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Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 entstanden aus Vorlage: OF 238/12 vom 12.05.2013 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Der Magistrat wird gebeten, das Halten auf beiden Straßenseiten oder einseitig im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung in der Kurve zur Straße Am Höllenberg durch Schraffierungen auf der Straße oder durch das Aufstellen des entsprechenden Halteverbotszeichens 283 der StVO zu unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich ist. Begründung: Im oben genannten Straßenabschnitt wird häufig geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist und Kraftfahrzeuge in diesem Kurvenbereich auf die Straße Am Hasensprung einbiegen, ist das Parken in diesem Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach § 12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich zu kennzeichnen, damit das Verbot erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Antrag vom 28.11.2015, OF 512/12 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 Aktenzeichen: 32 1
Am Hasensprung - absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2015, OF 512/12 Betreff: Am Hasensprung - absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Vorgang: OM 2247/13 OBR 12; ST 1233/13 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die mit der ST 1233 vom 12.8.2013 angekündigte Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung eines absoluten Halteverbots ergeben hat. Sollte das Ergebnis der Überprüfung zu keinem Halteverbot in dem Kurvenbereich führen, bittet der Ortsbeirat wegen der unübersichtlichen Kurvensituation um eine Einschränkung des Parkens mittels Beschilderung und markierter Sperrflächen. Auch ein Parken halbseitig auf dem Bürgersteig vor dem Haus Nr. 40 sollte ausgeschlossen werden. Begründung: Die Fertigstellung der Tiefgarage der Wohnanlage "Parkcarree" ist seit geraumer Zeit beendet. Leider hat die Verlegung der Tiefgaragenausfahrt zu einer Verschärfung der Parksituation geführt, da mittlerweile der gesamte Kurvenbereich beidseitig zugeparkt wird, mit der Folge, dass der Kurvenbereich nicht eingesehen werden kann und auch keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Fahrzeuge verbleiben. Ein Begegnungsverkehr der PKW ist derzeit im Kurvenbereich nicht möglich, dies führt zu unnötigen Rangiermanövern. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Rettungsfahrzeuge zügig diesen Bereich anfahren müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4854 2015 Die Vorlage OF 512/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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