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Reflexion

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Umgestaltung des Hansenweges zwischen der Einmündung Goldbergweg und der Einmündung des ersten Wirtschaftsweges

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 191 Betreff: Umgestaltung des Hansenweges zwischen der Einmündung Goldbergweg und der Einmündung des ersten Wirtschaftsweges Die Ausführungspläne für die Sanierung und Umgestaltung des Hansenweges in einen verkehrsberuhigten Bereich liegen inzwischen vor und können dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Sollte sich der Ortsbeirat für die ausgearbeitete Variante aussprechen, ist ein Grunderwerb im Bereich der Hausnummern 71 und 73 erforderlich. Ein Baubeginn könnte bei reibungslosem Grunderwerb im Frühjahr 2012 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2010, V 1449 Antrag vom 03.02.2013, OF 517/5 Auskunftsersuchen vom 22.02.2013, V 643

Umgestaltung des Hansenweges zwischen der Einmündung Goldbergweg und der Einmündung des ersten Wirtschaftsweges (II)

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2013, OF 517/5 Betreff: Umgestaltung des Hansenweges zwischen der Einmündung Goldbergweg und der Einmündung des ersten Wirtschaftsweges (II) Vorgang: ST 191/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der Umgestaltung des Hansenweges zwischen der Einmündung Goldbergweg und der Einmündung des ersten Wirtschaftsweges begonnen wird. Begründung: Die Ausführungspläne für die Sanierung und Umgestaltung des Hansenweges in einen verkehrsberuhigten Bereich sind dem Ortsbeirat bereits vorgestellt worden. In der ST 191 2011 ist dem Ortsbeirat mitgeteilt worden, dass ein Baubeginn im Frühjahr 2012 erfolgen kann. Leider ist dies bislang nicht geschehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 191 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 22.02.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 643 2013 Die Vorlage OF 517/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4