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Vermüllung und wilde Lagerstätte an der „Feuerwehrbrücke“ über der Rosa-Luxemburg-Straße unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 398/8 Betreff: Vermüllung und wilde Lagerstätte an der "Feuerwehrbrücke" über der Rosa-Luxemburg-Straße unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die immer wieder auftretende wilde Lagerstätte und die damit einhergehende Vermüllung unter der "Feuerwehrbrücke" (siehe Markierung) über die Rosa-Luxemburg-Straße ggf. auch durch bauliche Maßnahmen anhaltend zu unterbinden. Quelle: Apple - Karten Begründung: Im Gegensatz zu anderen wilden Lagerplätzen befindet sich dieser unmittelbar an einer vielbefahrenen Autostraße. Durch unkontrollierte Verwehungen von Abfällen oder ungeschickte dort verweilende Personen können Menschen zu Schaden kommen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5299 2024 Die Vorlage OF 398/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vermüllung und wilde Lagerstätte an der „Feuerwehrbrücke“ über der RosaLuxemburgStraße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5299 entstanden aus Vorlage: OF 398/8 vom 26.02.2024 Betreff: Vermüllung und wilde Lagerstätte an der "Feuerwehrbrücke" über der Rosa-Luxemburg-Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, die immer wieder auftretende wilde Lagerstätte und die damit einhergehende Vermüllung unter der "Feuerwehrbrücke" (siehe Markierung) über die Rosa-Luxemburg-Straße ggf. auch durch bauliche Maßnahmen anhaltend zu unterbinden. Quelle: Apple - Karten Begründung: Im Gegensatz zu anderen wilden Lagerplätzen befindet sich dieser unmittelbar an einer viel befahrenen Autostraße. Durch unkontrollierte Verwehungen von Abfällen oder ungeschickte, dort verweilende Personen können Menschen zu Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1205 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 390 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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