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Reflexion

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Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 870/5 vom 30.06.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße werden vorgelegt und die dafür erforderlichen Grundstücke vorgehalten oder, falls erforderlich, erworben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt. 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667, sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine zehn Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten, eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal sechs Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung eine praxistaugliche Lösung mit ggf. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Anregung vom 26.06.2015, OA 637 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 468 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße im Bereich der Osthafenbrücke

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Betreff: Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße im Bereich der Osthafenbrücke Vorgang: OM 3357/14 OBR 5; ST 1536/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die in der ST 1536/2014 zugesagte Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße erfolgt. Begründung: Die Decke der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße besteht aus Verbundsteinpflaster. Besonders an der zu den Bäumen gelegenen Seite sind die Pflastersteine an vielen Stellen durch Baumwurzeln mehrere Zentimeter angehoben. Der ohnehin viel zu schmale Radweg ist daher nicht in voller Breite befahrbar. Besonders im Bereich der Osthafenbrücke hat der Radverkehr auf der Gerbermühlstraße erheblich zugenommen. Der Fahrbahnbelag für den Kraftfahrzeugverkehr ist in einwandfreiem Zustand. Im Zuge des Baus der Brücke konnte z.B. auch ein Linksabbieger in den Mainwasenweg gebaut werden. Es besteht wenig Verständnis dafür, warum Fußgänger und Radfahrer noch immer auf einer Rumpelstrecke unterwegs sein müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 468 2017 Die Vorlage OF 440/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4