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Reflexion

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Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 entstanden aus Vorlage: OF 556/6 vom 22.08.2022 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: Die Breite der zweispurigen Straße beträgt an dieser Stelle circa sieben Meter. Gemäß der sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o. g. Lichtsignalanlage beträgt circa drei Sekunden. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet sechs Sekunden sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Antrag vom 23.02.2023, OF 695/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3668 Aktenzeichen: 32 1

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignale in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignale in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen Der Magistrat geht davon aus, dass die Fußgängerfurt über die Sieringstraße gemeint ist, da die Kirche St. Johannes Apostel und zwei Fahrspuren angesprochen wurden. Diese Fußgängerfurt hat eine Breite von knapp 6 Metern. Gemäß Richtlinien beträgt die Räumzeit 5 Sekunden (Grünende des Fußverkehrs bis Grünbeginn des Kraftfahrzeugverkehrs der Sieringstraße). Da an dieser Kreuzung noch die nach alten Richtlinien zulässigen 2 Sekunden Rotgelbzeit geschaltet werden, muss auf die berechnete Räumzeit 1 Sekunde hinzuaddiert werden, also in Summe 6 Sekunden. Tatsächlich sind in der Steuerung 7 Sekunden versorgt, was bedeutet, dass nach Grünende der Fußgängerfurt die Kfz-Signale in der Sieringstraße frühestens nach 5 Sekunden auf Rotgelb- und nach 7 Sekunden auf Grünsignal schalten. Nach neuen Richtlinien wird generell nur noch 1 Sekunde Rotgelb geschaltet und das Hinzuaddieren von 1 Sekunde auf die Räumzeit entfällt. Das Anpassen der Rotgelbzeit entsprechend der neuen Richtlinien wird in Frankfurt sukzessive durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 Antrag vom 23.02.2023, OF 695/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3668

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 695/6 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch) Vorgang: OM 2578/22 OBR 6; ST 2796/22 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2796 geht der Magistrat "davon aus, dass die Fußgängerfurt über die Sieringstraße gemeint ist, da die Kirche St. Johannes Apostel sowie zwei Fahr-spuren angesprochen werden." Das war nicht der Fall - Es war, wie im Antrag auch explizit geschrieben, die Königsteiner Straße gemeint. Daher ist es erforderlich, diesen Antrag nochmals zu stellen. Die folgende Begründung bleibt unverändert: Die Breite der Straße beträgt an dieser Stelle ca. 7 m. Gemäß den sog. Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o.g. Lichtsignalanlage beträgt ca. 3 s. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet 6 s sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie, genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3668 2023 Die Vorlage OF 695/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3668 entstanden aus Vorlage: OF 695/6 vom 23.02.2023 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch) Vorgang: OM 2578/22 OBR 6; ST 2796/22 Der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2796, geht der Magistrat " (...) davon aus, dass die Fußgängerfurt über die Sieringstraße gemeint ist, da die Kirche St. Johannes Apostel und zwei Fahrspuren angesprochen wurden." Das war nicht der Fall. Es war, wie in der Anregung auch explizit geschrieben, die Königsteiner Straße gemeint. Daher ist es erforderlich, diese Anregung nochmals zu stellen. Die folgende Begründung bleibt unverändert: Die Breite der Straße beträgt an dieser Stelle circa sieben Meter. Gemäß den sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o. g. Lichtsignalanlage beträgt circa drei Sekunden. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet sechs Sekunden sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1466 Aktenzeichen: 32-1

Beratung im Ortsbeirat: 4