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Uneingeschränktes Halteverbot ( Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2016, OF 60/16 Betreff: Uneingeschränktes Halteverbot ( Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Voltenseestrasse vor Hausnummer 26 -28 ein uneingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 STVO bzw. 290.1 ausweisen zu lassen, entsprechend zu beschildern und zu kontrollieren. Begründung: Ständig behindern dauerparkende Kraftfahrzeuge unmittelbar vor und an den Einfahrten zu den Betrieben den Zuliefer- und Kundenverkehr für die dort ansässigen Betriebe. Durch das gesetzeswidrige Parken zum Teil bis 1 m und mehr in die Einfahrten, siehe beigefügte Bilder, können Zulieferer und Kunden kaum mehr anfahren. Somit wird der Standort der ansässigen Betriebe gefährdet. Wenden im sogenannten Wendehammer ist zudem kaum mehr möglich. . . . Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 648 2016 Die Vorlage OF 60/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "uneingeschränktes" durch das Wort "eingeschränktes" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 60/16 vom 17.09.2016 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Voltenseestraße vor den Hausnummern 26-28 ein eingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 StVO bzw. 290.1 ausweisen zu lassen, entsprechend zu beschildern und zu kontrollieren. Begründung: Ständig behindern dauerparkende Kraftfahrzeuge unmittelbar vor und an den Einfahrten zu den Betrieben den Zuliefer- und Kundenverkehr für die dort ansässigen Betriebe. Durch das gesetzeswidrige Parken zum Teil bis 1 m und mehr in die Einfahrten, siehe beigefügte Bilder, können Zulieferer und Kunden kaum mehr anfahren. Somit wird der Standort der ansässigen Betriebe gefährdet. Wenden im sogenannten Wendehammer ist zudem kaum mehr möglich. . . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1794 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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