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Verwendung der Fördergelder .Soziale Stadt. für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 298/15 Betreff: Verwendung der Fördergelder "Soziale Stadt" für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring Mit Förderbescheid des Landes Hessen in Höhe von 269.000 Euro im Rahmen des Programms Soziale Stadt sowie ergänzender Begleitförderung durch die Stadt und dem Bund in Höhe von 181.000 Euro, zusammen 450.000 Euro wurden zur Stabilisierung des Wohnumfeldes und zur städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Aufwertung für die in Bonames und überwiegend in Nieder-Eschbach befindliche Wohnsiedlung Am Bügel / Ben-Gurion-Ring bereit gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt diese finanzielle Unterstützung mit der dann laufende und neue Maßnahmen zur Verbesserung des Images des Bügels finanziert werden können. Sie dient auch einer besseren Verständigung und das Zusammenleben der Menschen aus zahlreichen Nationen vor Ort. Die Fördermittel sollten daher zielgerichtet unter Beteiligung der Menschen vor Ort eingesetzt werden, da diese vorhandene Defizite oder mögliche Maßnahmenprojekte als erfahrene Betroffene vor Ort benennen können. Neben der Wohnungsbaugesellschaft GWH und dem vor kurzem eingerichteten Stadtteilbüro mit einem Quartiersmanagement sind vor Ort auch die Bürgerinitiative Am Bügel sowie die für das Gebiet zuständigen Mitglieder der Ortsbeiräte 10 und 15 sehr aktiv. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro auch die Ortsbeiräte 10 und 15 sowie den Vorstand der Bürgerinitiative Am Bügel begleitend zu informieren und hinsichtlich vorgeschlagener Maßnahmen zu beteiligen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, beginnend Ende 2016 alle zwei Jahre über den Sachstand zu berichten, welche Maßnahmen und Einzelprojekte durchgeführt bzw. finanziert wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 15 am 27.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 298/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4754 2015 Die Vorlage OF 298/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs
Verwendung der Fördergelder „Soziale Stadt“ für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4754 entstanden aus Vorlage: OF 298/15 vom 10.11.2015 Betreff: Verwendung der Fördergelder "Soziale Stadt" für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring Mit Förderbescheid des Landes Hessen wurden Mittel in Höhe von 269.000 Euro im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" sowie ergänzender Begleitförderung durch den Magistrat und den Bund in Höhe von 181.000 Euro, zusammen 450.000 Euro, zur Stabilisierung des Wohnumfeldes und zur städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Aufwertung für die in Bonames und überwiegend in Nieder-Eschbach befindliche Wohnsiedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring bereitgestellt. Der Ortsbeirat begrüßt diese finanzielle Unterstützung mit der dann laufende und neue Maßnahmen zur Verbesserung des Images des Bügels finanziert werden können. Sie dient auch einer besseren Verständigung und dem Zusammenleben der Menschen aus zahlreichen Nationen vor Ort. Die Fördermittel sollten daher zielgerichtet unter Beteiligung der Menschen vor Ort eingesetzt werden, da diese vorhandene Defizite oder mögliche Maßnahmenprojekte als erfahrene Betroffene vor Ort benennen können. Neben der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen und dem vor Kurzem eingerichteten Stadtteilbüro mit einem Quartiersmanagement sind vor Ort auch die Bürgerinitiative Am Bügel sowie die für das Gebiet zuständigen Mitglieder der Ortsbeiräte 10 und 15 sehr aktiv. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro auch die Ortsbeiräte 10 und 15 sowie den Vorstand der Bürgerinitiative Am Bügel begleitend zu informieren und hinsichtlich vorgeschlagener Maßnahmen zu beteiligen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, beginnend ab Ende 2016, alle zwei Jahre über den Sachstand, welche Maßnahmen und Einzelprojekte durchgeführt beziehungsweise finanziert wurden, zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 489 Aktenzeichen: 61 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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