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Reflexion

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Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 496/6 Betreff: Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, das Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen (Sprintern und Kleintransportern) in Wohngebieten / Siedlungen zu unterbinden. Begründung: Immer mehr Firmenfahrzeuge (Kleintransporter und Sprinter) werden in Wohngebieten und Siedlungen geparkt und bleiben dann über Nacht oder sogar für mehrere Tage (insbesondere an Wochenenden) stehen. Öffentliche Parkplätze und Straßen werden als günstige Stellflächen missbraucht. Dabei werden oftmals nicht nur ein Parkplatz, sondern aufgrund der Größe der Fahrzeuge gleich zwei Stellplätze blockiert. Zudem reicht oft auch die Länge der Parkplätze nicht aus; die Fahrzeuge blockieren dann auch einen Teil der Straße und behindern die Sicht. Durch das Parken dieser gewerblich genutzten Kleintransporter und Sprinter wird nicht nur der Parkplatzmangel in den Wohngebieten weiter verstärkt, sondern auch die Sicherheit gefährdet. Eine erhöhte Abgasbelastung und Lärmbelästigung beim Anfahren oder Einparken kann hinzukommen. Bei großen LKW über 7,5 Tonnen ist die Regelung klar: Sie dürfen nur vorrübergehend und auf keinen Fall nachts oder an Wochenenden im Wohngebiet parken. Für kleinere Transporter ist dem Ortsbeirat keine Regelung bekannt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.11.2017, OF 524/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 642 2017 Anregung an den Magistrat OM 2356 2017 1. Die Vorlage OF 496/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 524/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ortsbezirk 6: Parkflächen abends/nachts besser ausnutzen

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 524/6 Betreff: Ortsbezirk 6: Parkflächen abends/nachts besser ausnutzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob private Parkflächen, wie z.B. von Lebensmittelmärkten, die nachts leer stehen, für Unternehmen, die mehr als drei PKW zu ihrem Fuhrpark zählen, nutzbar gemacht werden können. Hierzu soll der Magistrat z.B. mit Lebensmittelmärkten sprechen und - falls diese die nächtliche Nutzung ihrer Parkfläche erlauben - dies bei Gewerbetreibenden im Ortsbezirk bewerben. Hierdurch soll der Parkdruck der BürgerInnen im Ortsbezirk 6 reduziert werden. Begründung: Immer wieder beklagen BürgerInnen, dass sie abends keinen Parkplatz in ihrem Wohngebiet/ihrer Siedlung finden, da Autos von Unternehmen (bspw. Pflegediensten) die Plätze blockieren. Als Beispiel sei der Sossenheimer Weg genannt: Hier erhöhen die Autos eines ansässigen Pflegedienstes abends/nachts den Parkdruck. Im Dialog mit den BürgerInnen wurde empfohlen, dass die Parkfläche des dort ansässigen Lebensmittelmarktes für Gewerbetreibende nachts genutzt werden könnte. Somit würde sich die Situation zu einem besseren wenden. Da es sich um das Abstellen gewerblicher Fahrzeuge handelt, ist sichergestellt, dass diese am nächsten Morgen die Parkfläche verlassen und sie für Kunden zur Verfügung steht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.10.2017, OF 496/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 642 2017 Anregung an den Magistrat OM 2356 2017 1. Die Vorlage OF 496/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 524/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

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