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Reflexion

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Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo 30-Zone Frankfurts

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 317/1 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo 30-Zone Frankfurts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierung für die Tempo-30-Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schüler*innen aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugnutzer*innen komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für 6- 10-jährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1588 2022 Die Vorlage OF 317/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1588 entstanden aus Vorlage: OF 317/1 vom 22.01.2022 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Der Magistrat wird gebeten, die Markierung für die Tempo-30- Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugnutzerinnen und -nutzer komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1358 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4