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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2014
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95 Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2014 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M 119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8394 (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 gem. VO (EG) Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main die ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) anweisen zu lassen, die in der Anlage beschriebenen Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2014 zu erbringen. III. Im Kalenderjahr 2014 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 27,843 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2014 voraussichtlich 278,583 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter Parameter erhält die VGF für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages einen Ausgleich in Höhe von voraussichtlich 91,612 Mio. Euro. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2014, der am 15. Dezember 2013 erfolgt, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 getrennt auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2014. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Kalenderjahr 2014. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M 252), festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleich prognostiziert. Auf der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den Fahrplanjahren 2014 (gültig ab 15. Dezember 2013) und 2015 (gültig ab 14. Dezember 2014). Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleich ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt. Der im Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleich bezieht sich auf das Kalenderjahr 2014 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2014 (15.12.2013 - 13.12.2014) identisch. Im Restzeitraum gilt das Fahrplanjahr 2015 (14.12.2014 - 31.12.2014). Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2014 am 15.12.2013 bzw. zu Beginn des Fahrplanjahres 2015 am 14.12.2014 umgesetzt. Zu Ziffer III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleich wurde auf der Grundlage des Kenntnisstandes Mitte Februar des Jahres 2013 ermittelt und hat Prognosecharakter (Fahrplan-Wagen-Kilometer basieren auf dem Stand: 1. Quartal 2012). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Werte (Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnende Einnahmen bzw. der maximale Ausgleichsbetrag) welche die Basis der Kalkulation darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2014 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung der SWFH am 26.02.2013 die Finanzierbarkeit des in Ziffer III genannten Ausgleichs im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages in Höhe von voraussichtlich 91,612 Mio. Euro unter der Annahme beschlossen hat, dass unter anderem die in der Prognose des Ausgleichs für 2014 enthaltenen öffentlichen Mittel (Landesmittel und städtische Zuschüsse, wie unter lit. D. aufgeführt) an die VGF weitergeleitet werden. Durch die in der Anlage beschriebenen Optimierungsmaßnahmen im lokalen Schienenverkehrsangebot konnte der Anstieg des Ausgleichsbetrages gegenüber dem Vorjahr jedoch begrenzt werden. Zu Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn- u. Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ bzw. von traffiQ beauftragten Dritten durchgeführt. Den hiermit verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien eingeteilt - objektive Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A umfasst die Kriteriengruppen - Fahrgastinformation am Fahrzeug außen (Kriterien A 1-3), - Fahrgastinformation im Fahrzeug (Kriterien A 4-9), - Fahrgastinformationen an Haltestellen und Stationen (Kriterien A 10/11) und - Vertrieb (Kriterium A 12). Für die objektiven Kriterien wurde in den Jahren 2011und 2012 ein Erhebungskonzept entwickelt, welches die Grundlage für die in 2012 erfolgte Referenzerhebung sowie für die in 2013 zu bestimmenden Toleranzwerte bildet. - subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF wie folgt beschrieben: - Pünktlichkeit (Kriterium B 1) - Persönliche Sicherheit im Fahrzeug (Kriterium B 2) - Temperatur im Fahrzeug (Kriterium B 3) - Sauberkeit des Fahrzeugs (Kriterium B 4) - Fahrstil (Kriterium B 5) - Information bei Betriebsstörungen (Kriterium B 6) - Sauberkeit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 7) - Sicherheit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 8) - Qualität der Beratungs- und Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) - Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B 10) Für die subjektiven Kriterien B 1 bis B 6 konnten die Soll-Werte (Zielvorgaben) bereits Ende 2010 festgelegt werden. Auf Grundlage der in 2011 durchgeführten Referenzerhebungen konnte somit die tatsächliche Qualität (Kundenzufriedenheit) ermittelt werden. Für die subjektiven Kriterien B 7 und B 8 ist in 2011 erstmals eine Referenzerhebung erfolgt, sodass für das Jahr 2012 bereits die ermittelte Zufriedenheit der Fahrgäste vorliegt. Für die subjektiven Kriterien B 9 und B 10 ist in 2012 erstmals eine Referenzerhebung durchgeführt worden, sodass ab dem Jahr 2013 die ermittelte Zufriedenheit der Fahrgäste vorliegt. Ab dem Jahr 2013 stehen somit für sämtliche objektiven und subjektiven Qualitätskriterien die Ist-Werte sowie die Soll-Werte und Toleranzbereiche fest. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Für das Kalenderjahr 2014 ist voraussichtlich nicht mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Haushaltes der Stadt Frankfurt am Main zu rechnen. Anlage 1 (ca. 15 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.06.2013, OA 402 Antrag vom 25.06.2013, OF 319/1 Antrag vom 20.06.2013, OF 345/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 252 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 119 Auskunftsersuchen vom 20.06.2013, V 775 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 05.06.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)) 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2013 1. Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 4 SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 22. Sitzung des OBR 12 am 21.06.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 21.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Meier und FDP gegen Herr Drephal und NPD (= Ablehnung) 23. Sitzung des OBR 10 am 25.06.2013, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 402 2013 1. Der Vorlage M 95 wird unter Hinweis auf OA 402 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 319/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.06.2013, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) sowie SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Die Vorlage M 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 95 = Ablehnung, OA 402 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE. und REP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, OA 402 = Annahme) 23. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2013, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage M 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 29.08.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 26.09.2013, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage M 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3390, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 69 0
Langfristiger Erhalt der Straßenbahn in der Kleyerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2013, OF 319/1 Betreff: Langfristiger Erhalt der Straßenbahn in der Kleyerstraße Der Vorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der betroffene Teil des Schienennetzes in der Rebstöcker- und Kleyerstraße in betriebsfähigem Zustand erhalten bleibt. Mit Beginn der geplanten umfangreichen Wohnungsbaumaßnahmen in diesem Bereich wird abschließend über Erhalt und Nutzung der Strecke entschieden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 402 2013 1. Der Vorlage M 95 wird unter Hinweis auf OA 402 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 319/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Langfristiger Erhalt der Straßenbahn in der Kleyerstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2013, OA 402 entstanden aus Vorlage: OF 319/1 vom 25.06.2013 Betreff: Langfristiger Erhalt der Straßenbahn in der Kleyerstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 95, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der betroffene Teil des Schienennetzes in der Rebstöcker Straße und Kleyerstraße in betriebsfähigem Zustand erhalten bleibt. Mit Beginn der geplanten umfangreichen Wohnungsbaumaßnahmen in diesem Bereich wird abschließend über Erhalt und Nutzung der Strecke entschieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1424 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 95 = Ablehnung, OA 402 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE. und REP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, OA 402 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3390, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 69 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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