Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Umgestaltung der Franziusstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 9 Betreff: Umgestaltung der Franziusstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Der Planung und Ausführung zur Umgestaltung der Franziusstraße wird entsprechend der vorgelegten Plananlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 8.631 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 8.631 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.007922 (Programm "Sanierung von Industriestraßen"), zur Verfügung stehen, b) für Planung und Gutachten auf der Projektdefinition 5.001265 bereits Mittel in Höhe von rd. 171 T€ und auf der Projektdefinition 5.007922 Mittel in Höhe von rd. 4 T€ (Stand 04.04.2019) verausgabt wurden, c) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.3 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen, d) die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von 19.138,00 € (Stand 08.02.2019) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht, e) die Stadt Frankfurt am Main einen Antrag auf Fördermittel des Landes nach dem Mobilitätsfördergesetz (Mobifög) stellen wird. Es wird mit einer Förderung in Höhe von 2.650 T€ gerechnet. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers, f) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 450 T€ sichergestellt ist und diesen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich 88 T€ gegenüberstehen. 4. Der erforderlichen Fällung von im Bereich der Baumaßnahme vorhandenen vier Bäumen wird zugestimmt. 5. Dem für die Fällung des vorhandenen Baumbestands zu schaffenden Ausgleich in Form einer Pflanzung von vier neuen Bäumen wird zugestimmt. Begründung: A Zielsetzung Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Die Franziusstraße dient als Verbindungsstraße zwischen der Osthafenbrücke und dem Hafengebiet. Für den Radverkehr besteht aus der Franziusstraße über die Osthafen- und die Honsellbrücke der Anschluss an das städtische Radverkehrsnetz und an den Mainuferradweg am südlichen Mainufer. Der gesamte Straßenraum zeigt deutliche Alterungserscheinungen und Gebrauchsspuren. Die Fahrbahn weist Schlaglöcher, Flickstellen und weitere Unebenheiten auf, die einer zügigen und sicheren Befahrbarkeit spürbar entgegenstehen. Die Verkehrsbelastung liegt bei etwa 6.000 Kfz pro Tag mit einem ausgeprägten Schwerverkehrsanteil von rund 30 %. Der Radverkehrsanteil ist mit weniger als 2 % trotz der bestehenden Netzbedeutung aufgrund der baulichen Gegebenheiten ausgesprochen gering. Um auch zukünftig die benötigte Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität für den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr gewährleisten zu können, ist eine grundhafte Sanierung des Straßenoberbaus und der Nebenflächen erforderlich. Derzeit laufen Untersuchungen über die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Vitalität der vorhandenen Pappelreihe am Main. Sollte sich daraus ergeben, dass weitere Bäume gefällt werden müssen, wird dazu eine gesonderte Baumfällvorlage vorgelegt. Es dient ferner zur Kenntnis, dass bei der Planung die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt am Main, aktueller Stand, im erforderlichen Umfang berücksichtigt wurde. B Alternativen - keine - Der Entwurf folgt den aktuell gültigen Empfehlungen und Richtlinien zur Straßenraumgestaltung und zum Straßenbau. C Lösung Entwurfsbeschreibung Der Projektbereich erstreckt sich von der Schmickstraße im Westen bis zur Intzestraße im Osten. Neben der Franziusstraße wird im Anschlussbereich an den Bestand ebenfalls der Franziusplatz im Westen in die Gesamtmaßnahme integriert. Er bleibt jedoch in seiner Grundstruktur zur Aufteilung der Verkehrsfunktionen unverändert. Die Stellplatzflächen werden von der Fahrbahn baulich abgesetzt und in Großpflaster ausgeführt. Im Bereich der vorhandenen Mittelinsel befindet sich ein denkmalgeschütztes Pissoir. Es soll über die Anlage eines befestigten Platzbereichs in Anlehnung an die historische Gestaltung aufgewertet und freigestellt werden. Dazu wird das Element von Baumstandorten um das Pissoir herum aufgegriffen. Der Gehwegbereich wird mit Basalt-Kleinpflaster gepflastert. Für die Franziusstraße muss sich die Planung für eine Neugestaltung aufgrund der bestehenden Bebauung an ihrer Nordseite und einer begrünten Uferböschung an ihrer Südseite an den vorhandenen Straßenraumflächen orientieren und diese mit Blick auf die bestehenden Anforderungen als Industriestraße und denen des Fuß- und Radverkehrs neu strukturieren. In der Franziusstraße wird von der Schmickstraße bis zur Intzestraße je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen mit einer Breite von 3,25 m hergestellt. An der Nordseite wird straßenbegleitend ein Gehweg von 1,60 m Breite ausgebildet. Im südlichen Bereich der Fahrbahn entsteht ein Kfz-Längsparkstreifen ua. für den Schwerverkehr mit 2,75 Meter Breite und ein 3,15 Meter breiter für den Radverkehr freigegebener gemeinsamer Geh- und Radweg mit Verkehrszeichen 240. Der Radverkehr hat somit die Wahlmöglichkeit, sowohl den Gehweg als auch die Fahrbahn zu nutzen. Hinsichtlich der Oberflächenbefestigung werden für die Verkehrsflächen Standardmaterialien ausgewählt. Die Fahrbahnfläche erhält einen bituminösen Oberbau, die Nebenflächen wie Gehwege werden mit Betonplatten (40 x 40 diagonal verlegt) und für die Kfz-Stellplätze wird Großpflaster wiederverwendet. Im Baufeld befinden sich ebenfalls Bushaltestellen, die gemäß dem Arbeitsplan zur Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main angelegt werden. Leitungen/Straßenausstattung/Ausstattung Die Grunderneuerung der Franziusstraße ermöglicht eine Bündelung mit notwendigen Arbeiten anderer Ämter und Werke (Versorgungsträger). Ziel ist es die Arbeiten gemeinsam durchzuführen, um somit die mit einer Straßenbaumaßnahme einhergehenden bekannten Einschränkungen auf das notwendige zu begrenzen. Der Straßenbaulastträger hat dabei erhebliche Koordinierungs- und Steuerungsleistungen zu erbringen. U.a. sind die folgende Arbeiten vorgesehen: - Umbau der Signalanlage an der Einfahrt der Feuerwehr, - Rückbau der vorhandenen Gasbeleuchtung und Ersatz durch Vario LED-Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,50 Metern, - Neubau einer Trasse des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik, - Umlegung weiterer Telekommunikationsleitungen, - Umlegung der Wasserversorgungsleitung im Knotenpunkt Franziusstraße / Intzestraße, - Erneuerung von 12 Hausanschlüssen für die Frischwasserversorgung, - Erneuerung der Straßenmarkierung und -beschilderung. D Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. Investitionsbedarf (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 8.631.000,00 € Die Mittel in Höhe von 8.631 T€ stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.3 Projektdefinition: 5.007922 Kostenübersicht 1. Baukosten 1.1 Straßenbauarbeiten 6.679.900 € 1.2 Trassenarbeiten 1.2.1 Kabelarbeiten (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik ) 158.600 € 1.2.2 Neubau der LSA (Straßenverkehrsamt) 33.100 € 1.2.3 Beleuchtung (SRM) 756.600 € 1.3 Begrünung (Grünflächenamt) 272.500 € Summe 1 Baukosten 7.900.700 € 2. Baunebenkosten Planung, Bauüberwachung 384.000 € Geo- und Umwelttechnische Gutachten 129.400 € Planung IKT 30.800 € Planung LSA 5.100 € Baumgutachten, Planung Grünarbeiten 71.700 € Kampfmittel 109.200 € Summe 2 Baunebenkosten 730.200 € GESAMTKOSTEN 8.630.900 € gerundet 8.631.000 € 2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt bei PD 5.001256, Stand 04.04.2019 171.206,45 € Bisher verausgabt bei PD 5.007922, Stand 04.04.2019 3.568,11 € 2019 425.000,00 € 2020 3.800.000,00 € 2021 2.900.000,00 € 2022 1.331.225,44 € 8.631.000,00 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten a) Personelle Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 22.400 m2 á 1,30€ *) 29.120,00 € Grün- und Freiflächen 5 % von (272.500 € + 71.700€ = 344.200€) 17.210,00 € Lichtsignalanlagen Unterhaltung 5.000,00 € Betrieb 1.500,00 € Instandsetzung 1.910,00 € gesamt 8.410,00 € Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 0,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich Summe Sachkosten 54.740,00 € 2. Abschreibung Straßenbau (30 Jahre) 1/30 von 7.302.500 €: 243.416,67 € Beleuchtung (20 Jahre) 1/20 von 756.600 €: 37.830,00 € Grünflächen (15 Jahre) 1/15 von 344.200 €: 22.946,67 € Trassen- und Kabelarbeiten (30 Jahre) 1/30 von 189.400 € 6.313,33 € Lichtsignalanlagen (15 Jahre) 1/15 von 38.200 €: 2.546,67 € gesamt 313.053,34 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,75 % / 2* (8.630.900 € - 2.650.000 €) = 82.237,38 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2019 vom 12.10.2017 Jahresfolgekosten insgesamt: 450.030,72 € Jahresfolgekosten gerundet 450.000,00 € 5. Jahreserträge Mobifög 2020 350.000,00 € 2021 1.150.000,00 € 2022 1.150.000,00 € Auflösung Sonderposten 2.650.000,00 € / 30 Jahre* 88.333,33 € *längste Abschreibungsdauer 6. Leistungen Dritter Zuwendungen des Bundes nach Mobifög 2.450.000,00 € Zuwendungen des Landes nach Mobifög 200.000,00 € gesamt 2.650.000,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage _Lagepl_Blatt_1 (ca. 1 MB) Anlage _Lagepl_Blatt_2 (ca. 622 KB) Anlage _Lagepl_Blatt_3 (ca. 540 KB) Anlage _Lagepl_Blatt_4 (ca. 600 KB) Anlage _Lagepl_Blatt_5 (ca. 558 KB) Anlage _Lagepl_Blatt_6 (ca. 505 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.01.2021, NR 1386 Antrag vom 09.02.2021, OF 536/4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7298 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird im Rahmen der Vorlage NR 1386 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1386 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. und FDP (= Votum im Verkehrsausschuss), BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION, LINKE. und FDP (= Votum im Verkehrsausschuss), BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 9 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichts, NR 1386 = Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (M 9 = Annahme, NR 1386 = Ablehnung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird im Rahmen der Vorlage NR 1386 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1386 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffern 2., 4. und 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 1., 3 und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 9 und NR 1386 = Annahme) 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7298 2021 1. Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1386 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 536/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird im Rahmen der Vorlage NR 1386 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1386 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffern 1., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. (= Ablehnung) Ziffern 2., 4. und 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 9 und NR 1386 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1386 = Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 9 wird im Rahmen der Vorlage NR 1386 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1386 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffern 1., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 2., 4. und 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7294, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 66 0
M 9 Umgestaltung Franziusstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 536/4 Betreff: M 9 Umgestaltung Franziusstraße Der Magistrat wird gebeten, bei der Umgestaltung der Franziusstraße den kombinierten Fuß- und Radweg mit einer Oberfläche zu versehen, die dem Radverkehr nicht zuwiderläuft. Begründung: Die Franziusstraße hat sehr viel Schwerlastverkehr, sehr wenig Fußverkehr und wird zukünftig Teil des nordmainischen Radwegs nach Fechenheim sein. Von daher ist es sinnvoll, für den kombinierten Fuß- und Radweg einen Belag zu wählen, der rutschfest und gleichzeitig angenehm zu befahren ist. Betonplatten 40x40, wie im Magistratsvortrag für die Nordseite der Straße vorgeschlagen, wären hierfür weniger geeignet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 9 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7298 2021 1. Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1386 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 536/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Umgestaltung der Franziusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7298 entstanden aus Vorlage: OF 536/4 vom 09.02.2021 Betreff: Umgestaltung der Franziusstraße Vorgang: M 9/21 Der Magistrat wird gebeten, bei der Umgestaltung der Franziusstraße den kombinierten Fuß- und Radweg mit einer Oberfläche zu versehen, die dem Radverkehr nicht zuwiderläuft. Begründung: Die Franziusstraße hat sehr viel Schwerlastverkehr, sehr wenig Fußverkehr und wird zukünftig Teil des Nordmainischen Radwegs nach Fechenheim sein. Von daher ist es sinnvoll, für den kombinierten Fuß- und Radweg einen Belag zu wählen, der rutschfest und gleichzeitig angenehm zu befahren ist. Betonplatten (40 x 40), wie im Magistratsvortrag M 9 für die Nordseite der Straße vorgeschlagen, wären hierfür weniger geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 9 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1121
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment