Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 5
Sportfläche für Alt-Eschersheim
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.10.2009, V 1102 entstanden aus Vorlage: OF 1037/9 vom 17.09.2009 Betreff: Sportfläche für Alt-Eschersheim Schon seit langem wünschen sich Jugendliche in Alt-Eschersheim eine Fläche, wo sie vereinsungebunden Fußball und Basketball spielen können. Wir fragen den Magistrat, ob die Fläche zwischen der Bonameser Straße, der A 661 angrenzend an die Wohnbebauung Im Mellsig für ein Fußballfeld und Basketballfeld geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 14 Antrag vom 05.01.2017, OF 169/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1146 Antrag vom 15.11.2018, OF 549/9 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 323 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52 2
Ein Bolzplatz für Alt-Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1146 entstanden aus Vorlage: OF 169/9 vom 05.01.2017 Betreff: Ein Bolzplatz für Alt-Eschersheim Vorgang: V 1102/09 OBR 9; ST 14/10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in Abstimmung mit der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) einen Bolzplatz auf dem Gelände des Eschersheimer Freibads errichtet wird. Nach Absprache mit der BBF kann ein Fußballfeld an der nordöstlichen Ecke des Freibadgeländes, direkt an dem Freibadparkplatz angrenzend und vom Parkplatz aus zugänglich, angelegt werden. Mit einer entsprechenden Umzäunung und Toren wäre die Sportfläche außerhalb der Öffnungszeiten des F reibads öffentlich zugänglich, während des Freibadbetriebs würde sie den Besuchern zur Verfügung stehen. Ein ähnliches Modell wird bereits mit einem Fußballfeld am Freibad Nieder-Eschbach erfolgreich umgesetzt. Begründung: Schon seit vielen Jahren besteht der Wunsch nach einer öffentlichen Spiel- und Sportmöglichkeit für ältere Kinder und Jugendliche in Alt-Eschersheim. Das kinderreiche Wohngebiet wird von der Nidda, der Main-Weser-Bahn und dem Grüngürtel begrenzt und dadurch sind geeignete freie Flächen Mangelware, wie schon auf eine Anfrage des Ortsbeirats 2009/2010 hin festgestellt wurde. Das großzügige Gelände des Eschersheimer Freibads wird dagegen nur wenige Wochen im Jahr intensiv genutzt. Jetzt hat sich die BBF bereit erklärt, einen Teil des Freibadgeländes für einen Bolzplatz zur Verfügung zu stellen, der meist öffentlich zugänglich wäre und lediglich während der Öffnungszeiten des Freibads ausschließlich von den Freibadbesuchern genutzt werden könnte. Diese Lösung wird von Kindern und Eltern begrüßt und würde auch der benachbarten Fried-Lübbecke-Schule eine Erweiterung ihres Bewegungsangebots ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.10.2009, V 1102 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 14 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 742 Antrag vom 23.11.2017, OF 389/9 Auskunftsersuchen vom 07.12.2017, V 713 Antrag vom 03.05.2018, OF 468/9 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 889 Antrag vom 15.10.2018, OF 535/9 Antrag vom 15.11.2018, OF 549/9 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 323 Aktenzeichen: 52 2
Wann kommt der Bolzplatz im Eschersheimer Freibad?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 646 Betreff: Wann kommt der Bolzplatz im Eschersheimer Freibad? Zur Unterstützung des positiv zu bewertenden Vorhabens, einen Bolzplatz auf dem Gelände des Eschersheimer Freibades zu errichten, ist die BäderBetriebe Frankfurt GmbH - wie zuvor dargelegt - bereit, einen Geländeteil des vorgenannten Bades für die thematisierte Umwidmung bereit zu stellen. Die Kosten für Herrichtung - insbesondere Umzäunung - des hierfür benötigten Geländes müssen allerdings durch das für Planung und Bau von Sportfreianlagen zuständige Grünflächenamt getragen werden. Dies ist aktuell allerdings leider nicht möglich, da entsprechend der Darstellung des Grünflächenamtes, das ohnehin knappe Budget für die Unterhaltung öffentlicher Grünflächen nicht zur Verfügung steht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.12.2017, V 713 Antrag vom 03.05.2018, OF 468/9 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 889 Antrag vom 15.10.2018, OF 535/9 Antrag vom 15.11.2018, OF 549/9 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 323
Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Öffentlich nutzbarer Bolzplatz auf dem Gelände des Eschersheimer Freibads
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 549/9 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Öffentlich nutzbarer Bolzplatz auf dem Gelände des Eschersheimer Freibads Vorgang: V 1102/09 OBR 9; OM 1146/17 OBR 9; ST 742/17; ST 646/18 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichende Haushaltsmittel für die Anlage eines wie in der OM 1146 dargelegten Bolzplatzes auf dem Gelände des Eschersheimer Freibads eingestellt, der zumindest außerhalb der Öffnungszeiten des Freibads der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Begründung: Öffentliche Spiel- und Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche fehlen in Alt-Eschersheim fast gänzlich. Anwohner und Ortsbeirat fordern schon seit vielen Jahren die Einrichtung eines Sportplatzes in diesem Gebiet (vgl. V 1102 [2009]), in dem es jedoch an geeigneten Freiflächen mangelt. Der gewünschte Sportplatz soll daher auf dem weitläufigen Gelände des Eschersheimer Freibads entstehen. Gemäß Absprache zwischen den BäderBetrieben Frankfurt und dem Grünflächenamt könnte dieser Sportplatz öffentlich genutzt werden. In der ST 742 und ST 646 bewerten Magistrat und Bäderbetriebe dieses Vorhaben grundsätzlich positiv. Eine Realisierung scheiterte bislang lediglich am knappen Budget des Grunflächenamts. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.10.2009, V 1102 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 742 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 646 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 549/09 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 323 2018 Die Vorlage OF 549/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Öffentlich nutzbarer Bolzplatz auf dem Gelände des Eschersheimer Freibads
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 29.11.2018, EA 323 entstanden aus Vorlage: OF 549/9 vom 15.11.2018 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Öffentlich nutzbarer Bolzplatz auf dem Gelände des Eschersheimer Freibads Vorgang: V 1102/09 OBR 9; OM 1146/17 OBR 9; ST 742/17; V 713/17 OBR 9; ST 646/18 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichende Haushaltsmittel für die Anlage eines wie in der Magistratsanregung vom 19.01.2017, OM 1146, dargelegten Bolzplatzes auf dem Gelände des Eschersheimer Freibads eingestellt, der zumindest außerhalb der Öffnungszeiten des Freibads der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Begründung: Öffentliche Spiel- und Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche fehlen in Alt-Eschersheim fast gänzlich. Anwohner und Ortsbeirat fordern schon seit vielen Jahren die Einrichtung eines Sportplatzes in diesem Gebiet (vgl. Auskunftsersuchen vom 01.10.2009, V 1102), in dem es jedoch an geeigneten Freiflächen mangelt. Der gewünschte Sportplatz soll daher auf dem weitläufigen Gelände des Eschersheimer Freibads entstehen. Gemäß einer Absprache zwischen den BäderBetrieben Frankfurt GmbH und dem Grünflächenamt könnte dieser Sportplatz öffentlich genutzt werden. In den Stellungnahmen vom 18.04.2017, ST 742, und vom 16.03.2018, ST 646, bewerten Magistrat und Bäderbetriebe dieses Vorhaben grundsätzlich positiv. Eine Realisierung scheiterte bislang lediglich am knappen Budget des Grünflächenamts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.10.2009, V 1102 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 742 Auskunftsersuchen vom 07.12.2017, V 713 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 646 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1492 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 332 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 13.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.02.2019, TO I, TOP 64 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 52 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment