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Reflexion

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Unterliederbach: Kann der Parkplatz am Sossenheimer Weg außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs geöffnet werden?

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 680/6 Betreff: Unterliederbach: Kann der Parkplatz am Sossenheimer Weg außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs geöffnet werden? Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Vor dem Hintergrund, dass der Parkdruck in Unterliederbach (ebenso wie in vielen Stadtteilen Frankfurts) sehr hoch ist, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Parkplatz für die Friedhofsbesucher am Sossenheimer Weg außerhalb der Öffnungszeiten (wieder) für die Anwohnerinnen und Anwohner geöffnet werden kann. Sollte dies nicht möglich bzw. gewünscht sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe dazulegen, die gegen eine Öffnung sprechen. Begründung: Bis Ende 2017 gab es für den Friedhofsparkplatz am Sossenheimer Weg keine einschränkenden Bedingungen, so dass auch Anwohnerinnen und Anwohner den Parkplatz (insbesondere in den Abendstunden) nutzen konnten. Dies hat laut Aussage von Anwohnern durchaus zur Entspannung der Parkplatzsituation beigetragen. Ende letzten Jahres wurde nun ein Schild aufgestellt, auf dem darauf hingewiesen wird, dass der Parkplatz nur für Friedhofsbesucher sei. Zudem wird seitdem der Parkplatz mit einer Schranke geschlossen. Auf Anfrage von Anwohnern wurde dies vom Dezernat für Umwelt und Frauen u.a. damit begründet, dass der Parkplatz zunehmend Schauplatz von Drogengeschäften sei. Dies entspricht jedoch weder den Kenntnissen des Regionalrates noch des 17. Polizeirevieres und auch befragte Anwohner konnten das nicht bestätigen. Der Parkplatz am Sossenheimer Weg ist natürlich vorrangig für die Besucherinnen und Besucher des Höchster Friedhofs gedacht und selbstverständlich sollten diese während der Öffnungszeiten des Friedhofs die Möglichkeit haben, dort einen Parkplatz zu finden. Außerhalb der Öffnungszeiten könnte der Parkplatz aber wieder den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.06.2018, OF 721/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 680/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 894 2018 1. Die Vorlage OF 680/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 721/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 721/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2018, OF 721/6 Betreff: Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Vor dem Hintergrund des enormen Parkdrucks in Unterliederbach (ebenso wie in vielen Stadtteilen Frankfurts), wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob der Ausweichparkplatz am Friedhof Höchst, wie in den vergangenen Jahren, nachts unverschlossen bleiben kann. Sollte dies nicht möglich bzw. gewünscht sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe darzulegen, die gegen eine Öffnung sprechen. Begründung: Bis Ende 2017 gab es für den vor knapp 5 Jahren errichteten Friedhofsparkplatz am Sossenheimer Weg keine Einschränkungen, so dass auch AnwohnerInnen den Parkplatz nutzen durften. Dies hat laut Aussage von Anwohnerinnen zur Entspannung der prekären Parksituation beigetragen. Ende des vergangenen Jahres wurde vom Grünflächenamt für AnwohnerInnen überraschend das Parken verboten, darüber hinaus wird der Parkplatz nunmehr außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten mit einer Schranke verschlossen. In dem, dem Ortsbeirat vorliegenden Schriftwechsel zwischen einem Anwohner und dem zuständigen Friedhofsamt wird die Schließung durch die "prekäre nächtliche Situation" mit "zunehmend(en) ... Drogengeschäften", sowie Belästigung und Bedrohung von Anwohnern durch Drogendealer begründet. Der Leiter des zuständigen 17.Polizeireviers widerspricht dieser Begründung. Nach seinen Aussagen ist der Parkplatz polizeilich noch nie in Erscheinung getreten, weder durch Notrufe noch wegen Drogenhandels. Für letzteres sei er darüber hinaus wegen Lage und Anatomie völlig ungeeignet. Auch dem Regionalrat ist der Parkplatz noch nie negativ aufgefallen. Die AnwohnerInnen sind über die Schließung erbost, zumal es in der Vergangenheit zu keinerlei Konflikten zwischen Friedhofsparkern und ihnen gekommen ist. Solche werden auch von Seiten des Friedhofamtes nicht vorgebracht. Der hier im Fokus stehende Parkplatz ist ein Ausweichparkplatz - der Hauptparkplatz mit für Friedhofsparkern reservierten Plätzen befindet sich am Friedhofshaupteingang, der wegen seiner Entfernung von ca. 150 m zum Haupteingang von Friedhofsbesuchern nur schwach frequentiert wird. Die AnwohnerInnen können die Sperrung nicht nachvollziehen und wünschen sich die bis Dezember des vergangenen Jahres geltende Regelung zurück. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2018, OF 680/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 894 2018 1. Die Vorlage OF 680/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 721/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 721/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4