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Reflexion

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Sicher über die viel befahrene Straße: Umrüstung Ampel Seckbacher Landstraße, Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus, für seh- und geheingeschränkte Menschen

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2014, OF 432/4 Betreff: Sicher über die viel befahrene Straße: Umrüstung Ampel Seckbacher Landstraße, Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus, für seh- und geheingeschränkte Menschen Der Ortsbeirat 4 bittet den Magistrat, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, dass die Lichtsignalanlage ("Ampel") in der Seckbacher Landstraße in Höhe des Sankt Katharinen-Krankenhauses so umgerüstet wird, dass seh- und geheingeschränkte Personen gefahrlos während der Grünphase die Straße überqueren können. Zur notwendigen Umrüstung gehört mindestens die Einrichtung eines akustischen Signalgebers, der die Grünphase markiert. Begründung: Die angesprochene Ampel steht in direkter Nähe eines Krankenhauses und an einer vielbefahrenen Straße. Die akustische Signalanlage an dieser Ampel und mögliche andere Verbesserungen werden Menschen, die körperlich eingeschränkt sind, in Zukunft helfen, gefahrlos das Krankenhaus oder die andere Straßenseite zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3694 2014 Die Vorlage OF 432/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sicher über die viel befahrene Straße: Umrüstung Ampel Seckbacher Landstraße Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus für seh- und geheingeschränkte Menschen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3694 entstanden aus Vorlage: OF 432/4 vom 18.11.2014 Betreff: Sicher über die viel befahrene Straße: Umrüstung Ampel Seckbacher Landstraße Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus für seh- und geheingeschränkte Menschen Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, dass die Lichtsignalanlage ("Ampel") auf der Seckbacher Landstraße in Höhe des Sankt Katharinen-Krankenhauses so umgerüstet wird, dass seh- und geheingeschränkte Personen gefahrlos während der Grünphase die Straße überqueren können. Zur notwendigen Umrüstung gehört mindestens die Einrichtung eines akustischen Signalgebers, der die Grünphase markiert. Begründung: Die angesprochene Ampel steht in direkter Nähe eines Krankenhauses und an einer viel befahrenen Straße. Die akustische Signalanlage an dieser Ampel und mögliche andere Verbesserungen werden Menschen, die körperlich eingeschränkt sind, in Zukunft helfen, gefahrlos das Krankenhaus oder die andere Straßenseite zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 485 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4