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Reflexion

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Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Haus-Nr. 65 bis 125

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2014, OF 384/12 Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Haus-Nr. 65 bis 125 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob für die Baumaßnahme Parkcarree, Am Hasensprung Nr. 65 bis Nr. 125 die unterlassene Anlage von zentralen Mülltonnenstandplätzen zulässig ist und wie zu verhindern ist, dass die ca. 144 Einzelmülltonnen für die 36 Wohneinheiten tagelang auf den öffentlichen Gehwegen stehen und dort den Fußgängerverkehr behindern. Begründung: Da keine zentralen Plätze für die Mülltonnen vorgesehen wurden und für jede einzelne Wohneinheit separate Mülltonnen aufgestellt wurden, fehlt es an Stellflächen für die Tonnen. Da zur Straße teilweise auch nur Treppenanlagen bestehen, werden die Mülltonnen zum Teil länger oder dauerhaft auf den Gehsteigen belassen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Regelung nicht den städtischen Vorgaben zur Anlage von Mülltonnenstandplätzen entspricht. Sowohl Bewohner der Anlage wie auch Anwohner bemängeln den derzeitigen Zustand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3569 2014 Die Vorlage OF 384/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3569 entstanden aus Vorlage: OF 384/12 vom 18.09.2014 Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Baumaßnahme Park Carré, Am Hasensprung Nr. 65 bis Nr. 125, die unterlassene Anlage von zentralen Mülltonnenstandplätzen zulässig ist und wie zu verhindern ist, dass die circa 144 Einzelmülltonnen für die 36 Wohneinheiten tagelang auf den öffentlichen Gehwegen stehen und dort den Fußgängerverkehr behindern. Begründung: Da keine zentralen Plätze für die Mülltonnen vorgesehen wurden und für jede einzelne Wohneinheit separate Mülltonnen aufgestellt wurden, fehlt es an Stellflächen für die Tonnen. Da zur Straße teilweise auch nur Treppenanlagen bestehen, werden die Mülltonnen zum Teil länger oder dauerhaft auf den Gehsteigen belassen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Regelung nicht den städtischen Vorgaben zur Anlage von Mülltonnenstandplätzen entspricht. Sowohl Bewohner der Anlage wie auch Anwohner bemängeln den derzeitigen Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 507 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 06.02.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

Beratung im Ortsbeirat: 4