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Reflexion

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Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB I. Für den in der vorgelegten Karte dargestellten Bereich "Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)" sind vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Dabei sollen Grundlagen für die Entscheidung gewonnen werden, ob in dem in der Anlage dargestellten Bereich oder in Teilen desselben eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB durchgeführt werden kann oder soll. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Untersuchungen zu veröffentlichen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Untersuchung Die Flächen innerhalb des Untersuchungsbereichs sollen dahingehend untersucht werden, ob in den folgend benannten Teilbereichen eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen möglich ist. Südlich und westlich der bestehenden Nordweststadt soll schwerpunktmäßig eine Erweiterung der bestehenden Wohnnutzung untersucht werden. Im Gebiet nördlich der Heerstraße sollen vertiefte Untersuchungen angestellt werden, ob der bislang für Gewerbe vorgesehene Standort eine Ergänzung mit Wohnnutzungen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen erfahren kann. Auch die großen Freiflächen westlich der Bundesautobahn A 5 sollen mit Blick auf eine mögliche Siedlungsentwicklung einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Dabei sind nicht nur die Form, die Verortung und Dimension des Siedlungskörpers zu betrachten. Insbesondere mit Blick auf die Siedlungsentwicklung der Nachbarkommunen müssen auch Fragen nach den Nutzungen und der Erschließungsmöglichkeiten betrachtet werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen die erwogene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen zu erörtern ist (§ 165 Abs. 4 i. V. m. § 137 BauGB), um deren Mitwirkungsbereitschaft festzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die erwogene Entwicklungsmaßnahme berührt werden kann, sind ebenfalls zu beteiligen. IV. Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den vorbereitenden Untersuchungen sind der Stadtverordnetenversammlung nach deren Abschluss zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorzutragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Gebiet für vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - Ausgangslage und Ziele Der Untersuchungsbereich umfasst wesentliche Teile der freien Landschaft zwischen Niederursel / Nordweststadt und Praunheim im Osten und den Feldfluren der Frankfurter Gemarkung westlich der BAB A5 im Bereich Oberursel-Weisskirchen und Steinbach und wird begrenzt durch die Heerstraße, Haingrabenstraße, Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgraben-straße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße, Hinter der Krebsmühle und im weiteren Verlauf der Stadtgrenze folgend bis zum Schnittpunkt mit der S-Bahntrasse, dann der S-Bahntrasse folgend bis zum Schnittpunkt mit der Heerstraße. Die Flächen bieten große, zusammenhängende Planungspotenziale, die Bezug nehmen auf die angrenzenden Stadtteile, deren Siedlungsstruktur und Verkehrserschließungen. Dabei stellen vorgesehene übergebietliche Verkehrstrassen sowohl im motorisierten Individualverkehr (MIV) als auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Chancen für eine leistungsfähige Erschließung neuer Siedlungsflächen dar. Hierbei sind besonders die Umfahrung Steinbach / Weisskirchen wie auch die Umfahrung Praunheim in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße zu nennen. Mit der in Planung befindlichen Regionaltangente West (RTW) bestehen Verknüpfungsmöglichkeiten ebenso wie mit den U- und S-Bahn-Linien nach Bad Homburg. Die Nähe zu den Nachbargemeinden Oberursel und Steinbach macht eine intensive Einbindung der Gemeinden und ihrer Entwicklungsvorstellungen notwendig. Dies umso mehr, als durch die Trassenlage der BAB A 5 der Untersuchungsbereich in zwei Teilbereiche getrennt wird und der westliche Teil einen Bezug zu den Nachbargemeinden entwickeln wird. Hier sind insbesondere die Entwicklungsvorstellungen der Nachbargemeinden zu berücksichtigen, die unter anderem auch eine Ausweitung eigener Wohn- und Gewerbeflächen zum Ziel haben. Betrachtungen gemischt genutzter Flächen werden auch im Bereich der Gewerbegebietsflächen "Heerstraße" anzustellen sein. Teile des Untersuchungsbereichs befinden sich derzeit im Landschaftsschutzgebiet (Zonen I und II). Insbesondere die wertvollen Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs wie des Urselbachs stellen hohe Qualitäten dar, die es nicht nur zu schützen gilt, sondern die auch Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können. Damit ergeben sich, neben zusätzlichen Einrichtungen der Versorgung und der öffentlichen Infrastruktur, zusätzliche Verbesserungsmöglichkeiten auch für die Bestandsgebiete der Stadtteile Niederursel / Nordweststadt und Praunheim. Im Untersuchungsraum befinden sich Ausgleichsflächen, die im Falle einer Überplanung zu Bauland an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen. Vorhandene Einrichtungen der technischen Infrastruktur wie Hochspannungstrassen und Trinkwassergewinnungs- bzw. -schutzbereiche werden ganz wesentlich mögliche Planungskonzepte beeinflussen und Entwicklungsflächen in ihrer Flächenausdehnung begrenzen. Insofern lässt sich das konkret zur Verfügung stehende Flächenpotenzial bzw. der wirtschaftliche Aufwand für eine Bereitstellung derzeit nicht nutzbarer Flächen durch Verlagerung von Versorgungstrassen noch nicht genau abschätzen. Dies ist ein wesentlicher Teil der städtebaulichen Voruntersuchungen. Wegen noch fehlender Erschließungsvoraussetzungen ist derzeit davon auszugehen, dass der Untersuchungsbereich in verschiedene Realisierungsabschnitte aufzuteilen sein wird. Der Teilbereich südwestlich der Nordweststadt und die Flächen des Gewerbegebiets Heerstraße könnten voraussichtlich am schnellsten für einen ersten Realisierungsabschnitt zur Verfügung stehen. Als städtebauliche Chancen sind insbesondere zu nennen: - Die Ergänzung weiterer Entwicklungsflächen entlang der künftigen RTW-Trasse im Bereich Praunheim. Hier können auch neue Nutzungsstrukturen untersucht werden, die eine Neubestimmung der gewerblichen Zielsetzungen und gemischte Nutzungsstrukturen ermöglichen. - Eine Verlängerung der U 6 in der Ludwig-Landmann-Straße nach Norden kann mit Blick auf zusätzliche Siedlungsflächen neu gedacht werden und schafft zusätzliche Erschließungsvorteile auch für die Nachbargemeinden. - Der Übergang von bestehenden Siedlungsrändern, z. B. in der Nordweststadt zu neuen Baugebieten bedarf einer besonderen planerischen Beachtung. Hier ist auf bestehende Baustrukturen Rücksicht zu nehmen und mit landschaftsplanerischen Mitteln ein harmonischer Übergang unterschiedlicher Bereiche mit neuen Freiraum- und Freizeitqualitäten zu schaffen. - Die vorhandene, künftig noch erweiterte BAB A5 macht für angrenzend zu planende neue Siedlungsflächen erhebliche Lärmschutzlösungen notwendig, die in Teilen auch den bestehenden Stadtteilen zugutekommen. Zu weiteren Lärmquellen (z. B. RTW, U6, Straßen im Gebiet) sind ebenfalls geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu benennen. - Zusätzlich zum Untersuchungsbereich einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme können auch sogenannte Anpassungsbereiche außerhalb des Gebiets benannt werden, die zur Gewährleistung einer guten verkehrlichen bzw. infrastrukturellen Anbindung an die Bestandsgebiete Planungen und bauliche Maßnahmen erforderlich machen, die auch zu qualitativen Verbesserungen in den bestehenden Stadtteilen führen können. - Das Gebiet besitzt Flächenpotenzial für größere Siedlungseinheiten bzw. einen eigenständigen Stadtteil. Da die Mobilisierung von Wohnbauland weiterhin dringend erforderlich ist, um dem Bedarf an Wohnungsneubau bei schrumpfenden Flächenreserven auch auf lange Sicht nachzukommen, stellt der Untersuchungsbereich ein wichtiges Potenzial zur Flächenentwicklung dar. So hat das "Bürgeramt, Statistik und Wahlen" der Stadt Frankfurt am Main in seiner Veröffentlichung "Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040" (Materialien zur Stadtbeobachtung (19) vom November 2015) eine zu erwartende Bevölkerung von 830.000 Einwohnern für das Jahr 2040 ermittelt. Dies entspricht einem Bevölkerungswachstum von insgesamt rund 17%. Die Flächenreserven haben in den letzten Jahren stetig abgenommen und es ist bereits jetzt absehbar, dass die Flächen begrenzt sind und zusätzlicher Bedarf an Wohnbaulandpotenzialen besteht. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Zur Entwicklung des in der Anlage abgegrenzten Stadtraumes gemäß den allgemeinen Zielen und Zwecken der Untersuchung (Ziff. II des Vortrags) und zu deren einheitlicher Vorbereitung sowie zügiger Durchführung kommt als planungsrechtliches Instrumentarium eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, wie sie auch Am Riedberg und Am Martinszehnten durchgeführt wurde, in Betracht. Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen "sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ... erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden" (§ 165 Abs. 1 BauGB). Der Anwendungsbereich der Entwicklungsmaßnahme beginnt dort, wo das allgemeine Städtebaurecht an seine Grenzen stößt, z.B. bei sehr großen Bereichen, die zügig entwickelt werden sollen, oder wenn andere Maßnahmen zur Entwicklung des Bereiches (z.B. städtebauliche Verträge) nicht möglich sind. Neben verschiedenen Instrumenten, die der Prozesssteuerung dienen, ist die bei der Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bestehende Grunderwerbs- und Reprivatisierungspflicht von besonderer Bedeutung. Sie erlaubt die Neuordnung ohne förmliches Umlegungsverfahren. Ein wichtiges Merkmal dabei ist, dass die Gemeinde den Grunderwerb zum entwicklungsunabhängigen Anfangswert tätigt und die entwicklungsbedingte Wertsteigerung zur Finanzierung der Maßnahme verwendet. Das sind z.B. die Kosten für die Erschließung, die Infrastruktur, Lärmschutzmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, ebenso die Kosten der Finanzierung und der Planung bzw. des Projektmanagements. Sollte für die Stadt hierbei ein Überschuss entstehen, so ist er an die ursprünglichen Eigentümer im Gebiet zu verteilen. Vorbereitende Untersuchungen Im Vorfeld einer Entwicklungsmaßnahme sind gemäß § 165 Abs. 4 BauGB umfangreiche vorbereitende Untersuchungen erforderlich. Sie dienen dazu, Beurteilungsunterlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen Entwicklungsbereich zu erhalten. Durch vertiefende und ergänzende Untersuchungen mit städtebaulicher und freiraumplanerischer Konzeption sollen die Aufwendungen und der Nutzen der möglichen Entwicklungsmaßnahme genauer quantifiziert werden. Weitere Untersuchungen - wie insbesondere zu Umwelt, wie dem Schallschutz, Natur- und Landschaftsschutz, zu Artenschutz und naturschutzrechtlichem Ausgleich, Klima, sowie Wasserschutz, Wasserversorgung und Entwässerung, Bodenschutz - werden zur genaueren Abklärung der Entwicklungsmöglichkeiten erforderlich werden. Zur Abschätzung der Finanzierungsmöglichkeiten der Gesamtmaßnahme ist der entwicklungs-unabhängige Anfangswert der Grundstücke zum Zeitpunkt des Beschlusses über vorbereitende Untersuchungen des in der Anlage dargestellten Untersuchungsbereichs gutachterlich zu bestimmen. Eine besondere Bedeutung kommt während der vorbereitenden Untersuchungen der Beteiligung der Öffentlichkeit zu. Aus den förmlichen Erörterungen und Beratungen mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen sowie mit den öffentlichen Aufgabenträgern soll deren Mitwirkungsbereitschaft ermittelt sowie weitere Beurteilungsunterlagen für die Festlegung eines Entwicklungsbereichs erarbeitet werden. Zusätzlich soll schon während der vorbereitenden Untersuchungen durch informelle Verfahren, wie sie sich auch bei anderen städtebaulichen Projekten bewährt haben, eine größtmögliche Einbindung der Bevölkerung erzielt werden. Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, ist es weiterhin wichtig zu untersuchen, ob es hierzu alternative Instrumentarien gibt, mit denen die Ziele und Zwecke ebenfalls erreicht werden könnten. Wäre dies z.B. durch Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichen Verträgen möglich - was allerdings eine sehr breite Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer voraussetzt - sind die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nicht gegeben. Untersuchungsbereich Der Untersuchungsbereich muss nicht identisch sein mit einem künftigen Entwicklungsbereich. Vielmehr kann letzterer erst Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen sein. Die Gesamtfläche des Untersuchungsraums beträgt ca. 545 ha. Der Bereich für die vorbereitenden Untersuchungen ist der Karte in der Anlage zu entnehmen. Zur Prüfung möglicher Anpassungsbereiche und -maßnahmen werden die Siedlungsränder in Niederursel / Nordweststadt (begrenzt durch Gerhardt-Hauptmann-Ring und Praunheimer Weg) und Praunheim (begrenzt durch die Heerstraße) hinzugenommen. Umfang und Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen Die vorbereitenden Untersuchungen sollen in einen städtebaulichen Rahmenplan münden, der für den Untersuchungsbereich Aussagen beinhaltet über: Bauflächen, Freiflächen, Baudichte, Nutzungsmischung, Straßen- und Wegenetze, Grünflächen und deren Nutzung. Der städtebauliche Rahmenplan soll über kooperative Verfahren erarbeitet werden. Zusätzlich sollen Aussagen zu Landschafts- und Bodenschutz, Stadtklima, Trinkwasserschutz, Lärmschutz sowie weiteren umweltrelevanten Aspekten getroffen werden. Der Zusatzbedarf an sozialer Infrastruktur ist auf dieser Grundlage zu ermitteln. Wenn die Erforderlichkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bestätigt wird, sollen ergänzend Aussagen zur Organisation und Trägerschaft der Entwicklungsmaßnahme, zu Kosten, Einnahmen und Finanzierungskonzepten sowie zum zeitlichen Ablauf formuliert werden. Ziel des Magistrats ist es, die vorbereitenden Untersuchungen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren abzuschließen. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse vortragen, auf deren Grundlage zu entscheiden ist, ob ein städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt und als Satzung beschlossen wird. Kosten Die Kosten für die Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen können im Jahr 2017 im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplanes aus der dem Stadtplanungsamt zugeordneten Planungsmitteln finanziert werden. Verpflichtungen zur Übernahme von Kosten über die Kosten der vorbereitenden Untersuchungen hinaus erwachsen aus diesem Beschlussantrag nicht. Anlage 1_Karte_Frankfurt_Nord-West (ca. 4,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2017, NR 461 Antrag vom 04.12.2017, NR 463 Antrag vom 05.12.2017, NR 464 Antrag vom 14.12.2017, NR 474 Anregung vom 02.11.2017, OA 195 Antrag vom 02.08.2017, OF 177/8 Antrag vom 15.08.2017, OF 189/8 Antrag vom 30.08.2017, OF 191/8 Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Antrag vom 10.10.2017, OF 202/7 Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8 Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.09.2017, V 581 Auskunftsersuchen vom 02.11.2017, V 619 Auskunftsersuchen vom 28.11.2017, V 681 Antrag vom 02.01.2018, OF 246/7 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2675 Antrag vom 03.04.2018, OF 267/8 Antrag vom 14.06.2018, NR 605 Anregung vom 29.11.2018, OA 340 Anregung vom 22.01.2019, OA 348 Anregung vom 24.01.2019, OA 351 Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 16 Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Bericht des Magistrats vom 07.06.2019, B 210 Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 165 Antrag vom 03.04.2020, OF 483/7 Antrag vom 04.08.2020, OF 502/7 Anregung vom 15.09.2020, OA 609 Bericht des Magistrats vom 22.02.2021, B 79 Vortrag des Magistrats vom 27.09.2021, M 150 Anfrage vom 14.12.2021, A 70 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 442 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Antrag vom 20.08.2024, OF 425/7 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1008 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 13.09.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 176 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) „Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2080 (M 176) I. Der Zwischenbericht über die bisherigen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 (4) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der Leitidee eines künftigen Stadtteils der Quartiere als "Landschaf(f)tStadt" wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1). II. Die vorbereitenden Untersuchungen sind auf der Grundlage zu vertiefen, dass eine Bebauung auf den Bereich östlich der BAB 5 konzentriert wird und dass das in der Leitidee des künftigen Stadtteils der Quartiere vorgesehene Quartier Steinbach Ost und die dafür erforderliche Haupterschließung entfällt (s. Anlage 2). Zudem müssen bei allen weiteren Verfahrensschritten neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden (insb. zu Klima, Artenvielfalt, Lärm, Mobilität, zeitliche Abfolge für Umsetzung der Quartiere). III. Der Magistrat wird beauftragt, die für eine Umsetzung des o.g. Entwicklungsszenarios erforderlichen Anträge auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (s. Anlage 3). IV. Der Magistrat wird beauftragt, nach Abschluss der Zielabweichungsverfahren die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen (VU) der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen. Auf deren Grundlage ist zu entscheiden, ob und wie ein städtebaulicher Entwicklungsbereich abgegrenzt werden soll. Begründung: Zu I.: Frankfurt braucht dringend weiteren Wohnraum: neue Quartiere für die Menschen, mit neuen Arbeitsplätzen, lebendigen Plätzen und ruhigen Grünflächen zum Erholen. Mit der M 176 vom 11.09.2017 brachte der Magistrat einen Vortrag in die Stadtverordnetenversammlung ein, in dem für Frankfurt-Nordwest vorbereitendene Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB vorgeschlagen wurden. Das Untersuchungsgebiet mit einer Größe von 550 ha wurde als Anlage dem Beschlussvortrag beigefügt. Als allgemeinen Ziele und Zwecke der Untersuchung wurde dargelegt, eine Umwandlung von bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen südlich und westlich der Nordweststadt zu prüfen. Im Gebiet nördlich der Heerstraße sollte untersucht werden, ob und inwieweit die bislang für die Erweiterung des Gewerbegebiets nördlich Heerstraße vorgesehenen Flächen für Wohnnutzungen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen umgeplant werden können. Die Flächen westlich der BAB 5 sollten " ... mit Blick auf eine mögliche Siedlungsentwicklung einer genaueren Betrachtung unterzogen werden." (M 176). Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main ist dem Beschlussvortrag im Wesentlichen gefolgt und hat mit Beschluss § 2080 vom 14.12.2017 den Magistrat beauftragt zu prüfen, ob innerhalb des Untersuchungsgebiets im Frankfurter Nordwesten die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben sind. In der ersten Projektphase wurden vom Magistrat unter Hinzuziehung von Fachgutachtern die derzeit erkennbaren Sachverhalte, die für eine Einschätzung der Machbarkeit einer städtebaulichen Entwicklung von Belang sind, ermittelt. Diese Erkenntnisse bildeten wichtige Eingangsgrößen für eine Mehrfachbeauftragung von Studien zu Stadt und Landschaft. Über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen wurden die STVV in einem kontinuierlichen Berichtswesen auf dem Laufenden gehalten (zuletzt B 442-2021). Im Ergebnis wurde von einer Jury die Studie "Quartiere im Kreislauf" CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) mit urbanegestalt (Köln) ausgewählt. Das Raumbild der "Landschaf(f)tStadt" dient als städtebauliche Leitidee im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen. Es geht von einer Bebauung westlich und östlich der BAB 5 aus. Alle Prozessschritte wurden durch eine intensive Bürgerbeteiligung begleitet und durch ein Consilium aus unabhängigen Experten fachlich beraten. Eine umfassende Darstellung des Planungs-, Bürgerbeteiligungs- und Konsultationsprozesses mit Experten steht hier zur Verfügung: http://stadtplanungsamt-frankfurt.de/nordwest Die Erkenntnisse aus den Fachgutachten sowie die städtebauliche Leitidee der Studie "Quartiere im Kreislauf" von CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) mit urbanegestalt (Köln) wurden nachfolgend in einer ersten Fassung des Zwischenberichts über die vorbereitenden Untersuchungen einschließlich eines städtebaulichen Rahmenplans verdichtet. Der so generierte städtebauliche Rahmenplan enthält grundsätzliche Aussagen zu Bau-, Erschließungs- und Freiflächen. Ebenso werden deren unterschiedliche Nutzungen aufgezeigt und die relevanten städtebaulichen Kennwerte ermittelt. Ende 2021 wurde eine Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger nach § 165 (4) i.V.m. § 139 BauGB durchgeführt. Der Zwischenbericht über die vorbereitenden Untersuchungen wurde nachfolgend um erste daraus gewonnenen Erkenntnisse, eine Zeit-/Maßnahmenplanung sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht auf Grundlage des Rahmenplans ergänzt. Auf dieser Basis wurden die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 (3) Baugesetzbuch einer ersten Beurteilung unterzogen. Dabei wurde vorläufig von einem städtebaulichen Entwicklungsbereich ausgegangen, der weitgehend dem gesamten Untersuchungsgebiet entspricht. Die bisherigen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sind im vorliegenden Zwischenbericht (Anlage 1) dargestellt. Zu II. In der M 176 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Siedlungskörper westlich der BAB 5 in Bezug auf seine Form sowie seine Verortung und Dimension genauer zu betrachten ist. Mit Blick auf die Siedlungsentwicklung der Nachbarkommunen wurde schon erkannt, dass die Nutzungen und die Erschließungsmöglichkeiten ebenfalls einer genaueren Betrachtung bedürfen. Das Konzept des Planungsteams CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) und urbanegestalt (Köln) hat nachvollziehbar dargestellt, wie eine Planung aus der Landschaft entwickelt werden kann und gleichzeitig eine qualitätvolle Bebauung in hoher Dichte zu verwirklichen ist. Der Ansatz, westlich der BAB 5 ein Quartier vorzusehen, das als Erweiterung Steinbachs auf Frankfurter Gemarkung wirkt, ist nachvollziehbar, soll aber nicht weiter verfolgt werden (s. Anlage 2). Die Vorteile einer auf den Bereich östlich der BAB 5 beschränkten baulichen Entwicklung sind vor allem: - Die Eingriffe in die Wasserwirtschaft werden reduziert. - Die Betroffenheiten der landwirtschaftlichen Betriebe werden an dieser Stelle vermindert, da Siedlungsfläche entfällt und wertvoller Ackerboden geschont wird. Grundstücks- und Pachtflächentausch zwischen Ost- und Westseite werden voraussichtlich erleichtert. - Die Haupterschließung des Quartiers zur Rosa-Luxemburg-Straße wird entbehrlich. Die "koproduktive Landschaft" wird nicht durch ein Straßenbauwerk zerschnitten. Die lange anbaufreie Strecke ist darüber hinaus erschließungstechnisch unwirtschaftlich. - Für die im westlichen Bereich genehmigte Höchstspannungstrasse muss keine Verlagerung vorgenommen werden. - Der Schwerpunkt des Steinbacher Siedlungskörpers wird durch das Quartier Steinbach-Ost nicht gegen den Willen der Nachbarkommune weiter an den südlichen Rand gerückt und entfernt sich insoweit auch nicht weiter von der traditionellen Ortsmitte. Die Lösung, die nunmehr weiter verfolgt werden soll, sieht eine kompakte bauliche Entwicklung östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) vor, die eine zügige Durchführung als Gesamtmaßnahme erwarten lässt. Auch bei diesem Entwicklungsszenario sind wesentliche Beiträge zur Deckung des erhöhten Bedarfs an Wohnstätten und die Schaffung von Arbeitsstätten möglich. Das städtebauliche Gerüst der Leitidee bleibt erhalten und ist weiterhin tragfähig. Die städtebauliche Entwicklung der Stadtquartiere und Freiräume orientiert sich östlich der BAB 5 unverändert an den Leitvorstellungen des prämierten Entwurfs von CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) mit urbanegestalt (Köln). Im vorgeschlagene Entwicklungsszenario sind nach derzeitigem Stand - die Entwicklung von nunmehr drei gemischt genutzten neuen Stadtquartieren vorgesehen: "Neu-Weststadt", "Lachgrabenquartier" sowie "Produktives Praunheim", wobei der größte Nutzungsanteil dem Wohnen gewidmet ist, - besonders stark durchmischte Quartiersmitten mit Wohnen, Büro, Nahversorgung, Handel, Soziales, Kultur, Gastronomie geplant. Hier sind auch hybrid genutzte Einrichtungen mit sozialen und kulturellen Funktionen, Nahversorgung, Mobilitätsstation, Energiezentrale und gemeinschaftlichem Dachgarten verortet, - die Entwicklung des umgebenden Freiraums mit öffentlichen Grünflächen (stadtteilbezogene öffentliche Grünflächen wie der Steinbachtal-Park und das Park-Archipel, wohnungsnahe öffentliche Grünflächen z.B. entlang des Lachgrabens) geplant, - eine Verlagerung der Höchstspannungsleitungen auf die Westseite der BAB 5 vorgesehen, - die Realisierung einer Landschaftsbrücke für eine verbesserte Zugänglichkeit westlich der BAB 5 gelegener Freiräume geplant, - die Realisierung von Sportanlagen westlich der BAB 5 und - eine verkehrliche Haupterschließung der neuen Stadtquartiere sowie - die Entwicklung der "Koproduktiven Landschaft" als Erholungslandschaft mit bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungen geplant. Im Vergleich zwischen der im Zwischenbericht angenommenen baulichen Entwicklung beidseits der BAB 5 und dem nun vorgeschlagenen Entwicklungsszenario mit einer kompakten baulichen Entwicklung östlich der BAB 5 ohne das Quartier Steinbach-Ost stellen sich die städtebaulichen Kennwerte wie folgt dar: Zwischenbericht mit Rahmenplan (Anlage 1) Entwicklungsszenario (Anlage 2) Siedlungsfläche (ha) 118 97 Einwohner 21.000 17.000 Wohneinheiten 8.400 6.800 Arbeitsplätze 6.000 5.300 Grundschulen 4 3 Weiterführende Schulen 2 2 Alle Angaben sind vorläufige Schätzwerte auf Basis des derzeitigen Planungsstandes. Durch eine kompakte bauliche Entwicklung neuer Stadtquartiere im Osten mit umgebenden Freiräumen entsprechend des Entwicklungsszenarios kann ein Eingriff in Natur- und Landschaft sowie in die landwirtschaftlichen Flächen im Untersuchungsraum voraussichtlich gegenüber dem Rahmenplan reduziert werden. Dies ist abhängig von einer zu erstellenden freiraumplanerischen Konzeption für den Nordwesten und der Ausgleichflächenkonzeption (s.u.). Durch die Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes werden eine Reihe von Zielkonflikten des ursprünglichen Entwurfes mit den Festlegungen der Regionalplanung und den Darstellungen der vorbreitenden Bauleitplanung (u.a. Bodenschutz, Klimaschutz, Regionaler Grünzug, Landwirtschaft, Grundwasserschutz) sowie der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet reduziert. Somit kann mit dem vom Magistrat vorgeschlagenen Entwicklungsszenario eine städtebauliche Entwicklung vorgesehen werden, die bereits in einer ersten abwägenden Auseinandersetzung mit den öffentlichen und privaten Belangen die Auswirkungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf dieser konzeptionellen Ebene erheblich reduziert. Eine wesentliche Idee des prämierten Entwurfes "Quartiere im Kreislauf" ist die Qualifizierung der freiräumlichen Entwicklung des Nordwestens des Untersuchungsgebietes zu einer sogenannten "koproduktiven Landschaft". Die Bedeutung dieses Landschaftsraums begründet sich aus der Multifunktionalität seiner verschiedenen Freiraumfunktionen, deren Wechselwirkungen untereinander und mit den benachbarten Siedlungsbereichen. Dieser Bereich soll vorrangig der landwirtschaftlichen Produktion dienen, Gartenland bereitstellen, Erholungs-, Sport- und Freizeitbedürfnisse der benachbarten Bevölkerung befriedigen, ökologische Funktionen wie z.B. den Erhalt und die Förderung der Biodiversität, die Regenwasserversickerung oder die Kaltluftentstehung erfüllen sowie Ausgleichsflächen aufnehmen. Als gliederndes Landschaftselement bildet dieser Bereich ein Gegengewicht zum besiedelten Raum und leistet wichtige Beiträge zur Freiraumvernetzung. Er soll daher von Bebauung freigehalten werden. Die Qualitäten dieses Landschaftsraums sollen im Sinne des Regionalparks RheinMain auch als Erholungs- und Erlebnisraum aufgewertet werden. Dieser Teilraum kann perspektivisch somit auch in eine Weiterentwicklung des GrünGürtels und seine Vernetzung mit dem Regionalpark einbezogen werden. Abhängig von einer noch zu entwickelnden Grundkonzeption für den Freiraum einschließlich des erforderlich werdenden Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft wird zum derzeitigen Stand zu prüfen sein, ob die weiteren Maßnahmen in einem möglichen städtebaulichen Entwicklungsbereich westlich der BAB 5 mit dem Vorranggebiet Landwirtschaft des RPS/RegFNP vereinbar sind. In Abhängigkeit von der o.g. Ausgleichs- und Freiflächenkonzeption ist davon auszugehen, dass Teilbereiche westlich der BAB 5 nicht in einen künftigen städtebaulichen Entwicklungsbereich einbezogen werden müssen. Die vorbereitenden Untersuchungen sind nach derzeitigem Erkenntnisstand wie folgt anzupassen und durch vertiefende Betrachtung zu ergänzen: - Erhalt von landwirtschaftlichen Nutzungen westlich der BAB 5 - dadurch Neubewertung der reduzierten Auswirkungen auf die Landwirtschaft, - Entwicklung einer freiraumplanerischen Grundkonzeption unter Einbeziehung des bei einer städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft (s.o.), - Prognose der Realisierungsmöglichkeiten und Zeiträume der erforderlichen Verlagerung von Höchstspannungsleitungen auf die Westseite der BAB 5 auf der Basis von Gesprächen mit Stromnetzbetreibern und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, - Konkretisierung der Entwicklungsaussagen zu Sportanlagen westlich der BAB 5, - Klärung, ob Bestandslagen in den künftigen Satzungsbereich einbezogen werden sollen, dort Maßnahmen erforderlich werden sowie ggf. Klärung der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückeigentümer in diesem Bereich, - Bestimmung der räumlichen Abgrenzung eines künftigen städtebaulichen Entwicklungsbereichs. Der räumliche Bezug aller Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen auf einen künftigen Entwicklungsbereich ist durchgängig zu überprüfen, ggf. anzupassen und die Zeit-/ Maßnahmenplanung sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht zu überarbeiten. Zudem müssen bei allen weiteren Verfahrensschritten neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden (insb. zu Klima, Artenvielfalt, Lärm, Mobilität, zeitliche Abfolge für Umsetzung der Quartiere). Es sollen insbesondere die Ergebnisse der Studie beachtet werden, die das Land Hessen und die Stadt Frankfurt derzeit zur Planung einer möglichen Park+Ride-Anlage an der Raststätte Taunusblick erarbeiten (Trasse für Schienenanbindung). Außerdem wird angestrebt, eine möglichst frühzeitige Entwicklung des Quartiers Produktives Praunheim zu ermöglichen. Zu III.: 1) Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP) Der Magistrat strebt gem. Ziffer II. des Beschlussvortrages eine städtebauliche Entwicklung an, die keine Abweichung von den Zielen der Raumordnung im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP Hessen 2000) erfordert. Mit einer geplanten Verlagerung der derzeit östlich der BAB 5 im Untersuchungsgebiet geführten Höchstspannungsleitungen auf die Westseite der BAB 5 kann ein Konflikt mit dem im Ziel (Z) 5.3.4-7 der dritten Änderung des LEP Hessen (GVBl. 10.09.2018, S. 496) vermieden werden, in dem ein einzuhaltender Abstand von 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung bei einer Festsetzung von Baugebieten, die dem Wohnen oder vergleichbar sensiblen Nutzungen dienen, festgelegt ist. 2) Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP) Die vom Magistrat gemäß Ziffer II des Beschlussvortrages angestrebte städtebauliche Entwicklung widerspricht einer Reihe von Zielen der Raumordnung im Regionalplan Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010). Diese sind in der Anlage 3 (Abweichung von den Zielen der Raumordnung im RPS/RegFNP 2010) näher bezeichnet. Der Magistrat befindet sich im intensiven Austausch mit der Oberen Landesplanungsbehörde zur Vorbereitung eines Zielabweichungsantrages. Im Zuge der Beratung durch das Regierungspräsidium Darmstadt können sich noch Veränderungen der Antragsgegenstände ergeben. Im Abweichungsverfahren erfolgt auch eine Aussage der Oberen Naturschutzbehörde, ob für Teilflächen eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht gestellt werden kann. Eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung im RPS/RegFNP 2010 kann von der Regionalversammlung Südhessen auf Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt gemäß § 8 HLPG zugelassen werden. Ein Antrag auf Zielabweichung ist eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde und erfordert dementsprechend eine Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung. Legt die Stadtverordnetenversammlung nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen einen städtebaulichen Entwicklungsbereich fest, hat sie gemäß § 166 (1) BauGB ohne Verzug Bebauungspläne aufzustellen. Um sicherzustellen, dass diese Bebauungspläne gemäß § 8 (2) BauGB dann auch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind, strebt der Magistrat an, zu diesem Zeitpunkt parallel zu den Bebauungsplanverfahren Änderungen der vorbereitenden Bauleitplanung des Regionalverbands FrankfurtRheinMain zu beantragen. Zu IV: Auf Basis der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen ist sodann vom Magistrat abschließend zu beurteilen und darzulegen, ob die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB gegeben sind. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung mit einem Beschlussvortrag der Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, der als Satzung beschlossen wird, zugleich ein geeignetes Durchführungsmodell für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme empfehlen. Anlage 1a_Plaene_separiert (ca. 13,6 MB) Anlage 1_Zwischenbericht_Ergebnisse_der_VU_ (ca. 9,9 MB) Anlage 2_Entwicklungsszenario_Variante_Ost (ca. 3,6 MB) Anlage 3_Abweichungen_von_Zielen_der_Raumordnung (ca. 378 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.11.2022, NR 537 Antrag vom 26.01.2023, NR 574 Anregung vom 17.01.2023, OA 299 Anregung vom 26.01.2023, OA 314 Anregung vom 26.01.2023, OA 315 Anregung vom 26.01.2023, OA 316 Anregung vom 26.01.2023, OA 317 Antrag vom 08.12.2022, OF 233/8 Antrag vom 28.12.2022, OF 235/7 Antrag vom 27.12.2022, OF 236/7 Antrag vom 22.12.2022, OF 236/8 Antrag vom 10.01.2023, OF 234/8 Antrag vom 03.01.2023, OF 234/7 Antrag vom 09.01.2023, OF 235/8 Antrag vom 14.01.2023, OF 245/7 Antrag vom 10.01.2023, OF 247/8 Antrag vom 23.01.2023, OF 251/8 Antrag vom 23.01.2023, OF 252/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3478 Anregung vom 15.06.2023, OA 371 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5699 Antrag vom 20.08.2024, OF 425/7 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1008 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 181 = Annahme, NR 537 = Ablehnung) Gartenpartei (M 181 und NR 537 = Ablehnung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., FDP und Gartenpartei (NR 537 = Ablehnung) AfD (NR 537 = Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 233/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer und Dr. Kochsiek dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über Ziffer 1. des Tenors getrennt vom Rest der Vorlage OF 235/7 abgestimmt. Es besteht Einvernehmen, über den zweiten Spiegelstrich der Vorlage getrennt vom Rest der Vorlage OF 234/7 abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 299 2023 1. Die Vorlage M 181 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 235/7 wird (Ziffern 2. bis 4. bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 236/7 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 234/7 wird (Spiegelstriche 1, 3 und 4 bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 245/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); 1 farbechte/LINKE, FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU (= Enthaltung) zu 5. Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) Rest der Vorlage: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 6. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 181 = Ablehnung, OA 299 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181 und OA 299 = Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2630, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0

Stadtteil der Quartiere - Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar?

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 425/7 Betreff: Stadtteil der Quartiere - Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar? Vorgang: M 181/22; M 176/17 § 165 des Baugesetzbuches regelt die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM), die signifikant häufig nach der Wende in den ostdeutschen Bundesländern wegen vielfacher Baulandknappheit durch in großer Zahl ungeklärte Eigentumsfragen im Zusammenhang mit dem Untergang der DDR als Instrument für großflächigen Wohnungsbau genutzt wurde. In Frankfurt ist sie für den Bau des Stadtteils "Riedberg" zur Anwendung gekommen. Das BauGB setzt hohe Hürden für eine SEM, vor allem aufgrund der letztlich enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer rechtskräftigen Entwicklungssatzung. Zunächst muss sich der Einsatz einer SEM an den städtebaulichen Zielen messen lassen, für die sie angewandt werden soll. So "sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde ... erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden" (§ 165 Abs. 2). Es ist nicht nur der Nachweis zu erbringen, dass der Flächeneingriff - insbesondere im sog. "Außenbereich" - dem "Wohl der Allgemeinheit" dient, etwa durch Deckung eines erhöhten Wohnraumbedarfs, sondern auch zu belegen, dass die "angestrebten Ziele und Zwecke durch städtebauliche Verträge nicht erreicht werden können" (§ 165 Abs. 3). Ferner muss die "zügige Durchführung der Maßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet" sein (Ebd.). Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Beschluss zur Durchführung der Voruntersuchung für die SEM 4 ist von 2017, eine Fertigstellung der Quartiere wäre laut M 181-22 für 2040 geplant: Wie definiert der Magistrat hier das Wort "zügig" im Sinne des § 165 (3) BauGB? 2. Für 2024/25 sind lt. M 181-22 Anlage 1 S. 206 erste Bebauungspläne angekündigt; schon dieser Zeitplan ist aufgrund der regionalpolitisch noch ausstehenden Entscheidung über den Zielabweichungsantrag der Stadt Frankfurt und die damit logischerweise noch fehlende Entwicklungssatzung nicht mehr zu halten: Wann rechnet der Magistrat mit ersten Aufstellungsbeschlüssen für mögliche Bebauungspläne und soll es ggf. bei der Reihenfolge "Lachgrabenquartier", "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" bleiben? 3. Genügt hier wirklich ein simpler Verweis auf die "Komplexität" des Projektes (vgl. M 181-22, Anlage 1, S. 229), um dieser Gesetzesbestimmung der Zügigkeit Genüge zu tun, unabhängig von der Dauer des Vorhabens? Wie wägt der Magistrat ab zwischen einer Entwicklung auf Jahrzehnte und der eigentlichen politischen Bedarfsbegründung für die SEM 4, nämlich akuter Wohnungsmangel in Frankfurt am Main? 4. Bliebe der bisher avisierte Zeitplan für die Durchführung der SEM 4 bestehen, wenn durch eine Verlegung der Hochstromtrassen auf die westliche Seite der Autobahn ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren erforderlich werden würde? 5. Wie weist der Magistrat nach, dass die angestrebte Baulandentwicklung im Voruntersuchungsbereich "Variante Ost" nicht genauso über städtebauliche Verträge mit einzelnen Eigentümern erreicht werden kann? 6. Der Magistrat hat immer wieder geäußert, bereits über sehr viele Grundstücke im Voruntersuchungsgebiet zu verfügen, entweder direkt als Eigentümer, über stadtnahe Stiftungen oder durch aktuelle Zukäufe, zum Teil von städtischen Wohnungsbaugesellschaften: Auf wie viele Eigentümer von Grundstücken in Niederursel und Praunheim ist der Magistrat vor und nach 2017 aktiv zugegangen, um über konkret mögliche, kurzfristig realisierbare Wohnungsbauprojekte zu verhandeln und mit welchem Ergebnis? 7. Mit der deutlichen Verkleinerung der geplanten Baugebiete ("Variante Ost") hat sich die ursprünglich mit der M 176-17 beschlossene städtebauliche Zielsetzung erheblich verändert: Hätte dies nicht einen neuen Abwägungsprozess beim Bedarfsträger auslösen müssen, diese Wohnbaulandentwicklung für den ursprünglich festgestellten Bedarf (30.000 Menschen) an anderer Stelle im Stadtgebiet oder in interkommunaler Kooperation zu realisieren? 8. Wie viele und welche Bebauungsplanverfahren in Frankfurt (Wohnen und Gewerbe) müssen derzeit ruhen, weil die Kapazitäten im Stadtplanungsamt durch die SEM 4 gebunden sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 425/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4