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Mobilitätsmanagement-Konzept am Beispiel des Baugebiets „Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance“
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 502/3 Betreff: Mobilitätsmanagement-Konzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" Im Projektabschlussbericht des Konzepts zum Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben in Frankfurt am Main, das im Auftrag von traffiQ erarbeitet wurde, wird beispielhaft das Baugebiet "Nördlich Adickesallee / Frankfurt School of Finance" aufgeführt. Unter anderem aus diesem Beispiel werden dann im Konzept allgemeine und grundsätzliche Ergebnisse und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt abgeleitet. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Mobilitätsmanagement-Konzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee / Frankfurt School of Finance" mit allen Rahmenbedingungen, Analysen, Folgerungen, Problemen, Umsetzungen etc. für dieses Baugebiet sowie mit den daraus abgeleiteten allgemeinen und grundsätzlichen Ergebnissen und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt im Ortsbeirat vorzustellen. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu erläutern, welche Schlüsse aus den Ergebnissen des Mobilitätsmanagement-Konzepts für das Bauvorhaben "Innovationsviertel" gezogen werden können/müssen. Welche Ergebnisse sind relevant und übertragbar, wie sieht das Mobilitätsmanagement für das "Innovationsviertel" konkret aus? Warum gab/gibt es bei den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen keine Beteiligung von Bürgern oder dem Ortsbeirat als den lokal kundigen Betroffenen (siehe Kap. 3.4.10 des Konzepts)? Soll das so beibehalten werden oder wird das geändert? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3575 2018 Die Vorlage OF 502/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets „Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 502/3 vom 02.08.2018 Betreff: Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" Im Projektabschlussbericht des Konzepts zum Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben in Frankfurt am Main, das im Auftrag von traffiQ erarbeitet wurde, wird beispielhaft das Baugebiet "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" aufgeführt. Unter anderem aus diesem Beispiel werden dann im Konzept allgemeine und grundsätzliche Ergebnisse und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt abgeleitet. Der Magistrat wird gebeten, das Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" mit allen Rahmenbedingungen, Analysen, Folgerungen, Problemen, Umsetzungen etc. für dieses Baugebiet sowie mit den daraus abgeleiteten allgemeinen und grundsätzlichen Ergebnissen und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt im Ortsbeirat vorzustellen. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu erläutern, 1. welche Schlüsse aus den Ergebnissen des Mobilitätsmanagementkonzepts für das Bauvorhaben "Innovationsviertel" gezogen werden können/müssen, welche Ergebnisse relevant und übertragbar sind und wie das Mobilitätsmanagement für das "Innovationsviertel" konkret aussieht; 2. warum es bei den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen keine Beteiligung von Bürgern oder dem Ortsbeirat als den lokal kundigen Betroffenen (siehe Kapite l 3.4.10 des Konzepts) gab/gibt und ob das so beibehalten werden soll oder ob das geändert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 566 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1944 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10
Beratung im Ortsbeirat: 4
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