Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Drängelgitter oder Fahrradbügel zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern Kreuzung Raimundstraße/Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2018, OF 473/9 Betreff: Drängelgitter oder Fahrradbügel zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern Kreuzung Raimundstraße/Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Raimundstraße/ Dornbusch in der Richtung stadteinwärts, am rechten Bürgersteig Drängelgitter oder Fahrradbügel soweit anzubringen, das ein rechtswidriges, halbhüftiges Parken auf der rechtsabbiegenden Fahrspur/ Bürgersteig verhindert wird. regelwidriges Parken an dieser Stelle zu ahnden Begründung: Immer wieder sind die Bürgersteige durch parkende Fahrzeuge verengt oder zugestellt. Für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen ist ein gefährliches Ausweichmanöver notwendig. Auch die Autos auf der Rechtsabbiegerspur sind werden beengt und weichen dann auf den links daneben liegenden Fahrradstreifen aus. Dadurch werden diese gefährdet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3366 2018 Die Vorlage OF 473/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Drängelgitter oder Fahrradbügel zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern an der Kreuzung Raimundstraße/Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3366 entstanden aus Vorlage: OF 473/9 vom 01.06.2018 Betreff: Drängelgitter oder Fahrradbügel zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern an der Kreuzung Raimundstraße/Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Raimundstraße/Dornbusch in der Richtung stadteinwärts am rechten Bürgersteig Drängelgitter oder Fahrradbügel soweit anzubringen, dass ein rechtswidriges, halbhüftiges Parken auf der rechts abbiegenden Fahrspur/Bürgersteig verhindert wird, und 2. regelwidriges Parken an dieser Stelle zu ahnden. Begründung: Immer wieder sind die Bürgersteige durch parkende Fahrzeuge verengt oder zugestellt. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist ein gefährliches Ausweichmanöver notwendig. Auch die Autos, die auf der Rechtsabbiegerspur sind, werden beengt und weichen dann auf den links daneben liegenden Fahrradstreifen aus. Dadurch werden diese gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1994 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment