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Reflexion

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Ortsrandstraße Bonames-Ost sicherer gestalten

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 entstanden aus Vorlage: OF 153/10 vom 17.10.2016 Betreff: Ortsrandstraße Bonames-Ost sicherer gestalten Aufgrund der vielen tödlichen Unfälle an der Strecke der Linie U 2, zuletzt in Nieder-Eschbach und aktuell in Bonames, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten: 1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat aus den vorgenannten Unfällen gewonnen? 2. Wie gedenkt der Magistrat diese Erkenntnis allgemein und speziell für Bonames, insbesondere für die Ortsrandstraße umzusetzen? 3. Zieht der Magistrat eine Unterführung oder eine Brücke für die Ortsrandstraße im Bereich der U 2-Strecke in Erwägung? Begründung: Die Deutsche Bahn AG schafft aus gutem Grunde schienengleiche Bahnübergänge ab. Diesem guten Beispiel sollte die Stadt Frankfurt bei Neuplanungen von U-Bahn-Übergängen künftig folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.11.2016, OA 89 Antrag vom 04.11.2016, OF 59/15 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 224 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 327 Aktenzeichen: 66 0

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2016, OF 59/15 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahntrasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit dem Verkehrsträger hin (B 1014 vom 12.12.2003), welche ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage die Machbarkeit positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen. (siehe Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges in Anlage). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild), dem extrem großen Flächenverbrauch und der enorm höheren Investitionskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder Brückenbauwerk für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. Vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser zur verkehrlichen Entlastung ist als mögliche Alternative die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße abzweigend vom Harheimer Weg südöstlich an Bonames vorbei über das angrenzende Niddatal mit Anbindung an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit Antrag V 220/2016 vom 01.11.2016 hat der 10er OBR den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative liebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (Bericht FNP 04.11.), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So bildet dieser beschrankte Übergang -neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes- eine gewollte Hürde durch den zeitweise beschrankten Bahnübergang einen Attraktivitätsverlust dieser Straße für den überörtlichen Verkehr, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben ein Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betreffen wird, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann zur Frage Landschaftsschutz vs. Verkehrlich Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 89 2016 Die Vorlage OF 59/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im dritten Satz unter Ziffer 1. nach dem Wort "Investitionskosten" die Worte "und der Unterhaltungskosten" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die GRÜNE-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 16., OF 59/15, folgende Protokollerklärung ab: "Der in der Begründung des Antrags aufgenommenen Hinweis auf eine `Südostumgehung von Bonames ́ wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nieder-Eschbach nicht mitgetragen."

Beratung im Ortsbeirat: 4