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Reflexion

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Wohngebiet Bonameser Straße: Zukunft, Bodenbelastung, Spielplatz

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.12.2007, V 551 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 22.11.2007 Betreff: Wohngebiet Bonameser Straße: Zukunft, Bodenbelastung, Spielplatz Vorgang: Bürgerfragestunde v. 08.11.07 Seit vielen Jahren werden Bewohner/-innen des Wohngebiets Bonameser Straße im Unklaren gelassen über die Zukunft ihres Wohngebietes. In der Bürgerfragestunde der letzten Ortsbeiratssitzung haben mehrere Anwohner/-innen dazu das Wort ergriffen und Fragen gestellt, die dem Ortsbeirat auch schriftlich vorliegen: Wir fragen daher den Magistrat: 1. Bleibt das Wohngebiet Bonameser Straße auf Dauer bestehen - und zwar nicht nur die nächsten drei bis vier Jahre? 2. Wenn das Gebiet bestehen bleibt, wie soll dann die Sanierung bzw. Umgestaltung aussehen? 3. Wie hoch wird die Gefahr der Vergiftung laut Gutachten insbesondere für spielende Kinder eingeschätzt? 4. a) Wann wird das Gutachten den Bewohnern vorgelegt? b) Warum ist es bisher nicht zur Veröffentlichung des Gutachtens gekommen? 5. a) Warum wurden die Bewohner bei der Umgestaltung des Platzes nicht mit in die Planung einbezogen? b) Wird dies in Zukunft geschehen? 6. Warum gibt es für die Kinder keinen Spiel-/Bolzplatz? 7. Warum besteht Zuzugssperre? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2008, ST 370 Antrag vom 31.05.2019, OF 643/9 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4721 Aktenzeichen: 61 0

Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2019, OF 643/9 Betreff: Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln Vorgang: V 551/07 OBR 9; ST 370/08 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die kürzlich ausgesprochenen Kündigungen bzw. Zwangsräumung von Bewohner/innen der Bonameser Straße zurückgenommen werden, als Voraussetzung für die Einberufung eines Runden Tisches unter der Beteilung von Vertreter/innen des Sozial- und Planungsdezernats, der Wohnheim GmbH, Bewohner/innen, Diakonischem Werk sowie des Ortsbeirats, um die Zukunftsperspektive des Platzes zu erörtern, insbesondere den Zuzugsverbot und die Gestaltung der Nutzungsverträge. Begründung: 1953 wurden fahrende Schausteller, Artisten, Schrotthändler und Jenische, genannt "Reisende," aus innenstadtnahen Stellplätzen in einen Standort an der Bonameser Straße in einer Randlage Eschersheims umquartiert ("Wohngemeinschaft Bonameser Straße"). Es besteht seit einigen Jahren einen Verbot von Neuzuzügen, der durch den Verwalter des städtischen Grundstücks, Wohnheim GmbH, sehr restriktiv ausgelegt wird, so dass sogar Menschen, die ihr Leben lang auf dem "Platz" gelebt haben, nach dem Tod der Eltern oder Großeltern ihr Zuhause verlassen müssen. So sollte vor einigen Wochen bei einer jungen Mutter mit einem nur fünf Wochen alten Säugling eine Zwangsräumung durchgeführt werden, was nur an der Weigerung des Gerichtsvollziehers sie zu vollstrecken, scheiterte. Eine andere Bewohnerin, die ihr ganzes Leben dort lebt, erhielt kürzlich eine Kündigung und soll ihre Parzelle verlassen. Laut der Stellungnahme ST 370 vom 20.02.2008 lässt der Magistrat aufgrund des umweltproblematischen Verhaltens der Bewohner keine Neuzuzüge zu. Seit einigen Jahren, hat es allerdings keine umweltrechtlich relevanten Vorfälle mehr auf dem Gelände gegeben, so dass diese Begründung nicht mehr zutrifft. Die Bewohner der Wohngemeinschaft beklagen außerdem die einseitigen Konditionen ihrer Nutzungsverträge, die ihnen kaum Rechte zusichern und wenig Sicherheit geben. Die jahrhundertlange Geschichte der Reisenden ist von Ausgrenzung geprägt. Noch heute sieht sich diese Gruppe vielen Vorurteilen ausgesetzt. Ein Dialog mit Politik und Verwaltung birgt die Hoffnung, die erlittene Diskriminierung entgegenzuwirken, gegenseitig Vertrauen aufzubauen und und letztlich eine Zukunftsperspektive für diese Minderheit zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.12.2007, V 551 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2008, ST 370 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 643/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4721 2019 Die Vorlage OF 643/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer a) der Auflistung im Tenor den Wortlaut "die Durchsetzung der ausgesprochenen Kündigungen auszusetzen als Voraussetzung für" erhält. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4