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Neustart für den Kulturcampus!
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.11.2021, V 226 entstanden aus Vorlage: OF 202/2 vom 18.10.2021 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste/FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des Bebauungsplans (B-Plans) zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Magistrat wird daher gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits, und, wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden/Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat, vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen, und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung/Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung grauer Energie), mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaalgebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat, das studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 569 - Bockenheimer Warte/Senckenberganlage bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-) Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z. B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildendenplätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 429 Antrag vom 02.03.2022, OF 311/2 Antrag vom 04.03.2022, OF 308/2 Etatanregung vom 21.03.2022, EA 119 Etatanregung vom 21.03.2022, EA 123 Antrag vom 01.05.2022, OF 363/2 Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 391 Aktenzeichen: 41
Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit, Sport Produktgruppe: Aufwendungen für Zuweisungen an Dritte Zwischennutzung Areal Kulturcampus
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 311/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit, Sport Produktgruppe: Aufwendungen für Zuweisungen an Dritte Zwischennutzung Areal Kulturcampus Vorgang: V 226/21 OBR 2; ST 429/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, im Haushalt 2022 werden für die Zwischennutzung von Außenflächen und Gebäudeteilen auf dem Areal des KulturCampus in Bockenheim, im Sommer 2022, 50.000 € zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Flächen und Gebäudeteile wird aktuell mit der Universität verhandelt. Begründung: Der Magistrat begrüßt in seiner Stellungnahme ST 429 vom 18.2.2022 grundsätzlich die Zwischennutzung freigezogener Flächen und Bauten auf dem KulturCampus-Areal und sagt zu, diese in die anstehenden Verhandlungen mit dem Land Hessen einzubringen. Das Offene Haus der Kulturen (OHdK) und die AdA-Kantine als bereits auf der Fläche ansässige Institutionen beraten derzeit mit verschiedenen Kultur-Initiativen die Zwischennutzung sowohl der Außenflächen als auch ausgewählter Gebäudeteile. Zur Zwischennutzung des Außenraums könnten z.B. Urban Gardening sowie ein "Planungs-Container" mit Café gehören, in dem die aktuellen und künftigen Campus-Entwicklungen dargestellt und vermittelt werden können. Des Weiteren werden verschiedene Kultur-Events (Festival) vorbereitet. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2021, V 226 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 123 2022 Die Vorlage OF 311/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Zwischennutzung Areal Kulturcampus
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 21.03.2022, EA 123 entstanden aus Vorlage: OF 311/2 vom 02.03.2022 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Zwischennutzung Areal Kulturcampus Vorgang: V 226/21 OBR 2; ST 429/22 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 werden für die Zwischennutzung von Außenflächen und Gebäudeteilen auf dem Areal des Kulturcampus in Bockenheim, im Sommer 2022, 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Flächen und Gebäudeteile wird aktuell mit der Universität verhandelt. Begründung: Der Magistrat begrüßt in seiner Stellungnahme vom 18.02.2022, ST 429, grundsätzlich die Zwischennutzung freigezogener Flächen und Bauten auf dem Areal des Kulturcampus und sagt zu, diese in die anstehenden Verhandlungen mit dem Land Hessen einzubringen. Das Offene Haus der Kulturen (OHdK) und die AdA-Kantine als bereits auf der Fläche ansässige Institutionen beraten derzeit mit verschiedenen Kulturinitiativen die Zwischennutzung sowohl der Außenflächen als auch ausgewählter Gebäudeteile. Zur Zwischennutzung des Außenraums könnten z. B. Urban Gardening sowie ein "Planungscontainer" mit Café gehören, in dem die aktuellen und künftigen Campusentwicklungen dargestellt und vermittelt werden können. Des Weiteren werden verschiedene Kulturevents (Festival) vorbereitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2021, V 226 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 429 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 02.06.2022, TO I, TOP 61 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 123 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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