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Reflexion

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Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 496 entstanden aus Vorlage: OF 97/1 vom 14.08.2016 Betreff: Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße Der Magistrat wird aufgefordert, eine Ampel an besagter Kreuzung einrichten zu lassen. Begründung: Während der vorletzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 schilderten ein Mitarbeiter einer Kita in der Kleyerstraße und ein Mitglied des dortigen Elternbeirats, wie gefährlich es für Gruppen aus Kindertagesstätten aufgrund des im Gallus herrschenden Automobilverkehrs ist, auch nur kleinste Ausflüge (etwa von der Kleyerstraße zur Quäkerwiese) durchzuführen. Sie regten dabei an, die Kleyerstraße aufgrund der dortigen hohen Kitadichte in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln und an der Mainzer Landstraße in Höhe der Krifteler Straße eine Ampel zu errichten, damit die Kinder diese viel und meist auch schnell befahrene Straße wenigstens einigermaßen sicher überqueren können und nicht jedes Mal den Umweg über die Rebstöcker Straße nehmen müssen. Der Ortsbeirat hat diese Anregung aufgenommen und fordert den Magistrat auf, in dieser Sache aktiv zu werden. Schließlich sollte die Sicherheit der Kinder eine höhere Priorität genießen als das Recht auf Rasen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664 Antrag vom 17.11.2017, OF 463/1 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2527 Aktenzeichen: 32 1

Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/ Krifteler Straße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664 Betreff: Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/ Krifteler Straße Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 50 km/h. Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen müssen den strengen Anforderungen des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genügen. Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf Streckenabschnitten in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Für den genannten Abschnitt der Mainzer Landstraße liegen dem Magistrat und der Polizei keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vor. In der Kleyerstraße wurden im Jahr 2016 bisher 28 Geschwindigkeitskontrollen im Abschnitt der Helmut-Walcha-Straße und der Sondershausenstraße durchgeführt. Die durchschnittliche Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich lag bei 6%. Für die genannten Bereiche liegen zudem weder Unfallschwerpunkte noch Unfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit vor. Auch die Einbeziehung der Kleyerstraße in eine Tempo-30-Zone ist nicht möglich. Tempo 30-Zonen sind flächenhaft innerhalb von Wohnquartieren vorgesehen. Die Kleyerstraße ist eine Grundnetzstraße und bildet hierbei eine Grenze der Zone. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht erfüllt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist aus den vorgenannten Gründen somit nicht zulässig. Hinsichtlich der angeregten Lichtsignalanlage wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche signalgesteuerte Fußgängerquerung in die ÖPNV-Beschleunigung integriert werden müsste, die auf der Mainzer Landstraße an allen Lichtsignalanlagen besteht. Damit würden zwingend negative Auswirkungen auf den eng getakteten Betrieb der Straßenbahnen entstehen. Bei der Mainzer Landstraße handelt es sich um eine stark belastete Hauptverkehrsstraße, die in dem angesprochenen Bereich alle 2 1/2 Minuten von zwei Straßenbahnlinien (11, 12) passiert wird. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass der ebenfalls betroffene motorisierte Individualverkehr sich bei einer Reduzierung der Leistungsfähigkeit der Mainzer Landstraße in Teilen in die parallel zur Mainzer Landstraße verlaufenden Straßen verlagern und diese zusätzlich belasten würde. Der Anregung wird aus den genannten Gründen nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 496 Antrag vom 17.11.2017, OF 463/1 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2527

Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 463/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen Vorgang: OM 496/16 OBR 1; ST 1664/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten wie die Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße - vor allem für jüngere Verkehrsteilnehmer - sicherer gemacht und die Mainzer Landstraße gefahrlos überquert werden kann. Neben der Option einer Fußgängerampel, die auf die Straßenbahn abgestimmt ist, sollten auch weitere Alternativen wie z.B. eine Unterführung, Fußgängerbrücke, usw. ergebnisoffen geprüft werden. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664, wird die Einrichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße mit Verweis auf den Straßenbahnverkehr und das hohe Verkehrsaufkommen auf der Mainzer Landstraße abgelehnt. Besagtes Verkehrsaufkommen stellt aber ein Problem beim Überqueren der Mainzer Landstraße dar, gerade für Kinder oder Familien mit Kindern. Seit der Belebung des Quartiers durch die neuen Wohnungen auf dem ehemaligen Opelhändler-Gelände ist leider ein vermehrtes Queren der Mainzer Landstraße an dieser Stelle zu beobachten. Hinzu kommt, wie in der OM 496 angemerkt, der Wunsch der Kindertageseinrichtungen in der Kleyerstraße, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle zu überqueren. Mit dem geplanten Bildungscampus an der Krifteler Straße wird in (hoffentlich) naher Zukunft ein weiterer Faktor hinzukommen, der v.a. Schülerinnen und Schüler dazu verleiten könnte, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle zu überqueren. Aus diesen Gründen müssen verschiedene Optionen geprüft werden, wie die Überquerung der Mainzer Landstraße an dieser Stelle sicherer ermöglicht werden kann - denn trotz der Ampeln an der Rebstöcker und Schwalbacher Straße geschieht diese Überquerung durch viele Personen tagtäglich und es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit bis sich der erste schwerere Unfall ereignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 496 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2527 2017 Die Vorlage OF 463/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "wie z. B. eine Unterführung, Fußgängerbrücke usw." gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4