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Reflexion

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Verstärkte Anstrengungen der Stadt Frankfurt am Main zur Abfallvermeidung und zur Stärkung des Recyclings als kommunaler Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 30 Betreff: Verstärkte Anstrengungen der Stadt Frankfurt am Main zur Abfallvermeidung und zur Stärkung des Recyclings als kommunaler Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2019, § 5019 (M 199) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat mit Beschluss Nr. 13 vom 11.01.2021 beschlossen hat, dass die Stadt Frankfurt am Main ihre Anstrengungen verstärken wird, die Menge der nach § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) überlassungspflichtigen Restabfällen im Stadtgebiet zu reduzieren. Hierzu soll sie a) in enger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Dienstleister Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation der Abfallwirtschaft sowie weitere geeignete Maßnahmen die Vermeidung von Abfällen sowie die bessere Trennung verwertbarer Abfälle fördern, b) private Initiativen, die sich im Stadtgebiet für die Vermeidung von Abfällen und das Recycling einsetzen, vernetzen und, wenn möglich, in die städtischen Vorhaben einbinden, c) sich über die Vereinigung "Zero Waste Cities Europe" (https://zerowastecities.eu) mit anderen Städten vernetzen, die sich ebenfalls für eine Reduzierung der Restabfallmenge engagieren. 2. Der als Anlage beigefügte Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City" wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Um auch nach außen zu dokumentieren, dass die Stadt Frankfurt am Main alle in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Maßnahmen ergreifen wird, um Ressourcen zu schonen und eine echte Kreislaufwirtschaft zu fördern, wird der Magistrat beauftragt, a. die notwendigen Schritte zum Beitritt zu Zero Waste Cities Europe (https://zerowastecities.eu/ ) in die Wege zu leiten und b. die "Circular Cities Declaration" (https://circularcitiesdeclaration.eu/) zu unterzeichnen. Begründung: Vorbemerkung Mit Beschluss der StVV § 5019 v. 12.12.2019 (M 199) wurden umfangreiche Maßnahmen beschlossen, mit denen die Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen wird. Dies geschah vor dem Hintergrund des "Masterplan 100% Klimaschutz - Frankfurt am Main - Generalkonzept" vom 24.07.2015 (Beschluss der StVV § 6320 vom 24.09.2015; M 124). Die Schwerpunkte wurden in den Vereinbarungen zur Klimaallianz zunächst auf die direkte Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie auf die Anpassungen der Stadt an den Klimawandel gelegt. Da ein großer Teil der weltweiten Treibhausgasemissionen sowie der Biodiversitätsverluste auf die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen zurückzuführen ist, rückt auch die Schonung der natürlichen Ressourcen des Planeten zunehmend in den Fokus der Diskussion um den Klimaschutz. Eine Ausweitung der Kreislaufwirtschaft wird daher als wesentlicher Faktor für die Einhaltung der aufgestellten Klimaschutzziele betrachtet. Gleichzeitig bildet sie die Grundlage für eine ressourceneffiziente und gleichzeitig wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Stärkung der Kreislaufwirtschaft findet sich daher in politischen Programmen auf mehreren staatlichen Ebenen: - in den Nachhaltigkeitszielen der UN, - im europäischen "Green Deal" der EU-Kommission, sowie dem darauf aufbauenden "Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft"; - in den Ressourceneffizienzprogrammen ProgRess I-III der Bundesregierung; - in der Ressourcenschutzstrategie des Landes Hessen. Zuletzt hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Gutachten "Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa" vom Mai 2020 darauf hingewiesen, dass "Politik und Gesellschaft den großen Potenzialen von Vermeidung und den stofflichen Kreisläufen deutlich mehr Aufmerksamkeit und Gewicht beimessen" müssen. Die Vermeidung von Abfällen verhindert dabei unmittelbar die Vernichtung von Rohstoffen, während eine Verbesserung der Mülltrennung dazu beiträgt, wichtige Rohstoffe wiederzugewinnen und der Wirtschaft erneut zur Verfügung zu stellen. Werden wiederverwertbare Stoffe nicht separiert und recycelt, gehen sie in der Müllverbrennung unwiederbringlich verloren. Sowohl Maßnahmen zur Abfallvermeidung als auch die Verbesserung der Mülltrennung sind Beiträge zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und damit zum Ressourcen- und Klimaschutz. Diese Maßnahmen können und müssen auf kommunaler Ebene erbracht werden. A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main trägt nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) die Verantwortung für die Organisation der Abfallentsorgung. Diese Funktion wird gemäß Aufgabengliederungsplan durch das Umweltamt wahrgenommen. Das KrWG sieht seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2012 vor, dass Abfälle vorrangig zu vermeiden oder möglichst hochwertig zu verwerten sind. Dieser "Abfallhierarchie" genannte Grundsatz zieht sich seitdem durch das gesamte Abfallrecht mit all seinen Einzelnormen. Konkret ist in § 6 KrWG die folgende Rangfolge vorgesehen: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung. Nach § 14 Abs. 1 KrWG gelten folgende Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen: - seit 01.01.2020: 50 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2025: 55 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2030: 60 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2035: 65 Gewichtsprozent. Diese Quoten werden in Frankfurt am Main derzeit noch deutlich verfehlt. Die verwertbaren Abfälle machten in den letzten Jahren maximal 40% aus. Eine Sortieranalyse des eingesammelten Restmülls im Jahr 2011 ergab jedoch, dass dieser in Frankfurt am Main noch rund 70% Wertstoffe enthielt, insbesondere organische Abfälle (46%), Papier (12%) und Kunststoffe (7%). Eine im Juli 2020 vorgelegte bundesweite Sortieranalyse des Umweltbundesamtes kommt zu einem vergleichbaren Ergebnis. Dies hat auch unmittelbar Auswirkungen auf den Abfallgebührenhaushalt, denn Restmüll ist die Abfallfraktion, für die die höchsten Entsorgungskosten anfallen. Für über die Biotonne entsorgte Bioabfälle entsteht nur ein Siebtel der Kosten je Tonne, die Kosten für Leerung der gelben Tonnen gehen gar nicht zu Lasten des Gebührenhaushalts, sondern werden von den Dualen Systemen getragen. Die Trennung der verschiedenen Abfallfraktionen aus privaten Haushalten sowie Kleingewerbe muss daher verbessert und der Anteil an Restmüll am Siedlungsabfall insgesamt reduziert werden. B. Alternativen Keine. C. Lösung Bei optimaler Trennung des Hausmülls würden statt der bisherigen rund 205 kg Restmüll je Einwohner*in und Jahr nur ein Rest von rund 64 kg verbleiben. Dieses Potenzial muss genutzt werden, wenn die gesetzlichen Quoten erreicht werden sollen. Hierzu existieren bereits verschiedene Ansatzpunkte, die seit der Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung) zum 01.01.2021 realisiert werden, wie etwa eine zusätzliche Sammlung von Grün- und Gehölzschnitt oder zusätzliche Möglichkeiten zur Abgabe von Elektrogeräten. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sind bisher sowohl die Dualen Systeme (mit dem Fokus auf Verpackungsmüll) als auch die FES (für Bioabfälle) tätig. Diese Ansätze gilt es zu verstärken und zu erweitern. Durch die neuen Leistungsverträge zwischen FES und Stadt Frankfurt am Main, die im Zuge der Neuvergabe der Gesellschaftsanteile vereinbart wurden (siehe M 76 vom 17.05.2019, § 4212 vom 27.06.2019 sowie MB 1016 vom 20.09.2019), ergeben sich verbesserte Rahmenbedingungen für eine Modernisierung der Abfallwirtschaft. Zusätzlich muss durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit auf das Verhalten der Bürger*innen eingewirkt werden, um die Notwendigkeit der Themen Abfallvermeidung und Mülltrennung stärker bewusst zu machen. Neben den städtischen Anstrengungen existieren im Stadtgebiet auch zahlreiche private Initiativen, die dem Ziel der Abfallvermeidung oder der Wiederverwendung dienen. Hier sind etwa die Repair-Cafés, die Unverpackt-Läden, die Foodsharing-Initiative, Gebrauchtwaren-Kaufhäuser oder auch private Internet-Aktivist*innen zu nennen. Derzeit existieren alle genannten Initiativen nebeneinander und sind aus den unterschiedlichsten Motivationen heraus entstanden. Um die ehrgeizigen Ziele des KrWG zu erreichen, bedarf es zusätzlicher, verstärkter Anstrengungen und einer Abstimmung aller Maßnahmen und Initiativen untereinander. Um dies zu unterstützen soll eine eigenständige Marke bzw. ein Logo etabliert werden, die/das alle beschriebenen Initiativen nutzen können, um deutlich zu machen, dass es sich um eine gemeinschaftliche Anstrengung der ganzen Stadt und vieler Akteure handelt. Darüber hinaus wird die Stadt sich über das Netzwerk "Zero Waste Cities Europe" sowie den Kreis der "Circular Cities" mit anderen europäischen Städten vernetzen, die sich ebenfalls eine Verringerung der (Rest-)Abfallmengen zum Ziel gesetzt haben. Neben der Möglichkeit des interkommunalen Ideenaustauschs soll hiermit auch die Ernsthaftigkeit der angestrebten Ziele untermauert werden. Die genaue Vorgehensweise und bisher umgesetzte oder geprüfte Maßnahmen werden in dem als Anlage beigefügten Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City" näher beschrieben. Dieser enthält neben einer Einführung in die Thematik eine Darstellung der Abfallwirtschaft in Frankfurt am Main. Danach werden die Maßnahmen vorgestellt, die in den kommenden Jahren durchgeführt werden sollen, um eine deutliche Veränderung der Abfallströme zu erreichen. Die Maßnahmen dienen den Zielen - bis 2035 die Menge an Restabfall pro Kopf und Jahr von derzeit 205 auf 120 Kilogramm zu senken und - die Gesamtmenge an Siedlungsabfall pro Kopf und Jahr um jährlich zwei Prozent zu reduzieren. Die Stadt Frankfurt am Main strebt damit eine offizielle Zertifizierung als "Zero Waste City" durch "Zero Waste Europe" an und verpflichtet sich für ein umfassendes Engagement zur Realisierung einer echten Kreislaufwirtschaft. Auch die Unterzeichnung der "Circular Cities Declaration" dokumentiert diese Selbstverpflichtung. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Darstellung der Abfallmengen in dem Maßnahmenplan jeweils nur die Werte bis 2019 verwendet wurden, obwohl die Zahlen für 2020 bereits vorlagen. Diese Werte wurden bewusst nicht einbezogen, da die Mengenentwicklung mehrerer Abfallströme infolge der Corona-Krise von denen der Vorjahre deutlich abweicht. So ist beim Sperrmüll ein Plus von elf Prozent, bei Glas von fast neun Prozent und bei Bioabfällen von acht Prozent zu verzeichnen. Da in dem Maßnahmenplan jedoch vorrangig längerfristige Entwicklungen betrachtet und daraus Schlussfolgerungen für notwendige Maßnahmen abgeleitet werden sollen, sind derartige statistische Ausreißer eher hinderlich. Zur Vollständigkeit sind die Daten für 2020 jedoch im Anhang enthalten. D. Kosten Maßnahmen zur Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sind nach § 46 KrWG Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Öffentlichkeitsarbeit auf Seiten der Stadt wird daher regelmäßig bei der Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt (Position "sonstige Fremdleistungen"). Die durch die FES zu leistende Öffentlichkeitsarbeit ist im Leistungsverzeichnis Abfallsammlung beschrieben. Die Themen Abfallvermeidung und Wiederverwendung sind hier explizit erwähnt. Die hierfür anfallenden Kosten sind im zwischen FES und Stadt vereinbarten Festpreis einkalkuliert. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls über die Abfallgebühr. Gleiches gilt für konkrete Leistungen im Rahmen der Abfallsammlung (z.B. Grünschnitt- oder Elektrogerätesammlung). Da die Verbrennung des Restabfalls nach Tonnen (Mg) abgerechnet wird und den mit Abstand teuersten Entsorgungsweg darstellt, ergeben sich jedoch auch Einsparpotenziale im Abfallgebührenhaushalt, die von der Effektivität der geplanten Maßnahmen abhängen. Die genauen Einsparpotenziale können daher noch nicht beziffert werden. Der Beitritt zu Zero Waste Cities Europe und die Unterzeichnung der "Circular Cities Declaration" verursacht keine direkten Kosten. Anlage 1 (ca. 6,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.04.2022, OF 326/2 Antrag vom 11.04.2022, OF 327/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1952 Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 389 Auskunftsersuchen vom 30.05.2022, V 418 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 07.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage M 30 wird bis zur Vorstellung des Themas zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 13 am 22.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 389 2022 1. Die Vorlage M 30 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung zur Thematik stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 326/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 327/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF zu 3. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1514, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 79 0

Auf zum Null-Abfall-Ortsbezirk - Flächendeckende Getrenntsammlung für mehr Recycling

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 326/2 Betreff: Auf zum Null-Abfall-Ortsbezirk - Flächendeckende Getrenntsammlung für mehr Recycling Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. wie viele Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Ortsbezirk 2 sind heute noch nicht an ein System der (haushalts-)nahen Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen angebunden? 2. welche Gründe gibt es für eine fehlende Anbindung an ein System der (haushalts-)nahen Getrenntsammlung? 3. wie kann eine flächendeckende Anbindung aller Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Ortsbezirk 2 an ein System der (haushalts-)nahen Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen gewährleistet werden? 4. welche Maßnahmen sind geplant, um die Getrenntsammelmengen von Verpackungsabfällen, als Basis für eine höhere Recyclingquote, zu erhöhen? 5. unter welchen Umständen kann die Einführung einer Wertstofftonne im Ortsbezirk 2 realisiert werden? 6. wie sind Vertreter*innen der dualen Systeme, die auch für das Management von Verpackungsabfällen im Ortbezirk 2 verantwortlich sind, in den abfallpolitischen Planungen und Gremien der Stadt eingebunden, vor allem auch im Rahmen der Umsetzung und Beratungen zum Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City". 7 wie werden die Ortsbeiräte in die Ausgestaltung und Umsetzung des Maßnahmenplans "Auf dem Weg zur Zero Waste City" eingebunden? Begründung: Die gesetzlichen Vorgaben für Recycling und Wiederverwendung von Abfällen werden in Frankfurt noch immer verfehlt. Darauf weißt auch der Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022 (M 30) hin. Mit dem Vorhaben "Zero Waste City" zu werden, hat die Koalition nun einen ambitionierteren Weg in Richtung Kreislaufwirtschaft eingeschlagen. Diesen Weg gilt es konsequent zu gehen und mit effektiven Maßnahmen messbare Ergebnisse zu erzielen. Dazu gehört vor allem auch eine flächendeckende Anbindung von Haushalten, Unternehmen und sonstigen Institutionen an ein System der (haushalts-)nahen Getrenntsammlung, vor allem auch von (Kunststoff-) Verpackungen. Denn nur getrennt gesammelte (Kunststoff-) Verpackungen werden einer stofflichen Verwertung zugeführt. Werden diese nicht getrennt, sondern stattdessen über den Restmüll gesammelt, landen recyclingfähige Verpackungen in der Müllverbrennung. Damit gehen wertvolle Ressourcen verloren und zusätzlich entstehen durch die Verbrennung klimaschädliche CO2-Emissionen. Im Ortsbezirk 2 sind längst nicht alle Haushalte, Unternehmen und Institutionen direkt an ein System der (haushalts-)nahen Getrenntsammlung von Verpackungen angebunden. Das bringt die genannten Schäden für Umwelt und Klima mit sich, darüber hinaus zahlen Bürger*innen auch höhere Abfallgebühren. Wo für den Restmüll Gebühren anfallen, entfallen diese für die Verpackungstonnen / Gelben Säcke. Haben Bürger*innen keine Möglichkeit den Abfall getrennt zu sammeln, muss auch der Verpackungsabfall über die Restmülltonne entsorgt werden. Hier fallen dann zusätzliche Gebühren an, die vor allem auch sozial benachteiligte Haushalte zusätzlich belasten. Für die Sammlung und Verwertung von Verpackungen sind in Deutschland diejenigen Unternehmen verantwortlich, die Verpackungen Inverkehrbringen. Im Auftrag der Unternehmen kümmern sich in der Regel die dualen Systeme um diese Aufgaben. Um Verbesserungen im Bereich der Getrenntsammlung und entsprechend eine Erhöhung der Recyclingquote von Verpackungsabfällen zu erzielen, ist eine Einbindung der dualen Systeme in die abfallpolitischen Planungen deshalb unbedingt erforderlich. Einige Kommunen haben bereits Wertstofftonnen für "materialgleiche Nicht-Verpackungen", z.B. Plastikspielzeug, Schrauben, Töpfe und Pfannen, Zahnbürsten, etc. eingeführt. Hierdurch können zusätzliche Reyclingpotenziale erschlossen und wertvolle Ressourcen im Kreislauf gehalten werden. Eine Verständigung auf eine Wertstofftonne sollte auch in Frankfurt gelingen. Der Ortsbezirk 2 bietet sich als Modellbezirk an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 30 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 389 2022 1. Die Vorlage M 30 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung zur Thematik stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 326/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 327/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF zu 3. Einstimmige Annahme

Auf zum Null-Abfall-Ortsbezirk - Flächendeckende Getrenntsammlung für mehr Recycling

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 389 entstanden aus Vorlage: OF 326/2 vom 11.04.2022 Betreff: Auf zum Null-Abfall-Ortsbezirk - Flächendeckende Getrenntsammlung für mehr Recycling Vorgang: M 30/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Ortsbezirk 2 sind heute noch nicht an ein System der (haushalts-) nahen Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen angebunden? 2. Welche Gründe gibt es für eine fehlende Anbindung an ein System der (haushalts-) nahen Getrenntsammlung? 3. Wie kann eine flächendeckende Anbindung aller Haushalte, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 an ein System der (haushalts-) nahen Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen gewährleistet werden? 4. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Getrenntsammelmengen von Verpackungsabfällen, als Basis für eine höhere Recyclingquote, zu erhöhen? 5. Unter welchen Umständen kann die Einführung einer Wertstofftonne im Ortsbezirk 2 realisiert werden? 6. Wie sind Vertreterinnen und Vertreter der dualen Systeme, die auch für das Management von Verpackungsabfällen im Ortbezirk 2 verantwortlich sind, in den abfallpolitischen Planungen und Gremien der Stadt eingebunden, vor allem auch im Rahmen der Umsetzung und Beratungen zum Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City"? 7. Wie werden die Ortsbeiräte in die Ausgestaltung und Umsetzung des Maßnahmenplans "Auf dem Weg zur Zero Waste City" eingebunden? Begründung: Die gesetzlichen Vorgaben für Recycling und Wiederverwendung von Abfällen werden in Frankfurt noch immer verfehlt. Darauf weißt auch der Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 30, hin. Mit dem Vorhaben "Zero Waste City" zu werden, hat die Koalition nun einen ambitionierteren Weg in Richtung Kreislaufwirtschaft eingeschlagen. Diesen Weg gilt es konsequent zu gehen und mit effektiven Maßnahmen messbare Ergebnisse zu erzielen. Dazu gehört vor allem auch eine flächendeckende Anbindung von Haushalten, Unternehmen und sonstigen Institutionen an ein System der (haushalts-) nahen Getrenntsammlung, vor allem auch von (Kunststoff-) Verpackungen. Denn nur getrennt gesammelte (Kunststoff-) Verpackungen werden einer stofflichen Verwertung zugeführt. Werden diese nicht getrennt, sondern stattdessen über den Restmüll gesammelt, landen recyclingfähige Verpackungen in der Müllverbrennung. Damit gehen wertvolle Ressourcen verloren, und zusätzlich entstehen durch die Verbrennung klimaschädliche CO2-Emissionen. Im Ortsbezirk 2 sind längst nicht alle Haushalte, Unternehmen und Institutionen direkt an ein System der (haushalts-) nahen Getrenntsammlung von Verpackungen angebunden. Das bringt die genannten Schäden für Umwelt und Klima mit sich, darüber hinaus zahlen Bürgerinnen und Bürger auch höhere Abfallgebühren. Wo für den Restmüll Gebühren anfallen, entfallen diese für die Verpackungstonnen/gelben Säcke. Haben Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit den Abfall getrennt zu sammeln, muss auch der Verpackungsabfall über die Restmülltonne entsorgt werden. Hier fallen dann zusätzliche Gebühren an, die vor allem auch sozial benachteiligte Haushalte zusätzlich belasten. Für die Sammlung und Verwertung von Verpackungen sind in Deutschland diejenigen Unternehmen verantwortlich, die Verpackungen Inverkehrbringen. Im Auftrag der Unternehmen kümmern sich in der Regel die dualen Systeme um diese Aufgaben. Um Verbesserungen im Bereich der Getrenntsammlung und entsprechend eine Erhöhung der Recyclingquote von Verpackungsabfällen zu erzielen, ist eine Einbindung der dualen Systeme in die abfallpolitischen Planungen deshalb unbedingt erforderlich. Einige Kommunen haben bereits Wertstofftonnen für "materialgleiche Nicht-Verpackungen", z. B. Plastikspielzeug, Schrauben, Töpfe und Pfannen, Zahnbürsten etc. eingeführt. Hierdurch können zusätzliche Reyclingpotenziale erschlossen und wertvolle Ressourcen im Kreislauf gehalten werden. Eine Verständigung auf eine Wertstofftonne sollte auch in Frankfurt gelingen. Der Ortsbezirk 2 bietet sich als Modellbezirk an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 30 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1620 Aktenzeichen: 79 4

Beratung im Ortsbeirat: 4