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Schienen der U-Bahnlinien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2022, OF 396/10 Betreff: Schienen der U-Bahnlinien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die U-Bahnschienen im Ortsbezirk 10 auf den Linien U5, U2 und U9 in Vorbereitung auf den Sommer 2023 weiß angestrichen werden. Begründung: Im Rahmen der Klimaanpassung ist es notwendig, unnötige Erhitzung zu vermeiden. Weiße Farbe reflektiert im Sommer die Wärmestrahlung und heizt die Gleise weniger auf. Auf der Strecke der A-Linie zwischen Weißer Stein und Hügelstraße sind die Schienen schon mit weißer Farbe versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2687 2022 Die Vorlage OF 396/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schienen der U-BahnLinien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2687 entstanden aus Vorlage: OF 396/10 vom 30.08.2022 Betreff: Schienen der U-Bahn-Linien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die U-Bahn-Schienen im Ortsbezirk 10 der Linien U 5, U 2 und U 9 in Vorbereitung auf den Sommer 2023 weiß angestrichen werden. Begründung: Im Rahmen der Klimaanpassung ist es notwendig, unnötige Erhitzung zu vermeiden. Weiße Farbe reflektiert im Sommer die Wärmestrahlung und heizt die Gleise weniger auf. Auf der Strecke der A-Linie zwischen "Weißer Stein" und "Hügelstraße" sind die Schienen schon mit weißer Farbe versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 859 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 12
Beratung im Ortsbeirat: 4
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