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Reflexion

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Luftreinhalteplanung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Betreff: Luftreinhalteplanung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt den Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, zum zweiten Mal fort und hat den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main um Aktualisierung der Maßnahmen und um weitere Maßnahmenvorschläge gebeten. Noch immer kann an einem Großteil der deutschen verkehrsnahen Luftmessstationen der Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) nicht eingehalten werden. In Frankfurt am Main wird der seit 2010 gültige NO2-Grenzwert regelmäßig an den Luftmessstationen Friedberger Landstraße und am Bahnhof Höchst überschritten. Maximal 40 μg/m3 Stickstoffdioxid sind im Jahresmittel erlaubt. Hauptverantwortlich für die hohen Immissionskonzentrationen ist der quellnahe Kraftfahrzeugverkehr. An der Hintergrundstation am Höchster Bahnhof führt ein benachbarter Busbahnhof zu erhöhten Stickoxidwerten. An einer weiteren Messstation für den städtischen Hintergrund (Frankfurt Ost in der Hanauer Landstraße) wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid sicher eingehalten. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, das Belastungsniveau von Luftschadstoffen weiter zu senken und die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Möglichkeiten an kommunalen Maßnahmen stoßen jedoch zunehmend an ihre Grenzen und sind nicht ausreichend, die gültigen Grenzwerte, insbesondere in Hinblick auf Stickstoffdioxid, zeitnah einzuhalten. Es ist daher notwendig, gesetzliche Grundlagen und Anreize zu entwickeln, beispielsweise Fahrzeuge mit der Euro 6 / VI Norm schneller flächendeckend einzuführen. Diese Voraussetzungen können auf kommunaler Ebene jedoch nicht geschaffen werden. Der Magistrat hat die als Anlage beigefügten Maßnahmenvorschläge am 07.04.2014 dem Land Hessen übermittelt und zusätzlich um eine Bewertung des Immissionsbeitrags des Flugverkehrs in Frankfurt am Main gebeten. Die Maßnahmenvorschläge beziehen sich auf den gültigen Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein Main, Teilplan Frankfurt am Main. Dieser kann unter www.umweltamt.stadt-frankfurt.de, "Luft- und Stadtklima" -> "Luftreinhalteplanung" heruntergeladen werden. Anlage 1 (ca. 781 KB) Anlage 2 (ca. 2,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Antrag vom 12.01.2015, OF 285/16 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2015, OM 3762 Antrag vom 11.04.2023, OF 284/7 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2015, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 12.01.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 14.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3762 2015 1. a) Die Vorlage B 446 wird unter Hinweis auf OM 3762 als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 285/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE 37. Sitzung des OBR 13 am 14.01.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 16.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient unter Hinweis auf OA 598 zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und REP 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 446 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2015, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.02.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 446 = Kenntnis, OA 598 = vereinfachtes Verfahren) Piraten (B 446 = Kenntnis, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (B 446 = Zurückweisung, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) 39. Sitzung des OBR 3 am 12.02.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Die Vorlage B 446 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) 40. Sitzung des OBR 3 am 12.03.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 446 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 23.04.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 446 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 446 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 446 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 446 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 446 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 446 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 446 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5675, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 79 2

Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2015, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 490/7 vom 02.01.2015 Betreff: Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende eingerichtet wird. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der Autobahn 66 führt durch die Wohngebiete von Rödelheim (besonders betroffen die Fuchstanzstraße) und Westhausen (Westring). Die Anwohner klagen zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNE von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u. a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim und Hausen, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegt die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (siehe http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der dritten bis vierten Potenz, die des aerodynamischen Geräusches mit etwa der sechsten Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931 Antrag vom 11.04.2023, OF 284/7 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.02.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 446 = Kenntnis, OA 598 = vereinfachtes Verfahren) Piraten (B 446 = Kenntnis, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (B 446 = Zurückweisung, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5675, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 79 2

Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei Hessenmobil beantragen

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 284/7 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei Hessenmobil beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. D. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei Hessenmobil eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig- Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Hoher Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 reduziert wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.2.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3844 2023 Die Vorlage OF 284/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Hessenmobil" durch die Worte "der Autobahn GmbH" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)

Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 284/7 vom 11.04.2023 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. d. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei der Autobahn GmbH eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig-Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Am Hohen Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der Anregung OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.02.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1615 Aktenzeichen: 61-12

Beratung im Ortsbeirat: 4