Reflexion
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Nied: Geschwindigkeitsreduktion während der Krötenwanderung
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 476/6 Betreff: Nied: Geschwindigkeitsreduktion während der Krötenwanderung Im Zeitraum der Krötenwanderung soll ein Tempolimit im Niedwald eingeführt werden. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, ab einer nächtlichen Außentemperatur über 5°C und/oder im Zeitraum vom 1. Februar bis 1. Mai eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Oeserstraße Höhe der Hausnummer 155 bis 180 einzuführen mit einer entsprechenden Beschilderung und eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberprüfung soll durchgeführt werden. Begründung: Eine oft unterschätzte Gefahr für Amphibien ist der Strömungsdruck durch Fahrzeuge. Bei Geschwindigkeiten von über 30 km/h werden sogar Amphibien getötet, die am Straßenrand sitzen. Der Strömungsdruck von Fahrzeugen bringt ihre inneren Organe zum Platzen und führt zu einem qualvollen Tod. Insbesondere für Menschen auf Motorrädern birgt ein überfahrenes Tier eine große Gefahr für einen Sturz und bei anderen Fahrzeugen könnte es bei nicht kontrollierbaren Ausweichmanövern zu Unfällen kommen. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.06.2022, OF 493/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 476/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2353 2022 1. Die Vorlage OF 476/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 493/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 493/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 3. das Wort "Konzepts" um den Wortlaut "inklusive Ermittlung der Kosten und Bericht an den Ortsbeirat" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)
Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2022, OF 493/6 Betreff: Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald Der Nieder Auenwald ist einer der wichtigsten Lebensräume der Erdkröte im Frankfurter Stadtgebiet. Sowohl Erdkröte als auch Bergmolche werden Jahr für Jahr durch ehrenamtliche Helfer*innen, mit aufwendigen Arbeitseinsätzen vor dem Tod gerettet. Beide Amphibien haben den Schutzstatus "Besonders geschützt". Die Qualität des Lebensraums beider Amphibienarten wird durch die Oeserstraße, die den Niedwald durchschneidet stark reduziert. Die Oeserstraße ist insbesondere eine Barriere im Zuge der Wanderung der Erdkröte zu deren Laichgewässern (Alt-Arme der Nidda). Dem Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (vom 20. Mai 2021) folgend, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz von Erdkröte und Bergmolch umzusetzen: 1. im Zeitraum vom 01. Februar bis 30. April eines Kalenderjahres eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Oeserstraße in Höhe der Hausnummern 155 bis 180 einzurichten. 2. ergänzend dazu die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 101-24 "Amphibienwanderung" mit ergänzender Beschilderung der Temporeduzierung und dem Hinweisschild "Krötenwanderung - Helfer*innen im Einsatz" anzubringen. 3. Erstellung eines Konzepts zum Bau notwendiger Amphibiendurchlässe (umgangssprachlich auch Krötentunnel), zum ganzjährigen Schutz und dessen Umsetzung. Begründung: Der Antrag dient der Erhaltung, Förderung und Verbesserung der heimischen Biodiversität im Stadtteil Nied mit Bedeutung über den Stadtteil hinaus. Die im Antrag festgehaltenen Maßnahmen ergänzen und unterstützen das ehrenamtliche Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer*innen des BUND für den Artenschutz von Erdkröte und Bergmolch. Die saisonal begrenzte Temporeduzierung dient der oft unterschätzten Gefahr für Amphibien durch den Strömungsdruck der Fahrzeuge. Bei Geschwindigkeiten von über 30 km/h werden Amphibien getötet, die am Straßenrand sitzen. Der Strömungsdruck von Fahrzeugen bringt ihre inneren Organe zum Platzen und führt zu einem qualvollen Tod. Die Temporeduzierung dient gleichzeitig dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden. Überfahrene Tiere stellen eine große Gefahr für einen Sturz dar und bei Fahrzeugen und Fahrrädern könnte es bei nicht kontrollierbaren Ausweichmanövern zu Unfällen kommen. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.05.2022, OF 476/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2353 2022 1. Die Vorlage OF 476/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 493/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 493/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 3. das Wort "Konzepts" um den Wortlaut "inklusive Ermittlung der Kosten und Bericht an den Ortsbeirat" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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