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Reflexion

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1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 233 Betreff: 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481 - NR 1583/09 GRÜNE, E 228/04 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, B 30/23 - Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2010, § 7481, entsprechend, legte der Magistrat am 22. Juni 2012 mit dem B 276 den ersten Bericht zur Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden "UN-BRK") und die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" vor. Seitdem folgten turnusgemäß die Berichte B 326 vom 09.12.2016, B 50 vom 17.03.2019, B 676 vom 18.12.2020 und B 30 vom 13.01.2023. Seit 2019 wird der Bericht nach den relevanten Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention geordnet und nicht mehr nach Dezernaten. Es wird je Artikel zusammenfassend berichtet, was sich in den letzten 2 Jahren neu ergeben hat. Diese Struktur sorgt für eine komprimiertere Darstellung und eine bessere Übersicht. Ergänzende Informationen finden sich in Anlage 1 (Berichte der Dezernate), Anlage 2 (Tabelle Baumaßnahmen) und Anlage 3 (Tabelle Kommunikationsmaßnahmen). Um die Zuordnung der in den Tabellen aufgeführten Ämter zu den Dezernaten zum jeweiligen Zeitpunkt nachvollziehbar zu machen, sind die Anlagen 4 und 5 (Dezernatsverteilungspläne 2021 und 2023) beigefügt. Die Stellungnahme des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls nach Artikeln gegliedert erfolgt, weshalb sie entsprechend beim jeweiligen Artikel in den Text eingefügt wurde. Zur Erfüllung des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung hat das federführende Dezernat Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt nach Ablauf von zwei Jahren erneut eine Umfrage über den Stand der Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK bei den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Die Anlage 1 dieses Berichts gibt das vollständige Ergebnis der Umfrage im Wortlaut wieder. Lediglich Form- und Schreibfehler wurden korrigiert. Der vorliegende Bericht baut auf dem vorherigen Bericht B 30 aus 2023 auf. Es werden die Entwicklungen aufgezeigt, die sich seitdem ergeben haben. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden Beschreibungen und Feststellungen, die bereits in diesem vorherigen Bericht erwähnt wurden, im vorliegenden Bericht nicht erneut aufgeführt. Organisationseinheiten, bei denen sich seither keine Sachstandsveränderungen ergeben haben, werden ebenfalls nicht aufgeführt. Ferner wird nicht berichtet über diejenigen Artikel der UN-BRK, die nicht im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen. Sofern einzelne Dezernate in anderen bereits vorliegenden Berichten an die Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen im Sinne der UN-BRK dargestellt haben, wird im entsprechenden Abschnitt auf diese Berichte verwiesen. I n h a l t Vorbemerkung................................................................. ...... ............................5 Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen................................................................. ................6 Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung...................... ...................... .... .... .7 Artikel 6 Frauen mit Behinderungen................................................................... ................ 7 Artikel 7 Kinder mit Behinderungen................................................................... ........ ....... 8 Artikel 8 Bewusstseinsbildung.......................................................... ..................... ..........10 Artikel 9 Zugänglichkeit............................................................... ......................... .......... 11 Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft........................13 Artikel 20 Persönliche Mobilität....................................................................... .................... 13 Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit u. Zugang zu Informationen. . . 15 Artikel 24 Bildung...................................................................... ................................. .... ...18 Artikel 25, Gesundheit sowie Artikel 26, Habilitation und Rehabilitation................................................................20 Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung................................................................... ...................21 Artikel 29 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behind. am polit. und öffentl. Leben....... . .21 Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport................... ......23 Als separate Dokumente zum Download: Anlage 1: Berichte der Dezernate Anlage 2: Tabelle Maßnahmen für bauliche Barrierefreiheit Anlage 3: Tabelle Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation Anlage 4: Dezernatsverteilungsplan vom 09.09.2021 Anlage 5: Dezernatsverteilungsplan vom 18.07.2023 Vorbemerkung: Grundsätzlich besteht in der Stadtverwaltung Frankfurt ein sehr hoher Sensibilitätsgrad für die Belange von Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art, der mit einer akzeptierenden und von Empathie getragenen Haltung einhergeht. Der Magistrat legt Wert auf die Feststellung, dass er sich der Forderung nach sozialer Inklusion aller Bevölkerungsgruppen anschließt, die in der UN-BRK als Verstärkung des Zugehörigkeitsgefühls ("enhanced sense of belonging", vgl. UN-BRK Präambel ‚m') formuliert wird. Daraus ergibt sich, dass die zentralen Forderungen der Konvention wie z. B. Barrierefreiheit in all ihren Aspekten, Selbstbestimmung bei der Wahl der Wohnform, Zugang zu inklusiver Bildung und zum Arbeitsmarkt sowie Teilhabe am kulturellen Leben und an politischen Entscheidungen, im alltäglichen Verwaltungshandeln Beachtung finden. Der Magistrat strebt Strukturen an, die eine Abkehr von der bislang verfolgten Behindertenpolitik ermöglichen, die in erster Linie auf Fürsorge und das Ausgleichen von (vermeintlichen) Defiziten abzielte. Ziel ist, den Anspruch aller Menschen auf Selbstbestimmung, Freiheit von Diskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einzulösen. Damit geben die Forderungen der UN-BRK einen bedeutsamen Impuls zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und tragen zur Humanisierung unseres Zusammenlebens bei. Bezüglich der Barrierefreiheit legt der Magistrat Wert darauf, dass diese nicht nur baulich zu verstehen ist. Auch Kommunikation soll barrierefrei erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem ebenfalls Ausdruck verliehen, indem sie seit dem Haushalt 2017 neben der Förderung von baulichen Maßnahmen für Barrierefreiheit auch die Förderung von Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation beschlossen hat. Zu Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Bei den Allgemeinen Verpflichtungen geht es darum, a) bestehende Regelungen gemäß den Anforderungen der UN-BRK zu gestalten, b) Organisationen von Menschen mit Behinderungen aktiv einzubeziehen, c) städtische Mitarbeiter:innen zur Umsetzung der UN-BRK zu schulen, d) Informationen über Mobilitätshilfen, Unterstützungsdienste und Einrichtungen zu geben. Die Ämter und Gesellschaften sind im Rahmen ihres Verwaltungshandelns stets darauf be-dacht, Menschen mit Behinderungen nicht zu benachteiligen und ihre Serviceangebote allen Menschen - mit und ohne Behinderung - zugänglich zu machen. Entsprechend werden bestehende Regularien stetig überprüft und angepasst. Fachspezifische weitere Erfordernisse werden berücksichtigt und die jeweilige Zielgruppe wird beteiligt. Dabei lassen sich die städtischen Organisationseinheiten nach Bedarf von der Stabsstelle Inklusion und dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt beraten und stehen im Austausch mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG). Die FBAG ist eine die Stadt Frankfurt beratende Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Durch Magistratsbeschluss ist geregelt, dass die FBAG in behindertenrelevanten Angelegenheiten konsultiert wird. In der Regel funktioniert diese Einbeziehung der FBAG durch die Dezernate, Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt. Von Zeit zu Zeit, zuletzt im Frühjahr 2024, wird an den Magistratsbeschluss erinnert, damit auch neues Personal darauf aufmerksam wird und die aktive Einbeziehung pflegt. Fortbildungsangebote für das städtische Personal zum Thema Inklusion werden regelmäßig vom Sachgebiet Zentrale Personalentwicklung, 11.32, evaluiert und bei Bedarf in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen inhaltlich und methodisch angepasst bzw. neue Angebote entwickelt. Um die städtischen Websites und Apps barrierefrei weiterzuentwickeln, liegt aktuell ein Fokus auf dem Thema "Barrierefreiheit im Internet". Die Stabsstelle Inklusion bietet hierzu seit 2023 mehrmals im Jahr Fortbildungen für die städtischen Bediensteten an, die gut besucht sind. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung erarbeitet zur Zeit in Zusammenarbeit mit Personen aus der Verwaltung, der organisierten Zivilgesellschaft, der Politik sowie mit Bürger:innen die Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei wurden die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (in einem Workshop), sowie die Lebenshilfe Frankfurt am Main e.V. und Gemeinsam Leben Frankfurt e.V. (im Arbeitskreis) beteiligt. Die Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten hat sich für die Erstellung der Richtlinie zur Vergabe von "#FreeInterrail Tickets" unter anderem mit der Stabsstelle Inklusion abgesprochen, um Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitung besonders zu berücksichtigen. Das Jugend- und Sozialamt setzt sich mit Änderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften auseinander. Nach der stattgefundenen Reform des Sozialgesetzbuch IX werden Verwaltungsvorschriften, Vordrucke und Informationen entsprechend angepasst. Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurde die Einführung von Verfahrenslotsen (§ 10 b SGB VIII) zum 01.01.2024 beschlossen. Die wesentlichen Aufgaben der Verfahrenslotsen sind die unabhängige Beratung der Leistungsberechtigten sowie strukturelle Unterstützung des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe. Die im Jugend- und Sozialamt angesiedelten Stellen für Verfahrenslotsen wurden besetzt. Zusätzlich wurden drei Inklusionsstellen geschaffen, um die erforderliche Initialarbeit zu leisten. Im Drogenreferat befasst sich seit Oktober 2023 eine Mitarbeiterin mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Zu Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten hat 2021 eine Kooperation mit dem Netzwerk "Frankfurt verbindet" aufgenommen, mit dem Ziel, in Frankfurt möglichst viele Menschen mit Behinderungen und deren pflegende Angehörige zu erreichen und über die Angebote der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu informieren. Mitglied des Netzwerks sind neben dem AmkA der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, die Lebenshilfe Frankfurt sowie die Praunheimer Werkstätten. Seit Januar 2023 trifft sich das Netzwerk alle 8 Wochen im AmkA und tauscht sich zu aktuellen Themen aus. Daraus entstand, dass das Netzwerk in jedem Quartal jeweils mit zwei Vertreter:innen des Netzwerks bei dem Angebot "Beratung vor Ort" der AmkA-info präsent sein soll. Ziel ist es, Migrant:innen mit Behinderungen und deren pflegenden Angehörige besser zu erreichen. Die noch vorhandenen Hürden für Menschen mit Behinderungen bei Kontakten mit der Stadtverwaltung werden u. a. in der Ombudsarbeit des AmkA deutlich. 2017 bis 2023 nahm das Ausschlussmerkmal "Behinderung" bei den durch die Ombudsstelle bearbeiten Diskriminierungsmeldungen einen Anteil von rund 7 % ein. Die Zahl der Meldungen hat sich in 2022 und 2023 jeweils verdoppelt. Im Jahr 2023 gingen 16 Meldungen mit Bezug zum Ausschlussmerkmal Behinderung ein. Ein Viertel dieser Meldungen richtete sich dabei an städtische Ämter und Betriebe. So wurde der Ombudsstelle beispielsweise gemeldet, dass viele Termine bei Ämtern online vereinbart werden müssen. Dies führt zu Problemen bei einem Teil der älteren Menschen, die dann auf die Hilfe anderer angewiesen sind und sich so ihrer Eigenständigkeit beraubt sehen. In einem anderen Fall wurde einer Person vom Empfangsdienst eines Amtes der Zutritt verwehrt, weil sie einen Assistenzhund mitführte. Hierbei wurde die Person von einem extern beauftragten Sicherheitsdienst abgewiesen. Der Fall hat darauf aufmerksam gemacht, dass städtische Ämter dafür Sorge tragen müssen, dass extern beauftragte Firmen ihr Personal entsprechend schulen und diese Schulungsverpflichtungen Teil von Vertragsabschlüssen werden. Die Stabsstelle Inklusion hat alle Ämter und Betriebe zum Rechtsanspruch auf Zugang mit Assistenzhund informiert, und hat sie mit entsprechenden Symbol-Aufklebern für die Eingangstüren ausgestattet. Diese Informationskampagne wird aktuell in Richtung der städtischen Kooperationspartner:innen fortgesetzt. Zu Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Der 1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (B 124/2024) skizziert die in Frankfurt vorhandenen Institutionen und Projekte (S. 78-80) und stellt fest, dass mehr Bedarf an Unterstützung und Informationen für und über Frauen* mit Behinderungen, die Gewalt erfahren, besteht. Da gehörlose Frauen* im besonderen Maße von Gewalt betroffen sind, wurde hier ein erhöhter Handlungsbedarf sichtbar. Im Beteiligungsprozess zur Umsetzung der Istanbul-Konvention soll daher 2025 das Thema "Gewaltschutz und Gewaltprävention für behinderte Frauen" im Rahmen einer Fachkonferenz näher beleuchtet werden. Zu Artikel 7 Kinder mit Behinderungen Seit dem 10.06.2021 ist das "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)" in großen Teilen in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen, den Inklusionsgedanken im Gesetz zu verankern und die Beteiligung der Leistungsberechtigten zu stärken. Eine weitergehende Umsetzung im SGB VIII erfolgt in den Stufen 2 (01.01.2024) und 3 (voraussichtlich 01.01.2028). Gemäß Stufe 2 sollen junge Menschen, die wegen einer Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe geltend machen, durch einen Verfahrenslotsen unterstützt und begleitet werden. Darüber hinaus soll dieser den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe aus den Rechtskreisen SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) unterstützen. Die Verfahrenslotsen haben im Frühjahr 2024 beim Jugend- und Sozialamt die Arbeit aufgenommen. Kernstück der "Inklusiven Lösung" (Übergang zur Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Eingliederungshilfe für junge Menschen) ist die für den 01.01.2028 vorgesehene Stufe 3. Voraussetzung ist, dass bis zum 01.01.2027 ein Bundesgesetz verkündet wurde, in dem festgelegt wird, dass Leistungen für alle junge Menschen mit Behinderungen vorrangig durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt werden. Für die Umsetzung der Stufe 3 läuft ein Pilotprojekt in einem Sozialrathaus. Hier werden Überlegungen getroffen und ausprobiert, wie man die Hilfen "wie aus einer Hand" gestalten und umsetzen kann. Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förder- und Unterstützungsbedarf, die in Frankfurter Kindertageseinrichtungen durch Integrationsmaßnahmen begleitet wurden, ist von 966 (Kindergartenjahr 2020/21) zunächst auf 995 (Kindergartenjahr 2021/22) gestiegen und erfuhr einen weiteren Zuwachs um 165 auf 1160 (Kindergartenjahr 2022/23). Im Kindergartenjahr verteilten sich die begleiteten Integrationsmaßnahmen wie folgt: 51 Kinder im Bereich der unter 3-jährigen, 730 Kinder im Kindergarten und 214 Kinder im Hort. Im Kindergartenjahr 2022/2023 wurden insgesamt 1.160 Integrationsmaßnahmen begleitet, verteilt auf: 64 Kinder im Bereich der unter 3-jährigen, 857 Kinder im Kindergarten und 239 Kinder im Hort. Insgesamt verteilen sich die durchgeführten Integrationsmaßnahmen auf 348 Einrichtungen im Kita-Jahr 2021/2022 und 409 Einrichtungen im Kita-Jahr 2022/2023. Im Berichtszeitraum stieg die Anzahl der Einrichtungen, die Integrationsmaßnahmen begleiten, von knapp 44% auf über 51 % an. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 befinden sich die Daten noch in der Auswertung; auch diesem Berichtsjahr ist von einem weiteren Anstieg der begleiteten Integrationsmaßnahmen in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auszugehen. Auch in der Kindertagespflege werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut. Das Betreuungssetting richtet sich überwiegend an Kinder unter 3 Jahren und ermöglicht aufgrund der maximalen Gruppengröße von 5 Kindern familienähnliche und flexible Betreuung sowie eine individuelle Förderung und inklusive Pädagogik. In 2022 haben 355 Kindertagespflegepersonen 1.206 Kinder betreut und in 2023 haben 342 Kindertagespflegepersonen 1.187 Kinder betreut. Analog dem Verfahren für den Bereich der Kindertageseinrichtungen führen Kindertagespflegepersonen in Frankfurt Integrationsmaßnahmen durch, diese werden jedoch nicht quantitativ erhoben. Die Ausgestaltung des Betreuungsangebotes wird von pädagogischen Fachberatungen begleitet. Sie umfasst die Beratung der Eltern und der Tagespflegepersonen, die Qualitätssicherung sowie die Überprüfung der persönlichen Eignung der Tagespflegeperson und der räumlichen Gegebenheiten. Ein zentraler Bereich ist die Begleitung der Kindertagespflege-Verhältnisse, insbesondere bei besonderen Bedarfen der Kinder sowie zum Thema Kindes-wohl und Beteiligung/Kinderrechte. Für die Kindertagespflegepersonen in Frankfurt gibt es ein umfangreiches fachfeldspezifisches Fortbildungsangebot, das kostenfrei zur Verfügung steht. U.a. werden spezifische Fortbildungen zum Thema Inklusion und Umgang mit Kinder mit Behinderungen angeboten. Zudem können Tagespflegepersonen auch an überregionalen Fortbildungen teilnehmen, die sie zum Thema besonders befähigen. In der Unterarbeitsgruppe Inklusion-Integration der AG § 78 Kindertagesbetreuung werden Themen inklusiver Pädagogik trägerübergreifend besprochen, weiterentwickelt und mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt. In diesem Rahmen wurde am 09.05.2023 der Fachtag "Gelingende Inklusion für alle Kinder in Frankfurter Kitas" organisiert und durchgeführt. Der Fachtag diente dem Zweck, Fachkräfte bei der Bewältigung des Kita-Alltags zu unterstützen, Lösungsvorschläge anzubieten, über vorhandene Inklusionsberatungsangebote zu informieren und die Elternperspektive aufzuzeigen. Zudem fördert das Stadtschulamt die unabhängige Inklusionsberatungsstelle des Vereins Gemeinsam leben Frankfurt e.V. (GlF), seit 2021 auch explizit den Beratungsbereich Kita. Der sogenannte "Inklusionslotse Kita" verfolgt das Ziel eines dualen Beratungsangebots, das sich sowohl an Eltern als auch an Fachkräfte aus der Praxis richtet. Die Leistungen stehen allen Eltern zur Verfügung. Im Fokus steht die Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen (und/oder erforderlichen besonderen Fördermöglichkeiten) und die Unterstützung von Eltern, wohnortnahe adäquate Angebote zu finden, um zu einer Stärkung des inklusiven Sozialraums beizutragen. Darüber hinaus sollen Prozesse im gesamten Kitazyklus unterstützt werden und die Zusammenarbeit bzw. die Vernetzung mit weiteren beteiligten Akteuren (z. B. Frühförderstellen, Sozialpädiatrische Zentren, Sozialrathäuser, Therapeutische Praxen, Grundschulen etc.) befördert werden. Bei Bedarf können Fachkräfte über trägereigene Angebote hinaus (z. B. der Fachberatung, des Inklusionsbeauftragten) Beratungs- sowie Qualifizierungsangebote des Vereins GlF nutzen. Zur Weiterentwicklung inklusiver Praxis wird aktuell bei KiTa Frankfurt an der Entwicklung eines Konzepts zur Etablierung von Multiplikator:innen für Inklusion und Teilhabe gearbeitet. Im Bereich Jugend haben sich 2024/25 die Verfahrenslots:innen als neues Angebot erfolgreich etabliert, ihre Beratungs- und Netzwerkaktivitäten ausgebaut, und wichtige Impulse für die inklusive Entwicklung der Stadt gesetzt. Mit der Einführung eines unabhängigen Beratungsanspruches nach § 10b SGB VIII können sich junge Menschen für die Leistungen der Eingliederungshilfe, die in Betracht kommen, beraten lassen. Dies wird seit 2024 von Verfahrenslots:innen geleistet, die keine eigene Fallzuständigkeit innehaben. Es gibt eine enge Vernetzung mit den Verfahrenslots:innen im näheren Fachumfeld von Frankfurt am Main. So wurde u.a. der "Fachtag Inklusion - Übergang aus Schule in Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung - Aufbau eines Netzwerkes für die Stadt Frankfurt" organisiert, der am 24.04.2025 stattfand. Die Planung und Durchführung fand in Kooperation der Verfahrenslots:innen mit der Berta-Jourdan-Schule und dem Netzwerk "Personal.Fachkräfte.Diversity" (bestehend aus der städtischen Stabsstelle Inklusion, der Industrie- und Handelskammer Frankfurt, dem Netzwerk Inklusion Deutschland und der Lust auf besser leben gGmbH) statt. Im Rahmen des Pilotprojekts "Hilfen aus einer Hand" im Sozialrathaus Ost werden Sensibilisierung der Sozialdienste und Ausweitung der Methodenkenntnisse erreicht, und es wird fallweise eine engere Kooperation zwischen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe realisiert. Damit werden Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung) passgenauer aufeinander abgestimmt. Auch ist intendiert, Hemmschwellen von Eltern, Leistungen zur Stärkung des familiären Systems (Hilfen zur Er-ziehung) in Anspruch zu nehmen, zu reduzieren. Zu Artikel 8 Bewusstseinsbildung Inklusion fängt im Kopf an. Fehlendes Bewusstsein für die Belange der Menschen mit Behinderungen kann Inklusion erschweren. In der täglichen Arbeit des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen spielt Sensibilisierung in Hinblick auf verschiedene Behinderungsarten und ihre Folgen für Betroffene im Alltag eine große Rolle. Für Inklusion wird hier aus Sicht der Betroffenen geworben. Durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird das Bewusstsein der Mitarbeitenden für die Belange von Menschen mit Behinderung geschärft. Bei Amt 16 (IT) fanden dazu interne Schulungen statt, um z.B. mit einem gehörlosen Auszubildenden zu kommunizieren. Darüber hinaus hat das Amt seine Anforderungen für Fortbildungsveranstaltungen der Stabsstelle Inklusion sowie der gesamtstädtischen Schwerbehindertenvertretung eingebacht. Das Frauenreferat ist in unterschiedlichen Bereichen bewusstseinsbildend im Sinne der Behindertenrechtskonvention tätig, beispielsweise in der Kampagne "Wir trauen uns was". Die Erzieherin und taube Aktivistin Sarah ist eine der acht Vorbilder der Kampagne. Die Kampagne umfasst Fotos und Filme, begleitet und übersetzt von einem dolmetschenden Team. So trägt das Frauenreferat zu mehr Sichtbarkeit und Teilhabe behinderter Frauen als Teil einer inklusiven Praxis bei. Im Stadtschulamt ist seit 2022 ist eine fachbereichsübergreifende "AG Inklusion" implementiert, die die übergeordneten Themenbereiche Jugendhilfe, Ganztag, Regionalisierung und weitere pädagogische Förderprogramme mithilfe auf Inklusion ausgerichteter Fragestellungen betrachtet und verzahnt. Die AG hat 2023 einen amtsinternen Fachtag Inklusion durchgeführt und dokumentiert. Beim Fachtag ging es zunächst um Informationen zur UN-BRK, u.a. in Verbindung mit tagesaktuellen Fragestellungen bezogen auf das Staatenprüfverfahren zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Dann informierte die Fachberatung des üBFZ Hören (überregionales Beratungs- und Förderzentrum, Schule am Sommerhoffpark) zum Förderschwerpunkt Hören und sensibilisierte für die Bedarfe von Schüler:innen mit Hörschädigung. Aus diesen Impulsvorträgen ergaben sich für die jeweiligen Arbeitskontexte relevante Fragestellungen, die in den Fachbereichen und Bildungsregionen erörtert und zur Weiterarbeit nutzbar gemacht wurden. 2025 wurde ein weiterer amtsinterner Konzepttag Inklusion durchgeführt. Schwerpunktsetzung des Konzepttages war die Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex Autismusspektrum. Als Effekt ist ins Bewusstsein gerückt, dass in der Folgezeit insbesondere auf die spezifischen Bedarfe der unterschiedlichen Beeinträchtigungen eingegangen und hierfür entsprechende Maßnahmen strukturell gefasst werden. Das schließt Planungen zukünftiger Entwicklungen (bspw. im Kontext Ganztag und Rechtsanspruch) mit ein. Zur weiteren fokussierten Bearbeitung des Themas Inklusive Bildung sind im Stadtschulamt als strukturelle Maßnahme zwei Stellen geschaffen worden (1 Stelle konzeptionelle Weiterentwicklung, 1 Verwaltungsstelle), welche neben der Stelle für Förderausschüsse das Thema Inklusion nachhalten und konzeptionell weiterentwickeln werden. Die Stadtbücherei schafft im Rahmen ihres regulären Bestandsmanagements Titel zum Thema Inklusion an: Kinderbücher, Romane, Ratgeber, Filme und Hörbücher, die sich mit Inklusion, dem Anderssein und der Frage nach dem scheinbar Normalen auseinandersetzen. Die Medien spiegeln die vielen Facetten der Thematik: Vom Bestseller-Roman, über den Ratgeber zu Krippe und Kita bis zum Cartoon. Seit 2016 wird zudem der Bestand an Medien in Einfacher und Leichter Sprache ausgebaut. Das Angebot umfasst Romane, Jugendbücher und Biografien und wird in der Zentralbibliothek am eigens eingerichteten Standort "Leicht zu lesen" präsentiert. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadtbücherei aktiv bei der Bewusstseinsbildung im Rahmen ihrer Veranstaltungsarbeit für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Erwachsene. Dies geschieht sowohl durch Vorträge, Lesungen als auch durch Ausstellungen, die in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner:innen durchgeführt werden. KiTa Frankfurt hat beteiligungsorientiert eine Broschüre mit dem Titel "Gemeinsam Arbeiten" entwickelt. Ziel der Broschüre ist es, die Gleichstellung aller Menschen, auch Mitarbeitende, systematisch zu fördern. Zu Artikel 9 Zugänglichkeit Die Stadt Frankfurt legt Wert auf Zugänglichkeit und Barrierefreiheit. Zugänglichkeit ist eine Grundvoraussetzung der barrierefreien Nutzung. Eine wichtige Aufgabe des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen, der auch Sachverständiger für barrierefreies Bauen ist, ist die fachliche Begleitung von Planungsprozessen im Bereich öffentlicher Raum, ÖPNV und Stadtverwaltung. Die Einbindung in laufende Planverfahren durch die städtischen Ämter ist gegeben. Eine Beteiligung der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) und anderer Interessensverbände von Betroffenen wird über den Beauftragten sichergestellt. Die Stabsstelle Inklusion fördert regelmäßig barrierefreie Umbauten öffentlicher Gebäude (Fördermittel 1 Mio. € jährlich für Umbauten und für barrierefreie Kommunikation). Neben Amtsgebäuden zählen dazu beispielsweise Kinder- und Jugendhäuser, Spielplätze, Theater, Museen, Kitas, Schulen, weitere Bildungsstätten, Beratungsstellen, Bäder, Sportanlagen und U-Bahn-Stationen. So wurden etwa bei den Angeboten der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe weitere Fortschritte erzielt (Treppenlift im JuKuZ Höchst, Orientierungshilfe für sehbehinderte Menschen in der Beratungsstelle Sachsenhausen, Treppenlift im Kinder- u. Jugendhaus Riederwald). Weiteres ist bereits in Planung. Fortschritte sind auch bei den Grünflächen zu berichten, beispielsweise barrierefreie Wege und Zugänge zum Abenteuerspielplatz Nordweststadt und zur Friedberger Anlage, barrierefreie Spielplätze im Grünzug Platenstraße und an der Fritz-Tarnow-Straße; barrierefreies WC auf dem Friedhof Zeilsheim, barrierefreie Umbauten der Friedhöfe Westhausen, Schwanheim und des Waldfriedhofs Oberrad. Das Grünflächenamt hat außerdem einen Musterplan "Barrierefreies Bauen" entwickelt. Kultureinrichtungen zeigen ein zunehmendes Interesse an Inklusion und Barrierefreiheit. Museen und Theater (auch nicht-städtische) verbessern ihre Barrierefreiheit z.B. bei WC's und Treppen, verbessern die Teilhabemöglichkeit des Publikums (induktive Höranlage bei der Volksbühne) oder entwickeln ganze Inklusions-Konzepte (Jüdisches Museum). Hier zeigt sich ein nachhaltig positiver Einfluss durch das Vorbild des Historischen Museums Frankfurt, das 2017-2019 in einem großen Wurf und mit Landesförderung eine Gesamtentwicklung zum "Inklusiven Museum" geschafft hat. Seit 2022 wurden beispielsweise bei den Städtischen Bühnen das Schauspielhaus, die Kammerspiele und die neue Spielstätte "Neue Kaiser" mit barrierefreien WC's ausgestattet. Die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main sind überwiegend barrierefrei erschlossen. An auftretenden Verbesserungsbedarfen wird regelmäßig gearbeitet (sh. auch Anlage 2). Es handelt sich zum Beispiel um Rampen, Aufzüge, Sprachansagen, motorbetriebene Türen, Notrufeinrichtungen und barrierefreie Toiletten in Dienstgebäuden, Schulen, Sportanlagen, Museen, Kinder- u. Jugendhäusern, auf Spielplätzen und Friedhöfen. Ein prominentes Beispiel ist der barrierefreie Umbau der Gegentribüne des Stadions Deutsche Bank Park in 2023. Durch die Maßnahme konnte die Anzahl der Rollstuhlplätze von 114 auf 182 und die Zahl der Plätze für Begleitpersonen von 110 auf 259 angehoben werden. Dabei wurden Sitzplätze mit auf Führungsschienen beweglichen Stühlen realisiert. So kann, je nachdem ob der Rollstuhlplatz mit Begleitperson gebraucht wird, der Stuhl auf der Führungsschiene verschoben werden, so dass die Person im Rollstuhl und die Begleitperson Platz finden. Durch die Erhöhung der Platzzahlen besteht nun auch die Möglichkeit, dass ein Mensch mit Behinderungen nicht nur mit der Begleitperson, sondern auch mit Familienmitgliedern oder Freunden das Stadion besucht. Das Feedback von Besuchenden und Fanbetreuern ist durchweg positiv. Im Bereich Wahlen werden bei der Auswahl der Wahllokale barrierearme Standorte ausgesucht bzw., falls notwendig, entsprechend hergerichtet. Derzeit sind 98,4 %, also 369 von 375 Wahllokalen, barrierearm. Im Übrigen werden am Wahltag individuelle Rampen zur Verfügung gestellt. Am Dienstgebäude des Briefwahllokals wurde 2024 ein Treppenlift errichtet. Im Bereich Jugend wurden 2024 die neuen Räumlichkeiten des Jugendbüros Sachsenhausen (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) sowie des Kinderzentrums (Stadtteilwerkstatt e.V.) barrierefrei gestaltet. Im Bereich Kindertagesstätten gab es Inbetriebnahmen von konfessionellen Kitas in Gebäuden kirchlichen Eigentums, die die baulichen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Im Bereich Schulen gab es 5 Umbauten für Barrierefreiheit. Dabei gab es in 2022 und 2023 Kostensteigerungen, Lieferverzug bei Material und Fachkräftemangel, die Bauverzögerungen und somit wenig fertiggestellte Baumaßnahmen zur Folge hatten. Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche neue Kitas sowie Erweiterungen von bestehenden Kitas vorrangig im Rahmen des Sofortprogramms in Betrieb genommen, d.h. die Kita-Träger mieten in Eigenregie Räumlichkeiten an. Alle Maßnahmen, die realisiert wurden, erfüllen die baurechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit, die von der Bauaufsicht Frankfurt gefordert werden. Teilweise sind hier Investitionskostenzuschüsse des Stadtschulamtes gezahlt worden. Insgesamt wurden im Jahr 2022 Bescheide an die Träger für investive Maßnahmen in Höhe von 5.255.308 € erstellt. Im Jahr 2023 waren es 1.862.526 €. An 14 Schulen wurden im Berichtszeitraum bei Neu- bzw. Umbauten Barrierefreiheitsmaßnahmen umgesetzt. Im Berichtszeitraum wurde nach den Planungsrahmen Grundschule im Bestand (2021, § 835) und Weiterführende Schulen Neubau (2021, § 7023) nun der Planungsrahmen Weiterführende Schulen im Bestand (2023, § 3445) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die VHS setzt Zug um Zug ein Wegeleitkonzept um. Es beinhaltet sowohl visuelle Elemente als auch Farbkonzept, großflächige und klare Beschilderung, Verwendung von Leichter Sprache sowie Piktogramme als Textersatz, taktile Elemente, tastbare Handlaufschilder und Etagenpläne. Darüber hinaus wird die bauliche Barrierefreiheit kontinuierlich durch gezielte Einzelmaßnahmen verbessert, dazu gehören u.a. die Neustrukturierung der Behinderten-Parkplätze in der Tiefgarage, der Einbau von Eurozylindern in rollstuhlgerechten WC-Anlagen sowie Begradigung des Kopfsteinpflasters für barrierefreien Zugang. Es wurden Höranlagen und Gebärdendolmetschende organisiert, um Menschen mit Behinderungen den Kursbesuch zu ermöglichen. Für seheingeschränkte Teilnehmende wurden Unterlagen vorab an ihre Bedarfe angepasst. Seit 2024 bietet die VHS in Zusammenarbeit mit der AWO Ehrenamtsagentur einen Begleitservice für Menschen mit Behinderung bei einem Kursbesuch an. Ziel ist es auch hier, die Barrieren für einen Kursbesuch abzubauen und Begegnung zu ermöglichen. Generell werden barrierefreie Zugänge zu Liegenschaften der Stadt Frankfurt auf Websites und im Vorfeld von Veranstaltungen kommuniziert. Darüber hinaus werden auf www.frankfurt-inklusiv.de im Stadtführer für Menschen mit Behinderungen für ca. 5.000 Adressen in Frankfurt detaillierte Barrierefreiheitsangaben kommuniziert. Die Orte wurden von der Stabsstelle Inklusion vermessen. Diese Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die wichtigsten Adressen werden auch regelmäßig in einer Druckausgabe veröffentlicht. Hier ist neu: Seit 2024 wird die Druckausgabe in 2 Teilen veröffentlicht. In Teil 1 (erschienen 2024) "Service und Gesundheit" finden sich Adressen aus den Bereichen Ämter, Beratungsstellen, Arztpraxen, medizinische Einrichtungen, Begegnungsstätten und Bildungseinrichtungen. In Teil 2 (wird 2025 erscheinen) werden sich Adressen für "Kultur und Freizeit" finden. Die Druckausgabe ist auch hinsichtlich Schriften, Register, Papier usw. neugestaltet worden, um für Menschen mit verschiedenen Behinderungen besser handhabbar zu sein. Nachdem 2020 Frankfurt als erste hessische Stadt als "Barrierefreier Tourismusort nach Reisen für Alle" (Dt. Seminar für Tourismus e.V. und Tourismus für Alle Deutschland e.V.) zertifiziert wurde, konnte in 2023 eine erfolgreiche Rezertifizierung durchgeführt werden. Nach den 31 Hotels, Museen, Restaurants und anderen Zielen, die bereits mit der Kennzeichnung "Reisen für Alle" ausgezeichnet wurden, sind nun weitere Zertifizierungen verschiedener Angebote aus den Bereichen Kultur, Gastronomie, Hotellerie und Freizeit geplant. Auch die Broschüre "Frankfurt am Main barrierefrei" wurde von der TCF komplett neu konzipiert und gestaltet. Zu Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Der Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen setzt sich im Zusammenwirken mit allen städtischen Ämtern (vor allem Amt für Wohnungswesen), dem Arbeitskreis Wohnberater des Jugend- und Sozialamtes und der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) dafür ein, mehr barrierefreien, rollstuhlgerechten Wohnraum in der Stadt zu schaffen. Aus Sicht des Beauftragten hat vor allem die städtische Wohnbaugesellschaft ABG eine besondere Verantwortung, mehr barrierefreien, rollstuhlgerechten Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Zu Artikel 20 Persönliche Mobilität Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) generell: Die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und das Amt für Straßenbau und Erschließung arbeiten fortlaufend an der Barrierefreiheit. Gemäß Personenbeförderungsgesetz ist der öffentliche Nahverkehr seit Januar 2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Ausnahmen sind im Nahverkehrsplan konkret zu begründen (§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz). Fahrzeuge: Als Bestandteil der Daseinsvorsorge ist es eine Aufgabe des ÖPNV-Aufgabenträgers, die Beförderung von Menschen mit und ohne Behinderungen gleichwertig zu ermöglichen. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in der Fahrzeuggestaltung. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit wird bei der Gestaltung weiterführender Anforderungen an die Fahrzeuge zusätzlich auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Fahrgastbeirat gesetzt, in dem u. a. Mitglieder der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) vertreten sind. Entsprechend finden sich in den Fahrzeugen des Busverkehrs taktile und kontrastreiche Haltestangen, große Sondernutzungsflächen mit Prallplatten sowie ein eingebautes Zwangskneeling für einen barriereärmeren Ein- und Ausstieg. Zusätzlich wird auf eine möglichst podestfreie Innenraumgestaltung geachtet. Auch in den Fahrzeugen des Schienenverkehrs finden sich taktile und kontrastreiche Haltestangen und - mit Ausnahme der älteren Straßenbahngenerationen P- und R-Wagen - große Sondernutzungsflächen mit Prallplatten. Derzeit sind noch vereinzelt ältere Hochflurfahrzeuge (P-Wagen) im Linienbetrieb. Durch die neuen T-Wagen sollen diese sukzessive ersetzt werden. Sowohl im Bus- als auch im Schienenverkehr erfolgt die Fahrgastinformation in der Regel nach dem Zwei-Sinne-Prinzip: automatische Ansage der nächsten Haltestelle über Lautsprecher sowie Anzeige der nächsten Haltestellen über die vorhandenen Innenanzeigen. In Ergänzung zur Stop-Anzeige auf den Innenanzeigen ertönt im Busverkehr beim Drücken der Haltewunschtaste zusätzlich ein akustisches Signal. Weiterhin wird bei den Außenanzeigen auf eine kontrastreiche Darstellung Wert gelegt. Haltestellen: Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen wird in der Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich vorangebracht. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen beschränkt sich allerdings nicht auf die Bahnsteige bzw. die Bushaltestellen im engeren Sinne (Fahrgastwarteflächen), sondern bezieht auch deren Umfeld mit ein. Dazu gehört die barrierefreie Gestaltung der Zuwege, der Querungsstellen und - wo vorhanden bzw. erforderlich - auch der Lichtsignalanlagen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Sofern erforderlich, erfolgt in diesem Zusammenhang auch eine Umgestaltung der unmittelbar angrenzenden Radverkehrsanlagen sowie der Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr. Umsetzungsstand bei den Schienenhaltestellen: Nach aktuellem Stand sind 69 der insgesamt 71 U-Bahn-Stationen im Frankfurter Stadtgebiet barrierefrei (entspricht 97 %). Von den insgesamt 139 Straßenbahnhaltestellen sind 77 barrierefrei (entspricht 55 %). Für die beiden verbliebenen, noch nicht barrierefreien U-Bahn-Stationen (Niddapark und Römerstadt) ist die Gestaltung mit niveaugleichem Zugang und taktilen Leitsystemen bis Ende 2026 geplant. Für die verbliebenen Straßenbahnhaltestellen wird die entsprechende Umsetzung insbesondere auf Basis der Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau aus dem Nahverkehrsplan 2025+ in den kommenden Jahren kontinuierlich weitergeführt. Umsetzungsstand bei den Bushaltestellen: Der barrierefreie Aus- oder Neubau der Haltestelleninfrastruktur im Linienbusverkehr erfolgt in Abstimmung zwischen den fachlich involvierten Stellen (ASE, Straßenverkehrsamt, Stadtplanungsamt, VGF, traffiQ). Die Projekte stehen im Einklang mit dem beschlossenen lokalen Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Frankfurt am Main 2025+. Auf Grundlage einer Bedarfspriorisierung wurden und werden Pakete zur Planung, Förderung und Umsetzung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen zusammengestellt und bearbeitet. Diese Ausbaupakete umfassen zwischen 20 und 40 Bushaltestellenpositionen (Richtungshaltestellen), die sukzessive zur Ausführung gelangen. Darüber hinaus werden Bushaltestellen im Rahmen übergeordneter Vorhaben wie grundhafter Straßensanierungen barrierefrei mit ausgebaut (z. B. Wilhelmshöher Straße, Franziusstraße) oder als barrierefreie Kombihaltestellen Straßenbahn/Bus angelegt. Seit einigen Jahren werden nicht nur die Fahrgastwarteflächen der Bushaltestellen, sondern vermehrt auch die Zuwegungen (Querungsstellen, Lichtsignalanlagen für Fußgänger) im Sinne einer gesamtheitlichen Betrachtung in die barrierefreie Gestaltung einbezogen. In den Jahren 2022 und 2023 wurden zusammen ca. 15 Bushaltestellenpositionen (Richtungshaltestellen) barrierefrei aus- oder neugebaut. Für die Jahre 2024 und 2025 stehen rund 30 Richtungshaltestellen zur tiefbaulichen Umsetzung an. #FreeInterrail: Beim Projekt #FreeInterrail der Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten sieht die Richtlinie vor, dass Menschen mit Behinderung, die sich um ein Interrail-Ticket bewerben, eine Begleitperson auf die Reise mitnehmen können. Es werden 5 Tickets gesondert reserviert für Bewerber:innen mit Behinderung. Individualverkehr: Die PBG (Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH) führt seit Anfang 2020 bei jedem Umbau einer Parkgarage auf eine moderne Parkierungsanlage grundsätzlich die sogenannte Kennzeichenerkennung ein. Dann muss nicht mehr an der Ein- bzw. Ausfahrt aus dem Auto heraus ein Ticket gezogen oder eingeführt werden. Auch das Aufsuchen des Kassenautomaten ist nicht mehr notwendig. Das ortsunabhängige Bezahlen über das Smartphone oder das Parken auf Rechnung sind ein weiterer Baustein für mehr Barrierefreiheit. So entsteht in den Parkgaragen eine barrierefreie Zu- und Ausfahrtsmöglichkeit. Zu Artikel 21 Zugang zu Informationen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung verstehen Barrierefreiheit nicht nur in baulicher Hinsicht. Barrierefreie Kommunikation ist ebenfalls wichtig, damit alle Menschen Zugang zu Informationen haben. Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, auch barrierefreie Kommunikation zu fördern (§ 1429 Anlage 7 vom 01.06.2017 zu E 32 vom 26.04.2017). Die Förderung geschieht aus demselben Haushaltsansatz wie die Förderung für bauliche Barrierefreiheit (sh. Artikel 9). Das Anliegen hat durch Rechtsansprüche zusätzliches Gewicht bekommen (EU-Richtlinie 2016/2102, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Bundesverordnung BITV 2.0, Hessische Verordnung HVBIT). Online-Angebote öffentlicher Behörden müssen nun barrierefrei angeboten werden. Wie bei der baulichen Barrierefreiheit berät die Stabsstelle Inklusion auch zur barrierefreien Kommunikation und fördert dies. Beispielhaft seien für den Berichtszeitraum einige geförderte Maßnahmen genannt: · Barrierefreie Weiterentwicklungen mehrerer Websites (Leichte/Einfache Sprache, Gebärdensprache, Lesbarkeit für blinde Menschen): z.B. www.frankfurt.de, www.schirn.de, www.klimaschutz-frankfurt.de, www.zoo-frankfurt.de, www.hfm-frankfurt.de, www.kleinmarkthalle.com, www.hallogrundschule.de, https://archaeologisches-museum-frankfurt.de und andere. · Barrierefreie Weiterentwicklung der App "Frankfurt History" des Historischen Museums Frankfurt. · Erstellung barrierefreier PDF-Dateien für blinde Menschen; z.B. Jahresbericht des Stadtschulamts, Dokumente des Ordnungsamts, Anträge des Jugend- und Sozialamts, Informationen des Wohnungsamts. · Print- und Online-Informationen in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache; z.B. Begleithefte zu Museums-Ausstellungen (MMK, Dialogmuseum) und Info-Dokumente (Kommunale Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe). Digitale Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, und die barrierefreie Online-Kommunikation ist insgesamt weiter auszubauen. In den nächsten Jahren werden die Websites der Ämter und Betriebe weiter zu überarbeiten sein, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Die Ämter nutzen die Beratung und Förderung durch die Stabsstelle Inklusion in erfreulich zunehmender Weise, wodurch immer mehr öffentliche Informationen barrierefrei zur Verfügung stehen. Es ist aber auch noch viel zu tun. Die Stabsstelle Inklusion selbst betreibt auf der Website www.frankfurt-inklusiv.de einen Online-Stadtführer mit regelmäßig aktualisierten Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit von über 5.000 Adressen in der Stadt Frankfurt am Main. Dort gibt es auch Informationen zu Inklusionsprojekten in Frankfurt und einen Nachrichtenteil. Die Website ist auch unterwegs per Smartphone nutzbar. Die wichtigsten Adressen aus dem Online-Stadtführer werden von der Stabsstelle Inklusion alle zwei bis drei Jahre auch in gedruckter Form veröffentlicht. In 2024 ist wieder eine neue Ausgabe erschienen. Um die Nutzbarkeit zu verbessern, wurden Layout und Verarbeitung verbessert. Außerdem ist der gedruckte Stadtführer erstmals 2024 mit Teil 1 "Service und Gesundheit" erschienen und wird in 2025 mit Teil 2 "Kultur und Freizeit" erscheinen. Dadurch wird die Information für die Nutzenden nochmal verbessert. Durch eine neue Gestaltung von Schriftbild, Papier und Register wurde auch die Handhabung für Menschen mit Behinderungen verbessert. Im Bereich Sport wurde die Website www.eissporthalle-ffm.de neu barrierefrei konzipiert. Auch die Barrierefreiheit der Website www.frankfurter-sportlerehrung.de wurde zur Verbesserung der Lesbarkeit für sehbehinderte Menschen und durch Übertragung von Texten in Leichte Sprache weiterentwickelt. Im Rahmen des HOST TOWN PROGRAM anlässlich der Special Olympics World Games wurde eine Sonderveröffentlichung zum Programm in Frankfurt in der Tageszeitung mit einer zielgruppenangepassten Übertragung in Leichte Sprache platziert. Die TCF hat die Zielgruppenbroschüre "Frankfurt am Main barrierefrei" 2023 neu aufgelegt. Die nach "Reisen für Alle" zertifizierten Betriebe wurden in der Neuauflage besonders hervorgehoben. Außerdem wurden für Menschen mit Behinderungen im Zuge dessen sieben neue Urlaubsinspirationen mit den zertifizierten Betrieben entwickelt. Dieses Angebot ist abrufbar unter www.reisen-fuer-alle.de und auch in der Broschüre "Frankfurt am Main barrierefrei" zu finden. Im Rahmen eines Relaunches in 2023 wurde der Bereich "Barrierefreies Reisen" auf der Website www.visitfrankfurt.travel (ehem. www.frankfurt-tourismus.de) überarbeitet und neugestaltet. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit soll im nächsten Schritt mit dem BITV- oder WCAG-Test der Stand der Barrierefreiheit von einer entsprechenden Prüfstelle analysiert und begutachtet werden. Der bisherige Reiseplaner in Leichter Sprache soll als barrierefreies PDF für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen online auf www.visitfrankfurt.travel zur Verfügung gestellt werden. Das barrierefreie PDF soll eine Sammlung der wichtigsten touristischen Highlights beinhalten. Kurztexte in Leichter Sprache und großformatige Bilder mit Alt-Texten (alternative Texte für blinde Menschen, die die Bilder erklären) sollen über die bekanntesten Frankfurter Sehenswürdigkeiten informieren. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung stellt Informationen barrierefrei zur Verfügung (siehe auch Anlage Barrierefreie Kommunikation). Auch beim Ausbau von digitalen Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten wird Barrierefreiheit berücksichtigt. Im Rahmen des Internetauftritts und der App "Frankfurt fragt mich" werden die notwendigen Anforderungen an die Barrierefreiheit im Bereich der Informationstechnik umgesetzt. Auch die Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach Beschlussfassung in Einfacher Sprache veröffentlicht werden. Bei Veranstaltungen der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung wird darauf geachtet, dass sie barrierefrei zu erreichen sind. Im Vorfeld wird der Bedarf für Gebärdendolmetscher:innen, Übersetzung in andere Sprachen, Bedarf für Kinderbetreuung oder andere Unterstüt-zungsbedarfe abgefragt. Die Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten hat beim Europa-Fest 2023 Gebärdensprachdolmetscher:innen für das Bühnenprogramm eingesetzt und wird diese Maßnahme auch für die folgenden Feste durchführen, um Bürger:innen den Zugang zu dieser Veranstaltung barrierefreier zu ermöglichen. Weiterhin stellt die Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten auf der Unterseite der städtischen Website alle Informationen ausschließlich digital zur Verfügung. Das bedeutet, auf etwaigen traditionell gedruckten Materialien (Flyer, Plakate) befinden sich so gut wie keine Informationen, sondern QR-Codes, die abgescannt werden können. Die Informationen auf der dahinterliegenden Website können dann vorgelesen werden. Im Bereich Wahlen (Bürgeramt) ist die Erstellung eines Flyers "Informationen für Wohnsitzlose" in Einfacher Sprache geplant. Bei der Schulung von Wahlvorständen soll künftig der Fokus auf die Themen Wahlschablone, Hilfspersonen und Barrierefreiheit gelegt werden. Das Amt für Wohnungswesen verfasst Print- und Online-Veröffentlichungen nach Bedarf auch in Einfacher Sprache. So wurde beispielsweise für die Mietspiegel-Erhebung 2024 ein FAQ in Einfacher Sprache erstellt, das den Befragten die wichtigsten Fragen rund um die Erhebung erläuterte. Das Institut für Stadtgeschichte ist 2022 zum Archivfachinformationssystem "Arcinsys" gewechselt. Die Datenbank ermöglicht die Anzeige von Digitalisaten auch im DFG-Viewer, dessen Kontrasteinstellungen einfachere Zugänge für Personen mit Seheinschränkungen erlauben. In einem der nächsten Releases soll Arcinsys weiter barriereärmer werden, indem es mit Screenreadern und Tabulatoren bedienbar wird. In ausgewählten Vorstellungen der Oper ist Audiodeskription für blinde und stark seheingeschränkte Besucher:innen geplant und soll diesen helfen, innere Bilder und ein eigenes Verständnis für die Aufführungen zu entwickeln. Bereits seit September 2023 stehen Audioeinführungen allen Interessierten mit und ohne Seh- oder Leseeinschränkung online auf der Opernwebsite zur Verfügung. Das Angebot der Psychosozialen Notfallversorgung (Gesundheitsamt) ist in Leichter Sprache auf der städtischen Internetseite verfügbar. Die Abteilung Kinder- und Jugendmedizin des Gesundheitsamtes möchte vorhandenes Informationsmaterial, Flyer, Informationsbroschüren und ähnliches ebenso wie die aktuelle Erarbeitung aller Dokumente, Formulare und Fragebögen für die neue hessenweite Software (HELGA) nicht nur in Einfacher Sprache erstellen, sondern auch mehrsprachig digital hinterlegen. Im Rahmen der Kampagne cleanffm (Stabsstelle Sauberes Frankfurt) wird die barrierefreie Sprache in den Social-Media-Kanälen im Sinne der Leichten Sprache angewandt; dies erfolgt zielgruppenorientiert. Publikationen, die das Stadtschulamt im Internet veröffentlicht, werden so weit möglich, barrierearm erstellt oder beauftragt, so dass die Dokumente mit Bildschirmleseprogrammen auch für Menschen mit Sehschwächen und für blinde Menschen zugänglich sind. So werden beispielsweise die Jahresberichte des Amtes, die Bildungsberichte, verschiedene Dokumentationen und Broschüren barrierearm veröffentlicht. Auf den Websites www.frankfurt-macht-schule.de, www.kindernetfrankfurt.de und www.frankfurt.de/stadtschulamt gibt es Texte in Leichte Sprache, ebenso können Texte und Bilder von Screenreadern vorgelesen werden. Auf frankfurt-macht-schule.de wurde die Seite zum Thema Qualifizierung barrierefrei umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen der Stabsstelle S2 Öffentlichkeitsarbeit bildeten sich zum Thema Barrierefreiheit weiter und besuchten entsprechende Fortbildungen (z.B. barrierefreie PDF-Dateien auf Microsoft-Word erstellen). Veröffentlichungen der VHS erfolgen vermehrt auch in Leichter Sprache, teils auch Formulare und Informationsblätter. Die VHS hat zur Formulierung in Leichter Sprache Weiterbildungen für Mitarbeitende und Kursleitende durchgeführt. Seit 2023 gibt die VHS zu jedem Kursprogramm eine ergänzende Broschüre "Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung" heraus. Die Broschüre fasst Kurse für Menschen mit Behinderung sowie gemeinsame Kurse für Menschen mit und ohne Behinderung aus allen Angebotsbereichen der VHS zusammen. Die Kurstexte sind gezielt in Leichter Sprache formuliert. Die Broschüre erscheint in gedruckter Form und digital. Um über die Angebote der VHS zu informieren, wurde ein inklusives Erklärvideo produziert. Menschen mit und ohne Behinderung können sich mit diesem Video über Kurse der VHS, Liegenschaften sowie über Möglichkeiten der Anmeldung und Ermäßigung informieren. Das Video zeigt die VHS in bewegten Bildern, in Leichter Sprache, mit Untertiteln und mit Gebärdenübersetzung. Die Website der VHS wurde auf der Grundlage eines Prüfberichts überarbeitet. Die Anpassungen umfassen in erster Linie eine verbesserte Barrierefreiheit der Homepage, wie z.B. die Nutzbarkeit ohne Verwendung einer Computermaus. Darüber hinaus wurden verschiedene Designanpassungen für eine kontrastreichere Darstellung umgesetzt. Weiterhin wurden einige Programm- und Syntaxelemente hinsichtlich der Lesbarkeit für Screenreader korrigiert. Zu Artikel 24 Bildung Schulische Bildung: Gemäß Hessischem Schulgesetz (HSchG) gilt bei der Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung das Wahlrecht der Eltern zwischen der inklusiven Beschulung in der allgemeinen Schule oder der unmittelbaren Aufnahme in einer Förderschule. Mit dem Wechsel des Verständnisses hin zu Inklusion als Regelfall in allgemeinen Schulen und der entsprechenden Verankerung in § 54 HSchG steigerte sich zunächst die Anzahl inklusiv arbeitender Schulen vom Schuljahr 2013/14 bis 2019/20 von 58 auf 111 Schulen. Bis 2024/25 zeigt sich nun eine Stagnation der Zahl inklusiv arbeitender Schulen, die zum Ende des Betrachtungszeitraums bei 107 Schulen liegt. Lag der Anteil der Schüler:innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen an allen Schüler:innen mit solchem Anspruch zu Beginn des Entwicklungsprozesses noch eher niedrig, liegt er heute bei über 50 %. Konkret bedeutet das, dass mittlerweile fast alle Grundschulen inklusiv arbeiten. Bei den weiterführenden Schulen sind es vor allem die integrierten Gesamtschulen, die einen großen Beitrag zur Inklusion leisten. Die Stadt Frankfurt arbeitet als Schulträger daran, alle Schulen so zu ertüchtigen, dass eine inklusive Beschulung in jeder Schulform selbstverständlich ist. Dies soll auch dazu beitragen, dass mehr Rückschulungen von Förderschulen in allgemeine Schulen möglich werden. Seit 2020/21 kam es das erste Mal seit über 10 Jahren zu stagnierenden und sogar rückläufigen Schüler:innenzahlen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die insgesamt positive Entwicklung der inklusiven Beschulung ist seitdem nicht weiter angestiegen. Für den Berichtszeitraum ist zu konstatieren, dass die Zahl der Schüler:innen, die inklusiv beschult wurden, von 1.730 (2022) über 1.540 (2023) auf 1.486 (2024) gesunken ist. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Förderschüler:innen an öffentlichen Förderschulen ebenfalls gesunken von 1.708 über 1.627 auf 1.462. Förderprogramm "Bildungskommune Frankfurt am Main - Inklusion und Integration durch Bildung" Seit dem 01.12.2023 setzt die Stadt Frankfurt das Programm Bildungskommune mit dem Themenschwerpunkt "Inklusion und Integration durch Bildung" um. Die Bildungskommune Frankfurt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bis zum 30.11.2027 gefördert. Ziel ist es, Bildungsangebote für alle zugänglicher zu machen. In drei Modulen werden Daten genutzt, digitale und analoge Angebote vernetzt und in Stadtteillaboren Bedarfe vor Ort ermittelt. Das Programm wird partizipativ und datenbasiert gestaltet. Erste Erfolge zeigen: Die Vernetzung der Bildungsakteure nimmt zu, Benachteiligungen werden besser sichtbar und adressiert. Gemeinsam wird an einer chancengerechteren Frankfurter Bildungslandschaft gearbeitet. Im Berichtszeitraum wurden zwei Initiativen umgesetzt: eine mehrteilige Fachgesprächsreihe und der Dialogprozess "Stadtwerkstatt" zur Entwicklung eines Frankfurter Bildungsverständ-nisses. Darüber wurde die Initiative "Stadtteillabore" an den Start gebracht. Näheres siehe Anlage 1. Im April 2025 wurden die Stadtteile Kalbach-Riedberg, Höchst, Ginnheim und Ostend als Pi-lotstadtteile für das Programm Bildungskommune Frankfurt ausgewählt. Dort werden nun Stadtteillabore eingerichtet, um gemeinsam mit Bürger:innen der Frage nachzugehen, wie Bildung für alle zugänglich gemacht werden kann. Forschungsprojekt "Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt GE in der Stadt Frankfurt am Main (BeSchulGE)" Mit dem Genehmigungserlass vom 04.01.2024 zum integrierten Schulentwicklungsplan 2020-2029, Teilbereich Förderschulen, wurde der Schulträger durch das Hessische Kultusministerium aufgefordert, den Schulplatzbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GE) innerhalb von drei Jahren einer differenzierten Analyse zu unterziehen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob gemäß §144 Hess. Schulgesetz ein öffentliches Bedürfnis nach Errichtung einer eigenständigen Förderschule besteht. Das Forschungsprojekts BeSchulGE zielt hierauf ab und erhebt die aktuelle und die zukünftig geschätzte Bedarfslage an Schulplätzen im Förderschwerpunkt GE. Zudem sollen mögliche Ursachen des beobachteten Anstiegs der Schülerzahlen im Bereich GE untersucht und Handlungsoptionen erörtert werden. Förderprogramm "Jugendhilfe in der Grundschule" Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Grundschule" wird inzwischen an 55 Grundschulen in allen 6 Bildungsregionen in Frankfurt umgesetzt. Es flankiert die inklusiven Bildungsprozesse in der Grundschule durch eine eigenständige sozialpädagogische Fachkompetenz zur Ergänzung des formalen Lernens in der Schule durch non-formale Bildungsangebote. Es geht um soziales Lernen, individuelle Förderung und Motivierung von Kindern, Partizipation, Einbindung von Eltern und Öffnung zum sozialen Umfeld. Das Förderprogramm wird konzeptionell in zwei Modellen umgesetzt. Modell 1 ist ein standortbezogenes dauerhaftes Angebotsformat, d.h. der Hauptteil der zur Verfügung stehenden Ressource wird im Umfang von einer halben Stelle fest an einzelnen Grundschulen lokalisiert. Modell 2 ist ein temporäres Angebot, d.h. es wird ein Stundenkontingent in den jeweiligen Bildungsregionen vorgehalten. Anzahl der mit Modell 1 ausgestatteten Schulen nach Bildungsregion: Bildungsregion Anzahl Mitte 12 Mitte-Nord 11 Nord 5 Ost 9 Süd 9 West 9 Gesamtsumme 55 In allen Bildungsregionen werden auch Modell 2-Angebote umgesetzt. Jugendhilfe in der Schule - Entwicklungsthemen im Kontext der Inklusion Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" ist an Schulen mit den Bildungsgängen Hauptschule und Realschule und sowie an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingerichtet. Das Angebot richtet sich an alle Schüler:innen der genannten Bildungsgänge. Das inklusive Förderprogramm fokussiert die Themen Soziales Lernen und Partizipation und greift die standortbezogenen Bedarfe auf. Im Jahr 2023 wurde das Angebot an 34 Schulstandorten umgesetzt. Über die sogenannte "2. Säule" fördert das Stadtschulamt seit 2019 kurz- und mittelfristige sozialpädagogische Projekte mit inklusiver Ausrichtung an Gymnasien. Daran beteiligen sich bisher folgende acht Standorte: Bettinaschule, Elisabethenschule, Goethe-Gymnasium, Lessing-Gymnasium, Max-Beckmann-Schule, Schillerschule, Gymnasium Römerhof und Gymnasium Nord. Jugendhilfe in der Förderschule An Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wurde bereits 2010/2011 das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" implementiert. An folgenden sechs weiteren Förderschulen mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sprachheilförderung, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung steht seit 2023 das Förderprogramm Jugendhilfe in der Förderschule zur Verfügung: 1. Panoramaschule 2. Mosaikschule 3. Weißfrauenschule/ Grundstufe 4. Herrmann-Luppe-Schule 5. Fritz-Redl-Schule 6. Viktor-Frankl-Schule Mit der Jugendhilfe wird in der Förderschule eine eigenständige sozialpädagogische Fachkompetenz etabliert. Das Angebot ist inklusiv und präventiv ausgerichtet, soll sich an der Lebenswelt der Schüler:innen orientieren und deren Beteiligung ermöglichen. Sie werden bei der Entfaltung ihrer Potenziale und Ideen in Zusammenarbeit mit den am Schulstandort tätigen Fachkräften unterstützt. VHS: Die VHS entwickelt seit 2021 gezielt inklusive Lernangebote, die in einer Broschüre (sh. Artikel 21) übersichtlich gebündelt werden. Im ersten Halbjahr 2024 umfasst das Angebot über 70 Kurse. Stadtbücherei: Im Rahmen der Kampagne "Stadt der Kinder" finden in 2024 erstmals Kinderveranstaltungen statt, die mit Gebärdensprache begleitet werden. Musikalische Bildung: Der Zugang zu musikalischer Bildung ist für Menschen mit Behinderungen derzeit begrenzt. Zum Teil hindert mangelnde bauliche Barrierefreiheit in musikalischen Bildungseinrichtungen, zum Teil reichen Konzepte und personelle Weiterbildungen nicht aus. Die Stabsstelle Inklusion hat 2023 mit der Musikschule Frankfurt, Dr. Hoch's Konservatorium, der Hochschule für Musik und darstellende Kunst, der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und weiteren Partner:innen den Runden Tisch "Musik & Inklusion" ins Leben gerufen, um eine Weiterentwicklung anzustoßen. Die Kooperation ist gut und vertrauensvoll. Die Teilnehmenden des Runden Tischs tauschen sich fachlich aus und bereiten gemeinsam Veranstaltungen für 2026 vor. Jugendsozialarbeit: Nach Abstimmung mit den Schulämtern und Auftragserteilung durch den Jugendhilfeausschuss plant das Jugend- und Sozialamt den Start eines Pilotprojekts "infrastrukturelles Poolmodell" zum Schuljahr 2025/26 mit einer Dauer von 4 Jahren. Hier soll die Umsetzung eines einzelfallunabhängigen Leistungsangebotes nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) erprobt werden. Ziel ist es, eine präventive, niedrigschwellige Unterstützungsform im System Schule zu etablieren, um soziale Benachteiligung oder individuelle Beeinträchtigung auszugleichen. Die Hilfe im Rahmen des "infrastrukturellen Poolmodells" richtet sich grundsätzlich an alle Kinder einer Klassengemeinschaft. Eine Zugehörigkeit zum Personenkreis nach gem. § 35a SGB VIII oder § 99 SGB IX ist nicht erforderlich. Etwaige Individualansprüche der Minderjährigen nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX bleiben dabei unberührt. Anhand fachlicher Kriterien wurden fünf Pilot-Schulen (Grund- und Förderschulen in der Bildungsregion Nord / Mitte-Nord) ausgewählt. Nach Abschluss und Evaluation des Pilotprojekts ist zu prüfen, inwieweit das "infrastrukturelle Poolmodell" perspektivisch auch an weiteren Schulen umgesetzt werden kann. Zu Artikel 25, Gesundheit sowie Artikel 26, Habilitation und Rehabilitation In der Abteilung 5 (Psychiatrie) des Gesundheitsamts wurde eigens eine Stelle geschaffen, die einen "Aktionsplan Psychiatrie Frankfurt" im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) - exemplarisch anhand der pflegerischen Versorgung in besonderen Wohnformen, Notunterkünften sowie psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten - erarbeitet. Vorhandene Strukturen werden mittels Fragebögen und Interviews evaluiert, die Ergebnisse sollen ausgewertet und in Form eines Projektberichts veröffentlicht werden. Psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen können sich aktiv an der Planung und Ausgestaltung von Angeboten beteiligen. Dazu werden ehrenamtliche Strukturen (zum Beispiel Zusammenarbeit mit dem Landesverband Hessen der Angehörigen und Freunde psychisch erkrankter Menschen e.V. oder dem Frankfurter Forum für Psychische Krisenbewältigung) genutzt; die Abteilung Psychiatrie beschäftigt aber auch einen Psychiatrieerfahrenen, der unter anderem die Selbsthilfe-Seite des Gesundheitsamtes erstellt hat. Im Rahmen des sogenannten "Offenen Dialogs" ist in Zukunft der Einsatz von Genesungsbegleiterinnen und -begleitern geplant. Dazu wurde aus Drittmitteln (Mehrlastenausgleich Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, kurz PsychKHG) eigens eine befristete Stelle geschaffen. Durch die Neufassung des Gemeindepsychiatrischen Rahmenvertrags, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, werden gemeindepsychiatrische Versorgungsstrukturen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Behinderungen weiterentwickelt. Zu Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Die Stabsstelle Inklusion kooperiert mit der IHK Frankfurt, dem Netzwerk Inklusion Deutschland und der Unternehmensberatung Lust-auf-besser-leben gGmbH als Personal-Forum "Personal.Fachkräfte.Diversity". Hier setzen sich die Kooperationspartner dafür ein, die Chancen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Das ist auch aus Sicht der Arbeitgeber:innen attraktiv, da Arbeitskräfte gesucht werden. Die Kooperationspartner gestalten die Azubi-Speed-Datings der IHK inklusiver, damit sich auch Menschen mit Behinderungen bei den Unternehmen vorstellen. Nach einer Reihe von Spezial-Veranstaltungen für Unternehmen und Menschen mit Behinderungen kooperiert "Personal.Fachkräfte.Diversity" seit November 2023 auch mit www.karrieretag.org bei den zweimal jährlich in der Jahrhunderthalle Höchst stattfindenden großen Jobmessen. Das Konzept ist, "normale" Jobmessen inklusiver zu machen, damit auch Menschen mit Behinderungen dorthin gehen. Viele Unternehmen kommen so mit der Zielgruppe in Kontakt. Weitere Info bei www.personalforum-inklusion.de. Dort gibt es auch die von "Personal.Fachkräfte.Diversity" entwickelte Broschüre für Unternehmen mit dem Titel "Inklusion als Chance für Unternehmen", die sehr gut angenommen wird. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Verbesserung der Kooperation zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Hessen und Integrationsamt des Landes Hessen in Folge des Stadtverordnetenbeschlusses "Aktionsplan Arbeit für Menschen mit Behinderung" (B 426 vom 28.08.2020). Die Stabsstelle Inklusion und der Integrationsfachdienst Frankfurt konnten den Austausch der o.g. Träger untereinander verbessern, indem regelmäßige Besprechungen mit dem Titel AMBeR (Arbeit für Menschen mit Behinderungen in der Region Frankfurt) durchgeführt werden. Nachdem Besprechungen für Leitungskräfte und für Fachberater:innen erfolgreich laufen, wurde 2024 auch eine Besprechung für die Mitarb. der Firmen-Services der o.g. Institutionen eingeführt. Bereits seit 2005 beschäftigt die Stadtverwaltung Frankfurt mehr als doppelt so viele behinderte Menschen, wie es das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) vorschreibt, und zeigt, dass ihre Maßnahmen zur Sicherung der dauerhaften Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote erfolgreich wirken. Die Beschäftigungsquote für das Jahr 2023 belief sich auf 10,1 % (sh. B 334 vom 09.09.2024). Zu Artikel 29 Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben Die Stabsstelle Inklusion ist 2023 aus dem Dezernat VIII in das Dezernat II gewechselt. Hierdurch werden Inklusions-Themen nun auch im Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa aktiv diskutiert. Sowohl die Stabsstelle Inklusion als auch die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) haben ihre Arbeit im Ausschuss vorgestellt. Der Ausschuss nimmt sich mit großem Interesse der Inklusionsthemen an. Das AmkA sieht intersektionalen Handlungsbedarf im Schnittfeld von Inklusion und der Arbeit für LSBTIQ-Personen. Am 14.06.2022 führte die Koordinierungsstelle für LSBITQ-Themen, angesiedelt im AmkA, u.a. in Kooperation mit der University of Applied Sciences Frankfurt, daher eine Fachveranstaltung zur intersektionalen Betrachtung des Themenfeldes "LSBTIQ-Personen mit Behinderungen/Einschränkungen" durch. Unter dem Titel "community_inklusiv: Gedankenwerkstatt Queer und Behinderung zusammen denken" wurden u.a. die Ergebnisse der Studie "Lebenslagen von LSBT*IQ mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, psychischen und sonstigen Beeinträchtigungen" der Stadt Bielefeld betrachtet und Bedarfe für Frankfurt in den Themenfeldern "Arbeitswelt und Behörden", "Bildung, Schule und Hochschule", "Communities" sowie "Sexualität und Gesundheit" erörtert. Grundsätzlich ist der Anspruch der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen, die Belange von Menschen mit Behinderungen/Einschränkungen stets im fachlichen Handeln mitzudenken und z.B. auch im Kontakt mit Akteur:innen der LSBTIQ-Community in Frankfurt immer wieder Zugänge zu thematisieren und für die Bedarfe Betroffener zu sensibilisieren. Auch erreichen die Koordinierungsstelle regelmäßig Anfragen von betroffenen Personen, die explizit nach Beratungsmöglichkeiten für queere Menschen mit Behinderungen/Einschränkungen suchen. Die Träger der Beratung für LSBTIQ-Personen in Frankfurt versuchen, barrierearme Zugänge zu ermöglichen und das eigene Fachpersonal entsprechend zu schulen; auch hierzu ist die Koordinierungsstelle mit den Fachstellen immer wieder in Kontakt. Besonders erfreulich für Betroffene in Frankfurt ist in diesem Kontext die Entwicklung, dass in 2024 bei der Beratungsstelle des Trägers Broken Rainbow e.V., "Gewaltfrei leben", aufgrund bewilligter Drittmittel, eine Beratungsmöglichkeit für queere Menschen, die von Neurodivergenz betroffen sind, räumlich und fachlich umgesetzt werden kann. Um die Fördermittel für Barriereabbau-Maßnahmen der Stabsstelle Inklusion breiteren Zielgruppen zugänglich zu machen hat das AdiNet Rhein-Main damit begonnen, Werbung für die Fördermittel in seine Netzwerke einzubringen. Das Netzwerk des AdiNet, angesiedelt im AmkA, umfasst verschiedene Akteur:innen der Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit im Rhein-Main-Gebiet. Es unterstützt Kommunen und Träger sowie Migrant:innenselbstorganisationen und anderen migrantischen Organisationen vor Ort, um geeignete Angebote in der Antidiskriminierungsarbeit zu schaffen, führt Fortbildungen und Qualifizierungen durch und hilft, zivilgesellschaftliche Gruppen zu empowern. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben. In der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Punkt "Inklusivität - alle Zielgruppen werden einbezogen" als ein Qualitätsmerkmal für gute Öffentlichkeitsbeteiligung in Frankfurt am Main eingeflossen. Dadurch soll bereits bei der Planung von Beteiligungsprozessen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Gegenstand der Überlegungen sein. Die Richtlinie wird noch der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei größeren Veranstaltungen der Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten wie dem Europa-Fest wird überwiegend auch ein Angebot mit Gebärdensprachdolmetschenden gemacht, was die Förderung der Teilhabe am öffentlichen Leben im Sinne von öffentlichen Veranstaltungen unterstützt. Alle Angebote der Städtischen Bühnen werden auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht. In allen Spielstätten sind mindestens vier Rollstuhlplätze vorhanden. Diese Plätze kosten je 6 Euro; eine Begleitperson bezahlt 10 Euro und sitzt auf einem der Randplätze der genannten Reihen. Behinderte Personen ab GdB 50 erhalten Karten mit 50% Ermäßigung - auch im Vorverkauf. Begleitpersonen von Schwerbehinderten erhalten bei nachgewiesenem Merkzeichen "B" ebenfalls 50% Ermäßigung. Für Kinder, Jugendliche und Familien bietet die Oper Frankfurt das Programm JETZT! in der Spielstätte "Neue Kaiser" an. Mitmachkonzerte für die Kleinsten, Konzerte und OPERN FÜR KINDER, Workshops für Schulklassen, Jugendliche und Erwachsene, ob kurzweilige OPER TO GO-Abende oder INTERMEZZO, die kostenlose Lunchkonzert-Reihe für junge Berufstätige: JETZT! schafft neue Zugänge für Kleine und Große und ermöglicht Begegnungen - vor und hinter der Bühne. Die Kurse der VHS haben in zahlreichen Angebotsbereichen das Ziel, die Teilnehmenden dazu zu befähigen, aktiv am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Inklusion konsequent umzusetzen, ist ein strategisches Ziel der VHS. Durch die pädagogische Schwerpunktsetzung seit 2021 wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderung noch intensiver als zuvor gefördert. Durch die enge Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung werden sie in die Kurskonzeption aktiv einbezogen. Zu Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Erholung, Tourismus: Die Stadtrundgänge der TCF sind an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung angepasst. Fast alle Rundgänge können auf Wunsch und nach voriger Anmeldung beim Gäste-führer stufenlos geführt werden. Für blinde und sehbehinderte Gäste gibt es den speziellen Rundgang, "Frankfurt begreifen". Der Rundgang "Frankfurts neue Altstadt und weitere Highlights" ist nach "Reisen für Alle" zertifiziert. Die TCF nimmt regelmäßig an fachspezifischen Messen zum Thema Barrierefreiheit wie der SightCity am Kap Europa, der REHAB in Karlsruhe oder der REHACARE in Düsseldorf teil, um Frankfurt am Main als eine barrierefreie Reisedestination zu vermarkten. Auch auf der ITB 2022 und 2023 präsentierte sich die TCF als Partnerin des von der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. veranstalteten "Tag des barrierefreien Tourismus", an dem die Themenfelder barrierefreies Reisen und Inklusion in einer guten Mischung aus Diskussionen und Präsentationen vor internationalem touristischem Fachpublikum, Presse und Betroffenen behandelt wurden. Des Weiteren schaltet die TCF regelmäßig Anzeigen in verschiedenen Fachmagazinen und Zeitschriften wie z.B. den Ratgebern "Multiple Sklerose", "Gut leben trotz MS" und "Aktiv im Leben". Kultureinrichtungen: Das erfolgreiche Projekt "Inklusives Museum" des Historischen Museums ist zu einem nachhaltig positiven Vorbild für weitere Kultureinrichtungen in Frankfurt geworden, sich in dieser Richtung zu entwickeln. Die Stabsstelle Inklusion unterstützt die Kultureinrichtungen durch Beratung und finanzielle Förderung. Siehe hierzu auch die Texte zu den Artikeln 9 und 21. Literatur: Auch Literatur soll für mehr Menschen zugänglich werden. Literatur in Einfacher Sprache erreicht viel mehr Menschen, ohne das bisherige Publikum auszuschließen. Die Stabsstelle Inklusion hat die erfolgreiche Kooperation mit dem Literaturhaus Frankfurt fortgesetzt. Es ist eine weitere Staffel von Texten in Einfacher Sprache entstanden. Die Werke werden von bekannten zeitgenössischen Autor:innen völlig neu und von vornherein in Einfacher Sprache geschrieben. Die Autor:innen können damit vom Publikum auch in Lesungen (in Präsenz und digital online) erlebt werden. Im Verlag Piper ist das zweite Buch dieser Anthologie-Reihe mit dem Titel "LiES - das zweite Buch" erschienen. Es gibt dazu auch ein zweites Hörbuch. Ziel ist es, Literatur für alle zugänglich zu machen, sowohl inhaltlich als auch von der Verbreitung her. Das Literaturprojekt wurde mit Mitteln des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales gefördert. Am 13.05.2024 fand im Institut für Stadtgeschichte in Zusammenarbeit mit der Polytechnischen Gesellschaft die Veranstaltung "Literatur uneingeschränkt 2.0" statt, bei der Schüler:innen mit und ohne Förderbedarf eigene Gedichte vortrugen (mit Übersetzung in Gebärdensprache). Netzwerkarbeit: Seit 2023 kooperiert das AmkA verstärkt mit dem Künstler:innenhaus Mousonturm Frankfurt. Im Rahmen der Kooperation mit dem AmkA wurden in wöchentlichen Treffen inhaltliche Bedarfe zum Thema Barrierefreiheit in der Frankfurter Kulturlandschaft ermittelt, eine vierteilige niedrigschwellige Netzwerkreihe zum Forum "Inklusive Kulturpraxis" konzipiert und im Laufe des Jahres 2024 durchgeführt. Die vier Netzwerkveranstaltungen waren als Relaxed-Format konzipiert, dienten einem niedrigschwelligen Austausch unter behinderten und nicht-behinderten Künstler:innen sowie Interessierten aus der Rhein-Main-Region und widmeten sich jeweils einem zuvor definierten Unterthema: · 22. März 2024: "Zusammen Finden", Netzwerk und Austausch · 21. Juni 2024: "Zusammen Arbeiten", Strukturelle Herausforderungen · 27. September 2024: "Zusammen Halten", Inklusion und Intersektionalität · 22. November 2024: "Zusammen Bleiben", Zusammenfassung und Ausblick Die erste von vier Netzwerkveranstaltungen des Forums "Inklusive Kulturpraxis" fand bereits statt und wurde durch verschiedene Maßnahmen barrierefrei gestaltet. Neben alternativen Sitzgelegenheiten und einer Rückzugsmöglichkeit wurde die Teilnahme für Interessierte, die nicht vor Ort sein konnten, über Zoom ermöglicht. Zur Unterstützung waren zwei Assistenzpersonen vor Ort. Außerdem wurden Dolmetscherdienste in Gebärdensprache, Leichter Sprache und deutscher Lautsprache sowie Audiodeskription angeboten. Der Impuls widmete sich dem Thema Ableismus, während im interaktiven Teil u.a. Fragen zu eigenen Erfahrungen mit dem Thema und dem eigenen Umgang damit aufgegriffen wurden. Sport: Jedes Jahr wird von einer Jury ein:e Parasportler:in des Jahres gewählt und im Rahmen der Sportgala/Sportlerehrung feierlich geehrt. Außerdem wurde im Rahmen der Sportgala/Sportlerehrung 2023 der zweijährig vergebene Sportpreis zum Schwerpunkt Inklusion ausgeschrieben. In diesem Zuge wurden sechs Vereine für ihr herausragendes Engagement im Kontext von inklusiven Sport- und Bewegungsangeboten geehrt. Im Rahmen des Besuchs der indischen Delegation für die Special Olympics World Games wurde im Jahr 2023 eine Vielzahl an Veranstaltungen mit dem Fokus "für und mit Menschen mit Behinderung" initiiert. So beispielsweise ein Dialog Sport und Inklusion mit Podiumsdiskussionen und Netzwerkanteil, eine Übungsleiter:innenschulung zum Thema "Vielfalt und Inklusion", ein Fackellauf entlang des Mains für mehr Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen inklusive Empfang im Kaisersaal, ein Sommerfest in Kooperation mit der Lebenshilfe Frankfurt sowie eine Teilnahme der Inline-Athleth:innen am Tuesday Night Skating. Neben den öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in diesem Kontext trainierten alle 270 Athlet:innen und Trainer:innen auf verschiedenen städtischen Sportanlagen in Vorbereitung auf die Weltspiele. Im Vorlauf hierzu wurden gemeinsam mit der Lebenshilfe Frankfurt Schulungen für die Mitarbeiter:innen des Sportamtes angeboten, um diese für die Bedürfnisse von Menschen mit geistigen und Mehrfachbehinderungen zu sensibilisieren. Es wurden im Kalenderjahr 2023 außerdem Förderanträge für weitere inklusive Veranstaltungen und Projekte entwickelt. So sind finanzielle Ressourcen für einen weiteren Inklusionslauf, eine erneute Übungsleiter:innenschulung und inklusive Projekte im Rahmen der UEFA EURO2024 entstanden. Für die Organisation von niedrigschwelligen Sport- und Bewegungsangeboten für psychisch erkrankte Menschen hat das Gesundheitsamt 2023 dem Frankfurter Bündnis gegen Depression 10.000 € als Zuwendung zur Verfügung gestellt. Anlage 1_Berichte_Dezernate (ca. 240 KB) Anlage 2_bauliche_Barrierefreiheit (ca. 588 KB) Anlage 3_barrierefreie_Kommunikation (ca. 503 KB) Anlage 4_Dezernatsverteilungsplan2021 (ca. 126 KB) Anlage 5_Dezernatsverteilungsplan2023 (ca. 131 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.08.2025, OF 544/7 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 24.11.2004, E 228 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 30 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 544/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme

„Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt“, Artikel 20: Persönliche Mobilität

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2025, OF 544/7 Betreff: "Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt", Artikel 20: Persönliche Mobilität Fragen an den Magistrat Begründung: Es fällt auf, dass unter diesem Titel das Thema "Fußgänger" fehlt. Behinderung von Menschen, ob im Rollstuhl oder Sehbehinderte, haben es in unserem Ortsbezirk schwer, da die Bürgersteige zu schmal oder vollgestellt sind, da Bodenschwellen (u.a. Niddauferweg Kuhlmannswiese) mit einem Schild angezeigt, aber nicht beseitigt werden oder in einer verkehrsberuhigten Straße (Biedenkopfer Weg, Alt Hausen - Shared Space) Blindenleitsysteme fehlen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Ist das Dezernat II in die Entwicklung der Fußverkehrsstrategie des Mobilitätsdezernats involviert? Welche Maßnahmen ergreift das Dezernat konkret, um diese Lücke zu schließen? Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 233 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 544/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4