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Stand und Perspektiven der Kindertagessstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2017 - 2019 Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 67 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagessstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2017 - 2019 Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1004 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, B 310/16 - Gliederung 1. Allgemeines 2. Entwicklung der Kinderzahlen 3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/ Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr seit 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) 3.4.2 Pakt für den Nachmittag und Offene Frankfurter Ganztagsschule 3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen 4. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2020 bis 2025 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2019 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2 Kindergartenversorgung 2019 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3 Schulkinderversorgung 2019 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2019 1. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt zur Familienstadt weiter zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren sowie qualitativ weiter zu verbessern. Derzeit gibt es in Frankfurt 142 städtische Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt, 655 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen und 74 Erweiterte Schulische Betreuungen (ESB) an Grundschulen. Die nicht-städtischen Einrichtungen werden von ca. 150 Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 310 vom 25.11.2016). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2019 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2019 aus dem kindernetfrankfurt. § Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; § Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich bis 2026 auf der Basis wichtiger Eckdaten; § Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2020 bis 2026 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Der Bericht wird durch folgende Anlagen ergänzt: § Die Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 80 Grundschulbezirke und der 40 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit; § In der Anlage 4 befindet sich ergänzend die komplette Bestandserhebung zum 01.11.2019. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zum Anteil von Mädchen und Jungen in den Einrichtungen und zur Betreuungszeit sowie zur Auslastung. 2. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 20 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis ins Grundschulalter zu verzeichnen sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2035 zu rechnen. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Bereits in den vergangenen Jahren ist Frankfurt am Main im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten stark überdurchschnittlich gewachsen. Die Stadt belegt in der Wachstumsstatistik (Bevölkerungsfortschreibung der Statistischen Landesämter) beim prozentualen Zuwachs nach Leipzig den zweiten Platz und gehört damit zu den prosperierenden deutschen Städten. Der Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ist sowohl auf einen Geburtenüberschuss, als auch auf eine positive Wanderungsbilanz zurückzuführen. Die Zahl der Zuzüge liegt deutlich über der Zahl der Wegzüge. Positiv wirken sich hier insbesondere die großen Wohnungsneubauprojekte (u.a. Riedberg, Rebstock, Europaviertel) aus. In einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist Frankfurt noch vor München im Vergleichszeitraum (1990 bis 2009) die Stadt mit dem größten Geburtenzuwachs in Deutschland. Die höchsten Geburtenzahlen wiesen die Stadtteile Nordend, Sachsenhausen, Bockenheim, Westend und Gallus auf. Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2017 bis 2019) sind seit dem letzten vorgelegten Bericht (B 310 vom 25.11.2016) weiter angestiegen. Im Jahr 2016 stiegen die Kinderzahlen der 0 bis 3jährigen Kinder um 1.079 auf 24.342 Kinder, im Jahr 2017 um 441 auf 24.783 Kinder und im Jahr 2018 um 942 auf 25.725 Kinder. Im aktuellen Berichtsjahr 2019 sind die Kinderzahlen der 0 bis 3jährigen Kinder in Frankfurt erstmals seit 20 Jahren geringfügig gesunken. Die aktuelle Zahl beträgt 25.647 und ist damit um 0,3% (78 Kinder) gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Für die Folgejahre 2020 bis 2026 wird eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2013 bis 2019 vorgenommen. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 621 Kinder. Die Kinderzahlen in den für den Kindergartenbesuch im Jahr 2019/2020 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6jährige Kinder; Geburtsjahre 2013 bis 2016) sind, wie im letzten Bericht (B 310 vom 25.11.2016) prognostiziert, gestiegen. Im Jahr 2016 stieg die Anzahl der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt um 378 auf 25.280 Kinder, im Jahr 2017 um 394 auf 25.674 Kinder und im Jahr 2018 um 591 auf 26.265 Kinder. Im Berichtsjahr 2019 ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen (+841). Absolut sind die Kinderzahlen von 26.265 im Jahr 2018 um 841 Kinder auf 27.106 im Jahr 2019 gestiegen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2026 (3,5 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 6 Jahren (2013 bis 2019) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2019 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2020 bis 2022). Für die Jahre 2023 bis 2026 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2013 und 2019 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2023 bis 2026 jährlich 586 Kinder. Bei den Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge) sind ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge angestiegen, was sich bis 2026 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2020 bis 2026 ist die Zahl der zum 31.12.2019 in Frankfurt lebenden 1 bis 9jährigen Kinder. Im Jahr 2016 sind die Kinderzahlen im Bereich der Grundschulkinder um 650 auf 26.629 Kinder gestiegen, im Jahr 2017 um 586 auf 27.215 und im Jahr 2018 um 131 auf 27.346 Kinder. Im Berichtsjahr 2019 ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen (+455). Absolut sind die Kinderzahlen von 27.346 im Jahr 2018 um 455 Kinder auf 27.801 im Jahr 2019 gestiegen. Damit lag der tatsächliche Anstieg in dieser Altersgruppe in etwa so hoch wie in der Prognose aus dem Jahr 2018 angenommen (Prognose: 500 Kinder). Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2026 (4 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt weiterhin 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Für alle 3 Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren, Kindergartenkinder, Grundschulkinder) gilt, dass auch andere Daten und Erkenntnisse eine weiter steigende Nachfrage und damit einen entsprechenden Handlungsbedarf bestätigen: · Insgesamt hoher Auslastungsgrad · Kaum noch frei gemeldete Plätze im kindernetfrankfurt und viele Anfragen bei der "Infobörse Kindertagesbetreuung" · Auswertung zu unberücksichtigten Vormerkungen aus dem kindernetfrankfurt · Aktuelle Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen 3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung Die Stadt Frankfurt hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren seit 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder will der Magistrat ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot bereithalten, obwohl es (noch) keinen Rechtsanspruch für diese Altersgruppe gibt. Dies wird u.a. im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht (vgl. Kapitel 3.4). Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 7 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch im Jahr 2019 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Betreuungsplätze für Grundschulkinder fußt vor allem auf den Maßnahmen, die im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ergriffen werden. Ab dem Jahr 2008 wurde dann auch wegen der Änderungen im SGB VIII (Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren zum August 2013) das Angebot in Krippen und Krabbelstuben massiv ausgebaut. Parallel dazu wurde für die gleiche Altersgruppe das Angebot in Tagesfamilien erweitert. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren realisieren immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main die Option, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 werden Betriebe, die eine betriebliche Kindertageseinrichtung einrichten, von der Stadt Frankfurt finanziell unterstützt. Auf der Grundlage dieses Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen werden zum Stichtag 01.11.2019 in Frankfurt am Main 62 betriebliche Kindertageseinrichtungen betrieben, die 1.999 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 1.080 Kindergartenplätze und 55 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 3.134 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr seit 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen und Kindertagespflege) erfolgte in den Jahren von 2013 bis 2019 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 3.648 Plätze in Tageseinrichtungen und um 684 Plätze in Kindertagespflege. Im aktuellen Berichtsjahr 2019 konnte das geplante Ausbauziel nicht erreicht werden. Auf Grund zeitlicher Verzögerungen bei Neubau-Projekten sowie immer schwieriger werdender Suche nach geeigneten Liegenschaften zur Umsetzung im Sofortprogramm Kinderbetreuung wurden 410 neue Plätze geschaffen. Damit ist in dem beschriebenen Zeitraum der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren um zwei Prozentpunkte auf 43 % gestiegen. Absolut standen zum 01.11.2019 insgesamt 11.001 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nennenswerter Teil der Kinder in Kindertagespflege betreut. Seit 13 Jahren ist der Betreuung in Tagesfamilien durch weitreichende gesetzliche Neuregelungen ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen worden. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Betreuung in Tagesfamilien als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Zum Selbstverständnis von Tagesfamilien gehört es, dass die Kinder bis zum Übergang in den Kindergarten weiterbetreut werden wie auch in dieser Altersgruppe ergänzend zur Kita betreut werden, wenn das aufgrund der Arbeitszeiten der Eltern erforderlich ist. Ebenso werden Schulkinder sowohl einrichtungsergänzend als auch alternativ zum Hort in Tagesfamilien betreut. Zum Stichtag 01.11.2009 wurden 576 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien bei rund 240 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut. Seitdem ist das Angebot in diesem Bereich angestiegen. Im Berichtsjahr 2019 können nunmehr laut Pflegeerlaubnis-Kapazität 1.527 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien von rund 520 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut werden. Die Betreuung in Tagesfamilien ist während der vergangenen Jahre stetig qualitativ und quantitativ weiterentwickelt worden. Dadurch konnte die Anzahl der tätigen Tagesmütter und Tagesväter mehr als verdoppelt werden. Seit 2013 stagnierte der Ausbau in der Betreuung in Tagesfamilien, gleichwohl gelang es, die Gesamtanzahl der Tagesmütter und Tagesväter konstant zu halten (jährlich beenden 50-80 Personen ihre Tätigkeit - die gleiche Anzahl kommt an neuen Tagesmüttern und Tagesvätern hinzu). Im Jahr 2016 war erstmals seit 4 Jahren wieder ein nennenswerter Ausbau des Angebots in Tagesfamilien gelungen. Die Anzahl der Plätze hatte sich um 138 auf nunmehr 939 Plätze erhöht. Im Berichtsjahr 2019 konnte dieser Anstieg weiter fortgeführt werden. Die Anzahl der Plätze hat sich um 47 auf nunmehr 1.527 Plätze erhöht. Seit 2013 beteiligen sich freie Träger an den Aufgaben der Betreuung in Tagesfamilien und betreiben für bestimmte Stadtteile in Frankfurt am Main wohnortnah sogenannte Fachdienste. Sowohl die Tagesmütter und Tagesväter als auch Eltern nutzen das Beratungs- und Unterstützungsangebot vor Ort. Derzeit beteiligen sich 6 freie Träger an diesen Aufgaben. - Das Ziel, die Betreuung in Tagesfamilien im Bewusstsein der Eltern weiter sichtbar und bekannt zu machen, wird stetig verfolgt und an geeigneten Maßnahmen gearbeitet. Rechnet man die Plätze in Tagesfamilien zu den Plätzen in Kindertageseinrichtungen, ergibt sich eine Gesamtzahl von 12.528 Plätzen. Mit diesem Platzangebot wird in 2019 ein Versorgungsgrad von 49 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Mit 49% liegt Frankfurt über dem gesetzten bundesweiten Mittelwert zum Ausbau von U3 Plätzen. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 379 vom 09.10.2015 mit 53 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Der Magistrat geht bei der Ermittlung des Versorgungsziels weiterhin von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus. Eine Reduzierung der Versorgungsziele - gerade auf 2 Jahrgänge (Kinder von 1 bis 3 Jahren), weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch besteht - erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Auch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 1 Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) zu schaffen (wenn auch ohne den individuell einklagbaren Rechtsanspruch) und wird auch von den Familien nachgefragt. Darum übernimmt die Stadt die Verantwortung und baut auch über dem bereits erreichten bundesweiten Mittelwert hinaus weiter aus, sodass 2020 ein Versorgungsgrad von 50% für die 3 Jahrgänge prognostiziert wird. Seit 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagesfamilie für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssten zwischen 2020 und 2026 ca. 3.400 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Tagesfamilien eingerichtet werden (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). In der vorliegenden Planung ist ein entsprechender Platzausbau zwischen 2020 bis 2026 in Kindertageseinrichtungen und in Tagesfamilien kalkuliert. Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Null- bis Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten ab dem Jahr 2020 neue Plätze für unter 3-Jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung, über Kita-Neubauten sowie Erweiterungen in bestehenden Kitas. Während bis einschließlich 2017 im Bereich der Plätze in Tagesfamilien Ist-Plätze dargestellt sind, handelt es sich bei den Plätzen ab 2018, um die nach Pflegeerlaubnis zulässigen Soll-Plätze. Somit werden ab 2018 in allen Betreuungssegmenten die Entwicklung der Soll-Plätze bei der Planung berücksichtigt. 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten Seit dem Jahr 2000 erfolgte ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots. Allein in den letzten fünf Jahren wurden 2.622 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2015 +730 Plätze, 2016 +591 Plätze, 2017 +452 Plätze, 2018 +286 Plätze, 2019 +563 Plätze). Dem stand im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 2.803 Kinder gegenüber. So ist der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2015 und 2019 sogar leicht gesunken. Er beträgt 2019, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 95%. Um der zu erwartenden, weiterhin deutlichen, Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad weiter zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch darauf an, eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung werden zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen. Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten 3. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum 3. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht zeitnah mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 02.10.2009 (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 28.01.2010, § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Wegen der seit Jahren gestiegenen Kinderzahlen wird das Versorgungsziel voraussichtlich erst 2024 erreicht. (vgl. folgende Tabelle). Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Teilzeit-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Ganztagsangebots wird kontinuierlich weiterverfolgt. So konnte der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergarten mittlerweile auf 83% erhöht werden, der Anteil der Teilzeitplätze liegt 2019 bei 13% und der Anteil der Halbtagsplätze bei 4%. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2019 Ganztags Teilzeit Halbtags 2000 47% 20% 33% 2004 50% 25% 25% 2008 63% 22% 15% 2012 70% 20% 10% 2016 78% 16% 6% 2017 79% 16% 5% 2018 81% 15% 4% 2019 83% 13% 4% 3.3 Entwicklungen im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Grundschulkinder steigt in Frankfurt am Main kontinuierlich. Das zeigt die deutlich gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Frankfurter Stadtteilen. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf eher in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein großer Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die Anzahl der unberücksichtigten Vormerkungen im kindernetfrankfurt, vermehrte Nachfrage nach Betreuungsangeboten in der Infobörse Kindertagesbetreuung des Stadtschulamtes und die Überbelegungen in den Horten, den Schülerinnen- und Schülerläden und den Erweiterten Schulischen Betreuungen. In den 19 Schulen/Schulbezirken, in denen gemeinsam mit Trägern das Förderprogramm Pakt für den Nachmittag umgesetzt wird, sehen die Versorgungsquoten sehr gut aus. Der Pakt für den Nachmittag umfasst eine Betreuungsgarantie. Zurückzuführen ist die gestiegene Nachfrage zum einen auf das stetige Wachstum der Stadt Frankfurt. Zum anderen benötigen viele Familien einen Betreuungsplatz über die Unterrichtszeit hinaus, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Der gut voranschreitende Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und die sehr gute Versorgungssituation im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht zudem die Rückkehr in den Beruf schon sehr viel früher attraktiv und möglich. Hier greifen die städtischen Bemühungen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem gibt es im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen eine Ausweitung der Betreuungsdauer, sodass viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und Lebensplanung auf eine Entlastung durch ein Betreuungsangebot eingestellt sind. Beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule sind sie auf eine Fortsetzung des Ganztags- und Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten, schulischen Betreuungsangeboten und ganztägig arbeitenden Schulen sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe oder auch jahrgangsübergreifend verbringen. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten ist (vgl. § 24, Satz 4 SGB VIII). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Magistrat schlägt vor, das Versorgungsziel für die verschiedenen Betreuungsangebote im Bereich der Grundschulkinder auf 85% in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder anzuheben. Begründet wird diese Erhöhung des Versorgungsziels mit dem Anstieg der Ganztagsquote im Kindergartenbereich und des daraus resultierenden Anschlussbetreuungsbedarfs im gleichen zeitlichen Umfang (bis 17 Uhr) nach der Einschulung. Ein weiterer Anstieg dieser Ganztagsquote ist zu erwarten. Zudem wird die Erhöhung des Versorgungszieles auf 85% mit Blick auf den derzeit geplanten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder vorgeschlagen. Zum 01.11.2019 standen den Grundschulkindern 9.532 Hortplätze und 6.726 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie 138 Plätze in der Übermittagsbetreuung (siehe 3.4.1) zur Verfügung. Dies ergibt insgesamt 16.396 Plätze und einen stadtweiten Versorgungsgrad über platzbezogene Angebote von 59%. In dieser Quote sind noch nicht die schulbezogenen Bildungs- und Betreuungsangebote einbezogen, wie über die ESB hinausgehende Angebote im Pakt für den Nachmittag und das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (Profil 1, 2, 3). Der Pakt für den Nachmittag bietet allen Kindern der jeweiligen Schule verlässliche Angebote von 07:30 Uhr bis maximal 17 Uhr inklusive Ferienprogramm bei 25 Schließtagen. Grundschulen, die sich zur Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 1, 2 oder als Ganztagsschule nach Profil 3 weiterentwickeln möchten, müssen eine Mindestteilnahmezahl nachweisen. Für Grundschulen liegt der Wert bei 20 % der Schülerinnen- und Schülerschaft oder bei mindestens 30 Kindern. Das bedeutet, dass mindestens für diese Anzahl an Kindern Angebote vorgehalten werden. In Schulbezirken, in denen die jeweilige Schule den Pakt für den Nachmittag umsetzt, können alle Grundschulkinder mit entsprechenden Bedarfen eine verlässliche Angebotsstruktur bis 17 Uhr und Ferienangebote nutzen. Zu diesen Angeboten gehören Horte, Erweiterte Schulische Betreuungen und weitere schulische Ganztagsangebote. Zum Schuljahr 2019/2020 waren 5.267 Kinder für Angebote im Pakt für den Nachmittag angemeldet. Zusätzlich basiert die Berechnung der Betreuungsquote nicht auf den Schüler*innenzahlen der jeweiligen Grundschulen, sondern auf der Anzahl der im Schulbezirk gemeldeten Kinder. Aufgrund der durchschnittlichen Eingangsquote von 87% liegt die tatsächliche Versorgung also nochmal höher. (Die "fehlenden" 13% der Kinder besuchen Privatschulen oder Förderschulen.) 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen Die Stadt Frankfurt am Main hat sich das Ziel gesetzt, alle öffentlichen Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen zu entwickeln. Insbesondere Grundschulen und Schulen mit Grundstufen stehen hier aufgrund der zuvor genannten Anschlussfähigkeit und mit Blick auf den für 2025 angekündigten Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung im Fokus. Sie sollen bei ihrem Angebot folgende Eckpunkte bzw. Standards erfüllen: · Verlässliche Öffnungszeiten und Angebote von 7.30 Uhr bis 17 Uhr · Rhythmisierte Tagesstruktur, das bedeutet einen Wechsel von Unterricht und Freizeit sowie eine pädagogisch gestaltete Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit und Angeboten zur Bewegung und Entspannung · Alle Kinder der Schule können sich für das Programm außerhalb des Unterrichts anmelden · Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen jährlich Die Stadt Frankfurt am Main visiert mit diesen Eckpunkten folgende Ziele an: · Schulen entwickeln einen kindgerechten Tagesablauf mit unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Freizeit, Betreuung und Bildung · Damit erleichtern sie den Kindern den Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule und legen wichtige Grundsteine für eine inklusive Beschulung aller Kinder ihres Bezirks · Zugangs- bzw. Bildungschancen werden gestärkt · Alle Kinder erhalten eine ganzheitliche Förderung · Die Schulen fördern mit ihren Angeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Stadt Frankfurt am Main hat seit dem Jahr 2000 verschiedene Programme aufgelegt, um ihre Ziele zu erreichen. Gleichzeitig installiert sie zusätzlich die vom Land Hessen entwickelten Ganztagsprogramme an ihren Schulen. Daraus ergibt sich ein bunter Strauß an Angeboten außerhalb des Unterrichts, die an den Frankfurter Grundschulen fast flächendeckend zur Verfügung stehen. Vor dem Unterricht gibt es in Grundschulen eine Frühbetreuung, die in der Regel um 7.30 Uhr beginnt. Sie kann von allen Kindern der Schule nach Bedarf entgeltfrei genutzt werden. 88 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen halten dieses Angebot zum Schuljahr 2019/2020 vor. Das Land Hessen verankert in seinem Schulgesetz eine verlässliche Schulzeit. An Grundschulen sind für 1. und 2. Klassen vier und für 3. und 4. Klassen fünf Zeitstunden Unterricht täglich garantiert. (S. §17 HSchG) Außerhalb des Unterrichts entsprechen die Förderprogramme Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) und Pakt für den Nachmittag den Zielen der Stadt Frankfurt am Main. Sie sollen flächendeckend an den Schulen verfügbar sein. Das gilt insbesondere für den Pakt für den Nachmittag, der als einziges Programm eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule bietet. 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) Die Erweiterte Schulische Betreuung ist ein verlässliches Angebot an Grundschulen mit einer Öffnungszeit bis 17 Uhr. Es beinhaltet eine Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen im Jahr. Das Angebot ist entgeltpflichtig und orientiert sich an den kommunalen Regelungen für Elternentgelte in Frankfurter Kindertageseinrichtungen. Am 01.11.2019 gab es an 74 Frankfurter Grundschulen bzw. Schulen mit Grundstufen eine Erweiterte Schulische Betreuung mit insgesamt 6.726 Plätzen. Der Vorläufer der Erweiterten Schulischen Betreuung war die Übermittagsbetreuung. Sie deckt eine Betreuungszeit bis 14 Uhr ab und enthält kein Mittagessen und keine Ferienbetreuung. An noch 3 Grundschulen ist dieses Förderprogramm mit insgesamt 138 Plätzen installiert und wird schrittweise in eine ESB umgewandelt. Die Anzahl der jeweils neu eingerichteten ESB-Plätze konnte in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden. In 2019 konnten 500 Plätze ausgebaut werden. Gründe für die geringeren Zahlen liegen in den folgenden Bereichen: · Im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main sind keine gesonderten Mittel eingeplant, mit denen die notwendige räumliche Infrastruktur für Ganztags- bzw. Betreuungsangebote kurz- oder mittelfristig geschaffen werden kann. Das betrifft neue Räume für Aufenthalt und Angebote oder größere Cafeterien, um die Anzahl der betreuten Kinder aufstocken zu können. Vereinzelt findet sich zusätzlich kein Platz mehr auf dem Schulgelände, um das Raumangebot zu erweitern. · Teilweise können an den Schulen keine Kompromisse zur gemeinsamen Nutzung der vorhandenen Räume gefunden werden. Hier zeigt sich u.a., dass die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung nicht vorausgesetzt werden kann und dass die Thematik multifunktionale Nutzung von Räumlichkeiten ein Entwicklungsthema darstellt. Die Etablierung multifunktionaler Raumnutzung ist eine Maßnahme in der integrierten Schulentwicklungsplanung. 3.4.2 Pakt für den Nachmittag (PfdN) und Offene Frankfurter Ganztagsschule (OFG) Ziel des "Paktes für den Nachmittag" ist, dass alle Kinder der Schule einen Platz erhalten bzw. Ganztagsangebote besuchen können. Eine Versorgungsquote bis zu 100% wird bei Bedarf über die Angebote in der jeweiligen Schule (Frühbetreuung, Erweiterte Schulische Betreuung und weitere Bildungs- und Betreuungsangebote) und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil (insbesondere Horte sowie Schülerinnen- und Schülerläden) sichergestellt. Die teilnehmenden Schulen und ihre Träger bieten eine verlässliche Bildung und Betreuung von 7.30 Uhr bis 17 Uhr an. Es gibt eine Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit für die Kinder. Alle Schülerinnen und Schüler können bei maximal 25 Schließtagen an Ferienangeboten teilnehmen. Die Stadt Frankfurt am Main stockt die Landesmittel zusätzlich um Mittel aus dem Förderprogramm Offene Frankfurter Ganztagsschule (OFG) auf für die Koordination der Angebote. Im Schuljahr 2019/2020 setzen 19 Schulen den Pakt für den Nachmittag in Verbindung mit OFG um. Alle Grundschulen und Grundstufen haben jährlich die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag zu bewerben. Für das Schuljahr 2019/2020 haben sich drei Schulen beworben, darunter 2 neue Grundschulen. Neue Grundschulen gründet die Stadt Frankfurt mit dem Auftrag, ein Ganztagsangebot für alle Kinder sicherzustellen. Neben den neuen Schulen gibt es weitere, die ausreichend Räume und Essensplätze besitzen, um sich sofort bewerben zu können. Eine Interpretation für das geringe Interesse ist, dass das aktuelle Konzept des Pakts für den Nachmittag nicht den Entwicklungszielen der Schulen und ihrer Träger entspricht. Hier bleiben die Ergebnisse der Evaluation durch das Hessische Kultusministerium abzuwarten. Eine andere Interpretation kann sein, dass die Betreuungsgarantie unter Berücksichtigung der steigenden Schüler*innenzahlen eine eher abschreckende Wirkung auf die Frankfurter Schullandschaft hat, ihre ganztägige Arbeit auf eine verbindliche Grundlage für alle Kinder zu stellen. Es wird insgesamt davon ausgegangen, dass die Gründe für das geringe Interesse vielfältig sind: · Alle Landesprogramme basieren auf Freiwilligkeit und setzen Gremienbeschlüsse der Schulen voraus · Aus zahlreichen Kollegien wird eine geringe Bereitschaft zurückgemeldet, verlässlich ganztägig zu arbeiten · Einige Schulen teilen nicht die Ziele des Pakts für den Nachmittag oder priorisieren andere Entwicklungsziele höher · Einige Schulen problematisieren die zu geringen Landeszuwendungen oder die aus ihrer Sicht zu beengten Räumlichkeiten · Die Betreuungsgarantie für alle Schülerinnen und Schüler entfaltet für einige Schulen unter Berücksichtigung der steigenden Schüler*innenzahlen eine eher abschreckende Wirkung · Bisher gibt es keine gesonderten Mittel, um Schulen kurzfristig baulich zu erweitern und damit neue Teilnahmen zu ermöglichen. (Vergleiche Kapitel 3.4.1 zu ESB) Zusammenfassend gibt es aktuell nur bedingt Möglichkeiten für den Schulträger, den Ausbau der wichtigsten Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung bedarfsgerecht zu steuern. Diese Situation soll mit der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für ganztägig arbeitende Grundschulen/Schulen mit Grundstufen unter Beteiligung des Fachfeldes verbessert werden. Die verschiedenen Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung sollen in dem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Die "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) wurde als kommunales Ganztagsprogramm entwickelt und wird nur noch in Kombination mit dem Pakt für den Nachmittag ausgebaut. Die Ziele und Angebote ähneln dem Pakt für den Nachmittag; mit dessen Einführung unterstützen nun das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main die Ganztagsschulentwicklung gemeinsam. OFG setzen aktuell noch sechs Grundschulen um. 3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen Das Land Hessen bietet folgende weitere Ganztagsprogramme an (Grundlagen dafür sind die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz und der dazugehörige Qualitätsrahmen.): Profil 1 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 öffnen an mindestens drei Tagen wöchentlich von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Neben dem Unterricht gibt es Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Förderung und Freizeitangebote. Profil 2 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 halten von Montag bis Donnerstag Ganztagsangebote von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr bereit. Die Teilnahme an Angeboten im Profil 1 und 2 sind für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und erst nach Anmeldung für ein Angebot verpflichtend. Profil 3 Ganztagsschulen im Profil 3 öffnen an fünf Tagen von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr. Die Teilnahme an den Angeboten ist teilweise oder vollständig verpflichtend. In Schulen mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 und 2 ist gemäß Richtlinie kein Ferienprogramm vorgesehen. Schulen mit Profil 3 sehen in ihrem pädagogischen Konzept nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor. Dafür kann ein Elternentgelt erhoben werden. Zum Schuljahr 2019/2020 sind 36 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen anerkannt, davon 20 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 1 10 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 2 6 als Ganztagsschulen Profil 3 4. Zusammenfassung und Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2020 bis 2026 Der Magistrat plant auch in den kommenden Jahren den weiteren Ausbau des Angebots im Bereich der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder in allen Altersgruppen. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren geschieht dies vor dem Hintergrund der in Kapitel 3.1 beschriebenen gesetzlichen Änderungen, die seit 1.08.2013 den individuellen Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem vollendeten 1. und 3. Lebensjahres begründen. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Eine neue regional bezogene Ausbauplanung wird in Kapitel 4.1 näher erläutert und begründet. Im Bereich der Angebote für Kinder im Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des seit 1996 bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich, um den entstehenden Mehrbedarf durch steigende Kinderzahlen abzudecken. Gleichzeitig ist der verstärkte Anschluss-Betreuungsbedarf durch ein umfassend ausgebautes Angebot für Kinder unter 3 Jahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde ab 2009 das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% in Bezug auf 3,5 Jahrgänge (Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt) festgesetzt. (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 28.01.2010, § 7474). Um dieses Ziel langfristig zu erreichen plant der Magistrat eine Erweiterung um 5.186 Kindergartenplätze in den Jahren von 2020 bis 2026. Auch im Bereich der Angebote für Kinder im Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau geplant. Auch hier geschieht dies vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen und der hohen Nachfrage von Eltern. Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere wegen der steigenden Nutzung von Ganztagsplätzen im Kindergarten entsteht bei vielen Familien ein Folgebedarf mit dem Übergang in die Grundschule. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird eine starke Angebotserweiterung an verlässlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten bis 17 Uhr am Standort Schule durch den "Pakt für den Nachmittag" umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird derzeit ein Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Grundschulen/Grundstufen entwickelt. Ziel ist es ein einheitliches Strukturmodell zu schaffen, das die bisherigen Förderprogramme des Landes Hessens und die kommunal finanzierten Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung vereint und das als Grundlage für alle Grundschulen dienen soll. Bis zum Abschluss der Ganztagsschulentwicklung werden flexible, auf den Schulbezirk zugeschnittene Übergangsmaßnahmen ergriffen. Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag 1. November 2019 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung und der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie des "Pakts für den Nachmittag" weiter ausgebaut. Eine größere Zahl weiterer Projekte ist in Vorbereitung. Die Planung und Umsetzung dieser Projekte bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt, Dachverbänden und Fördervereinen. 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren Im Jahr 2019 wurde das ursprünglich geplante Ausbauziel nicht erreicht, da es in vielen Maßnahmen zu baulichen Verzögerungen kam. Es konnten 410 neue Plätze in Krippen und Krabbelstuben geschaffen werden. Darüber hinaus konnten 47 neue Plätze im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Im Jahr 2019 konnte mit den umgesetzten Projekten ein Versorgungsgrad von 49% erreicht werden, was über dem bundesweit festgelegten Mittelwert liegt. Da im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren ein großer Teil des Angebots im Bereich der Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug angesiedelt ist (Angebote der betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen, aber auch Angebote mit speziellem pädagogischem Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik etc.), werden 20 bis 25 % der Kinder über diese Einrichtungen betreut. Diese Einrichtungen betreuen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet. Nur betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen, entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen, auch Kinder aus dem Umland. Das bedeutet, dass die angestrebte rechnerische Versorgungsquote in den Regionen 40% beträgt. Gründe für eine Verzögerung steigender Ausbauquoten sind: · Die deutliche Steigerung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main (durch Zunahme der Geburten und durch Zuzüge). Im aktuellen Berichtsjahr 2019 ist erstmals ein kleinerer Rückgang bei den Kinderzahlen in diesem Altersbereich zu verzeichnen. · Der zunehmende Mangel an Fachkräften über alle Trägerbereiche hinweg. Die Fachschulen des Landes haben zwar die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erweitert und Angebote für den Quereinstieg sowie berufsbegleitende Ausbildungsformen entwickelt, bisher allerdings nicht in ausreichendem Maß. · Bauliche Verzögerungen im Bereich der Kita-Neubauten. Für einige der geplanten Neubauten konnten bisher keine geeigneten Flächen (Grundstücke) gefunden werden. · Im Bereich des Sofortprogramms (Anmietung von Gewerbe- oder Wohnraum und Umwandlung in Kindertageseinrichtungen) wird es immer schwieriger geeignete Liegenschaften zu finden. · Bei der Erweiterung im Bestand (bei bestehenden Kitas des städtischen Eigenbetriebs/Betrieb 48 und bei katholischen und evangelischen Kirchengemeinden) sind geplante Maßnahmen in einigen Fällen nach näherer Prüfung nicht umsetzbar, weil z.B. die Kosten wesentlich höher sind als ursprünglich veranschlagt oder die Substanz vorhandener Gebäude einen Anbau/Erweiterung aus baulichen Gründen nicht zulässt. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren ist weiterhin in den nächsten Jahren ein flächendeckender Ausbau im gesamten Stadtgebiet geplant. Der Magistrat geht davon aus, dass sich in den einzelnen Regionen unterschiedliche Bedarfe zeigen werden. In einer Abfrage zum Stichtag 01.05.2014 hatte das Stadtschulamt die Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren der großen Träger (städtischer Träger Kita Frankfurt, Caritasverband und katholische Kitas, Diakonisches Werk und evangelische Kitas, Arbeiterwohlfahrt, Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern, Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung, Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung) hierzu befragt (Ergebnisse siehe B 379 vom 09.10.2015). Als Reaktion auf diese Abfrage, hat der Magistrat im Bericht B 379 vom 09.10.2015 vorgeschlagen, das Versorgungsziel in bestimmten Regionen zu erhöhen. Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu am 17.12.2015, § 6655, beschlossen, dass in den Kita-Planungsbezirken Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim und Dornbusch das Versorgungsziel zukünftig regional nicht mehr bei 40%, sondern bei 50% liegen (gesamtstädtisch in diesen Regionen also bei 60%) wird. Die Erhöhung um 10% in diesen Kita-Planungsbezirken bedeutet einen zusätzlichen Ausbau um ca. 925 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter 3 Jahren (vgl. Kapitel 3.1). In den benannten Regionen wohnen ca. 9.250 Kinder dieser Altersgruppe, was etwas mehr als einem Drittel der Kinderzahl der gesamten Stadt entspricht. Unter Berücksichtigung dieser regional bezogenen Ausbauplanung wurde ein Versorgungsziel für die Stadt Frankfurt von 53% festgelegt. Der Ausbau im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren wird in den kommenden Jahren mit drei verschiedenen Instrumenten realisiert: 1. über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung (Umsetzung durch Anmietung bestehender Liegenschaften) inklusive Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen in Eigentum freier Träger. Über dieses Programm wird der Großteil des Ausbaus realisiert 2. über Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen im Bereich des kommunalen Trägers (städtischer Eigenbetrieb Kita Frankfurt - Betrieb 48) 3. über Kita-Neubauten - Für den Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren waren zusätzlich zu den bereits geplanten Kita-Neubauten in Neubaugebieten 14 weitere Neubau-Standorte vorgesehen. Darüber hinaus werden in den bereits geplanten Kita-Neubauten auch noch weitere Plätze für unter Dreijährige eingerichtet. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2019 / 2020 folgendes Bild: Planungsbezirke, in denen das Angebot bereits zum heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne aktuellen Handlungsbedarf): - Innenstadt/Altstadt - Eckenheim - Harheim - Riederwald - Preungesheim - Hausen - Fechenheim - Praunheim - Nieder-Eschbach - Schwanheim/Goldstein - Ginnheim - Höchst - Bonames - Nieder-Erlenbach - Kalbach/Riedberg - Bornheim - Nied - Sindlingen - Frankfurter Berg - Heddernheim Planungsbezirke, in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird: - Bahnhof/Gutleut - Unterliederbach - Nordend - Gallus - Niederrad - Seckbach - Bockenheim - Oberrad - Dornbusch - Bergen-Enkheim - Berkersheim - Niederursel - Rödelheim Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf): - Westend - Sossenheim - Sachsenhausen - Ostend - Griesheim - Eschersheim - Zeilsheim In 3 Planungsbezirken wird nach Umsetzung aller in Bau/Planung befindlichen Projekte der Versorgungsgrad voraussichtlich über dem Versorgungsziel liegen. Hier können benachbarte Regionen mitversorgt werden: · Hausen (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Praunheim, Rödelheim und Bockenheim denkbar) · Höchst (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Unterliederbach, Sossenheim, Zeilsheim und Sindlingen denkbar) · Eckenheim (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eschersheim, Dornbusch, Nordend und Bornheim denkbar) Zwei Krippen-Neubauten befinden sich zurzeit in Bau und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 in Betrieb gehen: · Höchst/Unterliederbach, Königsteiner Straße 58, Träger: Caritasverband; 6 Gruppen, 72 Plätze · Bergen-Enkheim, Laurentiusstraße 8a, Träger: AWO; 6 Gruppen, 48 U3-Plätze und 24 Kindergartenplätze 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten Für die Planung von Kita-Neubauten, wie für die Entscheidung über neue Sofortprogramm-Projekte, wird mit dem Schwerpunkt Kindergarten eine Priorisierung nach Stadtteilen erarbeitet, die jährlich fortgeschrieben wird. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2019 / 2020 folgendes Bild: Planungsbezirke in denen das Angebot bereits zum heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne Handlungsbedarf): - Höchst - Hausen - Schwanheim/Goldstein - Sindlingen - Frankfurter Berg - Preungesheim - Nieder-Erlenbach - Nordend - Eckenheim - Berkersheim Planungsbezirke in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird - Bornheim - Oberrad - Dornbusch - Heddernheim - Harheim - Gallus - Fechenheim - Ostend - Bahnhof/Gutleut Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf): - Nieder-Eschbach - Niederrad - Nied - Sachsenhausen - Westend - Innenstadt/Altstadt - Sossenheim - Unterliederbach - Rödelheim - Praunheim - Eschersheim - Niederursel - Bergen-Enkheim - Riederwald - Seckbach - Zeilsheim - Griesheim - Bockenheim - Kalbach/Riedberg - Bonames - Ginnheim In den Planungsbezirken Nieder-Eschbach, Niederrad, Nied, Sachsenhausen, Westend, Innenstadt/Altstadt, Sossenheim, Unterliederbach, Rödelheim, Praunheim, Eschersheim, Niederursel, Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach, Zeilsheim, Griesheim, Bockenheim, Bonames und Ginnheim muss über entsprechende Erweiterungen und Ausbauplanungen der Versorgungsgrad weiter angehoben werden. Im Neubaugebiet Riedberg (Kalbach) sind wegen Verzögerungen bei den geplanten Neubauten Zwischen- und Übergangslösungen umgesetzt worden. In Bockenheim, Gallus, Nordend, Ostend, Sachsenhausen, Oberrad, Niederrad, Schwanheim, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Sindlingen, Rödelheim, Praunheim, Niederursel, Nieder-Eschbach und im Dornbusch sind 2020/2021 mehrere Sofortprogramm-Projekte in Planung. In Gallus (Avaya Gelände), Nieder-Eschbach, Europaviertel, Rebstock, Bockenheim (Schönhofviertel und Kulturcampus), Frankfurter Berg (Hilgenfeld), Eschersheim (nördlich Anne-Frank-Siedlung), Bonames (Eschbachtal), Bergen-Enkheim (Leuchte) und Sachsenhausen (Henninger Areal) sind Kita-Neubauten in Bau oder in Planung, die eine Verbesserung der Versorgung im Kindergartenbereich bewirken werden. Auf dem Riedberg wurde im Sommer 2019 der bisher letzte Kita-Neubau fertiggestellt (12. Kita-Neubau Riedberg: Westflügel III). Auch weiterhin wird eine Übergangslösung (Container Kalbacher Stadtpfad 22) angeboten. In manchen Regionen können Versorgungslücken durch Angebote in benachbarten Planungsbezirken etwas abgemildert werden. Z.B. werden in Hausen, einem rein rechnerisch überversorgten Planungsbezirk, auch Kinder aus Rödelheim und Praunheim versorgt werden. In Höchst (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder aus Nied, Unterliederbach und Sossenheim oder am Frankfurter Berg (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder aus Berkersheim. 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Im Bereich der Angebote für Schulkinder sind zur Bedarfsdeckung weiterhin umfangreiche Ausbauplanungen erforderlich. Begründet ist dies mit dem Zuwachs an Kindern dieser Altersgruppe und den Bedarfen der Eltern, die in der Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen im Kindergarten sichtbar werden. In der Grundschule besteht vor allem im Zeitraum nach Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr ein großer Betreuungsbedarf. Die zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden über den Ausbau und die Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Schulen sichergestellt. Dazu gehören die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB), der Pakt für den Nachmittag (inklusive ESB) und die Weiterentwicklung zu Profil 2 oder Profil 3 über das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen. Die Förderprogramme Erweiterte Schulische Betreuung und Pakt für den Nachmittag sind dabei die familienfreundlichsten Angebote. Außerdem werden wieder Betreuungsplätze in Horten ausgebaut, bis sich die Bedarfslage insbesondere in unterdurchschnittlich versorgten Schulbezirken entspannt hat. Bei den Ausbauplanungen werden individuelle, auf den jeweiligen Schulbezirk maßgeschneiderte Lösungen gesucht und versucht diese zeitnah umzusetzen. Das bestehende Hortangebot in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schule bleibt erhalten. In Einzelfällen (Horte in und an Schulen) werden Horte in Erweiterte Schulische Betreuungen umgewandelt. Für 2021 wurden 400 Hortplätze und 850 Betreuungsplätze in Erweiterten Schulischen Betreuungen für die Haushaltsplanungen angemeldet. Derzeit existieren verschiedene, vornehmlich kommunal finanzierte, Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung (vgl. Kapitel 3.4). Das Ziel ist, diese parallel existierenden Programme und die dazugehörigen Ressourcen zeitnah zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept für eine ganztägige arbeitende Grundschule zu vereinen. Es soll ein einheitliches Strukturmodell entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im Stadtteil bzw. im Quartier an einem einheitlichen Bildungsverständnis ausgerichtet ist und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und -partner der offenen Jugendarbeit, der Jugendhilfe und der Anbietenden von Freizeitaktivitäten im Stadtteil einbindet. Dieses Gesamtkonzept soll an allen Frankfurter Grundschulen/Grundstufen umgesetzt werden. Folgende Schulbezirke, in denen aktuell, und auch nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Maßnahmen, eine unterdurchschnittliche Versorgungsquote besteht, sind bei den Erweiterungen der Hortkapazitäten und dem Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert: · Günderrodeschule (Gallus) · Schule am Hang (Bergen-Enkheim) · Boehleschule (Griesheim) · Karl-von-Ibell-Schule (Unterliederbach) · Ackermannschule (Ausbau ESB) (Gallus) · Robert-Schumann-Schule (Heddernheim) · Freiligrathschule (Fechenheim) · Riedhofschule (Sachsenhausen) · Martin-Buber-Schule (Sachsenhausen) · Fridtjof-Nansen-Schule (Nied) · Frauenhofschule (Niederrad) · Ebelfeldschule (Praunheim) · Erich-Kästner-Schule (Niederursel) · Goldsteinschule (Schwanheim) · Grundschule Kalbach (Kalbach/Riedberg) · Engelbert-Humperdinck-Schule (Westend) · Karmeliterschule (Bahnhof/Gutleut) · Walter-Kolb-Schule (Unterliederbach) · Minna-Specht-Schule (Schwanheim) · Astrid-Lindgren-Schule (Ginnheim) · Brentanoschule (Rödelheim) · Michael-Ende-Schule (Rödelheim) · Holzhausenschule (Nordend) · Heinrich-Kromer-Schule (Niederursel) · Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) · Pestalozzischule (Riederwald) · Adolf-Reichwein-Schule (Zeilsheim) · Heinrich-Seliger-Schule (Dornbusch) · Friedrich-List-Schule (Nied) · August-Jaspert-Schule (Bonames) · Friedrich-Fröbel-Schule (Niederrad) · Ludwig-Richter-Schule (Eschersheim) · Römerstadtschule (Heddernheim) 4. Umsetzungsvorbehalt Die vorstehende Ausbauplanung enthält Ausweitungen gegenüber der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2020 - 2023. Über diesen Mehrbedarf ist im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung 2022 - 2026 zu entscheiden. Für die Planung und Umsetzung des Platzausbaus sind die Regelungen des SGB VIII § 24 und die in den jeweiligen Haushaltsplänen enthaltenen Platzentwicklungen maßgebend. Anlage 1_Krippenversorgung_2019 (ca. 57 KB) Anlage 2_Kindergartenversorgung_2019 (ca. 40 KB) Anlage 3_Schulkinderversorgung_2019 (ca. 77 KB) Anlage 4_Erhebung_2019 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.02.2021, OA 678 Antrag vom 18.02.2021, OF 1063/3 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.11.2016, B 310 Antrag vom 22.04.2021, OF 4/9 Auskunftsersuchen vom 06.05.2021, V 15 Antrag vom 12.05.2021, OF 11/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 282 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 168 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Antrag vom 22.02.2022, NR 288 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 17.02.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 678 2021 1. a) Die Vorlage B 67 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 678 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1063/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE., FDP und BFF sowie bei Abwesenheit von ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE., FDP und BFF sowie bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.02.2021, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 67 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 678 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage B 67 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 13 am 23.02.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 67 wird unter Hinweis auf OM 6542 zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 67 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 678 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 66. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.03.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 14 am 03.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 92 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 67 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 678 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 67 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 678 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 678 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 67 = Kenntnis, OA 678 = Annahme) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 678 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 54 Beschluss: 1. Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 678 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7308, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 400, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 661, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 40 4
Informationen zur Versorgung mit Kitaplätzen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 4/9 Betreff: Informationen zur Versorgung mit Kitaplätzen im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 67/21 Aus dem Kindertagestättenentwicklungsplan(KEP) geht deutlich hervor, dass insbesondere in Eschersheim nach wie vor das von der Stadt gesetzte Versorgungsziel nicht erreicht ist. Die Dezernentin hat in einer ihrer letzten Besuche zugesagt, über den KEP und insbesondere die Maßnahmen, die für Eschersheim angedacht sind, im Orstbeirat zu berichten. Zu diesem Besuch kam es nicht. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: Zur Bedarfsdeckung U3: Hier wird Eschersheim als " Planungsbezirk mit hohem Handlungsbedarf " bezeichnet: 1. Welche Erweiterungsmaßnahmen/ Anbaumaßnahmen an bestehenden Kitas sind in welchen geplant? 2. Wie ist der Zeitplan für die Maßnahmen? 3. Welche Maßnahmen des Sofortprogramms sind für welchen Zeitraum geplant oder seit Erscheinen des KEP bereits umgesetzt? 4. Welche Neubauten sind für welchen Zeitraum wo geplant? 5. Wie hoch ist die Nachfrage im Ortsbezirk nach "Tageseltern" und wie hoch ist das Angebot an freien Plätzen bei "Tageseltern?" 6. Inwiefern gibt es Kooperationen zwischen Krippen und "Tageseltern?" Zur Altersgruppe 3-6 Jahre 1. Im Dornbusch sind für 2020/21 Maßnahmen in Rahmen des Sofortprogramms geplant. Wie ist der Sachstand dazu? 2. Welche Maßnahmen sind außer den im KEP erwähnten Bau/und Erweiterungen weiterhin geplant. Desweiteren bittet der Ortsbeirat den Magistrat künftig regelmäßig über neue Entwicklungen im Ausbaugeschehen und der Entwicklung der Platzversorgung (nach Möglichkeit persönlich) zu berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 67 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 15 2021 Die Vorlage OF 4/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Sätze 2 und 3 im Tenor gestrichen werden und der letzte Absatz den folgenden Wortlaut erhält: "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 9 über den aktuellen Sachstand und künftig regelmäßig über neue Entwicklungen im Ausbaugeschehen sowie der Entwicklung der Platzversorgung persönlich zu berichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Beratung im Ortsbeirat: 4
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