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Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 Betreff: Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut? Vorgang: A 188/23 CDU Zu 1. Die Stadt Frankfurt fördert Angebote der Jugendhilfe und sozialpädagogischen Förderung in Schulen im Rahmen der Programme "Jugendhilfe in der Schule", "Jugendhilfe in der Grundschule", "bedarfsgerechte, zusätzliche, sozialpädagogische Angebote (2. Säule)", "Sternpiloten" sowie "Sozialpädagogische Förderung an Beruflichen Schulen". Das Land Hessen setzt in Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen der "Unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS)" ein. Die Angebote verteilen sich an den unterschiedlichen Schulformen wie folgt: Schulformen Gesamtzahl UBUS-Angebote Jugendhilfe-Angebote Grundschulen 74 73 54 Grund- und Hauptschulen 2 2 2 Grund-, Haupt- und Realschulen 3 3 3 Förderschulen 16 0 51 Haupt- und Realschulen 2 2 2 Realschulen 8 8 7 Integrierte Gesamtschulen 16 16 16 Kooperative Gesamtschulen 3 3 3 Gymnasien 24 22 42 Berufliche Schulen 16 15 163 Insgesamt 164 144 112 1 an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Rahmen des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule. 2 aktuelle 2.Säule Projekte, mit maximaler Laufzeit von zwei Jahren. Außerdem Projekt Haltekraft an der Bettinaschule. 3 Angebote der Sozialpädagogischen Förderung, im Unterschied zur Jugendhilfe nach SGBVIII. Zu beachten ist, dass sowohl die UBUS- als auch die Jugendhilfe-Angebote mit unterschiedlichen Personalressourcen bzw. Stundenanteilen ausgestattet sind. Die Förderprogramme der Jugendhilfe sind personell folgendermaßen aufgestellt: Jugendhilfe in der Schule (weiterführende, allgemeinbildende Schulen): Schüler*innen bis 500 500-750 über 750 Stellen Jugendhilfe 2 3 4 Jugendhilfe in der Grundschule: Pro Standort steht unabhängig von der Schüler*innenzahl eine Personalressource von einer halben Stelle (Wochenarbeitszeit 19,5) zur Verfügung. Zusätzlich stehen in jeder Bildungsregion ein bis zwei Fachkräfte für schulstandortübergreifende Angebote bereit. Die "Sternpiloten" sind ein Kleingruppenangebot an Grundschulen, dass zweimal in der Woche für zwei Stunden stattfindet. Das Projekt/Förderprogramm ist an 44 Standorten implementiert. Die Angebote der Sozialpädagogischen Förderung an den Beruflichen Schulen sind mit durchschnittlich einer Vollzeitstelle ausgestattet. Die Ressource bemisst sich hier standortspezifisch, anhand der Schüler*innenzahl. Die städtischen Jugendhilfe-Angebote an Gymnasien im Rahmen der "2. Säule", haben je nach Projektauftrag bzw. Bedarf der Schule eine Laufzeit von drei Wochen bis zu zwei Jahren. Zu. 2. Siehe dazu die Antwort auf Frage 1. Zu 3. Die Fachkräfte der Jugendhilfe, sowie die UBUS-Kräfte sind in der Regel einem Schulstandort fest zugeordnet und für die Schüler*innen ansprechbar. Der konkrete Einsatz in Angeboten, Projekten und Beratungszeiten wird jeweils standortspezifisch in Rücksprache mit der Schulleitung geplant. Zu 4. Die integrierte Bildungsplanung für die kommenden Jahre ist derzeit noch in Arbeit. Sie wird auch Aussagen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote in Schulen beinhalten. Dies gilt ebenso für das Frankfurter Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern". Hier wird jeweils eine Empfehlung zur Ausweitung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasien, sowie ein Rahmenkonzept für "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen", welches sich qualitativ an den Rahmenstandards des Programms "Jugendhilfe in der Schule" orientiert, erarbeitet. Ein Angebot der Jugendhilfe an Förderschulen befindet sich derzeit in der Ausschreibungsphase und soll Anfang des Schuljahres 2023/24 starten. Grundsätzlich ist unbestritten, dass alle Schülerinnen und Schüler von Angeboten der Schulsozialarbeit profitieren können. Der jeweilige konkrete Ausbau ist aber von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, darunter auch schulstandortbezogene wie der jeweilige konkrete Bedarf, die bereits vor Ort bestehenden Angebote und die Kooperationsbereitschaft der Schulen. Das Stadtschulamt steht hierzu mit vielen Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main in engem Austausch. Zu 5. Eine genaue Bezifferung der Kosten hängt von der tariflichen Entwicklung ab sowie von der Frage, was mit einer "flächendeckenden Ausweitung" gemeint ist. Eine Schätzung im Rahmen der obg. Arbeitsgruppe im Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern" zur Ausweitung der Jugendhilfe auf Gymnasien ergab, dass eine Ausstattung aller bestehenden Frankfurter Gymnasien entsprechend den Standards des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" jährliche Kosten von ca. zehn Millionen Euro verursachen würde. Dabei sind auch die Kooperativen Gesamtschulen, die Integrierten Gesamtschulen mit Gymnasialer Oberstufe sowie die Gymnasialen Oberstufenschulen mit bedacht. Dies würde etwa eine Verdoppelung des bisherigen finanziellen Aufwands für die Jugendhilfe in weiterführenden Schulen bedeuten. Eine schrittweise Ausstattung von Gymnasien mit lediglich zwei Fachkraftstellen je Standort als Minimallösung würde pro Schule und Jahr Kosten von derzeit ca. 180.000,- € verursachen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Antrag vom 11.06.2023, OF 790/6 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 18.01.2023, A 188 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 703 Antrag vom 26.03.2024, OF 303/15 Etatanregung vom 19.04.2024, EA 68 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 76. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, 1 FDP und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); bei Abwesenheit 1 SPD, 1 FDP und 1 LINKE. 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 13 am 13.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4132 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 244/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "lehnt den B 182 ab und" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 703 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 790/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3488, 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 10.07.2023
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule NiederEschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 303/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach Vorgang: B 182/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" einzustellen und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter auszustatten. Begründung: Das bisherige Angebot ist nur für Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweiges gedacht und sollte für die Gymnasialschüler erweitert werden (s.a.: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182). Weiterhin ist wegen der angestiegenen Schülerzahl eine Erweiterung des Angebots notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 303/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 68 2024 Die Vorlage OF 303/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Anknüpfend an die Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1785, wird im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" eingestellt und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter ausgestattet. Die für 2023 bewilligten Mittel sind im Haushalt 2024/2025 und darüber hinaus zu verstetigen, die beiden Stellen für die Otto-Hahn-Schule sind zeitnah zu besetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 18 Soziales Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule NiederEschbac
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 19.04.2024, EA 68 entstanden aus Vorlage: OF 303/15 vom 26.03.2024 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach Vorgang: B 182/23; OM 4132/23 OBR 15; ST 1785/23 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Anknüpfend an die Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1785, wird in den Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" eingestellt und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter ausgestattet. Die für das Jahr 2023 bewilligten Mittel sind im Haushalt 2024/2025 und darüber hinaus zu verstetigen. Die beiden Stellen für die Otto-Hahn-Schule sind zeitnah zu besetzen. Begründung: Das bisherige Angebot ist nur für Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweiges gedacht und sollte für die Gymnasialschüler erweitert werden (siehe auch Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182). Weiterhin ist wegen der angestiegenen Schülerzahl eine Erweiterung des Angebots notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1785 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1782 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 06.05.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2024, TO I, TOP 104 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 68 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 62 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 68 wird im Rahmen der Vorlage B 178 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme im Rahmen B 178) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO II, TOP 20 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 68 wird im Rahmen der Vorlage B 178 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke (= Annahme), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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