Reflexion
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Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 entstanden aus Vorlage: OF 66/3 vom 22.06.2021 Betreff: Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74 Der Magistrat wird dazu aufgefordert, weitere Fahrradbügel aufzustellen, und zwar 1. vor der Eschersheimer Landstraße 14: Um den Platzbedarf der Fußgänger nicht unverhältnismäßig einzuschränken, werden die Fahrradbügel bevorzugt anstelle eines Autoabstellplatzes aufgestellt, die sich dort unmittelbar vor der Hausnummer 14 befinden; 2. bei der Eckenheimer Landstraße 74/Ecke Wielandstraße: Fahrradbügel sollten auf beiden Seiten der Einmündung direkt an den Straßenecken aufgestellt werden, um so auch unerlaubtem Halten und Parken von Autos direkt im Einmündungsbereich zu unterbinden. Zusätzlich sollten vor dem Blumengeschäft Blumenbar (Hausnummer 74) Fahrradbügel anstelle eines Autoab stellplatzes aufgestellt werden. Der Gehweg ist dort sehr breit. Begründung: Der Bedarf an Fahrradbügel ist weiterhin hoch. An beiden Stellen ist ausreichend Platz vorhanden. Vor der Eschersheimer Landstraße 14 könnte ein Autoabstellplatz für die Fahrradbügel genutzt werden. Es bleiben dann immer noch genügend Parkplätze an dieser Stelle übrig. Vor der Eckenheimer Landstraße 74 bzw. an der Einmündung Wielandstraße ist der Platzbedarf für Fahrräder sehr hoch. Zudem parken dort insbesondere im Sommer stets Autofahrerinnen und Autofahrer (widerrechtlich), die das Eiscafé Eis Christina besuchen. Dies kann mit den Fahrradbügeln unterbunden werden. Eine zusätzliche Fläche für Fahrradbügel ist vor dem Eingang des Blumengeschäfts Blumenbar denkbar. Dort stehen Autos vollumfänglich auf dem Gehweg. Stattdessen würden dort auch Fahrradbügel gut passen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Antrag vom 22.11.2022, OF 429/3 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 Antrag vom 27.08.2024, OF 750/3 Aktenzeichen: 66 2
Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 429/3 Betreff: Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße Vorgang: OM 1031/21 OBR 3; ST 492/22 Auf der Grundlage der OM 1031 des Ortsbeirates 3 hat das Straßenverkehrsamt den in der Abbildung skizzierten Vorschlag eines von der Fahrbahn separierten Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße bis zur Höhe der Pizzeria Pepe vorgelegt. Der Ortsbeirat 3 hat diesem Vorschlag zu gestimmt. Mittlerweile gibt es viele Hinweise von Bürger*innen (u.a. auch von dem Betreiber der an die Pizzeria Pepe anschließenden Weinstube), dass fast allabendliches unerlaubtes Falschparken auf dem Fahrradweg auch vor der Weinstube und dem Restaurant Settimo Cielo immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fahrradfahrer*innen geführt hat. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Maßnahme bis zur Ecke Neuhofstraße zu erweitern und die Ecke Neuhofstraße ebenfalls durch Fahrradbügel abzusichern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 429/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3445 2023 Die Vorlage OF 429/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Die Rotmarkierung soll jedoch ab Beginn der Sicherungselemente enden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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