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Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Betreff: Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2001, § 322 (M 17) 1. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die unter Punkt 8. dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) werden im Grundsatz beschlossen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.2 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 3.3 die Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main entsprechend den Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main angepasst wird und mit einer gesonderten Beschlussvorlage des Magistrats beschlossen wird. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fort-schreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfol-gend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 5. Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen, Umbaumaßnahmen, sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden 6. Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und der jeweiligen Bedarfe. 7. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. 8. Maßnahmen (Kurzübersicht) 8.1 Kooperationen Berufsbildungscampus West Die Paul-Ehrlich-Schule ist baulich in einem sehr schlechten Zustand und braucht ein neues Gebäude. Bei der Ludwig-Erhard-Schule ist eine umfassende Sanierung notwendig. Die Schulen werden auf einem gemeinsamen Gelände, dem Berufsbildungscampus West, neu gebaut und nutzen räumliche Synergieeffekte. Beide Schulen bleiben eigenständig. Damit entsteht ein attraktiver Standort der beruflichen Bildung im Frankfurter Westen. Der Berufsbildungscampus West ist Partner für den Industriestandort im Frankfurter Westen und stärkt die berufliche Bildung. Bildungscampus für Erwachsene Die Bildungseinrichtungen im Bildungszentrum Ostend, insbesondere die Bethmannschule, die Volkshochschule Frankfurt und das Abendgymnasium intensivieren ihre bereits bestehenden Kooperationsbeziehungen und entwickeln ein Konzept der Zusammenarbeit, das den Anspruch einlöst von den Bildungs- und Berufsbiographien her zu denken. Bestandteile eines solchen Konzepts können die Entwicklung gemeinsamer pädagogischer Bausteine, die Kooperation und der Austausch von Pädagoginnen und Pädagogen, abgestimmte Bildungsangebote mit flexiblen Übergängen, gemeinsame Raumnutzungskonzepte sowie Verweise auf Angebote in den jeweils anderen Einrichtungen sein. Virtueller Mediencampus In Frankfurt am Main sind kaufmännische, technische und gewerbliche Medienberufe an drei Schulen verortet: Gutenbergschule, Stauffenbergschule und Werner-von-Siemens-Schule. Die drei genannten Schulen werden die bereits in der Vergangenheit bestehenden Kooperationen erweitern und intensivieren. Berufsbildungscampus Gesundheit, Pflege und Soziales In Frankfurt verteilt sich das Berufsfeld Gesundheit, Pflege und Soziales auf drei Schulstandorte. Die Beruflichen Schulen Berta Jourdan, die Julius-Leber-Schule und die Klingerschule bieten ein breit gefächertes Angebot an dualen Ausbildungsgängen, vollschulischen Ausbildungen sowie berufsbildenden Bildungsgängen mit allgemein bildenden Schulabschlüssen an. In Gesundheits- und Pflegeberufen ist der Fachkräftemangel seit Jahren eklatant, er betrifft die Metropolregion Rhein-Main in besonderem Maße. Die Kooperation zwischen den Schulen im Zuge des Berufsbil-dungscampus Gesundheit, Pflege und Soziales beinhaltet u.a. die Felder Qualitäts- und Professi-onsentwicklung, die Weiterentwicklung von Instrumenten der horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit der Ausbildungsgänge und die Beratung von Schülerinnen und Schülern im Bereich der Berufsorientierung. Kooperation Berufliches Gymnasium Bau- und Umwelttechnik Durch die Zusammenarbeit der Heinrich-Kleyer-Schule und der Philipp-Holzmann-Schule werden zukünftig in der Fachrichtung Technik der Heinrich-Kleyer-Schule, die Schwerpunkte Bautechnik und Umwelttechnik angeboten. Damit wird eine attraktive Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler zum Erwerb des Abiturs mit der Vorbereitung auf ein Studium mit technischem Schwerpunkt geschaffen. Der fachbezogene Unterricht in den jeweiligen Schwerpunktfächern kann von den Lehrkräften der Phillip-Holzmann-Schule abgedeckt werden. Dafür gehen die Heinrich-Kleyer-Schule und die Philipp-Holzmann-Schule eine Schulkooperation ein. Digitalisierung / Industrie 4.0 Die beruflichen Schulen beachten Trends auf dem Gebiet der Digitalisierung in ihrem eigenen Berufsfeld bzw. in ihren Profilschwerpunkten. Sie kooperieren auf den Gebieten, in denen gemeinsame oder ähnliche Fragestellungen auftreten, z.B. im Bereich Metall-, Elektro und Informationstechnik, im Medienbereich etc. Es werden regelmäßige Fachforen abgehalten, in denen Expertinnen und Experten der regionalen Berufsbildungsszene sich über neueste Entwicklungen der Digitalisierung informieren und ihre Erfahrungen einbringen können, die für die betriebliche Ausbildung bzw. den berufsbezogenen und allgemeinbildenden Unterricht von Bedeutung sind. Jugendliche nichtdeutscher Herkunft Die Qualifizierung von Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft hat in Frankfurt eine lange Tradition und wurde vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Zuwanderung seit dem Jahr 2015 intensiviert. Alle beruflichen Schulen in Frankfurt sehen sich der Förderung und Qualifizierung der zugewanderten Jugendlichen verpflichtet. Zwischen dem Aufnahme- und Beratungszentrum an der Wilhelm-Merton-Schule, den Kooperationsschulen und dem Träger der Sozialarbeit existiert ein sehr enger Arbeitszusammenhang. So können Klassen kurzfristig bedarfsgerecht gebildet werden, die Jugendlichen entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Sprachstandes in Deutsch adäquaten Klassen zugeordnet werden und für die Schülerinnen und Schüler betriebliche und schulische Anschlussperspektiven nach einer bestandenen Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom oder eines Schulabschlusses gefunden werden. Besonderer Unterstützungsbedarf für Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte besteht im Hinblick auf eine alltagsintegrierte Förderung der Berufssprache. Daher werden in Kooperation mit den Kammern Sprachfördermaßnahmen entwickelt, um Ausbilderinnen und Ausbilder für die Förderung der sprachlichen Entwicklung ihrer Auszubildenden zu sensibilisieren. In Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und der Volkshochschule Frankfurt werden Fortbildungsmodule entwickelt, die sich an Ausbilderinnen und Ausbilder richten. Verortung im Sozialraum Die beruflichen Schulen sind aufgefordert, den jeweiligen Sozialraum achtsam im Blick zu haben und Kooperationsmöglichkeiten im Stadtteil aufzugreifen. Die Schulen entwickeln Projekte, die den Stadtteil als außerschulischen Lernort nutzen. Mit Bezug zu einem spezifischen Fach oder einem Ausbildungsgang wird der Stadtteil unter einer gewissen Fragestellung exploriert. Dabei können z.B. geschichtliche, wirtschaftliche, politische oder ökologische Aspekte zum Tragen kommen, die den Stadtteil auszeichnen bzw. die für die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund ihres Frageinteresses von besonderer Bedeutung sind. Weiterhin entwickeln die beruflichen Schulen gemeinsam mit allgemeinbildenden Schulen in der jeweiligen Bildungsregion ein Konzept zur intensiveren Zusammenarbeit. Bestandteil eines solchen Konzepts können beispielsweise die Themen Beratung, Übergänge oder berufliche Orientierung sein. Die beruflichen Schulen sind als öffentliche Bildungseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt auch aufgefordert, Vernetzung und Kontakt zu den geeigneten Gremien und Institutionen im Ortsbezirk zu suchen, insbesondere den Ortsbeiräten. Darüber hinaus könnten z.B. Schulfeste für die Nachbarschaft geöffnet werden und Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Schulen wiederum Stadtteil-Einladungen wahrnehmen. Ziel ist eine noch bessere Integration der beruflichen Schulen in die Stadtteile und ein konfliktfreies und bereicherndes Miteinander mit deren Bewohnerinnen und Bewohnern. 8.2 Verlagerung von Bildungsgängen Zur weiteren Profilbildung und vor allem zur gleichmäßigeren Lenkung der Schülerströme entsprechend den räumlich vorhandenen Ressourcen werden die nachfolgenden Bildungsgänge verlagert. Die Zeitplanung für die Verlagerung wird in Absprache mit den Schulen und dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main festgelegt: Bethmannschule • Von der Werner-von-Siemens-Schule a) Assistent Informationsverarbeitung-Technik • Von der Julius-Leber-Schule a) Luftverkehrskaufleute b) Tourismuskaufleute c) Kaufleute für Tourismus u. Freizeit • An die Stauffenbergschule a) Assistenten Fachrichtung Bürowirtschaft Julius-Leber-Schule • An die Klingerschule a) Kaufleute für Gesundheitswesen sowie die b) zweijährige Berufsfachschule Medizin • An die Bethmannschule a) Luftverkehrskaufleute b) Tourismuskaufleute c) Kaufleute für Tourismus u. Freizeit • Reduzierung der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung um einen Zug Klingerschule • Von der Julius-Leber-Schule a) Kaufleute für Gesundheitswesen sowie die b) zweijährige Berufsfachschule Medizin • An die Wilhelm-Merton-Schule a) Kaufleute für Büromanagement Stauffenbergschule • Von der Bethmannschule a) Assistenten Fachrichtung Bürowirtschaft Werner-von-Siemens-Schule • An die Bethmannschule a) Assistent Informationsverarbeitung-Technik Wilhelm-Merton-Schule • Von der Klingerschule a) Kaufleute für Büromanagement 8.3 Berufliche Gymnasien Berufliche Gymnasien stellen als Alternative zu den gymnasialen Oberstufen in den allgemeinbildenden Schulen einen wichtigen Anschluss für Schülerinnen und Schüler aus den beruflichen Schulen, den (Haupt-) und Realschulen und den Gesamtschulen dar. Sie führen zur Allgemeinen Hochschulreife und befähigen zum Studium an Universitäten in allen Fachbereichen. Sie bieten zusätzlich einen fachlichen Schwerpunkt, der eine berufliche Orientierung unterstützen kann. Die beruflichen Gymnasien haben bzw. erhalten folgende Fachrichtungen/Schwerpunkte: Heinrich-Kleyer-Schule: • Berufliche Informatik • Mechatronik • Technik a) Schwerpunkt Bautechnik (in Kooperation mit der Philipp-Holzmann-Schule b) Schwerpunkt Umwelttechnik (in Kooperation mit der Philipp-Holzmann-Schule) Klingerschule: • Wirtschaft • Gesundheit und Soziales a) Schwerpunkt Gesundheit b) Schwerpunkt Erziehungswissenschaften (in Kooperation mit den Beruflichen Schulen Berta-Jourdan) Ludwig-Erhard-Schule: • Wirtschaft (als 2. Standort bei Bedarf spätestens ab 2024 in Kooperation mit der Paul-Ehrlich-Schule, in Verknüpfung mit der Georg-August-Zinn-Schule, der Hostatoschule, der IGS 15 und der IGS West sowie unter Berücksichtigung der Entwicklung des beruflichen Gymnasiums an der Klingerschule) 8.4 Infrastruktur, Gebäude, Räume und Ausstattung Maßnahmen auf Ebene der Einzelschulen (Kurzübersicht): Bergiusschule Die Bergiusschule ist neu saniert und verfügt über ein auskömmliches Raumangebot, allerdings wird Sport über Hallenanmietungen und Nutzung benachbarter Schulen abgedeckt. Berufliche Schulen Berta Jourdan Die Beruflichen Schulen Berta Jourdan mit dem Haupthaus und der Dependance ist die räumlich am stärksten ausgelastete berufliche Schule in Frankfurt. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler übersteigt gemäß der Auslastungsberechnung schon jetzt bei weitem die räumlichen Möglichkeiten der Schule. Zusätzlich wird der Bereich Erziehung und Soziales auch in den kommenden Jahren weiter wachsen, so dass sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler weiter erhöhen wird. Für die Beruflichen Schulen Berta Jourdan ist daher ein neuer Standort zu suchen. Entweder können die Beruflichen Schulen Berta Jourdan in ein neues, größeres Bestandsgebäude ziehen oder die Schule wird neu gebaut und dabei deutlich größer geplant. Dabei muss die Aufgabe der Außenstelle und die Vereinigung aller Bildungsgänge der Schule an einem Standort das Ziel sein. Bethmannschule Die Bethmannschule wird im Rahmen von Umstrukturierungen Ausbildungsgänge von der Werner-von-Siemens-Schule und der Julius-Leber-Schule übernehmen. Mit diesen Ausbildungsgängen erhält die Bethmannschule rund 500 zusätzliche Schülerinnen und Schüler. Um den dafür notwendigen Raumbedarf abzubilden, erhält die Bethmannschule zusätzliche freie bzw. freiwerdende Räumlichkeiten im Bildungszentrum Ostend. Darüber hinaus nutzt die Bethmannschule über die Kooperation im Bildungscampus Erwachsenenbildung Räumlichkeiten des Abendgymnasiums. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Pädagogische und organisatorische Gründe sprechen für eine Aufgabe der in Höchst gelegenen Dependance der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode. Die Aufhebung dieser Dependance erfordert rund 10 Unterrichtsräume am Hauptstandort. Es wird geprüft, welche räumlichen Optionen am Hauptstandort bestehen oder geschaffen und ob auf dem Gelände der Liegenschaft in der Hamburger Allee 23 zusätzlich 10 Unterrichtsräume baulich realisiert werden können. Es dient zur Kenntnis, dass die Liegenschaft in der Hamburger Allee 23 sowohl von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode als auch von der Gutenbergschule genutzt wird. Franz-Böhm-Schule Die Franz-Böhm-Schule befindet sich derzeit in einem größeren Sanierungs- und Umbauprozess. Mit dem Umbau werden auch moderne pädagogische Konzepte wie der Lernfeldunterricht räumlich realisiert. Gutenbergschule Die Gutenbergschule ist derzeit sehr gut ausgestattet - vor allem bei den Fachräumen. Räumliche Änderungen sind daher nicht vorgesehen. Hans-Böckler-Schule Den langfristigen Prognosezahlen folgend wird sich die räumliche Situation der Hans-Böckler-Schule verschlechtern. Daher wird geprüft, wie die Raumsituation der Hans-Böckler-Schule im Bestand optimiert werden kann. Heinrich-Kleyer-Schule Gemäß den Berechnungen zur Raumauslastung der beruflichen Schulen hat die Heinrich- Kleyer-Schule noch Raumreserven. Durch die Raumreserven kann das Berufliche Gymnasium stärker aufgefüllt werden und die gymnasialen Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen entlasten. Julius-Leber-Schule Die Raumprobleme der Julius-Leber-Schule sind erheblich. Zum einen ist die Schule stark sanierungsbedürftig, zum anderen ist sie im Hinblick auf die räumlichen Kapazitäten über der Belastungsgrenze: Die Julius-Leber-Schule hat derzeit pro Kopf die meisten Schülerinnen und Schüler aller beruflichen Schulen. Die Schule erhält das benachbarte Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule in der Seilerstraße 36 zur Nutzung. Das Hauptgebäude der Julius-Leber-Schule und das Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule werden beide saniert. Die ehemalige Stoltze-Schule wird für die Nutzungsbedürfnisse einer beruflichen Schule hergerichtet. Klingerschule Die Klingerschule wird nach ihrer Sanierung und ihrer Erweiterung mit weitreichenden Möglichkeiten u.a. durch die Lernlandschaft ausgestattet sein. Darüber hinaus sind keine weiteren räumlichen Maßnahmen notwendig. Ludwig-Erhard-Schule Das Gebäude der Ludwig-Erhard-Schule ist sanierungsbedürftig. Im Zuge der Errichtung des Berufsbildungscampus West wird sie zusammen mit der Paul-Ehrlich-Schule auf einem gemeinsamen Grundstück neu gebaut. Der derzeitige Standort der Ludwig-Erhard-Schule steht dann zur Deckung anderweitigen Bedarfs an Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Paul-Ehrlich-Schule Die Paul-Ehrlich-Schule ist baulich in einem sehr schlechten Zustand. Im Zuge der Errichtung des Berufsbildungscampus West wird sie zusammen mit der Ludwig-Erhard-Schule auf einem gemeinsamen Grundstück neu gebaut. Philipp-Holzmann-Schule Das Grundstück der Philipp-Holzmann-Schule gehört der Stadt, ist jedoch als Erweiterungsgelände für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität ausgewiesen. Es soll langfristig vom Land als Ergänzung des Universitätscampus genutzt werden. Mit dem Land besteht Einvernehmen, dass eine Verlagerung der Philipp-Holzmann-Schule nur infrage kommt, wenn die Schule zuvor auf einer zur Verfügung stehenden Ersatzfläche neu errichtet wurde. Bis zur Fertigstellung eines Neubaus wird mit dem Land eine unbefristete Nutzung für die Schule auf dem derzeitigen Gelände vereinbart. Da eine mögliche Inanspruchnahme der Schulfläche durch die Universität allenfalls mittel- oder langfristig erfolgt, sind bis dahin die für den laufenden Betrieb notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen. Als Ausgleich für den Sportplatz, der als provisorischer Schulstandort genutzt wird, erhält die Philipp-Holzmann-Schule einen Kraftraum. Die Philipp-Holzmann-Schule wird als berufliche Schule der Stadt Frankfurt dauerhaft erhalten. Stauffenbergschule Die Stauffenbergschule wird in das freiwerdende Gebäude der Wilhelm-Merton-Schule ziehen. Das Gebäude der Stauffenbergschule steht dann für anderweitige schulische Nutzung zur Verfügung. Werner-von-Siemens-Schule Die Werner-von-Siemens-Schule hat aktuell Raumreserven, die von der Franz-Böhm-Schule genutzt werden. Im Zuge der Entwicklung des Virtuellen Mediencampus zusammen mit der Stauffenbergschule und der Gutenbergschule kann die Werner-von-Siemens-Schule auch räumliche Ressourcen in die Kooperation mit einbringen. Wilhelm-Merton-Schule Aufgrund der angespannten Raumsituation wird die Wilhelm-Merton-Schule, nachdem die Beruflichen Schulen Berta Jourdan in ein neues Gebäude umgezogen sind, in deren heutiges Hauptgebäude in die Adlerflychtstraße verlegt. Das Gebäude der Wilhelm-Merton-Schule steht dann für eine Nutzung und Herrichtung für die Stauffenbergschule zur Verfügung. 8.5 Gebäudekonzepte und Raummodelle Neue pädagogische Anforderungen, die Weiterentwicklung von Kooperationen und neue Schulformen erfordern veränderte Raumkonzepte und eine variable Ausstattung. Als Grundlage für zukünftige Neubauten, sowie Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Bestandsgebäuden der Stadt Frankfurt wird ein Planungsrahmen für Berufliche Schulen entwickelt. Der Planungsrahmen berücksichtigt auch die Erfordernisse für inklusive Bildung. Für den Neubau bzw. die Erweiterung einer beruflichen Schule können Projekte eine individuelle Planung in Form einer sogenannten Planungsphase Null erhalten. Planungsphasen Null finden in einem Beteiligungsprozess statt an dem neben Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Trägern von Unterstützungssystemen an Schulen und Eltern auch Institutionen und Einrichtungen aus dem Umfeld der Schule und Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltung teilnehmen. Nicht immer steht für ein Schulgebäude eine große Sanierung, Erweiterung oder gar ein Neubau an, der mit einer Planungsphase Null gerahmt werden kann. Für die Stadt Frankfurt als Schulträger ist es wichtig, dass berufliche Schulen im Bestand, die ihr pädagogisches Konzept zukunftsgerichtet weiterentwickeln möchten, in ihrem Vorhaben unterstützt werden. In diesen Fällen soll in enger Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien individuell geprüft werden, ob durch kurz- bzw. mittelfristige räumliche oder ausstattungsseitige Maßnahmen diese Entwicklung seitens des Schulträgers gefördert werden kann. Sowohl terminliche Abhängigkeiten und der effiziente Einsatz von Ressourcen als auch Erkenntnisse aus der baulich-technischen Bestandserhebung sollen dabei Berücksichtigung finden. 8.6 IT -Infrastruktur und Medien Die beruflichen Schulen sollen in der Lage sein, eine Ausbildung zu gewährleisten, die Anschluss hält an aktuelle Entwicklungen. Die pädagogische IT an den beruflichen Schulen soll den digital unterstützten Unterricht mit seinen spezifischen Anforderungen auf hohem Niveau ermöglichen. Dazu werden die folgenden Maßnahmen umgesetzt: · Erstellung eines standardisierten pädagogischen IT-Ausstattungskonzepts mit individuellen Ergänzungen für die beruflichen Schulen. · Standardisierter pädagogischer Softwarekatalog mit individuellen Ergänzungen · Einheitliche Verwaltungswerkzeuge für alle beruflichen Schulen zur digitalen Schulverwaltung. · Aufbau eines Teams von spezialisierten städtischen IT-Mitarbeitenden für einen professionellen und kontinuierlichen IT-Support. Ein IT-Supportkonzept ist auszuarbeiten und das erforderliche IT-Supportteam aufzustellen. Dabei ist vorgesehen, dass schulische IT-Fachkräfte vor Ort das IT-Supportteam im 1st Level-Support unterstützen. · Einrichtung eines Zukunftsdialogs, um zukünftige Entwicklungen im Bereich Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf die Schul-IT früher und besser aufnehmen zu können · Einführung von WLAN auf Grundlage der einzureichenden pädagogischen Konzepte und im Rahmen der bereitgestellten finanziellen und personellen Ressourcen. 8.7 Kommunikation und Beteiligung Es wird eine Erhöhung der Bekanntheit und Medienpräsenz der Angebote der beruflichen Schulen angestrebt. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsarbeits-Kampagne soll die Vielfalt der Angebote an den beruflichen Schulen sichtbar gemacht werden und dabei verschiedene Zielgruppen berücksichtigen. Besonders beachtet werden sollen die Informationsbedarfe von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften anderer Schulformen. 8.8 Übergänge Eine gelungene Übergangsgestaltung in eine berufliche Ausbildung trägt dazu bei, wichtige Weichenstellungen für den Lebenslauf sowie das spätere Berufsleben zu treffen. Der Übergang in und aus den beruflichen Schulen bzw. in den Beruf stellt daher aus der Perspektive der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure eine große Herausforderung dar. Entwickelt werden Maßnahmen zur frühen Berufsorientierung unter Einbeziehung der Eltern, zur Unterstützung der Informationstage an beruflichen Schulen u.a. Bereits entwickelte Formate, wie das der schulischen Informationsabende zum Übergang 4/5, sollen berücksichtigt und in die Planung mit einbezogen werden. Im Rahmen einer Projektgruppe werden die Kooperationsstrukturen der Unterstützungsangebote am Übergang von allgemeinbildenden zu beruflichen Schulen verbessert. Förderprogramme am Übergang berufliche Schule - Beruf werden hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Betrieben, Kammern und Innungen zur Verbesserung der beruflichen Anschlussmöglichkeiten betrachtet und in Abstimmung mit den Maßnahmen im Gestaltungsfeld Unterstützungssysteme, Integration und Inklusion weiterentwickelt werden. 8.9 Bildungsbeteiligung Die 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) sieht im Artikel 24 vor, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit and eren Zugang zu Bildung und Berufsausbildung erhalten. Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern findet als Regelform in der allgemeinbildenden sowie in der beruflichen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt. Die beruflichen Schulen werden darin unterstützt, Inklusion gemäß dem Hessischen Schulgesetz und durch die Implementierung inklusiver Schulbündnisse umzusetzen. Das Ziel besteht darin Schülerinnen und Schüler von der Anmeldung bis zum angestrebten Abschluss durchgängig zu begleiten, Übergänge zu stabilisieren, sonderpädagogische Lehrkräfte effektiver einzusetzen und Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen professioneller zu unterstützen. Eine inklusive Entwicklung der Schulen beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Bei Neubauten, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Bildungsbauten werden die jeweils aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit umgesetzt. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Verbesserung der akustischen und visuellen Zugänglichkeit. Die Stadt Frankfurt fördert Schülerinnen und Schüler in allen 16 beruflichen Schulen mit sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung sowie der Prävention und Intervention bei Gefahr des Abbruchs der Ausbildung. Hauptziel ist es, durch Berufswegeplanung sowie sozialpädagogische Angebote und Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule, Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen in Ausbildung und Arbeit zu bringen bzw. Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Junge Menschen mit Fluchterfahrung sowie einem besonderem Förderbedarf erhalten Unterstützung durch passgenaue sozialpädagogische Förderangebote als Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an betrieblichen Praktika, die auf eine duale Ausbildung oder Arbeit vorbereiten. Es werden zwei Arbeitsgruppen einberufen, die unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Fachfeldes für die beiden bestehenden kommunalen Förderprogramme Berufswegeplanung und Sozialpädagogische Förderung in den beruflichen Schulen Rahmenkonzepte entwickeln, die Grundlagen, Ziele und Aufgaben der Förderprogramme beschreiben; diese sollen die im Beteiligungsprozess genannten Handlungsbedarfe aufgreifen, um den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen adäquat begegnen zu können. Begründung: A. Zielsetzung: Nach § 145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Schulentwicklungspläne sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll dabei ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten. Die Stadt Frankfurt am Main hat zuletzt im Jahr 2001 eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen beschlossen. Dieser Fortschreibung wurde mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom April 2003 mit Auflagen zugestimmt. Das Rhein-Main-Gebiet gehört zu den wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Daraus ergibt sich die Verpflichtung lokal, regional und international zu denken. Es müssen Antworten auf Fragen aus ökonomischen, sozialen und ökologischen Bereichen gefunden werden. Eine zentrale Größe der Schulentwicklungsplanung ist die demografische Entwicklung. Die Stadt Frankfurt muss sich auf ein konstant hohes Bevölkerungswachstum einstellen. Frankfurt am Main ist eine Stadt mit über 740.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In die fünftgrößte Stadt Deutschlands ziehen momentan monatlich etwas über 800 Neu-Frankfurterinnen und Frankfurter (vgl. Bürgeramt, Statistik und Wahlen 06/2018, S. 1). Der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts Statistik und Wahlen zufolge werden Ende 2030 in Frankfurt 810.085 Personen und Ende 2040 829.773 Personen leben (vgl. ebd. 2015, S. 64). Mit ca. 27.000 Schülerinnen und Schülern an 16 beruflichen Schulen kommt der Stadt Frankfurt am Main eine Schlüsselrolle in der Entwicklung der beruflichen Bildung in Hessen zu. Im Zentrum der beruflichen Schulen steht das bewährte System der dualen Berufsausbildung mit den Standorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule, das allein knapp 20.000 Schülerinnen und Schülern umfasst. Diese Größenordnung lässt eine gute Profilbildung der Schulen sowie ein hohes Maß an äußerer Differenzierung zu und sie ermöglicht fachliche Vertiefung, Teambildung und wirtschaftlich rationelle Ausstattungsprogramme. 27 der 90 Landesfachklassen in Hessen sind in Frankfurt angesiedelt. Hinzu kommen die Bundesfachklassen für drei Ausbildungsberufe. Neben den 16 Berufsschulen zur dualen Berufsbildung besteht eine Vielzahl an Bildungsgängen in 14 Berufsfachschulen, 11 Fachschulen, 12 Fachoberschulen und drei berufliche Gymnasien in Trägerschaft der Stadt Frankfurt. Das Angebot umfasst vollschulische Ausbildungsgänge und Bildungsgänge, die einer Berufsbildung vorausgehen. Acht der 16 beruflichen Schulen bieten im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung Intensivklassen an (InteA, Integration und Abschluss). Dies ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die erst grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache für den Übergang in eine Berufsausbildung oder den Wechsel in einen anderen Bildungsgang erwerben müssen. Des Weiteren gibt es studienqualifizierende Bildungsgänge und die Weiterbildung an einer Fachschule, die nach einer Ausbildung besucht werden kann und für die Übernahme höherer Verantwortung qualifiziert. In einem partizipativen Prozess wurden allen relevanten Akteuren und Interessensgruppen die Möglichkeit gegeben an der inhaltlichen Erstellung des Schulentwicklungsplans mitzuarbeiten. Die enthaltene Maßnahmenplanung berücksichtigt die bestehenden schulorganisatorischen, raumorganisatorischen, baulichen und pädagogischen Anforderungen. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Anlage 1 (ca. 5,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.08.2019, NR 950 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2001, M 17 Vortrag des Magistrats vom 03.08.2020, M 120 Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7244 Antrag vom 07.09.2022, OF 623/1 Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 502 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2024, M 33 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2024, M 68 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 56. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.09.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4 am 10.09.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage M 119 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.09.2019, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 950 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und FRANKFURTER (M 119 = Annahme, NR 950 = Ablehnung), ÖkoLinX-ARL (M 119 und NR 950 = Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 82 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 119 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 950 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 950 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Hubert Schmitt und Ross sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4615, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 40 1
Wann passiert endlich etwas mit dem Gebäude Seilerstraße 36?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2022, OF 623/1 Betreff: Wann passiert endlich etwas mit dem Gebäude Seilerstraße 36? Vorgang: M 119/19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum ist das Gebäude Seilerstraße 36 seit ca. 12 Jahren ungenutzt? 2. Plant die Stadt weiterhin die Sanierung des Gebäudes? 3. Wenn ja: Wann ist mit einer Beschlussvorlage zur Sanierung des Gebäudes Seilerstraße 36 zu rechnen? 4. Wenn nein: Warum nicht? 5. Ist weiterhin geplant, das Gebäude Seilerstraße 36 der Julius-Leber-Schule zuzuschlagen? 6. Wenn ja: Wann kann der Bezug des Gebäudes durch die Julius-Leber-Schule erfolgen? 7. Wenn nein: Warum nicht? 8. Welche Sanierungsarbeiten sind beim Gebäude Seilerstraße 36 notwendig und wie lange werden diese voraussichtlich in Anspruch nehmen? Begründung: Im Schulentwicklungsplan B für die Beruflichen Schulen von 2019 (M119) steht: "Die [Julius-Leber-]Schule erhält das benachbarte Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule in der Seilerstraße 36 zur Nutzung. Das Hauptgebäude der Julius-Leber-Schule und das Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule werden beide saniert. Die ehemalige Stoltze-Schule wird für die Nutzungsbedürfnisse einer beruflichen Schule hergerichtet.". Doch seit 3 Jahren ist in dieser Sache immer noch nichts passiert. Es ist unklar, ob die Stadt weiterhin verlässlich zu ihrem Wort steht und an den Plänen festhält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 502 2022 Die Vorlage OF 623/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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