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Reflexion

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Planungen für Aufwertung der Grünflächen Bertramswiese vorstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2509 entstanden aus Vorlage: OF 283/9 vom 18.06.2022 Betreff: Planungen für Aufwertung der Grünflächen Bertramswiese vorstellen Vorgang: M 103/21; NR 377/22 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für die Aufwertung der Grünflächen auf der Bertramswiese im Rahmen des Baus der Kunstrasenplätze zeitnah dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In ihrer Sitzung am 12.05.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung der Vorlage vom 04.05.2022, NR 377, beschlossen. Die Planungen der Magistratsvorlage vom 09.07.2021, M 103, haben bisher nur ungefähre Informationen zur Aufwertung der Grünflächen im Rahmen des Kunstrasenbaus enthalten. Es wäre schön, mehr Details sowie einen Zeithorizont der Umsetzung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 749 Antrag vom 07.04.2023, OF 526/9 Auskunftsersuchen vom 27.04.2023, V 657 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52 2

Bertramswiese: Erweiterung der Parkfläche

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2023, OF 526/9 Betreff: Bertramswiese: Erweiterung der Parkfläche Vorgang: OM 2509/22 OBR 9; ST 749/23 In der o.g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass die bisher bestehende Sportfläche 25.000 qm umfasst und die neue Sportanlage eine Fläche von ca. 12.500 qm einnehmen wird. Der Ortsbeirat möge beschließen, wir fragen den Magistrat: - Wie groß wird die Fläche sein, die auf Basis dieser Planung aus den genannten 25.000 qm Sportfläche zusätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird? - Wieviel dieser zusätzlichen Fläche wird für die genannte Fitnessanlage eingeplant? - Wieviel davon wird als Grünfläche eingeplant? - Wie hoch ist der Prozentanteil der momentanen 25.000 qm Sportfläche, der für die zukünftige Nutzung als Grünfläche/Park bzw. als Fitnessanlage eingeplant wird? - Wieviel davon entfällt auf Grünflächen/Park und wieviel auf die Fitnessanlage? Begründung: Die zukünftige Ausgestaltung der Bertramswiese ist ein sensibles Thema, das im Stadtteil umstritten ist. Zentral ist hierbei die Frage, wieviel der Fläche in Zukunft noch für die öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2509 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 657 2023 Die Vorlage OF 526/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4