Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 4

Was wird aus dem kleinen Zentrum in Alt-Praunheim?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.03.2023, V 628 entstanden aus Vorlage: OF 267/7 vom 27.02.2023 Betreff: Was wird aus dem kleinen Zentrum in Alt-Praunheim? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es Initiativen des Magistrats gegenüber der Geschäftsleitung der Frankfurter Sparkassen, um das desolate Bild des zerstörten Eingangsbereichs der Sparkasse Praunheim zu beseitigen? - Gibt es Konzepte, was in Zukunft mit den aufgegebenen Räumlichkeiten der ehemaligen Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim geschehen soll? - Gibt es einen Ansprechpartner für lokale Wirtschaftsförderung insbesondere für die Gestaltung der Ortsmitten in den Stadtteilen, der Interessierte und den Ortsbeirat beraten könnte? Begründung: Seit dem Überfall auf die Filiale der Frankfurter Sparkasse in Alt-Praunheim im November 2022 ist der Eingangsbereich durch massive Zerstörung gekennzeichnet. Damit ist zugleich die Ortsmitte getroffen. Neben solchen Trümmern ist Einkaufen wenig attraktiv. Es braucht dringend eine Initiative, um die Zerstörung zu beseitigen und zeitnah ein Konzept, wie der Platz und die Räumlichkeiten der Filiale für den Stadtteil genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 496 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Immobilie der Sparkasse Praunheim endlich nutzen

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 438/7 Betreff: Immobilie der Sparkasse Praunheim endlich nutzen Vorgang: V 628/23 OBR 7; ST 496/24 Der Magistrat wird gebeten, seinen bereits bestehenden Kontakt zur Eigentümerin der Sparkasse Praunheim nachdrücklich dahingehend zu nutzen, dass das leerstehende Gebäude für eine städtische öffentliche Nutzung (Bürgertreff, KT oder Seniorentreff, Quartiersmanagement ...) schnellstmöglich verwendet werden kann. Begründung: In der ST496 vom 8.3.2024 heißt es: "Der Magistrat hat den Kontakt zur Eigentümerin der Immobilie Sparkasse Praunheim gesucht, um künftige Planungen in Erfahrung zu bringen. Eine Rückmeldung der Eigentümerin steht bislang noch aus." Der Leerstand der Immobilie der ehemaligen Sparkasse im Ortskern Praunheim seit November 2022 darf nicht einfach hingenommen werden. Da sich bislang offensichtlich keine privatwirtschaftliche Nutzung ergeben hat, wird von den Bürgerinnen und Bürgern Praunheims erwartet, dass die Stadt, d.h. der Magistrat, eine öffentliche Nutzung anmeldet. Bedarf gibt es vielfältig. Damit wird das Ortszentrum vor weiterer Verödung geschützt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2024, OF 448/7 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2023, V 628 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 496 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 438/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6173 2024 1. Die Vorlage OF 438/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 448/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 448/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4