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Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6613 (B 381) I. Der vorgelegten Planung einer neuen Straßenbahnstrecke von der Friedberger Landstraße bis zur Ginnheimer Landstraße durch die Straßen Homburger Landstraße, Marbachweg, Am Dornbusch, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Epstein-Straße wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen; b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen; c) eine Planungsvereinbarung mit der VGF zu schließen; d) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie Baurecht zu schaffen. III. Die Planungsmittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von brutto rund 3.561 T € werden bewilligt und freigegeben. Die Verteilung der Planungskosten auf die am Bau Beteiligten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage einer noch abzuschließenden Planungsvereinbarung. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) handelt, b) sich die Gesamtkosten des Projektes auf rund 52,0 Mio. Euro belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 22,8 Mio. Euro beträgt, c) für den aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Anteil der Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 885 T€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007589 "Ringstraßenbahn" zur Verfügung stehen, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 473 T€ (Stand 30.06.2022) verausgabt wurden, d) eine anteilige Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel aus den nachstehenden Projektdefinitionen erfolgt: PD 5.008107 Grunderneuerung der Kollwitzstraße (Planungsmittel) in Höhe von 540 T€; PD 5.010154 Friedberger Landstraße/Wasserpark (Planungsmittel) in Höhe von 313 T€; PD 5.002474 Erschließungsmaßnahme Peter-Behrens-Straße in Höhe von 264 T€ und PD 5.002449 Grunderneuerung Deutschherrnufer in Höhe von 230T€. V. Die darüber hinausgehenden Mittelbedarfe in Höhe von 1.329 T€ sind im Rahmen der Zielwerte mit dem Haushalt 2023 zu veranschlagen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, zum Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main wurde die Einführung einer Ringstraßenbahn beschlossen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015, § 6613, wurde festgelegt, dass bei der weiteren Planung der Ringstraßenbahn, die in der Machbarkeitsstudie (B 381/15) empfohlene und vom Gesamtverkehrsplan geringfügig abweichende Trassenführung weiterverfolgt wird. Diese ist im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (Beschluss § 7285 vom 04.03.2021 zum M 163/2020), welcher Teil der Gesamtstrategie zur langfristigen Weiterentwicklung des strategischen Masterplans Mobilität und Verkehrsinfrastruktur ist, ebenfalls enthalten. Zielsetzungen der angestrebten Verkehrswende sind u. a. durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln sowie im Rahmen der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss (§ 4424 v. 29.08.2019) zur Fahrradstadt Frankfurt am Main den Radverkehr in der Stadt konsequent zu fördern und auszubauen. Die geplante Straßenbahnstrecke wird das Angebot des ÖPNV in diesem Sinne maßgeblich verbessern. Das Gleiche gilt auch für die fahrradfreundliche Umgestaltung von Straßen durch die Umsetzung der Festlegungen zum Radentscheid. B. Alternativen Im Rahmen der o. g. Machbarkeitsstudie von 2015 wurden alternative Trassenkorridore geprüft. Die hier vorgelegte Trassenführung wurde schließlich zur Weiterverfolgung und Konkretisierung der Planungen für die Ringstraßenbahn empfohlen. C. Lösung Die geplante Straßenbahntrasse verläuft von der Friedberger Landstraße durch die Straßen Homburger Landstraße, Marbachweg, Am Dornbusch, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Epstein-Straße bis zur Ginnheimer Landstraße. Die durchgängig 2-gleisige Neubaustrecke bildet den Lückenschluss zwischen den vorhandenen Gleisanlagen in der Friedberger Landstraße und der Ginnheimer Landstraße. Die Streckenlänge beträgt einschließlich des umzubauenden Haltestellenbereiches in der Ginnheimer Landstraße ca. 4.500 m. Die Trassenführung erfolgt überwiegend in Mittellage gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr. Ausnahmen sind der Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Gießener Straße gemeinsam mit der U 5 sowie die Bereiche der Haltestellen Gießener Straße und Ginnheimer Landstraße mit eigenem Gleiskörper. Die Maßnahme umfasst die folgenden 10 Straßenbahnhaltestellen (teilweise Arbeitstitel): Wetzlarer Straße (optional), Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Kaiser-Sigmund-Straße, Dornbusch, Platenstraße, Deutsche Bundesbank, Verknüpfungshaltestelle U-Bahn, Am Eisernen Schlag (optional) und Markus-Krankenhaus (Umbau). In Abhängigkeit vom Betriebskonzept der Ringstraßenbahn sind die Haltestellen Wetzlarer Straße und Am Eisernen Schlag optional eingeplant. Die vorhandene Straßenbahnhaltestelle Markus-Krankenhaus ist umzubauen. Die Haltestellen werden als Kombi-Haltestellen für Straßenbahn und Busverkehr ausgebildet und sind somit auch für Nachtbusse und einen eventuellen Schienenersatzverkehr barrierefrei anfahrbar. Ausnahme ist die Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum, da hier aufgrund der bestehenden Gleisanlage nicht genügende Straßenraumbreite zur Verfügung steht. In Abstimmung mit der Branddirektion wurden die erforderlichen Aufstellflächen der Löschfahrzeuge an den Liegenschaften im Zusammenhang mit dem zweiten Rettungsweg berücksichtigt. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind ebenfalls berücksichtigt und werden im Zuge der weiterführenden Planung im Detail ausgearbeitet und dargestellt. Homburger Landstraße (Blatt 1 - 3): Die Straßenbahn wird in der Homburger Landstraße in Mittellage gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Ein Umbau der Seitenräume sowie ein Eingriff in den Baumbestand erfolgt nicht. Am Knotenpunkt Friedberger Warte (Blatt 1) erhält die Straßenbahn eine Anbindung an das bestehende Gleis in Richtung Norden und Süden sowie einen eigenen Aufstellbereich in der Homburger Landstraße. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung werden sämtliche Fahrbeziehungen berücksichtigt. Optional könnte auf Höhe der Wetzlarer Straße eine Straßenbahnhaltestelle eingerichtet werden. Im Blatt 2.1 ist der Straßenabschnitt ohne Haltestelle, im Blatt 2.2 ist der Straßenabschnitt mit Haltestelle dargestellt. Gießener Straße (Blatt 4): Zwischen Gießener Straße und Homburger Landstraße wird eine Straßenbahnhaltestelle in Mittellage eingerichtet. Die Trasse verläuft auf eigenem Gleiskörper und kann auch von Bussen angefahren werden (Kombi-Haltestelle). Der separate U-Turn entfällt. Wendende Fahrzeuge werden über den Knoten Homburger Landstraße geführt. Die Fuß- und Radverkehrsführung wird angepasst. Marbachweg zwischen Feuerwache und Sozialzentrum (Blatt 4a und 4b): Die beiden Lagepläne sind der Vollständigkeit halber beigefügt. In diesem Abschnitt nutzt die Straßenbahn die Stadtbahntrasse. Es sind keine Umbauten im Straßenraum geplant. Die Pläne zeigen den Bestand. Marbachweg/Sozialzentrum (Blatt 5): Die Haltestelle für die Straßenbahn wird unmittelbar östlich der U 5-Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum mit einer direkten Zugangsmöglichkeit eingerichtet. Die Bushaltestellen für den Nachtbus/Schienenersatzverkehr (SEV) werden in Seitenlage angeordnet. Die vorhandene Wendeanlage wird Richtung Osten verschoben. Knoten Eckenheimer Landstraße (Blatt 6 und 6A): Im Kreuzungsbereich ist eine Neutrassierung der Gleise erforderlich. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung wird das Kreuzungsdesign nach niederländischem Vorbild umgestaltet. Hierzu werden die "Gehwegnasen" vergrößert. Im nördlichen Ast der Eckenheimer Landstraße sind Maßnahmen zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs geplant. Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße (Blatt 7 - 10): Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Beidseitig werden separate anforderungsgerechte Radverkehrsanlagen eingerichtet. Die Parkstreifen werden neu geordnet und durch Bäume gegliedert. Die einmündenden untergeordneten Straßen werden als Gehwegüberfahrten ausgebildet. Östlich der Kaiser-Sigmund-Straße wird eine neue Straßenbahnhaltestelle mit beidseitigen lichtsignalgeregelten Fußgängerüberwegen eingerichtet (Blatt 8). Die Einmündung der Kaiser-Sigmund-Straße wird ebenfalls als Gehwegüberfahrt ausgebildet. Der Kfz-Verkehr kann im Schatten der Lichtsignalanlage in den Marbachweg einfahren. Knoten Eschersheimer Landstraße (Blatt 11): Die neuen Straßenbahnhaltestellen werden beidseitig der Eschersheimer Landstraße in den Zufahrten angeordnet. Im Knoten erfolgt eine Neutrassierung der Straßenbahngleise und der Betriebsgleise der U-Bahn. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der Radverkehrsführung sowie die Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs auf der Nordseite (Ausführung Südseite in 2022). Straße Am Dornbusch und Knoten Raimundstraße (Blatt 12): Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Eine Anpassung der Radverkehrsanlagen erfolgt im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten. Der Radverkehr in Richtung Westen wird auf einem eigenen Radweg geführt. Knoten Platenstraße (Blatt 13): Die neuen Straßenbahnhaltestellen werden beidseitig der Platenstraße in den Zufahrten angeordnet. Anpassungen der Radverkehrsführung erfolgen im Haltestellenbereich. Ernst-Schwendler-Straße - Wilhelm-Epstein-Straße (Blatt 14): Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Der Knoten erhält eine Vollsignalisierung jedoch ohne Linksabbiegemöglichkeit aus Richtung Osten. Die Radverkehrsführung in/aus Richtung Norden wird ergänzt. Deutsche Bundesbank (Blatt 15): Vor dem Hauptzugang der Deutsche Bundesbank wird eine neue Haltestelle eingerichtet. Die Zufahrt zur Deutschen Bundesbank erhält eine Vollsignalisierung. Die Radverkehrsführung wird im Zuge des Projektes "Grünes Y" vervollständigt. Verknüpfung mit der D II-Strecke (Blatt 16): Das Blatt 16 ist ausgespart und dient derzeit noch als Platzhalter, da die genaue Lage und die konkrete Verknüpfung mit der D II-Strecke mit der Ringstraßenbahn noch nicht feststeht. Wilhelm-Epstein-Straße von Rosa-Luxemburg-Straße und Ginnheimer Landstraße (Blatt 17 - 19): Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr wird beidseitig auf Radfahrstreifen geführt. Auf Höhe der Straße Am Eisernen Schlag wird optional eine neue Straßenbahnhaltestelle vorgesehen (Blatt 19.2). Knoten Ginnheimer Landstraße (Blatt 20): Die bestehende Straßenbahnhaltestelle "Markus-Krankenhaus" wird für eine gemeinsame Nutzung durch Busse und Straßenbahn als Kombi-Haltestelle umgebaut. Zur Optimierung des Fuß- und Radverkehrs werden in Knoten und Strecke Verbesserungen vorgesehen. Südlich der Kombi-Haltestelle wird eine neue signalisierte Fußgängerquerung eingerichtet. Es werden Wartepositionen für den Busverkehr beidseitig der Ginnheimer Landstraße angeordnet (Linien 39 und 69). Hierzu ist eine Verlegung der bestehenden Wendeanlage nach Süden erforderlich. D. Kosten Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt bei PD 5.007589 (Stand: 30.06.2022) 473 T€ geplant: 2022: 350 T€ 2023: 1.000 T€ 2024: 1.000 T€ 2025: 738 T€ Die Gesamtkosten aus Bau und Planungskosten werden auf ca. 52,0 Mio. € (brutto) geschätzt. Die Kosten werden nach einem in der weiterführenden Planung noch festzulegenden Kostenteilungsschlüssel zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main und dem der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) aufgeteilt. Der Anteil der VGF wird auf ca. 29,2 Mio. € und der Anteil der Stadt auf ca. 22,8 Mio € geschätzt. Pos. Leistungsbeschreibung 1 Baukosten 1.1 Gleisoberbau und bahntechnische Ausrüstung 12.858.500 € 1.2 Haltestellen inkl. Ausstattung 3.200.000 € 1.3 Verkehrsflächen 19.555.767 € 1.4 Bäume und Grünflächen 1.126.050 € 1.5 Lichtsignalanlagen 1.010.000 € 1.6 Beleuchtungsanlagen 2.944.000 € Baukosten netto 40.694.317 € Mehrwertsteuer 19 % 7.731.920 € Baukosten brutto 48.426.237 € VGF-Anteil an den Gesamtbaukosten (brutto) - 29.191.470 € Städtischer Anteil an den Gesamtbaukosten (brutto) 19.234.767 € Die Planungskosten (Baunebenkosten) setzen sich wie folgt zusammen: 2 Baunebenkosten Gesamthonorar brutto (gerundet) 2.080.500 € 2.1 Honorar nach HOAI Lph. 1-9, Koordinierung der Werke, Werksmitteilung, Trassenplanung, Erstellung Verkehrsphasenpläne, Umbauzuschlag 10% Gutachten, Kampfmittel, SiGeKo, Vermessung, Kleinleistungen etc. 1.480.000 € 2.2 Baunebenkosten, brutto 3.560.500 € Städtischer Anteil an den Gesamtbaukosten (brutto) 19.234.767 € Gesamtkosten städtischer Anteil (brutto) 22.795.267 € Gesamtkosten städtischer Anteil (brutto, gerundet) 22.800.000 € Anlage _Lageplan_Blatt_01_1 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_02_1_1 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_02_2 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_03 (ca. 1,6 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_04a (ca. 695 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_04b (ca. 763 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_04_1 (ca. 2,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_05 (ca. 2 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_06 (ca. 2,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_06a (ca. 1,5 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_07 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_08 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_09 (ca. 1,3 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_10 (ca. 1,3 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_11 (ca. 2 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_12 (ca. 921 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_13D (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_14 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_15 (ca. 1,2 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_16-Platzhalter (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_17 (ca. 919 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_18 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_19_1 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_19_2 (ca. 974 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_20 (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 10.11.2022, OA 276 Anregung vom 06.12.2022, OA 288 Anregung vom 06.12.2022, OA 289 Antrag vom 24.10.2022, OF 378/9 Antrag vom 10.11.2022, OF 384/9 Antrag vom 22.11.2022, OF 470/10 Antrag vom 04.12.2022, OF 481/10 Antrag vom 22.05.2023, OF 531/9 Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 9, 10 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage M 167 wird zurückgestellt, bis die öffentliche Anhörung zu diesem Thema stattgefunden b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 276 2022 1. a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 378/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 288 2022 Anregung OA 289 2022 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 470/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 481/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, LINKE., FDP und fD gegen GRÜNE (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 384/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage M 167 wird bis zur Vorstellung zur Thematik zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur Vorstellung der Thematik zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 9 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167/22 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 6 GRÜNE (= Befassung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 13 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage M 167/22 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage OF 531 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 67 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 167 wird unter Hinweis auf OA 276/22 zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. zu a) und b) CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur Sitzung am . . . . . zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 10
Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der o.g. M 167 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten mit Blick - auf die Kosten, - die lange Planungszeit von 10 Jahren - den geringen Straßenquerschnitt der betroffenen Straße - die Tatsache, dass der Lückenschluss der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße noch nicht geklärt ist, nochmals zu klären, ob die Anbindung nicht doch auch über eine günstigere E-Busringlinie die nötigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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