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Radwegeausbau und Fußgängerbereiche stärker fördern
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Betreff: Radwegeausbau und Fußgängerbereiche stärker fördern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.12.2021, § 946 - OA 94/21 OBR 7 - Vorwegnehmen möchte der Magistrat, dass die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt ist. Demzufolge können nur die dort aufgezählten Maßnahmen finanziert werden. Dies sind im Einzelnen: 1. Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes 2. Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen 3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs Zu 1. Der im letzten Bericht des Magistrats zur "Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020" vom 05.07.2021 (B 269) genannte Rücklagenbestand in Höhe von 32.881.129 Euro ist überwiegend durch Finanzierungszusagen an konkrete Projekte gebunden und damit bereits mehr als zur Hälfte aufgelöst. Unter anderem: - für den Bau von Radverkehrsanlagen - für die Stadtbahnanbindung Europaviertel - für die Nachrüstung von Aufzügen an Stadtbahnhaltestellen - für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen - für den Bau von Anlagen für den ruhenden Verkehr. Ferner hängt der Einsatz der Stellplatzablösemittel und der gleichzeitige Abbau der Rücklagen davon ab, welche Maßnahmen in einem Berichtsjahr umgesetzt und refinanziert werden. Dies wird von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss der umzusetzenden Maßnahmen bestimmt. Zu 2. Der Einsatz der Stellplatzablösemittel hängt zum einen von den oben genannten HBO-Grundsätzen ab. Zum anderen kommt es, wie bereits aufgeführt, darauf an, welche Maßnahmen in einem Berichtsjahr umgesetzt und refinanziert werden. Auch, wenn die Förderung von Fahrradmaßnahmen einen hohen Stellenwert hat, so ist dennoch zu berücksichtigen, dass es sich bei Maßnahmen des Fahrradverkehrs naturgemäß um solche mit vergleichsweise geringem Investitionsvolumen handelt. Deshalb fallen auch die dafür eingesetzten Stellplatzablösemittel - im Gegensatz zu den für Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingesetzten Beträgen - vergleichsweise gering aus. Zur Sicherstellung eines wie vom Ortsbeirat 7 geforderten, jährlichen zehnprozentigen Anteils wäre demzufolge, neben den zum Ausbau des Radverkehrs eingesetzten Stellplatzablösemitteln, eine Deckelung der Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr erforderlich. Dies ist der Dynamik bei den Auszahlungen der geleisteten Stellplatzablösemittel innerhalb eines Jahres geschuldet. Allerdings hat der ÖPNV-Ausbau eine hohe Bedeutung für die Verkehrswende. Für den Ausbau der Radinfrastruktur wiederum stehen nach der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss zur Fahrradstadt Frankfurt am Main auch mit dem derzeitigen Prozedere ausreichend investive Mittel zur Verfügung. Die Hürden bei der Umsetzung stellen somit nicht finanzielle Aspekte dar, sondern aufwendige Planungs- und Abstimmungsprozesse. Zu 3. Nach der HBO können, wie oben dargestellt, keine Stellplatzablösemittel für den Ausbau und den Erhalt von Fußwegen eingesetzt werden. Da es sich bei der HBO um öffentliches Baurecht handelt, ist eine Anpassung seitens der Stadt Frankfurt am Main, beispielsweise mittels einer kommunalen Satzung, nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.11.2021, OA 94 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Antrag vom 14.05.2022, OF 294/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2529 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 10. Sitzung des OBR 13 am 03.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FDP (= Zurückweisung) 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 145 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1771, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 60 11
Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2022, OF 294/3 Betreff: Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße Vorgang: B 128/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, für deutlich mehr Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße zu sorgen. Darüberhinaus soll geprüft werden, ob die Hebelstraße sich für die Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Spielstraße eignet. Begründung: Auch die Hebelstraße ist eine der engen Straßen des Nordends, die von hohem Verkehrsaufkommen und Fahrzeugen auf der Suche nach Parkplätzen in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Lichtigfeldschule in der Hebelstraße hat ein enorm hohes Einzugsgebiet und trägt so sowieso schon zu erhöhtem Autoverkehr in der Hebelstraße bei. Verschärft wird die Situation durch illegal parkende Fahrzeuge und Parksuchverkehr. Die enge Straße wird schnell unübersichtlich und für Schulkinder auf dem Schulweg und kleine Kinder auf dem Weg zum Spielplatz zu einer Gefahrenquelle. Da die Straße hinter der Haltestelle Musterschule auch von vielen Fußgängern und Fußgängerinnen genutzt wird, die mit der U5 fahren, ist in der Hebelstraße besonders dringend geboten, den Fußgängerbereich stärker zu auszubauen und zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 294/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2529 2022 Die Vorlage OF 294/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ortsangabe "die Hebelstraße" um die Worte "zwischen Eckenheimer Landstraße und Weberstraße" ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Beratung im Ortsbeirat: 4
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