Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Ampelschaltungen Bernuspark/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 357/2 Betreff: Ampelschaltungen Bernuspark/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob a) die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Bernuspark, sowie b) die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße bzw. Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden kann. Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge bzw. einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2170 2017 Die Vorlage OF 357/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Ein Vertreter der LINKE; war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum

Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 29.08.2017 Betreff: Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Von-Bernus-Park, sowie 2. die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße beziehun gsweise Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden können. Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge beziehungsweise einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2430

Beratung im Ortsbeirat: 4