Reflexion
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Hauskauf durch die WPS
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 305/3 Betreff: Hauskauf durch die WPS Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Ist dem Magistrat der Verkauf des Hauses Musikantenweg 5 durch die ehemalige Erbengemeinschaft an die WPS bekannt? - Sind die Mieter bzw. die Mietergemeinschaft des betroffenen Hauses schon auf den Magistrat bzw. die Stabsstelle Mieterschutz zugekommen, um sich beraten zu lassen? Wie war das Resultat? - Gibt es bereits eine Bauvoranfrage, einen Bauantrag oder Anträge für das Stellen von Gerüsten, Containern etc. seitens der WPS bei Bauaufsicht oder dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE)? - Kommt aufgrund des derzeitigen Standes im Interesse der Mieter ein Vorkaufsrecht infrage? - Lässt sich angesichts der Rechtslage die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in diesem Milieuschutzgebiet verhindern? - Gab es mit der Erbengemeinschaft vor dem Verkauf an die WPS Kontakte oder die Möglichkeit, über einen Verkauf an die GIMA Frankfurt zu reden? - Wie kann der Magistrat verhindern, dass es beim Haus Musikantenweg 5 einmal mehr zu einem weiteren mieterfeindlichen Vorgehen des Investors WPS mit Mietervertreibung, Schikanierungen, Luxussanierung und exorbitanten Mieterhöhungen kommt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 60 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über Ziffer 7. der Vorlage OF 305/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 427 2022 Die Vorlage OF 305/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 6.: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Hauskauf durch die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS)
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.06.2022, V 427 entstanden aus Vorlage: OF 305/3 vom 01.06.2022 Betreff: Hauskauf durch die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) Der Magistrat wird gebeten, über Folgendes zu berichten: 1. Ist dem Magistrat der Verkauf des Hauses Musikantenweg 5 durch die ehemalige Erbengemeinschaft an die WPS bekannt? 2. Sind die Mieter bzw. die Mietergemeinschaft des betroffenen Hauses schon auf den Magistrat bzw. die Stabsstelle Mieterschutz zugekommen, um sich beraten zu lassen? Wie war das Resultat? 3. Gibt es bereits eine Bauvoranfrage, einen Bauantrag oder Anträge für das Stellen von Gerüsten, Containern etc. seitens der WPS bei Bauaufsicht oder dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE)? 4. Kommt aufgrund des derzeitigen Standes im Interesse der Mieter ein Vorkaufsrecht infrage? 5. Lässt sich angesichts der Rechtslage die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in diesem Milieuschutzgebiet verhindern? 6. Gab es mit der Erbengemeinschaft vor dem Verkauf an die WPS Kontakte oder die Möglichkeit, über einen Verkauf an die GIMA Frankfurt zu reden? 7. Wie kann der Magistrat verhindern, dass es beim Haus Musikantenweg 5 einmal mehr zu einem weiteren mieterfeindlichen Vorgehen des Investors WPS mit Mietervertreibung, Schikanierungen, Luxussanierung und exorbitanten Mieterhöhungen kommt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 990 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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