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Reflexion

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Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 27 Betreff: Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.11.2020, § 6665 - OA 608/20 OBR 7 - Zu 1. Die Hausener Obergasse ist in der Vorschlagsliste des Ortsbeirats für eine rechtliche Ausweisung als Fahrradstraße berücksichtigt. Der Magistrat prüft derzeit, ob der Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda hierbei den Beginn der Fahrradstraße darstellen kann. In jedem Fall wird jedoch die Brücke von Anfang an radverkehrsfreundlich gestaltet. In diesem Kontext weist der Magistrat darauf hin, dass die Brücke im Fahrbahnbereich bei einer vorgesehenen Fahrbahnbreite von 5,50 Meter zukünftig die Abwicklung eines Radverkehrs in beide Richtungen ermöglicht. Dagegen wird der Motorisierte Individualverkehr auch weiterhin im Einrichtungsverkehr die Brücke passieren. In Einbahnrichtung (Richtung Hausen) wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt. Dies ist möglich, da die Hausener Obergasse östlich als auch Hausener Weg westlich der Nidda innerhalb einer Tempo 30-Zone liegen. Für den gegenläufigen Radverkehr wird auf der Fahrbahn ein gesicherter Bereich von rund 2,00 Metern Breite geschaffen. Dieser Bereich wird mittels Schutzelementen (0,25 Meter Breite) von der Restfahrbahn (rund 3,25 Meter Breite) baulich getrennt. Damit wird klar verdeutlicht, dass nur dem Radverkehr der Zweirichtungsverkehr eingeräumt wird. Die Seitenräume sind ausschließlich für den Fußverkehr vorgesehen. Die im Magistratsvortrag M 115/20 (Punkt C - Lösung) angegebenen Breiten "Geh-/Fahrradweg: 2,00 m" entsprechen nicht der vorgesehenen Zuordnung. Dies wurde dem Ortsbeirat im Rahmen eines Ortstermins im September 2020 erläutert. Zu 2. Im Rahmen des Ortstermins wurde auch diskutiert, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bedeutung der Radwegerelation beidseitig entlang der Nidda zu betonen. Grundvoraussetzung für diese Maßnahmen ist die noch ausstehende positive Eignungsprüfung der Hausener Obergasse als mögliche Fahrradstraße. Der Einbau des Brückenbauwerks wird unabhängig von einer möglichen Gestaltung der angrenzenden Uferbereiche vorgenommen. Eine aufenthaltsgerechte Gestaltung der kleinen Plätze am linken wie am rechten Niddaufer im Bereich der Brücke kann gegebenenfalls nach der Bewertung der zukünftigen Fahrradstraßen zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Zu 3. Die im Vortrag des Magistrats M 115/2020 (Punkt 4.) angedachten Baumfällungen sind für die Bauausführung nicht mehr erforderlich. Der Bewuchs wurde im regelmäßigen Pflegerhythmus zurückgeschnitten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Antrag vom 06.02.2024, OF 367/7 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 27 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 27 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 177, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.07.2021 Aktenzeichen: 66 6

Erneuerte Hausener Brücke für Radfahrende sicher gestalten

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 367/7 Betreff: Erneuerte Hausener Brücke für Radfahrende sicher gestalten Vorgang: B 27/21 Im Dezember 2023 wurde die erneuerte Hausener Brücke für den Verkehr freigegeben. Bereits in der Planungsphase hatte der Ortsbeirat Anregungen und Fragen zur Gestaltung der Brücke sowie zur Aufteilung des Verkehrsraums gestellt, die u.a. in der B27/2021 beantwortet wurden. Hier wird ausgeführt: "In jedem Fall wird jedoch die Brücke von Anfang an radverkehrsfreundlich gestaltet" und "Für den gegenläufigen Radverkehr wird auf der Fahrbahn ein gesicherter Bereich von rund 2,00 Metern Breite geschaffen. Dieser Bereich wird mittels Schutzelementen (0,25 Meter Breite) von der Restfahrbahn (rund 3,25 Meter Breite) baulich getrennt." In ämterübergreifender Abstimmung, u.a. mit dem Radfahrbüro, wurden jetzt einige Verbesserungen angekündigt, allerdings ohne die versprochene bauliche Absicherung für Radfahrende in Gegenfahrrichtung. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den für den gegenläufigen Radverkehr baulich getrennten Radweg über die Brücke herzustellen, wie in der B27/2021 ausgeführt, um eine sichere Überquerung der Brücke für Radfahrende zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 27 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5120 2024 Die Vorlage OF 367/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Beratung im Ortsbeirat: 4