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Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 287/16 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt der Verkehrsteilnehmer vom FES- Kleinmüllplatz und möchte die Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bitten wir um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5869 2024 Die Vorlage OF 287/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte vom FES-Kleinmüllplatz kommend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5869 entstanden aus Vorlage: OF 287/16 vom 17.08.2024 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte vom FES-Kleinmüllplatz kommend Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Straße Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt ein Verkehrsteilnehmer vom FES-Kleinmüllplatz und möchte die Straße Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bittet der Ortsbeirat um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 422 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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