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Reflexion

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Wiederholungsantrag: Fußgängerbereich Gravensteiner-Platz

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 751 Betreff: Wiederholungsantrag: Fußgängerbereich Gravensteiner-Platz Der Gravensteiner-Platz ist entsprechend dem Bebauungsplan zwar grundsätzlich als Fußgängerbereich ausgebildet worden, gleichwohl kann er aus den nachstehenden Gründen nicht gänzlich von motorisiertem Verkehr freigehalten werden. Zum einen fahren die Busse der Linie 63 über eine eigene Busspur über den Platz, zum anderen findet dort jeden Freitag ein Wochenmarkt statt. Hierfür ist es erforderlich, dass die Marktbeschicker den Platz befahren können. Im Weiteren befindet sich im nördlichen Bereich des Gravensteiner-Platzes das Seniorenheim Wiesenhüttenstift. Hier ist täglich die Anfahrt für Rettungsfahrzeuge bzw. Krankentransporte erforderlich. Eine vollständige Sperrung des Platzes ist aus den dargelegten Gründen daher nicht möglich. Einzelne Platzzufahrten durch Poller zu sperren, könnte bei Autofahrenden den Eindruck entstehen lassen, dass nicht gesperrte Zufahrten benutzt werden dürfen. Nachdem es aus den in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013 - ST 294 - dargestellten Gründen leider nicht möglich ist, über sporadische Kontrollen der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit hinaus, individuellem Fehlverhalten einzelner Autofahrer wirksam zu begegnen, könnten, das Einverständnis des Ortsbeirats vorausgesetzt, durch Poller im Übergang zwischen Gravensteiner-Platz und Kantapfelstraße zumindest die Fahrten auf dieser Verbindung gezielt unterbrochen werden, ohne dass die genannten Platzfunktionen beeinträchtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2983 Antrag vom 29.06.2014, OF 633/10 Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3323

Fußgängerbereich am Gravensteiner-Platz

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2014, OF 633/10 Betreff: Fußgängerbereich am Gravensteiner-Platz Vorgang: ST 751/14 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014 (ST 751) gezielt das Befahren mit PKW und LKW im Bereich der Fußgängerzone Gravensteiner Platz von und zu der Kantapfelstraße durch Poller zu unterbinden. Darüber hinaus soll der Bereich Gravensteiner Platz auch über weitere begleitende Maßnahmen, beispielsweise regelmäßige Überwachung, vor unerlaubtem Durchgangsverkehr geschützt werden. Begründung: Der Gravensteiner Platz ist eine Fußgängerzone und soll auch künftig eine solche bleiben. Die vielen Fußgänger im Bereich des Wochenmarktgeländes, der Schulen, der Kindergärten, des Wiesenhüttenstifts sowie der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 und der Buslinie 63 sind hier gefährdet und sollen in Zukunft besser geschützt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 751 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 15.07.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3323 2014 Die Vorlage OF 633/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4