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Reflexion

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Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Betreff: Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.02.2024, § 4430 - E 18/19 CDU, SPD, GRÜNE, l. B 443/22 - In Kooperation mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und den betroffenen lokalen Aufgabenträgern Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis wurde, wie bereits berichtet, eine Machbarkeitsstudie und eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Regionaltangente Ost (RTO) durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchungen, die von den Büros Intraplan Consult GmbH und Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH durchgeführt wurden, liegt nun vor. Ziel der Untersuchungen war es, die Realisierungswürdigkeit dieser Maßnahme zu bewerten und darauf basierend eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Für das Vorhaben wurden hohe positive verkehrliche Wirkungen ermittelt und ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6 errechnet. Eine Aussicht auf Förderfähigkeit gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist somit gegeben. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Folgenden gebündelt dargestellt: 1. Maßnahmenbeschreibung und Trassenvarianten: Durch die RTO soll eine direkte Verbindung zwischen der Niddertalbahn im Norden und der Nordmainischen S-Bahn im Süden geschaffen werden, um für Pendelnde aus dem nördlichen und nordöstlichen Umland eine attraktive ÖPNV-Anbindung unter anderem in die Frankfurter Innenstadt, aber auch in das südöstliche Umland zu bieten. Deshalb sollen durch den Netzschluss u.a. alle Orte entlang der Niddertalbahn bedient werden. Zu Beginn der Vorstudie wurde dem Auftragnehmer ein Untersuchungskorridor vorgegeben, der sich vom Rand der östlichen Frankfurter Stadtteile bis zu dem mittleren Bereich von Maintal erstreckte (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Untersuchungskorridor In diesem Korridor wurden zunächst anhand der topografischen Gegebenheiten und möglichen Anschlusspunkte der Neubaustrecke an die vorhandenen Strecken (Niddertalbahn und nordmainische Strecke Frankfurt - Hanau) fünf unterschiedliche Trassierungsvarianten skizziert (siehe Abbildung 2). Eine erste Bewertung dieser Varianten bezüglich der zu erwartenden Fahrzeiten, der Erschließungswirkung und der technischen Anforderungen ergab, dass das Kriterium der Fahrzeit entscheidend ist, um die angedachten Linien auf den Bestandsstrecken mit dem dort jeweils bestehenden Verkehr in Einklang zu bringen. Bestimmte Fahrzeiten müssen dabei eingehalten werden, sodass lange Trassenvarianten ungünstiger beurteilt wurden als kürzere, wie insbesondere die westliche Variante. Die Erschließungswirkung wurde bei der am weitesten westlich gelegenen Variante als am größten eingeschätzt. Das ist erstens dadurch begründet, dass nur diese Variante die Option für die unmittelbare Erschließung von Bergen-Enkheim bietet, und zweitens dadurch, dass eine S-Bahnlinie nach Glauburg-Stockheim bei dieser Variante das größte Einzugsgebiet entlang der Niddertalbahn erschließt. Die technischen Fragen der Trassierung sowohl durch den Berger Rücken als auch für die Einfädelung in die Niddertalbahn stellten sich bei allen Trassenvarianten als vergleichbar komplex dar, sodass im projektbegleitenden Arbeitskreis die Entscheidung zur Betrachtung der westlichen Trassenvariante (Trasse 1) getroffen wurde. Abbildung 2: Trassenvarianten Die genaue Führung der Trassenvariante 1 ist in Abbildung 3 dargestellt. Die Trasse tangiert den östlichen Rand von Frankfurt am Main und würde aufgrund der Topographie in erhöhter Lage (rund 22 Meter) über das Gelände des Riedbads geführt werden. Die Trasse quert das dortige Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund des weiter östlich bestehenden Naturschutzgebietes (Naturschutzgebiet "Enkheimer Ried") ist der Korridor für eine Trasse an dieser Stelle sehr begrenzt. Bedient wird auf Frankfurter Gemarkung unter anderem eine neue Station Bergen (alternativ Station Enkheim). Die Station Bergen wurde gegenüber einer Station Enkheim wegen der vermuteten größeren verkehrlichen Potentiale bevorzugt. Die Station ist aufgrund der Topographie in Tunnellage vorgesehen. Abbildung 3: Trassenvariante - Details Bergen Enkheim Die abgeschätzten Investitionen für das Vorhaben belaufen sich auf rund 531,7 Mio. € zum Preisstand 2016 (Vorgabe Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr, Version 2016+). Die Kosten enthalten 10 Prozent Planungskosten. Nach dem unterstellten Linien- und Angebotskonzept verkehrt die RTO durchgehend im 30 ́-Takt (Montag bis Freitag + Samstag/Sonntag) und bindet Bad Vilbel sowie Bergen direkt an das Flughafen-Terminal 3 an (RTO: Bad Vilbel - Bergen - Fechenheim - Frankfurt Ost - Frankfurt Süd - Flughafen Terminal 3). Zusätzlich verkehren S-Bahn-Fahrten im 30 ́-Takt (Montag bis Freitag) von (Büdesheim) Niederdorfelden über Bergen und den Frankfurter Hauptbahnhof nach Bad Soden/Kronberg. Darüber hinaus sind S-Bahn-Fahrten von Stockheim und dem Frankfurter Hauptbahnhof nach Bad Soden / Kronberg im 30 ́-Takt (Montag bis Freitag + Samstag/Sonntag) vorgesehen. Diese können aus Kapazitätsgründen jedoch nicht in Bergen halten. Dies könnte aber durch das ETCS (European Train Control System) im S-Bahn-System und die dadurch erzielbaren kürzeren Zugfolgezeiten im Stammstreckentunnel der S3 und S4 künftig möglich werden. Die RTO führt zu erheblichen Reisezeitverkürzungen. Beispielsweise verkürzt sich die Reisezeit von Bergen zum Flughafen von heute rund 52 Minuten (zum Beispiel Flughafen Regionalbahnhof) auf rund 31 Minuten (Flughafen Terminal T3). Zwischen Bad Vilbel und der Station Frankfurt Ost würde die Fahrt mit 17 Minuten nur noch knapp halb so lange dauern wie heute (30 Minuten). Auch die Fahrt von Bergen zur Station Frankfurt Ost beziehungsweise Frankfurt Süd würde mit sechs beziehungsweise zehn Minuten deutlich kürzer ausfallen. 2. Verkehrliche Wirkungen: Das Vorhaben führt voraussichtlich zur Verlagerung von 8.837 Personenfahrten am Tag vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum ÖPNV. Zusätzlich wurden 1.279 neue ÖPNV-Fahrten (induzierter Verkehr) ermittelt. Die tägliche Verkehrsnachfrage im ÖPNV steigt dadurch insgesamt um 10.116 Personenfahrten am Tag. Durch das Vorhaben werden rund 8.015 t CO2-Emissionen im Jahr vermieden (siehe Abbildung 4). Abbildung 4: Verkehrliche Wirkungen 3. Nutzen-Kosten-Untersuchung: Bei der Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses werden der volkswirtschaftliche Nutzen und die Kosten des Vorhabens gegenübergestellt. Die einzelnen Nutzenkomponenten können der Abbildung 5 entnommen werden. Die höchsten Maßnahmennutzen resultieren mit 10.085 T € und 9.486 T € pro Jahr aus dem Fahrgastnutzen ÖPNV und dem ÖPNV-Fahrgeld infolge der gestiegenen ÖPNV-Verkehrsnachfrage. Durch die vermiedenen CO2-Emissionen lässt sich ein weiterer hoher Nutzen von 5.370 T € pro Jahr generieren. Den Gesamtnutzen (39.219 T € pro Jahr) reduzieren wiederum die um 14.729 T € pro Jahr höheren ÖPNV-Gesamtkosten (Betriebskosten, Unterhaltungskosten Fahrweg). Unter Berücksichtigung des jährlich notwendigen Kapitaldienstes für Fahrweg (Abschreibung und Verzinsung) in Höhe von 15.291 T € pro Jahr errechnet sich ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6. Der deutlich über 1 liegende Nutzen-Kosten-Indikator bietet sogar Spielraum für mögliche Kostensteigerungen. Abbildung 5: Nutzenrelevante Kenndaten Fazit: Die Untersuchungen zeigen, dass die Machbarkeit einer RTO grundsätzlich gegeben ist und dass durch die Direktverbindungen und Reisezeitverkürzungen hohe verkehrliche Wirkungen zugunsten des ÖPNV erzielt werden können. Mit einem Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6 übersteigt der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten der Maßnahme, womit - wie auch eingangs erwähnt - die Aussicht auf Förderwürdigkeit nach dem GVFG aufgezeigt wurde. Allerdings quert die in der Untersuchung betrachtete Trassenvariante mit Anbindung von Bergen-Enkheim das Landschaftsschutzgebiet - Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, sodass die Vereinbarkeit der Trassenführung mit dem Natur- und Landschaftsschutz im weiteren Verlauf der Untersuchungen zu klären wäre. Aus verkehrlicher und volkswirtschaftlicher Sicht ist die RTO sinnvoll und sollte weiterverfolgt werden. Die westliche Trassenvariante 1 wird aufgrund der bereits erwähnten Vorteile für weitere Untersuchungen empfohlen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.05.2024, NR 933 Antrag vom 22.05.2024, NR 946 Anregung vom 04.06.2024, OA 465 Antrag vom 29.04.2024, OF 260/16 Antrag vom 08.05.2024, OF 261/16 Antrag vom 13.05.2024, OF 262/16 Antrag vom 16.05.2024, OF 263/16 Antrag vom 10.05.2024, OF 264/16 Antrag vom 04.06.2024, OF 279/16 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 18 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 443 Antrag vom 30.04.2024, OF 620/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 463 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 10.04.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage B 128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, CDU und FDP 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 92-1

Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2024, OF 620/11 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Anliegen die Regionaltangente Ost und West zu stärken wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1+2 der Regionaltangente Ost durch den Fechenheimer Wald werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1+2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das ökologische Gleichgewicht dort erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Es sind andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbind-ung von Maintal und den nordöstlichen Gemeinden möglich machen. Bezugnehmend: B125/24 Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden, vom Aussterben bedrohten Tierarten, werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden, ein weiterer bis zu 30m breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, welches für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der daneben liegenden Grünbrücke über die Autobahn erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen, da der östliche Teil des Waldes abgetrennt würde von der Grünbrücke. Brauchen wir dann noch eine zweite Grünbrücke zusätzlich? Der Bahndamm muss an der Autobahn langsam über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten. Von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort 4m hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr dort nicht unter 40km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, bereits durch die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes, diese in genau diesen Bereich der geplanten S-Bahntrasse stattfand. Daher alleine sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits "besetzten" Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig. (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischen Teil des PFB zum Riederwaldtunnel/BAB A66) Gibt es eine Notwendigkeit Low-Cost Airlines mit einem eigenen Bahnanschluss am Terminal 3 zu unterstützen? Die Defizite für die Natur und die Tiere, für die Erholung der Bürger Frankfurts und Maintals im Fechenheimer Wald stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen der Bürger aus fernen Dörfern im Nordosten von Frankfurt herum schneller zum zukünftigen Low-Cost Airline Terminal3 am Frankfurter Flughafen zu bringen. Mit der Umsteigezeit am Terminal3 (ex AirForceBase) um auf die Nordseite des Flughafens zum Terminal 1+2 zu kommen (20 Minuten) oder um dann noch zusätzlich via lokalem Bus zum Frachtbereich und anderen Arbeitsplätzen am Flughafen zu kommen, machen diese Linie uninteressant. Am Flughafen ist die neue Skyline Bahn zukünftig ausschließlich für Transitreisende, so die Fraport. Das bedeutet, man muss auf einen langsamen Bus ausweichen. Die großen ansässigen Luftfahrtgesellschaften und namhaften Hotels haben ihre Büros alle auf der Nordseite des Flughafens. Im Norden des Flughafens am Terminal 1+2 befinden sich mit großem Abstand die meisten Arbeitsplätze und ebenso mit Abstand die meisten Abflüge und Ankünfte. Dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrag Bergen-Enkheims? Das Argument des Verkehrsdezernenten im OBR16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20m hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U4 und U7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm und dort wird nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. Das Gebiet ist bereits heute stark verlärmt. Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72dB Tag und Nacht ohne die nötigen Abstandsgrenzen von Wohngebieten, einer bestehenden Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge mehr genutzt wird und dies noch mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten. Flugzeuge die dort auf der Abflugroute mit bis zu 82dB Lärm fliegen. Eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen zur Kommunikation ihr Gehör, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten die im Fechenheimer Wald leben. Dort gibt es noch Rehe in Frankfurt, Hirschkäfer, 10 Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilan und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe sind davon vom Aussterben bedrohte Tierarten. Der Stadtteil Roter Graben hat die Bahnlinie dann direkt vor deren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch/Fällungen des Frankfurter Waldes. Es wurden keine Angaben im Gutachten gemacht zu den benötigen Hektar zu fällendem "Urwald" (so die Senckenberg-Stiftung zum Biotop Fechenheimer Wald). Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein, als der Waldverbrauch des Bau-projekts Riederwaldtunnel/Autobahn A66. Mehrjährige Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich Die Bauarbeiten für die S-Bahnstrecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit solche Bauarbeiten sich auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) Main-Kinzig in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen doch bereits vor und es ist bekannt, der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der 8 Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil/ Die Autobahn GmbH hatten bereits große Probleme die jetzigen Planungen so umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, das in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatte. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des PFB Riederwaldtunnel / A66 verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 463 2024 Die Vorlage OF 620/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Absatz zur Anbindung an den Flughafen gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4