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Tempo-30-Zone auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2018, OF 305/12 Betreff: Tempo-30-Zone auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee in eine Tempo 30 Zone umzuwandeln. Begründung: Durch die Nähe zum Gymnasium sind viele junge Fahrradfahrer*innen auf diesen Abschnitt der Straße unterwegs. Ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich, da der Umweg zu den Zebrastreifen sehr weit ist. Auf Grund der Geschäfte und Bäckereien auf beiden Straßenseiten sind ständig Autos in Doppelreihen geparkt, die eine unübersichtliche Situation verursachen. Andere Autofahrer*innen fahren dabei aber noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3196 2018 Die Vorlage OF 305/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3196 entstanden aus Vorlage: OF 305/12 vom 30.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee Tempo 30 anzuordnen . Begründung: Durch die Nähe zum Gymnasium sind viele junge Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf diesen Abschnitt der Straße unterwegs. Ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich, da der Umweg zu den Zebrastreifen sehr weit ist. Aufgrund der Geschäfte und Bäckereien auf beiden Straßenseiten sind ständig Autos in Doppelreihen geparkt, die eine unübersichtliche Situation verursachen. Andere Autofahrerinnen und Autofahrer fahren dabei aber noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1490 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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