. Die Rückzahlungspflicht vermindert sich anteilig für jeden Monat, in dem die Einrichtung zweckentsprechend geführt wird. Im Fall der Rückzahlungspflicht würde das Schulgebäude bzw. die Schule verkauft werden und die Gläubiger der St. Raphael gGmbH in folgender Reihenfolge bedient: 1. Verbindlichkeiten des laufenden Betriebes des Schulgebäudes (bspw. Grundsteuern, Personalkosten, Handwerkerrechnungen) 2. Bankverbindlichkeiten 3. Fördermittel Stadt Frankfurt am Main und Bistum Limburg pro rata 4. Fördermittel MW Malteser Werke gGmbH und Freyberg Stiftung Hierzu wird ein intercreditor agreement zwischen der finanzierenden Bank, dem Bistum Limburg und der Stadt Frankfurt am Main geschlossen. Ein Muster einer solchen Vereinbarung wird zu gegebener Zeit von der Bank zur Verfügung gestellt. Die vorgenannte Reihenfolge erklärt sich aus den Erfordernissen der Bankfinanzierung. Bei der St. Raphael Schule handelt es sich um eine Bildungseinrichtung, die eine Schule im nationalen Bildungssystem sein wird. Nach Rechtsprechung der Europäischen Union kann eine vom Staat finanzierte Bildungseinrichtung als nichtwirtschaftliche Tätigkeit angesehen werden. In diesem Fall trifft hier ein Ausnahmetatbestand zu und die Regelungen der EU-Beihilfe sind nicht anzuwenden. B. Alternativen Ohne den städtischen Zuschuss wird es keine Realisierung von dringend benötigten Schulplätzen durch die St. Raphael gGmbH und die MW Malteser Werke gGmbH geben. Die Kosten der Errichtung und des Betriebs einer Schule durch die Stadt Frankfurt, ggf. inkl. Grundstücksankauf, übersteigen die Höhe des Investitionskostenzuschusses zum Bau der St. Raphael Schule bei Weitem. C. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Errichtung eines 3-zügigen Gymnasiums als Ganztagsschule (St. Raphael Schule). D. Kosten Der städtische Zuschuss in Höhe von insgesamt 16.000.000 € ist in zwei Raten in den Jahren 2020 und 2021 (2020 9.000.000 € und 2021 7.000.000 €) im Haushalt veranschlagt. Hierfür sind entsprechende Ansätze im Investitionsprogramm 2020 - 2023, Produktgruppe 98.04, Projekt 5.009787 "Investitionskostenzuschuss zur Errichtung einer katholischen Schule" enthalten. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten und stellenplanmäßige Auswirkungen keine b) sächliche Folgekosten keine Mit dem Investitionskostenzuschuss gehen keine weiteren Unterhaltungspflichten der Stadt Frankfurt am Main einher. Die Kosten für den laufenden Betrieb der St. Raphael Schule werden von der MW Malteser Werke gGmbH finanziert. c) Kapitalkosten Abschreibung p.a. (16.000.000 € / 50 Jahre Nutzungsdauer) 320.000 € kalkulatorische Verzinsung p.a. (16.000.000 € * 2,25 %) / 2 180.000 € Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 12 Antrag vom 04.05.2021, OF 7/7 Antrag vom 11.06.2022, OF 173/7 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 431 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 03.03.2021 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 41 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 76 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 41 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 41 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. der Investitionskostenzuschuss im Falle der Übernahme der Schule bei den zu treffenden Übernahmeregelungen anzurechnen ist, 2. der Schulbetrieb mindestens auf 20 Jahre festgeschrieben werden sollte und 3. der Stadt Frankfurt im Fall des Grundstücksverkaufs ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) 49. Sitzung des Ältestenausschusses am 04.03.2021, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 41 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 41 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. der Investitionskostenzuschuss im Falle der Übernahme der Schule bei den zu treffenden Übernahmeregelungen anzurechnen ist, 2. der Schulbetrieb mindestens auf 20 Jahre festgeschrieben werden sollte und 3. der Stadt Frankfurt im Fall des Grundstücksverkaufs ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 41 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 7/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD, FARBECHTE und BFF (= Annahme); GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7334, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 20 0

Neubau St. Raphael, hier: Investitionskostenzuschuss

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 7/7 Betreff: Neubau St. Raphael, hier: Investitionskostenzuschuss Vorgang: M 41/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M 41 wird abgelehnt. Begründung: Dem Ortsbeirat werden vollendete Tatsachen zur Abstimmung vorgelegt. Das Anhörungsrecht ist damit ad absurdum geführt. Der freiwillige Investitionskostenzuschuss für eine konfessionelle Schule in dieser Höhe wurde von der früheren Mehrheit der Stadtverordneten bereits bewilligt, noch dazu in einer Sitzung, in der gerade das Haushaltsbudget für alle Bereiche mit Kürzungen von 143 Millionen aufwartet. Hinzu kommt noch ein Grundstücksgeschäft zugunsten der Kirche, mit dem das Projekt zum Vorzugspreis gefördert wird. Nutznießer ist das Bistum Limburg, eher bekannt für den Skandal um die Verschleierung der Kosten für einen rund 31 Millionen Euro teuren Dienst- und Wohnsitzumbau. Der Zuschuss des Bistums zum Bauprojekt beträgt mit 7.5 Millionen noch nicht einmal die Hälfte des öffentlichen Zuschusses. Bei einem Gesamtvolumen von 52 Millionen ist der städtische Anteil mehr als 25% - ohne das Grundstücksgeschäft! Wenn Eltern den Wunsch nach einer katholischen Schulbildung für ihre Kinder haben, spricht nichts dagegen, es ist verfassungsrechtlich garantiert. Nicht garantiert ist, dass dafür die Allgemeinheit aufkommen muss. Mit Blick auf den Zustand vieler städtischer Schulen und dem dortigen Sanierungsstau ist aber diese Förderung eines privaten Bauvorhabens umso unverständlicher. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 41 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 7/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD, FARBECHTE und BFF (= Annahme); GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4