Reflexion
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Neustart für den Kulturcampus!
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.11.2021, V 226 entstanden aus Vorlage: OF 202/2 vom 18.10.2021 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste/FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des Bebauungsplans (B-Plans) zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Magistrat wird daher gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits, und, wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden/Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat, vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen, und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung/Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung grauer Energie), mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaalgebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat, das studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 569 - Bockenheimer Warte/Senckenberganlage bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-) Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z. B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildendenplätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 429 Antrag vom 02.03.2022, OF 311/2 Antrag vom 04.03.2022, OF 308/2 Etatanregung vom 21.03.2022, EA 119 Etatanregung vom 21.03.2022, EA 123 Antrag vom 01.05.2022, OF 363/2 Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 391 Aktenzeichen: 41
Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Gebäude der Neuen Mensa zur Nutzung durch die AdA-Kantine
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2022, OF 308/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Gebäude der Neuen Mensa zur Nutzung durch die AdA-Kantine Vorgang: V 226/21 OBR 2; ST 429/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.1. ob nach Auszug der Universitätsnutzung der Gebäudeteil Sozialzentrum / Neue Mensa auf dem ehemaligen Campus-Gelände (Kulturcampus) für Zwischennutzungen / Neunutzungen zur Verfügung gestellt werden kann; 1.2. ob die Bockenheimer Einrichtung AdA-Kantine nach Freigabe der Gebäude zumindest in Zwischennutzung im Gebäudeteil Sozialzentrum / Neue Mensa untergebracht werden kann. 2. für Umzug, Gebäuderenovierung und Kantineneinrichtung der AdA-Kantine wird eine Summe von 50.000 € zur Verfügung gestellt. Begründung: Die AdA-Kantine, derzeit noch in der ehemaligen Akademie für Arbeit (AdA) untergebracht, hat sich als selbstverwaltetes, von vielen Ehrenamtlichen betriebenes Projekt im sozialen Leben von Bockenheim etabliert. Der Fokus der AdA-Kantine liegt darauf, Menschen in prekären Verhältnissen mit frischem Essen zu versorgen und ihnen weitere Hilfestellungen anzubieten. Mit diesem Angebot und weiteren Angeboten (u.a. Impf-Angebote) sowie Veranstaltungen z.B. im Bereich Food-Sharing trägt die AdA-Kantine erheblich zur Weiterentwicklung stabiler Nachbarschaften und zu Information und Aufklärung über den Umgang mit Lebensmitteln bei. Neben dem Offenen Haus der Kulturen (OHdK) ist sie aus Sicht des Ortsbeirats ein zentraler sozialer Baustein der künftigen Entwicklung des Kulturcampus Bockenheim. Der Magistrat begrüßt in seiner Stellungnahme ST 429 vom 18. 2.22 grundsätzlich die Zwischennutzung der auf dem Campus-Areal vorhandenen freigezogenen Flächen und Bauten. Die AdA-Kantine benötigt dann neue Räume, wenn der Umbau des Gebäudes der ehemaligen Akademie der Arbeit durch das Wohnprojekt "Adaptiv" in Angriff genommen wird. Das wird mit Einreichen des Bauantrags Ende 2022 / Anfang 2023 der Fall sein. Mit dem Land soll dahingehend verhandelt werden, die Räume des Sozialzentrums / Neue Mensa der AdA-Kantine zur Verfügung zu stellen und ihre Arbeit in Bockenheim zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.03.2022, OF 324/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2021, V 226 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 119 2022 Etatanregung EA 120 2022 1. Die Vorlage OF 308/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Gebäude der Neuen Mensa oder des Juridicums zur Nutzung durch die AdA-Kantine" lautet. 2. Die Vorlage OF 324/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: Unterstützung für die AdA-Kantine
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 324/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: Unterstützung für die AdA-Kantine Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die ada_kantine in Bockenheim mit einer institutionellen Förderung von 250 000 € / Jahr zu unterstützen. Eine entsprechende Kalkulation des Projekts liegt vor. Begründung: Auf Dauer braucht jedes erfolgreiche ehrenamtliche und gemeinnützige Engagement auch die professionelle Unterstützung durch Personal sowie die Stabilisierung durch eine institutionelle Förderung. Nur so kann der ehrenamtliche Elan aufrecht erhalten werden. Der Magistrat wird gebeten, durch eine institutionelle Förderung die Arbeit der ada_kantine auf dem Bockenheimer Kulturcampus zu sichern und die Stabilisierung des Projekts zu gewährleisten. Dabei ist zu prüfen, inwieweit drei Personalstellen sowie Betriebskosten in kalkulierter Höhe finanziert werden können, sowie die Übernahme von Miete, Nebenkosten und Instandhaltung ermöglicht werden können. Die ada_kantine kalkuliert mit einem Kostenrahmen pro Jahr von ca. 250 000 €. - 188. 612 Euro für Personal (Betriebsorganisation und Buchhaltung), - 43. 800 Euro Betriebskosten, - 24. 600 Euro Mietkosten (Anlagen). Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die ada_kantine institutionell angemessen zu unterstützen. Sie wird bisher von ca. 200 Freiwilligen im Ortsbezirk getragen, hat sich als selbstverwaltetes Projekt in den letzten Jahren in Bockenheim etabliert und erlebt einen hohen Zuspruch. Von besonderer Bedeutung ist die ada_kantine vor dem Hintergrund des Klimawandels und der immer noch viel zu verbreiteten Vernichtung von Lebensmitteln für Initiativen des Food Saving und Food Sharing. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.03.2022, OF 308/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 119 2022 Etatanregung EA 120 2022 1. Die Vorlage OF 308/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Gebäude der Neuen Mensa oder des Juridicums zur Nutzung durch die AdA-Kantine" lautet. 2. Die Vorlage OF 324/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gebäude der Neuen Mensa oder des Juridicums zur Nutzung durch die AdA-Kantine
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 21.03.2022, EA 119 entstanden aus Vorlage: OF 308/2 vom 04.03.2022 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gebäude der Neuen Mensa oder des Juridicums zur Nutzung durch die AdA-Kantine Vorgang: V 226/21 OBR 2; ST 429/22 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.1 ob nach Auszug der Universitätsnutzung der Gebäudeteil Sozialzentrum/Neue Mensa auf dem ehemaligen Campusgelände (Kulturcampus) für Zwischennutzungen/Neunutzungen zur Verfügung gestellt werden kann; 1.2 ob die Bockenheimer Einrichtung AdA-Kantine nach Freigabe der Gebäude zumindest in Zwischennutzung im Gebäudeteil Sozialzentrum/Neue Mensa untergebracht werden kann. 2. Für Umzug, Gebäuderenovierung und Kantineneinrichtung der AdA-Kantine wird eine Summe von 50.000 Euro im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt. Begründung: Die AdA-Kantine, derzeit noch in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) untergebracht, hat sich als selbstverwaltetes, von vielen Ehrenamtlichen betriebenes Projekt im sozialen Leben von Bockenheim etabliert. Der Fokus der AdA-Kantine liegt darauf, Menschen in prekären Verhältnissen mit frischem Essen zu versorgen und ihnen weitere Hilfestellungen anzubieten. Mit diesem Angebot und weiteren Angeboten (u. a. Impfangebote) sowie Veranstaltungen, z. B. im Bereich Foodsharing, trägt die AdA-Kantine erheblich zur Weiterentwicklung stabiler Nachbarschaften und zu Information und Aufklärung über den Umgang mit Lebensmitteln bei. Neben dem Offenen Haus der Kulturen (OHdK) ist sie aus Sicht des Ortsbeirats ein zentraler sozialer Baustein der künftigen Entwicklung des Kulturcampus Bockenheim. Der Magistrat begrüßt in seiner Stellungnahme vom 18.02.2022, ST 429, grundsätzlich die Zwischennutzung der auf dem Campusgelände vorhandenen freigezogenen Flächen und Bauten. Die AdA-Kantine benötigt dann neue Räume, wenn der Umbau des Gebäudes der ehemaligen Akademie der Arbeit durch das Wohnprojekt "AdAptiv" in Angriff genommen wird. Das wird mit Einreichen des Bauantrags Ende 2022/Anfang 2023 der Fall sein. Mit dem Land soll dahin gehend verhandelt werden, die Räume des Sozialzentrums/Neue Mensa der AdA-Kantine zur Verfügung zu stellen und ihre Arbeit in Bockenheim zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2021, V 226 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 429 Bericht des Magistrats vom 03.04.2023, B 151 Bericht des Magistrats vom 04.09.2023, B 335 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 65 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 119 wird im Rahmen der Vorlage E 63 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung für die AdA-Kantine
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 21.03.2022, EA 120 entstanden aus Vorlage: OF 324/2 vom 21.03.2022 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung für die AdA-Kantine Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die AdA-Kantine in Bockenheim wird mit einer institutionellen Förderung von 250.000 Euro pro Jahr unterstützt. Eine entsprechende Kalkulation des Projekts liegt vor. Begründung: Auf Dauer braucht jedes erfolgreiche ehrenamtliche und gemeinnützige Engagement auch die professionelle Unterstützung durch Personal sowie die Stabilisierung durch eine institutionelle Förderung. Nur so kann der ehrenamtliche Elan aufrechterhalten werden. Der Magistrat wird gebeten, durch eine institutionelle Förderung die Arbeit der AdA-Kantine auf dem Bockenheimer Kulturcampus zu sichern und die Stabilisierung des Projekts zu gewährleisten. Dabei ist zu prüfen, inwieweit drei Personalstellen sowie Betriebskosten in kalkulierter Höhe finanziert werden können sowie die Übernahme von Miete, Nebenkosten und Instandhaltung ermöglicht werden können. Die AdA-Kantine kalkuliert mit einem Kostenrahmen pro Jahr von circa 250.000 Euro: - 188.612 Euro für Personal (Betriebsorganisation und Buchhaltung), - 43.800 Euro Betriebskosten, - 24.600 Euro Mietkosten (siehe Anlage). Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die AdA-Kantine institutionell angemessen zu unterstützen. Sie wird bisher von circa 200 Freiwilligen im Ortsbezirk getragen, hat sich als selbstverwaltetes Projekt in den letzten Jahren in Bockenheim etabliert und erlebt einen hohen Zuspruch. Von besonderer Bedeutung ist die AdA-Kantine vor dem Hintergrund des Klimawandels und der immer noch viel zu verbreiteten Vernichtung von Lebensmitteln für Initiativen des Foodsavings und Foodsharings. Anlage 1 (ca. 254 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2023, B 151 Bericht des Magistrats vom 04.09.2023, B 335 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 66 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 120 wird im Rahmen der Vorlage E 63 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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