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Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 entstanden aus Vorlage: OF 180/15 vom 15.09.2022 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029 Vorgang: M 91/22 Im Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91, wird unter der Überschrift "Bildungsregion Nord" wie folgt ausgeführt: "In der Bildungsregion Nord ist die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 im Vergleich zu den anderen BR stark gewachsen. Entsprechend ist auch die Schülerzahl in diesem Zeitraum deutlich gestiegen. In der Primarstufe von 1382 auf 2266 (...) Schülerinnen und Schüler. Der Anstieg in der Primarstufe liegt bei 64 % (...)." "Die BR Nord verfügt insgesamt über ausreichende Kapazitäten um die Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe (...) aktuell und zukünftig zu beschulen. Einzelne Schulen müssen besonders in den Blick genommen werden." Die Michael-Grzimek-Schule (Primarstufe) ist jedoch bereits heute über die eigentliche Kapazitätsgrenze hinaus belegt (Fachräume wurden bereits zu Klassenräumen umfunktioniert). Der Bau einer weiteren Grundschule im Bereich von Nieder-Eschbach wird nicht vor 2025 (eher deutlich später) erfolgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerinnen- und Schülerzahl in der Primarstufe an der Michael-Grzimek-Schule a) bis 2025; b) über 2025 hinaus dar? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich Nieder-Eschbach personell und räumlich aufgefangen werden (besonders vor einer Klassenstärke von 25 Schülerinnen und Schülern)? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Antrag vom 21.02.2024, OF 296/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der MichaelGrzimekSchule montieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 333/15 Betreff: Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren Vorgang: V 504/22 OBR 15; ST 1436/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die erforderliche Dachsanierung und den Dachausbau zur Herstellung zweier zusätzlicher Klassenräume auf dem Dach Photovoltaikmodule anzubringen und diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 heißt es: "An der Michael-Grzimek-Schule sind eine erforderliche Dachsanierung und im Anschluss ein Dachausbau zur Herstellung von zwei zusätzlichen Klassenräumen in Planung. ... Die Arbeiten können nach dem Stadtverordnetenbeschluss vergeben werden und sollen im Sommer 2024 starten." Bisher tat sich nichts dergleichen ... Das Dach kann geeignet zur Montage von Photovoltaikmodulen gebaut werden; diese stellen eine der besten Möglichkeiten dar, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Derzeit sind ebenfalls solche Module vorhanden. (Geoportal der Stadt Frankfurt, 07.11.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6158 2024 Die Vorlage OF 333/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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