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Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Betreff: Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.09.2020, § 6087 - A 196/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 238/20 - Schulbau stellt sich vermehrt den Herausforderungen von verdichteten und nutzungsgemischten Stadtentwicklungskonzepten, bei denen die Einbindung von Bildungseinrichtungen in den Quartierskontext immer mehr in den Vordergrund gerät. Aktuell werden in Frankfurt bereits Modelle realisiert, bei denen Schulen innerhalb eines neuen Siedlungsgebietes als Teil eines funktional gemischten Gebäudeensembles entstehen - kombiniert mit ergänzenden Nutzungen: mit sozialer und kultureller Infrastruktur, mit Wohnungen oder mit Nahversorgungseinheiten. Damit verändert sich der bislang solitäre Status von Schulen: Sie werden auch baulich noch stärker ins Quartier eingebunden. Schulen und Kindertageseinrichtungen verstehen sich auch im pädagogischen Sinn als Teil des Quartiers. Sie können durch Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein. Die Entwicklung zur Ganztagsschule mit Erfüllung des Rechtsanspruches auf Schulkinderbetreuung 2025 bedeutet, dass die Schulgebäude und Sporthallen von 7:30 Uhr bis 17 Uhr vollständig von Schülerinnen und Schülern frequentiert werden und eine ergänzende Raumnutzung Dritter in dieser Zeitspanne in der Regel nicht möglich ist. Diese Einschränkung besteht auch für die Ferienzeiten, denn eine ganztägige Ferienbetreuung ist bei maximal 25 Schließtagen ebenfalls Bestandteil der Ganztagsschulentwicklung. Schulische Räume können für kulturelle und andere Angebote außerschulischer Partner die sich nicht an Schülerinnen und Schüler richten darüber hinaus nur dann genutzt werden, wenn die Schutzbedürftigkeit (betrifft auch personenbezogene Daten und Fotos) der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße beachtet wird und die Voraussetzungen der Nutzung (z.B. Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Die ergänzende Nutzung der Räume erfordert ein erweitertes Raumbuchungsmanagement, die Sicherstellung der Reinigung und eine erweiterte Gebäudesicherung. Grundsätzlich ist die Öffnung von Schulen und Kitas für den Stadtteil also mit höheren Ressourcen, z.B. für Reinigung und Schließung, verbunden. Fragen der Sicherheit werden in Frankfurt aktuell im Neubau durch klare Zonierungen und mit einem abgestuften Nutzungs- und Zugangskonzept beantwortet: Das Lerncluster mit Gruppen- und Klassenräumen wird dabei als klar begrenzter "innerer Bereich" betrachtet. Angrenzend finden sich Räume und Begegnungsflächen, die von den Akteuren gemeinsam genutzt werden. Die dritte und äußerste Kategorie der Zonierung stellen in der Schule Räume wie Foyer, Mensa, Fachunterrichtsräume, Sporthalle, etc. dar, die tagsüber von der Schule, aber zu anderen Zeiten auch von außerschulischen Nutzer/innen frequentiert werden können. Wer zu welchen Zeiten wo Zugang hat und wie dies geregelt wird, ist dabei eindeutig festzulegen. Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in Kindertageseinrichtungen erhalten getrennte Zugänge, so dass sie auch nach der Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare Zonen werden im Neubau bereits berücksichtigt (inklusive Fluchtwegkonzept). Sollen Bestandsgebäude öffentlich genutzt werden, müssen die Zonen nachträglich entwickelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass ein innerer, "privater" Bereich ausschließlich der Schule oder Kindertageseinrichtung zu Verfügung steht. Zu Frage 1-6: Schulaulen: Die Nutzung von bestimmten Schulaulen während der unterrichtsfreien Zeit ist grundsätzlich denkbar. Maßgeblich für eine Freigabe sind neben baulichen, betriebliche Aspekte. Die Prüfung der Bereitstellung kann im konkreten Fall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten stattfinden. Zu Frage 8+9: Schulturnhallen: Alle Schulsporthallen werden in der Regel nach dem Schulbetrieb für den Vereinssport genutzt und können ab 17:30 Uhr grundsätzlich vom Sportamt vergeben werden. Eine Prüfung der örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall ist erforderlich. Zu Frage 10+11: Schulschwimmhallen: Im Schulschwimmbad der Dahlmannschule wird die Betreuung der Badewassertechnik bereits seit dem 18.10.2019 im Interimsbetrieb durch die BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) sichergestellt. Die Schadenssanierung konnte zwischenzeitlich durch die Sachverständigen sowie das Amt für Bau und Immobilien (ABI) abgeschlossen werden und das Schulbad nach den Herbstferien 2020 an die BBF übergeben werden. Damit ist dieser Schulbadstandort in den Vollbetrieb übergegangen und steht nun ebenfalls sieben Tage wöchentlich, inklusive der Hessischen Schulferien, täglich für Schulen und Vereine zur Verfügung. Nach der Corona-Pandemie bedingten Schließung u.a. des Schulbades der Marie-Curie-Schule wurde nach erfolgter Freigabe durch das ABI zwischenzeitlich wieder der Betrieb, entsprechend der aktuell geltenden Rahmenbedingungen bezüglich Abstandsregeln und Hygieneanforderungen, aufgenommen. Für das Schulbad der Wöhlerschule wurde zwischen BBF und ABI eine kurzfristige Erweiterung der Nutzungszeiten für Vereine an den Wochenenden vereinbart. Hierfür wurden seitens des ABI die Leistungsumfänge von Betreuung der Badewassertechnik und Reinigung um die Wochenenden erweitert. Die BBF hat das Wasserflächenmanagement übernommen und ergänzend einen Notdienst für diese Zeiten eingerichtet. In einer weiteren Phase soll dann die Übernahme der technischen Betriebsführung des Bades durch die BBF erfolgen. Dieses zweistufige Modell soll zudem auf weitere Schulbadstandorte übertragen werden, um zeitnah bereits zusätzliche Nutzungszeiten zu schaffen. Es ist weiterhin Ziel der Frankfurter Bäder, sukzessiv die technische Betriebsführung der weiteren Schulschwimmbäder ebenfalls zu übernehmen, um die Nutzungszeiten auch an diesen Standorten auszuweiten und diese der Frankfurter Schwimmgemeinde zur Verfügung stellen zu können. Zu Frage 12: Schulkantinen: Grundsätzlich ist die Essensversorgung an den Schulen auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Dennoch besteht vertraglich auch für erwachsene Mitglieder der Schulgemeinde und Gäste die Möglichkeit am Mittagstisch teilzunehmen. Aktuell ist zu berücksichtigen, dass sich der Stadtverordnetenbeschluss zur Subventionierung des Mittagessens ausschließlich auf Schüler*innen bezieht. Erwachsen bezahlen den vollen Essenspreis. Zu Frage 13-15: Flächen der Kindertagesstätten: Die Kindertageseinrichtungen deren Gebäude sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden, sind per Überlassungsvertrag an die jeweiligen Betreiber vergeben. Eine Öffnung für Dritte bedarf somit der Einwilligung des jeweiligen Nutzers und ist im Einzelfall zu prüfen. Der überwiegende Teil der Kindertageseinrichtungen wird in privatgewerblichen Gebäuden durch freie Träger betrieben. Auch diese Einrichtungen können eine Nutzung von Räumlichkeiten anbieten, sofern sie garantieren, dass dies außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtungen stattfindet und dass nur Räume wie beispielsweise ein Mehrzweckraum mit einem separaten Zugang, abgetrennt vom Rest des Gebäudes genutzt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und aus Gründen der besonderen Schutzbedürftigkeit, können andere Räumlichkeiten in Kitas nicht zur Fremdnutzung zur Verfügung gestellt werden. Über eine mögliche Nutzung entscheidet ausschließlich der Kita-Träger selbst, abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, dem pädagogischen Konzept und von den Möglichkeiten, die der jeweilige Mietvertrag zulässt. Jede Fremdnutzung von Kita-Räumlichkeiten muss in Kooperationsvereinbarungen unter den jeweiligen Beteiligten geregelt sein. Zu Frage 16: Eine Nutzung ist grundsätzlich nur bis 22.00 Uhr möglich. Nutzungsansprüche über diesen Zeitrahmen hinaus bedürfen, z.B. für den Mitternachtssport oder kulturelle Veranstaltungen, werden einer kritischen Einzelfallprüfung in Bezug auf nachbarschaftsrechtliche Aspekte, baulichen Gegebenheiten und betriebliche Aspekte unterzogen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 560/7 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 08.05.2017, A 196 Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 238 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7271 Antrag vom 27.02.2022, OF 385/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1794 Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6424 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 13 am 12.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 4 am 19.01.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Kenntnis) 45. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 18.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis) 44. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7271 2021 1. Die Vorlage B 640 dient zur unter Hinweis auf OM 7271 Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 560/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU 64. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.03.2021, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 7105, 44. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 22.02.2021 Aktenzeichen: 40 1
Öffnung der Schulen im Stadtteil für die Bewohnerinnen und Bewohner Westhausens
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2021, OF 560/7 Betreff: Öffnung der Schulen im Stadtteil für die Bewohnerinnen und Bewohner Westhausens Der Magistrat wird gebeten folgende Anregung zu prüfen und zu berichten: Nach dem Wegfall bestehender Angebote gibt es für die Westhausener keine Räumlichkeiten für Treffen. Aus diesem Grunde soll in Absprache mit den Schulleitungen der dortigen Schulen und mit dem Stadtschulamt geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Räume für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Begründung: In der B 640 werden Schulen und Kitas als Teil der Quartiere definiert, d.h. sie sollen durch "Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein." Außerdem wird in Aussicht gestellt: "Schulische Räume können für kulturelle und andere Angebote außerschulischer Partner, (...)darüber hinaus (...) dann genutzt werden, wenn die Voraussetzungen der Nutzung (z.B. Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Westhausen bietet durch Privatisierung des ehemaligen Bürgerhauses und Schließung des evangelischen Gemeindezentrums keinerlei räumliche Möglichkeiten des gemeinsamen Treffens und Austauschs. Die Nutzung von Schulräumen, zeitgleich wenn schulische Veranstaltungen stattfinden und die Schulen abends geöffnet sind, wäre eine Lösung. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7271 2021 1. Die Vorlage B 640 dient zur unter Hinweis auf OM 7271 Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 560/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Beratung im Ortsbeirat: 4
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