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Kommunale Wärmeplanung
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Betreff: Kommunale Wärmeplanung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3145 (M 20) I. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main auf Grundlage der Erkenntnisse der "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main" (siehe Anlagen) zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. II. Im Zuge der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sind seitens des Magistrats bestehende und zukünftige konzessionsrechtliche Belange zu beachten und in diesem Zusammenhang u. a. die Aspekte Gaskonzessionsvertrag, Investitionsplanung Konzessionsnehmer, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Dekarbonisierung geeignet zu berücksichtigen. III. Der Magistrat wird beauftragt, eine dezernatsübergreifende "Task Force Wärmeplanung" einzurichten. Unter Federführung des Dezernates X soll das Projekt zur kommunalen Wärmeplanung abgestimmt und vorangetrieben werden. Die "Task Force Wärmeplanung" soll sich aus den folgenden Teilnehmenden zusammensetzen: Klimareferat (79A) - Federführung Stadtplanungsamt (61) Amt für Bau und Immobilien (25) Amt für Straßenbau und Erschließung (66) Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main (83) Stadtentwässerung Frankfurt am Main (68) Bei Bedarf können weitere Ämter, Betriebe oder Dienststellen, Energieversorger sowie Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Externe hinzugezogen werden. Die Ergebnisse der "Task Force Wärmeplanung" werden auf Dezernatsebene in der Lenkungsgruppe zur Klimaallianz zur weiteren Beschlussfassung abgestimmt. IV. In der durch die "Task Force Wärmeplanung" zu erarbeitenden und sodann durch den Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorzulegenden Beschlussvorlage zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sind die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt als Kostenschätzung, differenziert nach Kosten für die verschiedenen Maßnahmen und Kostentragenden sowie deren Finanzierung, anzugeben. V. Parallel wird zusammen mit der Mainova AG die Umsetzung so genannter Energiewendeviertel erprobt werden. Ziel dabei ist, durch Bündelung netzbaulicher Aktivitäten in abgegrenzten Pilotgebieten, beschleunigte Verfahren zum Ausbau der Energieinfrastruktur für die Umsetzung der Energiewende in Frankfurt am Main zu entwickeln und anzuwenden. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sollen auch der Verbesserung zukünftiger Planungsprozesse dienen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022, § 1650). Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch im Gebäudebestand die Treibhausgasemissionen stark gesenkt werden. Dies ist nur durch eine deutliche Erhöhung der Sanierungsrate sowie eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung möglich. Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet im Ergebnis Aussagen zum jetzigen Wärmebedarf, zur vorhandenen Netzinfrastruktur sowie Prognosen zum zukünftigen Wärmebedarf und Potenziale zur Abwärmenutzung und Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien. Die kommunale Wärmeplanung bildet somit die strategische Grundlage für die nächsten Schritte zur Erreichung einer versorgungssicheren, wirtschaftlichen und dekarbonisierten Wärmeversorgung in der Stadt Frankfurt am Main. Ziel ist es, mit Hilfe der kommunalen Wärmeplanung als Strategie- und Informationsinstrument, ganzheitliche Konzepte zur Wärmeeffizienz und -versorgung zu erstellen sowie Maßnahmen umzusetzen, welche u. a. auch in vorhandene Instrumente wie etwa Flächennutzungs- und Bebauungspläne integriert werden. In sogenannten Energiewendevierteln wird die konkrete Umsetzung des für die Energiewende notwendigen Infrastrukturausbaus in einem festgelegten Quartier ganzheitlich betrachtet, und zwar über alle Sparten (Fernwärme, Strom, Gas, Wasser, Straßenbeleuchtung) hinweg. Dabei stehen Verfahrensbeschleunigungen (Planungen, Genehmigungen, Umsetzung) im Fokus sowie eine fokussierte proaktive Kommunikation, die Anwohnende und Geschäfte frühzeitig einbinden und Akzeptanz verstärken soll. Die Erkenntnisse aus den Energiewendevierteln sollen dazu beitragen, die spätere Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im restlichen Stadtgebiet zu beschleunigen (siehe auch Beschlussziffer II.). B. Alternativen Keine, da seit dem 29.11.2023 hessische Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner:innen nach dem Hessischen Energiegesetz (GVBl. 2012, S. 444, § 13) zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind (siehe: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-EnGHE2012pG4/part/X). Darüber hinaus bildet das Wärmeplanungsgesetz des Bundes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) die rechtliche Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung. Das Gesetz ist gemeinsam mit der Neufassung des Gebäude-Energie-Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Wärmeplanungsgesetz sieht in § 4 Abs. 2 vor, dass die Stadt Frankfurt am Main bis zum 30.06.2026 einen unverbindlichen Wärmeplan verabschieden muss. C. Lösung Um die beschlossenen Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main erreichen zu können, muss auch eine vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erfolgen. Die kommunale Wärmeplanung ist hierfür ein wichtiges Strategie- und Informationsinstrument, welches eine grobe Orientierung darüber gibt, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann (Wärmeausbaupotentialgebiete). Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet folgende Elemente: - Bestandsanalyse (Wohngebäude / Nichtwohngebäude; Private Haushalte / Gewerbe) - Potenzialanalyse (Energieeinsparpotenziale, Speicherpotenziale, Ausbau Erneuerbare Energien und Nutzung von Abwärme) - klimaneutrales Szenario für das Jahr 2045 mit Zwischenzielen für das Jahr 2035 (Eignungsgebiete für Wärmenetze, Verbrauchsprognosen, CO2-Bilanz => Entwicklung eines kostenoptimierten Zielszenarios) - Handlungsfelder / Maßnahmen (Maßnahmenkatalog, konstantes Monitoring, Anpassung an Veränderungen) Die kommunale Wärmeplanung ist eine iterative Planung, welche regelmäßiger Aktualisierung und Fortschreibungen bedarf. Die kommunale Wärmeplanung ist Grundlage für: - die Strukturierung der Umsetzung - den Aufbau und die Weiterentwicklung von Gas-, Strom- und Wärmenetzen - die Erschließung und Nutzung neuer regenerativer Wärmequellen - die interne Kommunikation zur Verknüpfung mit weiteren Infrastrukturmaßnahmen bzw. Stadtentwicklungsprozessen und zur Erschließung regenerativer Energiequellen - die Kommunikation mit externen Akteuren zur Erläuterung der Ergebnisse sowie Abstimmungen im Planungsprozess Straßengenaue detaillierte Aussagen zur zukünftigen Wärmeversorgung werden anschließend in Kombination mit den Energieversorgungsplänen sowie den Transformations- und Ausbauplänen der kommunalen Energieversorger möglich. Aufgrund des Umfangs sowie der Komplexität des gesetzlichen Auftrages ist eine rasche Initiierung einer dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit sowie einer detaillierten Ausgestaltung der kommunalen Wärmeplanung notwendig. Um auf Grundlage der Erkenntnisse der "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main" (siehe Anlagen) eine kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, wird der Magistrat als erste wichtige Maßnahme eine dezernatsübergreifende "Task Force Wärmeplanung" einrichten. Unter Federführung des Dezernates X soll in der "Task Force Wärmeplanung" das Projekt zur kommunalen Wärmeplanung abgestimmt und vorangetrieben werden. Die "Task Force Wärmeplanung" soll sich aus den folgenden Teilnehmenden zusammensetzen: - Klimareferat (79A) - Federführung - Stadtplanungsamt (61) - Amt für Bau und Immobilien (25) - Amt für Straßenbau und Erschließung (66) - Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main (83) - Stadtentwässerung Frankfurt am Main (68) Bei Bedarf können weitere Ämter, Betriebe oder Dienststellen, Energieversorger sowie Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Externe hinzugezogen werden. Die Ergebnisse der "Task Force Wärmeplanung" werden auf Dezernatsebene in der Lenkungs-gruppe zur Klimaallianz zur weiteren Beschlussfassung abgestimmt. Die Finalisierung der beschlussfähigen kommunalen Wärmeplanung soll ggf. extern beauftragt werden. D. Kosten Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sind im Doppelhaushalt 2024/2025 und den Wirtschaftsplänen keine gesonderten Mittel veranschlagt. Entstehende Personal- und Sachkosten müssen aus den vorhandenen Budgets der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und den städtischen Gesellschaften erbracht werden. Eine finanzielle Unterstützung hierfür erfolgt durch Konnexitätszahlungen des Landes Hessen, d. h. durch einen antragsfreien Pauschalbetrag, der für interne wie auch für externe Planerstellungsleistungen verwendet werden kann. Informationen zur Höhe der Zahlungen können derzeit seitens des Landes Hessen noch nicht gegeben werden. Darüberhinausgehende Kosten sind aus den jeweiligen Dezernatsbudgets zu decken. Die Umsetzung der in 2026 zu beschließenden kommunalen Wärmeplanung wird umfängliche Folgekosten nach sich ziehen. Aus der beigefügten Konzeptstudie geht hervor, dass für die vollständige Systemumstellung bis 2045 grob geschätzt mit Investitionen von rd. 14 Mrd. € (siehe Seite 53) zu rechnen ist. Diese Kosten verteilen sich über die Jahre und fallen sowohl bei der Stadt und ihren Beteiligungsunternehmen als auch auf privater Seite an. Ein nicht unerheblicher Teil der Kosten liegt dabei in Sanierungskosten, die ohnehin anfallen werden (siehe Studie). Die Stadtverwaltung wird insoweit in weiten Teilen direkt betroffen sein, da sie ihren eigenen Immobilienbestand (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas, etc.) teilweise energetisch sanieren oder durch Neubauten ersetzen muss. Möglicherweise werden Zuschüsse an Dritte zu gewähren sein. Anlage 1_e-think_Konzeptstudie (ca. 4,1 MB) Anlage 2_e-think_Anhang_Studie (ca. 8,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.09.2024, NR 993 Antrag vom 05.09.2024, NR 996 Antrag vom 10.10.2024, OF 435/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.07.2015, M 124 Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 Antrag vom 21.10.2024, OF 557/12 Antrag vom 21.10.2024, OF 558/12 Anregung vom 29.10.2024, OA 500 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6090 Antrag vom 19.12.2024, NR 1080 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 04.09.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage M 118 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Zustimmung) 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 89 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage M 118 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 03.09.2024, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 118 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage M 118 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.09.2024, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 118 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 993 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 996 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückstellung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückstellung); AfD (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückstellung); AfD (= Enthaltung) 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Zurückweisung) 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 118 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 993 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 996 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 118 wird zurückgestellt bis der von Frau Stadträtin Zapf-Rodriguez angekündigte Informationstermin am 27.09.2024 stattgefunden hat. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls bis dahin zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 993 wird zurückgestellt bis der von Frau Stadträtin Zapf-Rodriguez angekündigte Informationstermin am 27.09.2024 stattgefunden hat. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls bis dahin zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 996 wird zurückgestellt bis der von Frau Stadträtin Zapf-Rodriguez angekündigte Informationstermin am 27.09.2024 stattgefunden hat. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls bis dahin zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU (=Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage M 118 wird auf Wunsch der Linken-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage M 118 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Die Vorlage M 118 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.09.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 993 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 996 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 993), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 996), AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung Ziffer II bis V) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen des ÖkoLinX-ELF Votums zur Vorlage M 118) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 118 = Annahme, NR 993 und NR 996 = Ablehnung) FRAKTION (M 118 = Annahme, NR 993 = Ablehnung, NR 996 = Annahme) Gartenpartei (M 118 = Ablehnung, NR 993 = Prüfung und Berichterstattung, NR 996 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 993 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 996 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 993), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 996), AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung Ziffer II bis V) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen des ÖkoLinX-ELF Votums zur Vorlage M 118) 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD-Fraktion werden die Anregungen unter den beiden Spiegelstrichen getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 500 2024 1. Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. 2. a) Der erste Spiegelstrich der Vorlage OF 435/7 wird abgelehnt. b) Der zweite Spiegelstrich der Vorlage OF 435/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und fraktionslos zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu b) SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 993 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 996 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und AfD zu 2. CDU, SPD und Linke gegen GRÜNE (= Zurückweisung); FDP und AfD (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP und AfD 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 118 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage M 118 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Zustimmung) 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 996 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Ziffer I.: Einstimmige Annahme Ziffern II. bis V.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5194, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 Aktenzeichen: 61-0
Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 435/7 Betreff: Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz Der M 118 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: - Ergänzung letzter Satz von III: "Über die Zwischenstände der Task Force Wärmeplanung werden quartalsweise Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte unterrichtet. Außerdem wird ein "Beirat zur kommunalen Wärmeplanung" eingerichtet unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Interessensvertretungen (Umweltverbände, Mieter-Verbände, Hausbesitzer, IHK...). Dieser wird federführend vom Klimareferat quartalsmäßig eingeladen. Die Sitzungen und Protokolle des Beirats sind öffentlich zugänglich. Die Diskussionsergebnisse des Beirats fließen in den Prozess der Arbeit der Task Force Wärmeplanung ein. - Ziffer V ergänzen durch: Maßnahmen, die parallel zum Planungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung zur Erprobung von Energiemaßnahmen in so genannten Energiewendevierteln ergriffen werden sollen, werden den betroffenen Ortsbeiräten und der STVV vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt. Begründung: Beteiligung und Transparenz sind Grundvoraussetzung dafür, dass die Klimapolitik bezüglich der Wärmeplanung gelingt. Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass die Kosten für die Transformation einseitig auf die Bewohner und Mieter umgelegt werden, sind zu entkräften durch die Berücksichtigung ihrer Interessen. Deshalb der Beirat. Deshalb die ständige Offenlegung der Pläne vor den demokratisch gewählten Organen. Darüber lassen sich auch Mitsprache und demokratische Willensbildungsprozesse organisieren. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD-Fraktion werden die Anregungen unter den beiden Spiegelstrichen getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 500 2024 1. Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. 2. a) Der erste Spiegelstrich der Vorlage OF 435/7 wird abgelehnt. b) Der zweite Spiegelstrich der Vorlage OF 435/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und fraktionslos zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu b) SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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