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Reflexion

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Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Praunheimer Werkstätten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 entstanden aus Vorlage: OF 279/7 vom 23.04.2018 Betreff: Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OA 476/14 OBR 7; OM 4792/15 OBR 7; OM 643/16 OBR 7; ST 12/17; EA 16/17 OBR 7; ST 1732/17 In der Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 12, berichtet der Magistrat u. a., dass für die im Rahmenplan Praunheim vorgesehene Umgestaltung der Graebestraße eine gestalterische Konkretisierung in Arbeit ist. In der Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1732, befürwortet der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats, 50.000 Euro in den Haushalt 2018 einzustellen. Der Magistrat kündigt in dieser Stellungnahme an, dass das Stadtplanungsamt diese Mittel für eine "vertiefte Konzeptbearbeitung im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen, ggf. auch für ein Gutachterverfahren" verwenden möchte. Mittlerweile sind die Bauarbeiten für das Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses abgeschlossen und die Graebestraße befindet sich durch den Baustellenverkehr in einem sehr schlechten Zustand. Zudem sind mittlerweile in die ehemalige Räume der Praunheimer Werkstätten, die derzeit im Wesentlichen als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden, der Jugendclub Praunheim und vier Künstlerinnen bzw. Künstler eingezogen. Diese zusätzliche Nutzung entspricht dem ausdrücklichen Wunsch des Ortsbeirats, die er in der Anregung vom 01.12.2015, OM 4792, dargelegt hat. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre nun der ideale Zeitpunkt, Teile der im Rahmenplan Praunheim und in der Anregung vom 25.02.2014, OA 476, formulierten Ziele umzusetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die gestalterische Konkretisierung für die Umgestaltung der Graebestraße und die Gestaltung des Platzes vor dem neuen Gemeindezentrum zeitnah vorzustellen (Handlungsbaustein 1, OA 476) und dabei bereits Überlegungen für die Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs der ehemaligen Praunheimer Werkstätten (Handlungsbaustein 5, OA 476) einzubeziehen. Zudem wird der Magistrat um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Nachnutzung der ehemaligen Werkstätten als ein Zentrum für Kunst und Kultur gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.02.2014, OA 476 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 12 Etatanregung vom 07.03.2017, EA 16 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1732 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1558 Antrag vom 29.12.2018, OF 328/7 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 Aktenzeichen: 61 0

Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehe-maligen Praunheimer Werkstätten

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1558 Betreff: Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehe-maligen Praunheimer Werkstätten Grundsätzlich teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, dass mit dem Ende der Baumaßnahmen auf dem Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses und dem auch daraus resultierenden Zustand der Graebestraße ein guter Zeitpunkt wäre, die Aufwertung der Graebestraße in die Umsetzung zu bringen. Nach Klärung der Rahmenbedingungen soll eine vertiefende Konzeptbearbeitung in Auftrag gegeben werden. Sobald diese vorliegt, wird diese dem Ortsbeirat unaufgefordert vorgestellt. Zur Nachnutzung der ehemaligen Praunheimer Werkstätten als ein Zentrum für Kunst und Kultur ergibt sich kein neuer Sachstand. Die ersten dahingehenden Schritte wurden mit dem Einzug des Jugendclubs Praunheim sowie einigen Künstlerinnen und Künstlern vollbracht. Da ein Großteil der Räumlichkeiten weiterhin als Unterkunft für geflüchtete Menschen gebraucht wird und diese Notwendigkeit bis mindestens in das III. Quartal 2020 gegeben sein wird, gibt es noch keine konkreteren Pläne für die dann anstehende Nachnutzung als Kunst- und Kulturzentrum. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Antrag vom 29.12.2018, OF 328/7

Parksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2018, OF 328/7 Betreff: Parksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen Vorgang: OM 3141/18 OBR 7; ST 1558/18 In der ST 1558 vom 10.08.2018 berichtet der Magistrat, dass er die Auffassung des Ortsbeirats teilt, dass mit dem Ende der Baumaßnahmen auf dem Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses guter Zeitpunkt wäre, die Aufwertung der Graebestraße in die Umsetzung zu bringen. Der Magistrat erläutert, dass nach Klärung der Rahmenbedingungen eine vertiefende Konzeptbearbeitung in Auftrag gegeben werde, die dem Ortsbeirat unaufgefordert vorgestellt werden soll. Leider hat sich mittlerweile eine Änderung der Situation ergeben, die aus Sicht des Ortsbeirats eine kurzfristige Beordnung der Situation erforderlich macht. In der Verlängerung der og. Bebauung - gegenüber der Unterkunft für geflüchtete Menschen - wurden die Begrenzungen zur Grünfläche entlang des Altarms entfernt. Es ist unklar ob dies illegal oder geplant geschehen ist. Nunmehr parken Fahrzeuge regelmäßig bis in die Grünfläche hinein. Zudem wurde bereits zwei Mal Abgrenzungen zum Niddauferweg entfernt, um Fahrzeugen die direkte Einfahrt in die Graebestraße von der Praunheimer Landstraße zu ermöglichen. Dies ist schon jetzt keine schöne Gesamtsituation und würde in Zukunft auch die im Rahmenplan verabredete Aufwertung des Bereichs erschweren. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Begrenzung zur Grünfläche wiederherzustellen und provisorisch legale Parkplätze in Absprache mit dem Ortsbeirat zu kennzeichnen. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Abgrenzung zum Niddauferweg so zu gestalten, dass eine illegale Entfernung zumindest erschwert wird und lediglich Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Zweiräder direkt in die Graebestraße einfahren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4139 2019 Die Vorlage OF 328/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4