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Reflexion

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Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) hier: Planungsmittelfreigabe weiterführende Planung

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Betreff: Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) hier: Planungsmittelfreigabe weiterführende Planung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2007, § 1980 (M 28) I. Der geänderten Vorplanung der Bahnübergangsersatzmaßnahme BÜ 99 Berkersheimer Bahnstraße im Zusammenhang mit dem 4-gleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn (S6) - 1. Bauabschnitt - wird zugestimmt. Die vorliegende Planung ersetzt die mit Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 (§ 1980 vom 05.06.2007), beschlossene Vorplanung. II. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 12.313 T€ geschätzt werden und der Baubeginn für 2024/ 2025 geplant ist, b) in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001105, Mittel in Höhe von 974 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 25.11.2021 rd. 492 T€ bereits für die Vorplanung verausgabt wurden und c) für die weiterführende Planung insgesamt voraussichtlich 1.663 T€ und damit ergänzende 689 T€ zur Finanzierung benötigt werden. III. Die für die Vorplanung sowie für die weiterführende Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 1.663 T€ werden bewilligt und freigegeben. Zur ergänzenden Finanzierung wird im Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 117 T€ aus verfügbaren Mitteln der PD 5.001113 - Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am BÜ 101 (4 gl. S-Bahnausbau Bad Vilbel) - herangezogen. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel werden in den Jahren 2023 und 2024 mit Teilbeträgen von 372 T€ (2023) und 200 T€ (2024) im Haushalt bereitgestellt. IV. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass a) es sich um eine Bahnübergangsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, §§ 3, 13, handelt und somit Bund, DB Netz AG und das Land Hessen die Finanzierung der kreuzungsbedingten Kosten tragen werden. Jedoch zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim an beiden Seiten des Bauwerks Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) ergriffen werden. Dies führt zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (rd. 8,5 Mio. €); b) der Magistrat eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung vorbereitet, die die Kostenteilung zwischen dem Bund, der DB Netz AG, dem Land Hessen (kreuzungsbedingte Kosten) und der Stadt Frankfurt am Main (nicht kreuzungsbedingte Kosten) regelt, c) für die Maßnahme Grunderwerb von privaten Eigentümern getätigt werden muss, d) der Magistrat zur Baurechtschaffung ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchführt, e) der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau-und Finanzierungsvorlage erstellen wird. Begründung: A. Zielsetzung Im Zuge des geplanten 4-gleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke von Frankfurt (Main) West nach Bad Vilbel sollte der Bahnübergang Berkersheimer Bahnstraße (BÜ 99) in Frankfurt Berkersheim gemäß Planfeststellung vom 06.05.2004, Az.: 55112-98-0626-f, des Eisenbahn-Bundesamtes im Auftrag der DB Netz AG beseitigt und durch eine Straßenunterführung mit Bahnsteigzugängen an Ort und Stelle ersetzt werden. Aufgrund der Kostenentwicklung gegenüber den ursprünglichen Kostenansatz dieser planfestgestellten Lösung, ausgehend von den hydrogeologischen Verhältnissen, wurde ein planungsbegleitendes Gespräch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geführt. Die Gesamtkosten der Straßenunterführung beliefen sich auf über 30 Mio. €. Der Magistrat erhielt vom BMVI den Auftrag, drei alternative Varianten zu prüfen. Diese Prüfung, mit anschließender Bewertung der Varianten, führte zu Variante 1a (SÜ Omega-rechts - Richtung Osten) als Vorzugsvariante. Somit wird für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für den ÖPNV, FES und die Feuerwehr eine Straßenüberführung in Form eines Omegas in Richtung Osten und zusätzlich eine Fußgänger- und Radfahrerüberführung barrierefrei durch Rampen sowie zum Bahnsteig mittels eines Aufzugs, vorgesehen. Die ursprüngliche Straßenunterführung wird mit dem E6/2014 städtischerseits aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter realisiert. B. Alternativen Im Zuge der Variantenprüfung wurden noch zwei weitere Trassierungsmöglichkeiten überprüft: 1. Straßenbrücke in Form eines Omegas links (Richtung Westen). Diese Linienführung erzeugte - neben einem sehr hohen Flächenverbrauch - auch zu extreme Eingriffe in das Landschaftsbild von Berkersheim. 2. Geradlinige Straßenbrücke. Diese erzeugt ebenfalls einen enormen Eingriff in das Landschaftsbild mit einer stark eingreifenden Straßenrampenführung bis zur Nidda. Die Bewertung dieser beiden Varianten zeigte somit deutliche Nachteile gegenüber der Vorzugsvariante 1a (SÜ Omega rechts). C. Lösung Straßenüberführung (SÜ): Als Vorzugslösung ging aus der Variantenuntersuchung die Variante 1a (Straßenüberführung Omega rechts - Richtung Osten) hervor. Aus der Ortslage von Berkersheim kommend verläuft die Berkersheimer Bahnstraße zunächst in Bestandslage und führt auf den bestehenden Bahnübergang zu. Unmittelbar vor dem Bahnübergang knickt die Straße nach Osten ab und verläuft dann annähernd in Lage des bestehenden Wirtschaftsweges südlich der Bahn geradlinig weiter. Hier wird eine Buswendeschleife angeordnet mit Warteposition. Diese dient sowohl der zentralen Abwicklung und Verknüpfung der Reisenden zwischen den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch als schlichte Wendemöglichkeit für die Abwicklung des Busverkehrs. Hier muss in die bestehende Kleingartenanlage eingegriffen werden. Etwa ab Trassierungs-km 0+185,00 beginnt die Straße in Dammlage zu verlaufen. Im Dammbereich geht die Trassierung der Straße von der Geraden in einen Bogen über und überspannt in der Folge mit gleichbleibendem Radius die vier Gleise der DB-Strecken 3684 und 3900 durch ein Brückenbauwerk. Vor Beginn des Straßendammes geht nach Süden der Anschluss des Wirtschaftsweges in Richtung Osten ab, welcher südlich um den Straßendamm herumgeführt wird. Aufgrund der Lage der Buswendeschleife, südlich des Kreuzungspunktes, ist das Bauwerk auf den Begegnungsfall LKW-PKW zu bemessen. Der erneute Übergang vom Bogen in eine Gerade erfolgt nach einer Strecke von etwa 110,0 m im Bereich des nördlichen Straßendammes. Die folgende Gerade hat eine Länge von 40,0 m und geht anschließend in einen Bogen mit Rechtskrümmung über. Dieser bildet den Anschluss an die bestehende Berkersheimer Bahnstraße nördlich der Bahn. In der Folge verläuft die Straße wieder in Bestandslage. Im Bereich des Anschlusses der neuen Trassierung an die Bestandsstraße werden zudem die in Richtung Westen und Osten abgehenden Wirtschaftswege angeschlossen. Der in Richtung Osten verlaufende Wirtschaftsweg wird auch hier um die Böschung des Straßendammes herumgeführt. Der in Richtung Westen verlaufende Wirtschaftsweg verläuft parallel zu den Bahngleisen und schließt in der Folge an den im Rahmen des 4-gleisigen Ausbaus geplanten Wirtschaftsweg an. Sowohl nördlich wie südlich der Gleise ist für die Planung Grunderwerb erforderlich. Die im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen Eingriffe in Grundstücke und der damit verbundene Grunderwerb werden im neuen Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren geregelt. Von den Eingriffen betroffen sind sowohl Kleingartenanlagen, als auch Streuobstwiesen, landwirtschaftliche Nutzflächen und Privatgrundstücke. Die Trassierung der Berkersheimer Bahnstraße erfolgt nach dem Merkblatt DWA - A 904 "Richtlinie für den ländlichen Wegebau - Verbindungswege". Die Ergebnisse der Straßenplanung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 30 km/h Maßgebender Begegnungsfall: Lkw - Pkw Mindestfahrbahnbreite: min b = 5,50 m (gemäß DWA-A 904) Steigung: 8% Auf dem Bauwerk werden keine seitlichen Gehwege angeordnet, die eine planmäßige Nutzung durch Fußgänger gestatten. Das Bauwerk erhält Sparkappen. Darüber hinaus ist das Bauwerk nicht barrierefrei ausgebildet. Zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs werden auf Anregung des Ortsbeirates versenkbare Poller oder Schranken vorgesehen. Die barrierefreie Anbindung an das Niddatal und an die S-Bahnstation erfolgt über eine Fuß- und Radwegbrücke. Da es sich hier um einen Bahnübergang im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes handelt, haben grundsätzlich Bund, Bahn und Land die Kosten für die Investition zu tragen. Entsprechend wäre nach Baufortschritt eine Erstattung der durch den Bau der Maßnahme bei der Stadt Frankfurt am Main angefallenen Kosten gegeben. Jedoch entfällt aufgrund der von der Stadt Frankfurt am Main vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Poller, Schranken etc.) die Erstattungsfähigkeit für den Bau der Straßenüberquerung (gesamt ca. 12,31 Mio. €). Erstattungsfähig bleiben unter Vorbehalt der aktuellen Planung lediglich noch die Kosten für die Fuß- und Radwegeüberführung mit Kosten in Höhe von ca. 3,85 Mio. €. Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ): Zur Gewährleistung eines uneingeschränkten Fuß- und Radverkehrs sowie der barrierefreien Zuwegung zum Bahnsteig der Strecke 3684 (Richtungsgleis Frankfurt) wird in Strecken-km 187,4+69 eine Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ) über die 4-gleisige Bahnstrecke geplant. Das westlich des bestehenden BÜ vorgesehene Bauwerk wird in Stahlbauweise errichtet und erhält im Süden und Norden Treppen- und Rampenanlagen als barrierefreien Anschluss an den öffentlichen Verkehrsraum. Zur Andienung des nördlichen Bahnsteiges der S-Bahnstrecke wird dort neben einer Treppenanlage auch eine Aufzugsanlage vorgesehen. Umweltrechtliche Vorgehensweise: Die Baumaßnahme befindet sich im Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main. Damit die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht verletzt werden, ist es erforderlich zu prüfen, ob bzw. inwieweit die vorkommenden Arten betroffen sind. Das Vorhaben wird im Rahmen der Allgemeinen Vorprüfung gem. § 33 Abs. 3 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) i. V. m. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hinsichtlich zu erwartender erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt überprüft. Darauf aufbauend wird mit einem Landschaftspflegerischen Begleitplan ein Konzept entwickelt werden, welches die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft weitgehend reduziert und das Bauvorhaben möglichst harmonisch in das Stadt- und Landschaftsbild einfügt. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf € 1.663 T€ 2. Finanzbedarfszeitraum: Ausgaben Bisher verausgabt (Stand Nov. 2021) 0,492 Mio. € (siehe Beschluss, Pkt. II.b) 2021 Planungskosten 0,099 Mio. € 2022 Planungskosten 0,500 Mio. € 2023 Planungskosten 0,372 Mio. € 2024 Planungskosten 0,200 Mio. € Anlage 1_Bauwerksplan (ca. 354 KB) Anlage 2_Lageplan (ca. 677 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2022, OF 330/10 Antrag vom 16.05.2022, OF 331/10 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 Antrag vom 16.05.2022, OF 330/10 Antrag vom 16.05.2022, OF 331/10 Anregung vom 31.05.2022, OA 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO II, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 45 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 200 2022 1. Der Vorlage M 45 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 330/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 331/10 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1697, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 66 2

Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 330/10 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: M 45/22 In der Anregung OA 247 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der M 28 von 2007 ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche, objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des 4-gleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstr. und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) vorgesehen sind. Diese führen zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (laut M 45 von 2022 i.H.v rd. 8,5 Mio. EUR) Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, 2- bis 3-mal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesenarten die Problemlage der "engen Gassen" lösen könnte". Ggfs. müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ Im Wiesengarten geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischer Weise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen bei der Aufgabenerfüllung von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind? (Nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich) g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Bus-Größe können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ Im Wiesengarten passieren? (Falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 200 2022 1. Der Vorlage M 45 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 330/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 331/10 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP und AfD (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4