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Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2009, OA 831 entstanden aus Vorlage: OF 263/12 vom 27.02.2009 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße grundhaft erneuern zu lassen. Die Maßnahme ist in die einschlägige Prioritätenliste aufzunehmen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem oben genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Die tiefen Wintertemperaturen haben weitere Schäden verursacht. Diese können nur durch eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn nachhaltig behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 18.03.2009 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2009, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 831 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5819, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.04.2009 Aktenzeichen: 66 5
Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 18.11.2011 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der vorgesehenen Grunderneuerung der Talstraße in dem Abschnitt zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Fahrbahnverengungen vorgenommen werden können, um die langen geraden Fahrspuren zu unterbrechen, oder zur Verkehrsberuhigung das Parken auf der Nordseite zu gestatten und die Fahrzeugnutzer durch die Fahrbahngestaltung auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Tempo-30-Zone hinzuweisen. Begründung: Veranlasst durch den Ortsbeiratsbeschluss OA 831 vom 13.03.2009, hat der Magistrat über die Stellungnahme ST 1117 vom 17.08.2009 dem Ortsbeirat über die im Jahr 2012 vorgesehene Grunderneuerung der Talstraße berichtet. Da in der Talstraße, bedingt durch den breiten und geradlinigen Fahrbahnausbau, die Fahrgeschwindigkeiten oft nicht der Tempo-30-Zone angemessen sind, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, bei der Grunderneuerung Fahrbahnverengungen vorzunehmen. Die durch die Talstraße führenden Buslinien sollten einer Fahrbahnverengung nicht entgegenstehen, da auch der Busverkehr nicht immer die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte.Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Ortsbeiratsbeschlüsse OA 831 vom 13.3.2009, der ST 1117 vom 17.8.2009 und der OM 703 vom 2.12.2011 mit der ST 527 vom 10.4.2012, dem Ortsbeirat zu berichten, zu welchem Zeitpunkt die Grunderneuerung der Talstraße zu erwarten ist. Des Weiteren ersucht der Ortsbeirat um Auskunft, mit welchem Ergebnis die mit o. g. Beschlüssen ergangene Anregung zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Talstraße geprüft wurde. Es wird erneut auf Beschwerden der Anwohner verwiesen, die Erschütterungen in ihren Häusern infolge nicht eingehaltener Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorwiegend durch die Busfahrzeuge der Linien 28 und 29, beklagen. Kurzfristig ausführbare Verengungen der 6,80 m breiten Fahrbahn könnten auch ohne Grunderneuerung der Straßenoberfläche zu Erleichterungen der Anwohner und zur besseren Beachtung der Tempo-30-Zone führen. Begründung: Die seit Jahren angekündigte Grunderneuerung der Talstraße ist offensichtlich weiterhin ungewiss. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat angebracht, erneut auf die angeregten Fahrbahnverengungen hinzuweisen. Mit dieser Maßnahme könnte, vor einer Grunderneuerung der Fahrbahnoberfläche, mit geringen Kosten eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und damit eine verminderte Störung in den angrenzenden Wohnhäusern erreicht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1077 2014 1. Die Vorlage OF 363/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der stellvertretende Ortsvorsteher wird gebeten, sich beim Magistrat um eine mobile Geschwindigkeitsanzeige zu bemühen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 entstanden aus Vorlage: OF 363/12 vom 24.06.2014 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2009, ST 1117, und vom 10.04.2012, ST 527, dem Ortsbeirat zu berichten, zu welchem Zeitpunkt die Grunderneuerung der Talstraße zu erwarten ist. Des Weiteren ersucht der Ortsbeirat um Auskunft, mit welchem Ergebnis die mit oben genannten Beschlüssen ergangene Anregung zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Talstraße geprüft wurde. Begründung: Es wird erneut auf Beschwerden der Anwohner verwiesen, die Erschütterungen in ihren Häusern infolge nicht eingehaltener Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorwiegend durch die Busfahrzeuge der Linien 28 und 29, beklagen. Kurzfristig ausführbare Verengungen der 6,80 Meter breiten Fahrbahn könnten auch ohne Grunderneuerung der Straßenoberfläche zu Erleichterungen der Anwohner und zur besseren Beachtung der Tempo-30-Zone führen. Die seit Jahren angekündigte Grunderneuerung der Talstraße ist offensichtlich weiterhin ungewiss. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat angebracht, erneut auf die angeregten Fahrbahnverengungen hinzuweisen. Mit dieser Maßnahme könnte, vor einer Grunderneuerung der Fahrbahnoberfläche, mit geringen Kosten eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und damit eine verminderte Störung in den angrenzenden Wohnhäusern erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Etatanregung vom 30.11.2018, EA 263 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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